Protocol of the Session on March 21, 2024

(Hohloch [AfD]: Oder wenn sie lügen!)

So regelt es das bisherige Gesetz - entstanden aus den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte. Aber auch extremistische Gruppen sind lernfähig und üben ihre verfassungsfeindlichen Tätigkeiten heute in der Regel ohne den Einsatz von Gewalt oder den Aufruf zu Gewalt aus. Nichtsdestotrotz sind sie extrem gefährlich. Deswegen wollen auch wir Grüne nach reiflicher Überlegung dem Verfassungsschutz die Befugnis geben, die Finanzströme und damit auch die Netzwerke an sich zu untersuchen und so für Aufklärung zu sorgen - und das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist auch gut so.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und Die Linke)

Als Bürgerrechtspartei gibt es für uns dabei immer eine klare Grundregel: Keine pauschalen Erweiterungen der Kompetenzen des Verfassungsschutzes - auch wenn sich unsere Fraktion dem Lob, das an den Brandenburger Verfassungsschutz gerichtet wurde, anschließen kann. - Klar ist jedoch: Unsere Sicherheitsbehörden müssen wirksame und handhabbare Mittel an die Hand bekommen, die zielführend sind, aber ganz klar nicht übermäßig und nicht mehr als nötig in die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern eingreifen. Die Abfrage von Kontonutzungsdaten ist ein sehr schwerer Eingriff in die Grundrechte, deshalb finden sich im Gesetzentwurf, den wir heute vorstellen, drei klare Begrenzungen:

Erstens, und das ist am wichtigsten: Die Abfrage von Kontodaten darf nur im Einzelfall veranlasst werden und keine alltägliche Standardmaßnahme sein.

Zweitens: Es müssen tatsächliche Anhaltspunkte für schwerwiegende Gefahren vorliegen, konkrete Anhaltspunkte für eine echte Bedrohung - der reine Verdacht reicht also nicht aus.

Drittens: Solche Abfragen müssen - so unser Vorschlag - von einem unabhängigen Gremium, nämlich der G10-Kommission, genehmigt werden. Außerdem muss die Parlamentarische Kontrollkommission regelmäßig informiert werden.

Deswegen, werte Abgeordnete, kann ich zusammenfassen, dass wir mit diesem Paket unseren Verfassungsschutz als wichtiges Mittel, als wichtiges Bollwerk gegen den zunehmenden Extremismus stärken und gleichzeitig die Bürgerrechte wahren und stärken. Das ist ein wichtiger Beitrag, aber am Ende bleibt eine klare Haltung entscheidend: Der Kampf gegen Extremismus in Brandenburg, vor allem der Kampf gegen Rechtsextremismus, bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, der wir uns jeden Tag stellen müssen und der wir uns auch jeden Tag stellen. - Vielen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE und SPD sowie vereinzelt Die Linke)

Danke schön. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag des Abgeordneten Vida für die Gruppe BVB / FREIE WÄHLER fort. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es ist eine gute Entscheidung, diesen Gesetzentwurf zur Beratung an den Ausschuss zu überweisen. Wir werden der Überweisung zustimmen, da es aus unserer Sicht sehr viel zu beraten gibt, und wir haben die Hoffnung, dass sich aus dieser Beratung ein Erkenntniszuwachs ergibt, der dazu beiträgt, den vorgelegten Entwurf wirklich rechtssicher zu machen.

Sicherlich besteht Einigkeit darüber, dass es enorm wichtig ist, das Verfassungsschutzgesetz so zu formulieren und zu beschließen, dass es einer Überprüfung durch ein Gericht standhält. Regelungen, die mit hoher Wahrscheinlichkeit für verfassungswidrig erklärt werden, müssen in jedem Fall vermieden werden. Aus diesem Grund sprechen wir uns bereits jetzt dafür aus, in der Ausschussberatung eine Anhörung mit Rechtsexperten aus diesem Rechtsbereich durchzuführen und die geplanten Änderungen sehr kritisch auf den Prüfstand zu stellen.

Durch die vorgelegte Änderung sollen zum einen die Hürden für das Abfordern von Daten durch den Verfassungsschutz gesenkt werden. Bis jetzt ist dies nur möglich, wenn bereits Aktivitäten entfaltet wurden, die ein geschütztes Rechtsgut schädigen können. Nun soll bereits eine Gefahr, also keine Tätigkeit, sondern die Wahrscheinlichkeit einer Schädigung ausreichen. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff der Gefahr ist kritisch zu betrachten, und es muss geklärt werden, ob eine so niedrige Schwelle für das Tätigwerden des Verfassungsschutzes angemessen ist.

Zum anderen sollen die Befugnisse zur Datenabfrage sehr stark ausgedehnt werden. Unter Missachtung des Steuergeheimnisses nach § 30 der Abgabenordnung sollen alle Finanzdaten vom Bundeszentralamt für Steuern abgefragt werden dürfen. Eine besondere Rechtsunsicherheit dieses Gesetzes ergibt sich aus der Kombination dieser beiden Änderungen: dass nur Anhaltspunkte für eine Gefahr bestehen müssen und dass sämtliche Finanzdaten abgefragt werden können. Dass es tatsächlich rechtlich zulässig ist, aufgrund einer nur eventuell eintretenden Gefahr und der Wahrscheinlichkeit einer Schädigung von Rechtsgütern alle Steuerdaten abzufragen, halten wir für sehr fragwürdig.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 2022 zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz enthält Rechtsgrundsätze, die bei der Prüfung dieses Gesetzentwurfes sorgfältig anzuwenden sind. Dazu gehören eine Anhörung - mündlich -, eine präzise Auswertung und keine Pro-forma-Beschäftigung mit Schreiben, die einen Tag vor der Ausschusssitzung durchgescannt werden.

Meine Damen und Herren, auch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages haben sich bereits 2022 ausführlich mit den Auswirkungen des Urteils, das sich auf Bayern bezieht, beschäftigt. Auch diese Unterlage sollte in die Beratung einbezogen und zur grundlegenden Erörterung herangezogen werden.

Meine Damen und Herren, wir freuen uns, dass eine ausführliche Befassung im Ausschuss erfolgen wird. Wir wirken auch gerne daran mit, um dazu beizutragen, dass ein Verfassungsschutzgesetz erarbeitet wird, das nicht selbst verfassungswidrig ist, denn damit wäre niemandem gedient. - Vielen Dank.

(Beifall BVB/FW Gruppe)

Danke schön. - Für die Landesregierung spricht Herr Minister Stübgen. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als für den Verfassungsschutz zuständiger Minister bin ich für den von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf ausgesprochen dankbar. Er ist ein entscheidender Baustein für die Verteidigung unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung gegen extremistische Bestrebungen - und zwar unabhängig davon, woher sie kommen.

Wenn Sie diesem Gesetz zustimmen, ermöglichen Sie es dem Verfassungsschutz, der Spur des Geldes zu folgen und die Hinterleute extremistischer Bestrebungen zu identifizieren. Insbesondere die Entwicklungen der letzten Jahre in unserem Land haben gezeigt, dass die großen Gefahren für unsere freiheitliche Gesellschaftsordnung nicht mehr ausschließlich von gewaltbefürwortenden Bestrebungen ausgehen. Stattdessen sind Bestrebungen auf den Plan getreten, die mit extremistischer Propaganda, der systematischen Verbreitung von Falschinformationen oder anderweitigen Maßnahmen gegen die freiheitliche Verfasstheit unseres Staates vorgehen.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage, Herr Minister?

Bitte schön.

Bitte, Herr Abgeordneter Hohloch.

Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade von der systematischen Verbreitung von Falschinformationen gesprochen. Sie wissen sicherlich, dass vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster momentan das Verfahren gegen die AfD läuft. Dort hat Ihr Kollege Haldenwang in seiner Erwiderungsschrift dargelegt, warum er die AfD für ein Beobachtungsobjekt hält, und schon deutlich gemacht, dass er die weitere Einstufung sozusagen in der Tasche hat. Nun ist bei diesen Gerichtsverfahren etwas passiert, und zwar musste der Verfassungsschutz zugeben, dass mindestens zwei Aussagen - deswegen komme ich zu dieser Frage zum Thema Falschinformation -, die er selbst als Beleg für die Einstufung genutzt hat, von eigenen Mitarbeitern stammen, die Accounts im Internet angelegt haben. Das ist nur ans Tageslicht gekommen, weil die AfD die Überprüfung beantragt hat.

Ich frage Sie jetzt - weil Sie ja auch hier im Land die AfD als Verdachtsfall führen -, ob Sie ausschließen können, dass die Belege, die Sie gegen die AfD gesammelt haben - Thema Falschinformationen -, nicht nur von AfD-Mitgliedern oder vielleicht auch AfD-Sympathisanten, sondern gegebenenfalls auch von Mitarbeitern Ihres eigenen Landesamtes stammen könnten - oder Mitarbeitern des Bundesamtes oder anderer Landesämter.

Lassen Sie auch gleich eine zweite Zwischenfrage zu?

Ja, bitte.

Bitte, Frau Abgeordnete Spring-Räumschüssel.

Vielen Dank, Herr Minister, dass Sie meine Frage zulassen. Sie sind Jahrgang 1959, haben also auch lange in der DDR gelebt. Ich bin die Alterspräsidentin - ich bin 1946 geboren - und habe sehr lange in der DDR gelebt. Wehret den Anfängen!

(Frau Ricarda Budke [B90/GRÜNE]: Ja!)

Die DDR hat die Oppositionellen genauso bekämpft, wie es jetzt hier immer wieder getan wird!

(Beifall AfD)

Meinen Sie, dass das der richtige Weg ist, um hier die Demokratie zu schützen? Schauen wir zurück in die Vergangenheit. Ich habe lange genug in der DDR gelebt.

(Frau Dannenberg [Die Linke]: Wo ist denn jetzt die Frage?)

Ich war vier Jahre Exportkauffrau und musste Devisen für die DDR erwirtschaften - das war mein Arbeitsauftrag.

(Zuruf des Abgeordneten Adler [SPD])

Zweimal im Jahr wurde ich von der Stasi belehrt, wie ich mit dem „Klassenfeind“ umzugehen habe. Außerhalb der Koje war das nicht zulässig. In der Koje mussten wir um Devisen kämpfen, und die Anforderungen wurden immer höher. Ist das der richtige Weg, so vorzugehen - gegen Oppositionelle und ganz konkret gegen die AfD?

(Beifall AfD)

Herr Minister, bitte schön.

Zunächst gehe ich auf das Verfahren am OVG Münster ein. Ihre Rechtsanwälte haben natürlich alle Möglichkeiten, dort für Aufklärung zu sorgen - ob da bei bestimmten Überprüfungen Ihrer Partei

(Hohloch [AfD]: Können Sie es ausschließen?)

Recht und Gesetz nicht ausreichend eingehalten wurden. Das ist der Rechtsstaat - da haben Sie alle Möglichkeiten. Jetzt unterstellen Sie - auch das dürfen Sie, und das kennen Sie aus dem alten NPD-Verfahren von 2011 -, dass hier möglicherweise V-Leute

(Zuruf des Abgeordneten Hohloch [AfD])

in Ihrer Partei die Vorwände liefern, damit gegen Sie vorgegangen werden kann.

(Zurufe der Abgeordneten Hohloch [AfD] und Block [Die Linke])

Das ist richtig: Das können Sie überprüfen lassen. Ich garantiere Ihnen, Sie werden es nicht nachweisen können, und wir werden das Gegenteil nachweisen.

Jetzt kommen wir zum Brandenburger Verfassungsschutz. Das verstehe ich schon - Ihnen wäre es am liebsten, dass ich so dämlich bin und Ihnen irgendetwas über mögliche V-Leute in Ihrer Partei erzähle. Das tue ich natürlich nicht.

(Heiterkeit)

Ich kann Ihnen garantieren, dass keine Belege, die wir von Ihnen sammeln, und keine Informationen, die der Bundesverfassungsschutz im Verfassungsschutzverbund von uns erhalten hat, nicht rechtmäßig zustande gekommen sind, sondern dass wir Sie genau mit den Mitteln beobachten, mit denen der Verfassungsschutz das tun darf. Das ist auch gerichtlich bestätigt: Sie haben uns neunmal verklagt; achtmal haben Sie verloren.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)