Protocol of the Session on March 21, 2024

- Danke sehr.

Der Heizkostenabschlag wurde im Dezember einmalig vom Staat übernommen - und natürlich der Energiepreisdeckel von Strom und Gas. An anderer Stelle wurden Ticketpreise für den öffentlichen Nahverkehr reduziert und Energieunternehmen staatlich gestützt.

Natürlich können wir politisch darüber streiten, ob Maßnahmen zur Eindämmung der Energiekrise richtig priorisiert wurden. Wir können uns auch darüber streiten, ob der Atomausstieg oder die Rückkehr zu alten Abgaben und Steuersätzen nicht deutlich zu früh kamen. Ich bin davon überzeugt: Bund und Länder haben in den zurückliegenden Jahren vieles unternommen, um Mieter und Mieterinnen in dieser schwierigen Situation unter die Arme zu greifen.

Richtig ist - das spiegeln uns auch die Wohnungsbauunternehmen im Land wider -: Der Preisanstieg hat nicht alle gleichermaßen getroffen. Dieser ist immer auch ein Stück weit von der Ener-

gieeinkaufspolitik der Energieversorger vor Ort abhängig. Die Wohnungsbauunternehmen und Vermieter haben ihre Mieterinnen und Mieter sehr transparent auf die bevorstehende Situation vorbereitet. Die Betriebskostenvorauszahlungen wurden angepasst, sodass die Mieterinnen und Mieter eben nicht am Ende der Heizperiode große Nachzahlungen zu erwarten haben. Das setzt natürlich ein gegenseitiges Verständnis, ein kooperatives Miteinander und ein gleichwertiges Gespräch voraus.

(Zuruf der Abgeordneten Block (Die Linke) )

- Jetzt bin ich dran. - Viele Mieterinnen und Mieter bekommen jetzt sogar einige hundert Euro zurück; denn die Situation am Energiemarkt hat sich etwas entspannt, und die staatlichen Hilfen haben ihre Wirkung nicht verfehlt.

Zur Wahrheit gehört aber auch: Nicht alle Mieterinnen und Mieter haben die notwendigen Anpassungen der Betriebskostenvorauszahlungen akzeptiert.

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Am Ende meiner Rede können wir die Frage behandeln. - Natürlich steht dann jetzt eine hohe Nachzahlung ins Haus.

Was fordern Sie, liebe Linke, aber in Ihrem Antrag? Erstens, Verbraucherzentralen zu stärken. Wir haben es bereits gehört: Sie wurden gestärkt.

(Zuruf der Abgeordneten Vandre (Die Linke) )

- Frau Vandre, ich habe Ihnen zugehört, bitte hören Sie mir jetzt auch zu.

Zweitens fordern Sie, einen Härtefallfonds aus Mitteln des Brandenburg-Pakets aufzulegen, um Zahlungsschwierigkeiten zu überbrücken, und weitere Maßnahmen wie ein Kündigungsmoratorium, das Aussetzen von Energiesperren und eine Wohngeldanpassung. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: Das ist ein bunter Blumenstrauß eines Ich-wünsch-dir-was. So funktioniert unsere Welt nicht.

Sie können sich sicherlich vorstellen und sind nicht überrascht, wenn ich Ihnen sage, dass wir diesen Antrag aus den genannten Gründen ablehnen werden.

Wenn Sie immer noch eine Zwischenfrage haben, können Sie diese gern stellen. Aber ich nehme es vorweg: Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit, bei der aus meiner Sicht heute noch etwas Luft nach oben ist.

(Beifall CDU)

Frau Abgeordnete, bitte.

Vielen herzlichen Dank, Frau Walter-Mundt, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. - Können Sie denn sicherstellen, dass es dieses einvernehmliche Miteinander zwischen allen Vermietern sowie Mieterinnen und Mietern gibt? Oder gibt es durchaus Vermieter, die, auch wenn es Einzelfälle sind, sehr wohl einen Mitnahmeeffekt in dieser Krise realisieren, und zwar zulasten der Mieterinnen und Mieter? Sollten nicht diese Mieterinnen und Mieter wirksam durch uns geschützt werden?

Vielen Dank für Ihre Frage, Frau Vandre. Wir haben mit vielen Wohnungsbaugesellschaften gesprochen. Ich kann sicherstellen, dass sie es sehr ernst meinen. Ich kenne viele Unternehmen - Sie selbst sicherlich auch - und kann nicht sagen, dass nicht irgendeiner vielleicht einen Fehler im Leben macht. Aber am Ende des Tages hat Ihr Antrag dazu geführt, dass mich Wohnungsbaugesellschaften angeschrieben, angerufen und gefragt haben: Ist das euer Ernst? Habt ihr nicht genug Vertrauen in die Arbeit die wir geleistet haben?

Ich habe Vertrauen, meine Fraktion auch. Insofern ist Ihre Frage damit beantwortet. - Vielen Dank.

Wir fahren in der Rednerliste mit der Frau Abgeordneten Ricarda Budke für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort.

(Beifall B90/GRÜNE - Zuruf von der Fraktion B90/GRÜNE: Ich dachte, die Freien Wähler!)

- Die Freien Wähler haben keine Redezeit mehr.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die angespannte Lage gerade bei den Energiekosten war und ist für viele Mieterinnen und Mieter ein großes Problem, vor allem - das wurde auch schon dargestellt -, weil die Nebenkostenabrechnung immer verzögert kommt und damit einigen Mieterinnen und Mietern erst deutlich später Kosten in Rechnung gestellt werden. Deshalb finde ich es gut, dass wir heute im Landtag darüber diskutieren und dass wir uns dieses Themas ernsthaft annehmen.

Ich will aber auch - das haben andere Fraktionen vielleicht schon aus anderer Sicht getan - auf die Ursachen für die Problematik schauen. Die Gaspreise sind aufgrund des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine gestiegen. Das bedeutete aber nicht für alle Mietshäuser das Gleiche. Schlecht sanierte Häuser mit einer alten Gastherme haben natürlich viel höhere Kosten für die Mieterinnen und Mieter als ein gut saniertes Haus verursacht, bei dem beispielsweise im Heizsystem schon erneuerbare Energien genutzt werden. Deswegen - ich finde, es ist wichtig, das in der Debatte zu betrachten - ist der Umstieg auf klimaschonendes Heizen im Sinne der Mieterinnen und Mieter.

(Beifall B90/GRÜNE, vereinzelt Die Linke und des Abge- ordneten Adler (SPD) )

Daher ist es gut, dass die Bundesregierung mit dem GEG und mit Förderprogrammen sowie das Land Brandenburg mit dem Brandenburg-Paket die Wärmewende vorantreiben.

Wichtig ist, dass wir diesen Umstieg - das gehört zum Gesamtpaket dazu - auch im Sinne der Mieterinnen und Mieter gestalten, indem Vermieter auch an den Kosten der energetischen Sanierung beteiligt und diese nicht allein auf die Mieterin bzw. den Mieter umgelegt werden, indem wir Mieterschutzregeln im Bund stärken und im Land diese Regeln - häufig hat der Bund ein Möglichkeitsspektrum eröffnet - möglichst mieterfreundlich ausgestalten.

Ich will aber auch auf die landespolitischen Forderungen in Ihrem Antrag eingehen. Die Verbraucherzentralen leisten - das wurde schon angesprochen - wie der Mieterbund einen wichtigen Beitrag dazu, Mieterinnen und Mieter zu unterstützen, zu beraten und sie über ihre Rechte aufzuklären. Ich möchte an dieser Stelle Isabelle Vandre Recht geben: Es ist sehr wichtig, genau hinzuschauen. Man kann die Rechnungen anfordern, die der Nebenkostenabrechnung zugrunde liegen. Wichtig ist die Prüfung, ob die Rechnungen auch dem entsprechen, was der Vermieter in Rechnung stellt. Genau dabei unterstützen die genannten Strukturen.

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Zu dieser Uhrzeit nicht mehr; herzlichen Dank. - Deswegen bin ich sehr froh, dass wir bereits die Zuschüsse für die Verbraucherzentralen erhöhen konnten.

Zu der von Ihnen geforderten Richtlinie habe ich das Gespräch mit dem MSGIV gesucht. Dort wurde mir berichtet, dass auf der Grundlage der im letzten Jahr beendeten Richtlinie nicht sonderlich viele Anträge eingegangen seien. Hinzu kommt, dass die Energiepreise, insbesondere die Gaspreise, sich inzwischen normalisiert haben.

(Zuruf der Abgeordneten Johlige [Die Linke])

Mir wurde aber auch mitgegeben, dass, sollte sich die Betrachtung der Lage dort noch verändern, die Ministerien - natürlich in Abstimmung - wieder eine Richtlinie auf den Weg bringen könnten. Ich bitte die zuständigen Ministerien, diese Lage weiterhin im Blick zu behalten und zu reagieren, wenn es notwendig ist.

Ich habe zu Beginn meiner Rede schon auf die bundespolitischen Rahmenbedingungen hingewiesen, und ich will das ergänzen, denn unter der Ampel-Regierung im Bund gab es einen Paradigmenwechsel beim Wohngeld; das Wohngeld sprechen auch Sie an. Es ist nicht nur so, dass deutlich mehr Menschen berechtigt sind, Wohngeld zu beantragen, und dass die Zuschüsse deutlich gestiegen sind, sondern inzwischen gibt es auch eine Heizkostenkomponente, die es vorher in dieser Form nicht gab. Das ist einer der Schritte, den auch Sie bezwecken wollen. Das ist das, was wir in solchen Zeiten brauchen.

Ich will grundsätzlich werden: Mittelfristig müssen wir mit der Wärmewende dafür sorgen, dass Energie grün und lokal produ-

ziert wird. Das schützt uns vor solchen überraschenden Preissteigerungen. Kurzfristig müssen wir die Mieterinnen und Mieter unterstützen. Das tun wir mit unterschiedlichen Maßnahmen, zum Teil auch bereits mit dem, was die Die Linke hier beantragt. Auch wir würden uns an der einen oder anderen Stelle noch mehr wünschen; dazu habe ich ausgeführt.

Wir teilen einige Ansätze, die Sie hier vortragen, aber wir teilen nicht alles. Insbesondere, was die Regelungen zum Mieterschutz auf der Bundesebene angeht, würde ich mir an der einen oder anderen Stelle noch mehr wünschen. Aber im Gesamten können wir dem Antrag heute leider nicht zustimmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD und CDU)

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht Herr Staatssekretär Schüler zu uns. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Bevor Sie das Gefühl beschleicht, dass ich hier zu Nicht-MIL-Themen rede, gebe ich Ihnen gern den Hinweis, dass die Redeinhalte ressortübergreifend - entsprechend den Antragsinhalten - abgestimmt worden sind.

Im Land Brandenburg bietet die Verbraucherzentrale derzeit Verbraucherinnen und Verbrauchern als Mietern und Eigentümern selbstgenutzter Wohnungen an, sich konkret zu den energiebezogenen Anteilen ihrer Betriebskostenabrechnung kostenlos beraten zu lassen. Obwohl der größte Beratungsbedarf 2023 bei der Anwendung der unterschiedlichen Entlastungsmaßnahmen entstand, wurde im Zuge der stufenweisen Verteilung der Emissionsabgaben auf Mieter und Vermieter das Beratungsangebot noch bis Ende 2024 aufrechterhalten.

Zu der Forderung nach kurzfristigen Mitteln in Form eines Härtefallfonds muss festgestellt werden, dass das Land im Jahr 2023 die Energiesperren-Soforthilfe aus dem Brandenburg-Paket finanziert hat. Von den 1,5 Millionen Euro wurden bis zum 31. Dezember 2023 81 996,32 Euro für 47 Vorgänge an Energieunternehmen freigegeben. Ich wiederhole: von 1,5 Millionen 81 996,32 Euro. Die abgeflossenen Mittel entsprechen lediglich rund 5,5 % der für die Richtlinie zur Verfügung stehenden Mittel. Der Mittelabfluss lässt die Annahme zu, dass sich die angenommene Notlage bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht in der prognostizierten - drastischen - Weise ausgewirkt hat.

Mit den sich stabilisierenden Kosten und der zurückgehenden Inflation hat das MSGIV vor dem Hintergrund der zurückhaltenden Inanspruchnahme beschlossen, die Energiesperren-SoforthilfeBilligkeitsrichtlinie im Jahr 2024 nicht fortzuführen.

Gegenüber dem Bund soll sich das Land für ein Mietenmoratorium einsetzen. Dieses würde jedoch die Vermieterseite, auf der die Betriebskosten entstanden sind - sie hat sie mangels ausreichender Vorauszahlungen verauslagt -, einseitig belasten.

Zudem wird übersehen, dass sich fast die Hälfte aller Mietwohnungen im Land Brandenburg im Eigentum der sozialorientierten Wohnungswirtschaft befinden. Diese Unternehmen, deren Gesellschafter fast überwiegend die Kommunen und kreisfreien

Städte sind, stehen dafür, dass kein Mieter seine Wohnung wegen krisenbedingter Zahlungsschwierigkeiten verlieren muss. Bereits in den zurückliegenden Krisenzeiten haben die sozialorientierte Wohnungswirtschaft, aber auch die freien Wohnungsunternehmen bewiesen, dass sie gemeinsam mit den Mietern einvernehmliche Lösungen finden können. Auch aktuell wird es, soweit erforderlich, in Abstimmung mit den Mieterinnen und Mietern individuelle Lösungen und Ratenzahlungen bzw. Klärungen der Sachverhalte geben.

Hinsichtlich der Forderung nach einer Anpassung der Wohngeldzahlungen ist festzuhalten, dass im Jahr 2023 die größte Wohngeldnovelle in Deutschland in Kraft getreten ist. Mit einer neuen, dauerhaften Heizkostenkomponente und einer Klimakomponente im Wohngeld wird dafür gesorgt, dass die Menschen von steigenden Heizkosten entlastet und dass Mieterhöhungen aufgrund energetischer Maßnahmen abgefedert werden.

Die Heizkostenkomponente ist seit 1. Januar 2023 als ein fortlaufender Leistungsbaustein im Wohngeld angelegt. Als schnelle Hilfe haben zudem alle Wohngeldhaushalte vor der Wohngeldreform zwei Zuschüsse zu den Heizkosten erhalten; der erste Heizkostenzuschuss wurde im Jahr 2022 und der zweite im Jahr 2023 gezahlt.

Eine Abschaffung bzw. weitere Begrenzung der Modernisierungsumlage wird abgelehnt. Vor dem Hintergrund der Anforderungen nach dem GEG ist eine weitere Verlagerung der Kosten auf die Vermieter nicht sinnvoll. Ziel sollte weiterhin ein gerechter Ausgleich der Kosten sein, und es sollte keine einseitige Benachteiligung der Vermieter entstehen. Die Umlage setzt zudem Anreize, auch in fortbestehenden Mietverhältnissen Modernisierungen vorzunehmen. Von der bezweckten Einsparung von Endenergie kann auch die Mieterseite profitieren, indem sich die verbrauchsabhängigen Nebenkosten für Heizung und Warmwasser reduzieren.