Protocol of the Session on March 21, 2024

Wenn die Arbeitsbedingungen so unerträglich wären, wie Sie in Ihrem Antrag unterstellen, wäre das längst bekannt geworden und hätte zu personellen Abgängen in Größenordnungen geführt, die ebenfalls bekannt geworden wären.

Darüber hinaus ist es eben ein Unterschied, ob man an einer staatlich oder an einer privat finanzierten Universität studiert bzw. arbeitet, und das sollte Studierenden und Beschäftigten klar sein, bevor sie sich entscheiden, dort zu studieren bzw. zu arbeiten.

(Walter [Die Linke]: Das Betriebsverfassungsgesetz gilt aber überall!)

Es ist eine Binsenweisheit, aber tatsächlich so - Herr Kollege, Sie können ja gleich noch mal das Wort ergreifen -: Man trifft im Leben selten nur auf die Vorteile. - Nach den Worten von Prof. Dr. Schierack stellt sich die Situation auch gänzlich anders dar, als von Frau Vandre hier vorgetragen.

(Zuruf des Abgeordneten Walter [Die Linke])

Wir sehen hier aktuell keinen Handlungsbedarf und lehnen den Antrag deshalb ab. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BVB/FW Gruppe)

Vielen Dank. - Wir fahren mit dem Beitrag der Abgeordneten Damus für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Bitte schön.

(Beifall B90/GRÜNE)

Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Liebe Gäste! Stellen Sie sich einmal folgendes Szenario vor: Wir befinden uns in einem beliebigen großen Unternehmen, im Besprechungsraum der Geschäftsführung. Draußen hört man streikende Mitarbeitende protestieren, drinnen Krisensitzung. Der Chef schwört seine Führungsriege ein, man müsse es den Gewerkschaften jetzt einmal zeigen, schonungslos offenbaren, was sie sind: Blockierer, Kostenverursacher, die Arbeitsplätze auf dem Gewissen haben, Fortschrittsbremsen, Besitzstandswahrer. Er sagt, die entscheidende Frage sei doch: Was haben die Gewerkschaften jemals für uns getan? - Und dann wirft eine Kollegin vorsichtig ein: Mutterschutz? - Ein zweiter Kollege: Bezahlter Jahresurlaub? - Ein anderer: Mitbestimmung. - Und weitere: Fünftagewoche, Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Arbeitslosenversicherung, Altersabsicherung, und letztlich schlicht mehr Geld. Am Ende verdattertes Schweigen in der Runde, als allen klar wird, dass das gar kein revolutionäres Teufelszeug ist, sondern der ganz normale Standard in unserem Sozialstaat, den es jedoch ohne aktive Beschäftigte so nicht gäbe.

(Beifall B90/GRÜNE)

Was ich Ihnen gerade erzählt habe, können Sie selbst gerne nachschauen - in einem ziemlich guten viralen Video, das die australische Industriegewerkschaft erstellt hat, und von dem es inzwischen eine deutsche Version des DGB gibt. Einfach als Suchbegriff „Was haben die Gewerkschaften je für uns getan?“ eingeben.

An dieses Video muss ich unweigerlich denken, wenn ich die Berichterstattung der letzten Woche zum Hasso-Plattner-Institut verfolge und auch, wenn ich mit Beschäftigten und Gewerkschaftsvertreterinnen und Gewerkschaftsvertretern dazu im Gespräch bin. Sie können jetzt dabei Gewerkschaften auch gerne durch Betriebsräte ersetzen, denn natürlich unterstützen Gewerkschaften Betriebsräte und deren Gründung.

Ähnliche Horrorszenarien wie in dem Video scheint ein Betriebsrat bei der Geschäftsführung des HPI auszulösen. Allein, was dessen katastrophale Folgen nun wären, bleibt doch sehr im Vagen. Betriebsräte seien etwas Überkommenes, etwas Einengendes, hört man da - Hasso Plattner selbst hatte sich Anfang der 2000er kritisch zu einem Betriebsrat bei SAP geäußert. Nun scheint das in seiner Tradition fortgeführt zu werden. Wenn das Vorgehen systematisch erfolgt, nennt man es „union busting“. Im schlimmsten Fall kann so etwas auch strafbar sein. Konkret scheinen 200 000 Euro für Rechts- und Kommunikationsberatung geflossen zu sein - viel Geld, mit dem man Sinnvolles für Arbeitsbedingungen hätte tun können.

(Beifall B90/GRÜNE)

Die Geschäftsführung aber favorisiert ein Alternativgremium und hat wohl versprochen, dieses könne quasi alles, was auch ein Betriebsrat kann. Das Versprechen ist jedoch nicht einlösbar. Denn Betriebsräte sind nicht ohne Grund gesetzlich verankert. An selbst erdachte Gremien können die allermeisten Befugnisse nicht delegiert werden, zum Beispiel der Abschluss von Betriebsvereinbarungen oder Sozialplänen, die Anrufung der Einigungsstelle im Konfliktfall oder letztlich auch der Rechtsweg.

Die Wahl ist nun vorerst nicht zustande gekommen. Dem Vernehmen nach wünschten sich aber mindestens 80 Beschäftigte

einen Betriebsrat. Warum soll ihnen das verwehrt werden? Wer sich nicht an einen Betriebsrat wenden will, muss das ja später nicht tun. Manchmal ist man aber überrascht, wenn man selbst in einem Konflikt landet und dann auf einmal dankbar ist für eine unabhängige Stelle. Und natürlich muss man die Frage stellen, wie die Abstimmung ausgegangen wäre, wenn nicht 200 000 Euro für ein Gegennarrativ eingesetzt worden wären, wenn Plakate nicht abgerissen worden wären. Im Übrigen - wir haben es gehört - kann auch ein Arbeitsgericht einen Wahlvorstand bestellen.

Vorher wäre aber mein dringender Appell an die Geschäftsführung, die Ideologie vom gewerkschaftlichen Teufelszeug abzustreifen - nicht nur, weil auch Geschäftsführer sich über bezahlten Jahresurlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall freuen dürfen, sondern auch, weil gute Arbeitsbedingungen motivierte Beschäftigte anziehen. Gegen den Betriebsrat wird wohl auch eingewendet, er könne Stipendiatinnen und Stipendiaten nicht vertreten - und das ironischerweise am HPI, wo es bekanntermaßen ausufernde Praxis ist, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern häufig Stipendien statt Stellen zu geben. Und nun kann man genau deswegen sagen, dass sie nicht durch einen Betriebsrat vertreten werden können.

Wir schaffen im Hochschulgesetz ja gerade eine Promovierendenvertretung, die auch Stipendiatinnen und Stipendiaten nutzen können - etwas Ähnliches kann das HPI gerne auch eigeninitiativ einführen, aber natürlich ergänzend zum Betriebsrat, der bleibt unverzichtbar.

Mit diesem Antrag können wir zwar leider nicht für eben jenen sorgen, daher hilft eine Zustimmung nichts, aber wir können mit dieser Debatte sensibilisieren. Und für diesen Impuls bin ich den Antragsstellerinnen und Antragsstellern sehr dankbar. Ich danke aber auch ausdrücklich den mutigen Beschäftigten am HPI, die sich für einen Betriebsrat eingesetzt haben und das hoffentlich auch weiter tun werden.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt Die Linke)

Vielen Dank. - Für die Landesregierung spricht Ministerin Dr. Schüle.

Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich will auch noch einmal kurz in Erinnerung rufen, was das Hasso-Plattner-Institut ist und was es für das Land Brandenburg bedeutet. Ja, das Hasso-Plattner-Institut ist eine private Einrichtung - und zwar eine, von der wir alle profitieren: die Studierenden, unsere Wissenschaftslandschaft, unsere Forschungslandschaft und damit natürlich auch das Land Brandenburg und die Menschen, die in Brandenburg leben. Denn das HPI ist eine private Hochschule, die keine Studiengebühren verlangt. Und auch an der gemeinsamen Fakultät mit der Universität Potsdam werden keine Studiengebühren erhoben. Wir können Hasso Plattner dankbar sein, dass er nicht eine x-te neue Privatuni gegründet hat, sondern sich auf dieses Kooperationsmodell mit der Universität Potsdam eingelassen hat, das sicherlich nicht ganz trivial ist.

(Beifall CDU)

Das HPI ist ein Geschenk eines Mäzens, der sich nicht wie andere Mäzene mit seiner eigenen Privatuniversität noch ein Denkmal setzen wollte, sondern der die Universität Potsdam stärken wollte und zu einem führenden Standort der digitalen Transformation machen möchte - im Übrigen auch dadurch dokumentiert, dass er vor anderthalb Jahren eine Stiftungsprofessur für den Bereich der Digitalen Bildung gespendet hat, für die wir mit Katharina Scheiter die exzellenteste Frau nicht nur im deutschsprachigen, sondern im europäischen Raum finden und berufen konnten - auch das ist Hasso Plattner.

Als private Einrichtung unterliegt das HPI weder der Rechts- noch der Fachaufsicht des MWFK. Was die gemeinsame Fakultät von HPI und Universität Potsdam betrifft: Selbstverständlich gilt da das Personalvertretungsgesetz - selbstverständlich. Das hat aber weder das HPI noch die Universität Potsdam noch sonst irgendjemand jemals infrage gestellt. Meines Wissens gab es da auch noch nie Konflikte oder Beschwerden.

Was den rein privaten Teil des HPI betrifft: Da gab es offensichtlich Vorkommnisse, die jetzt zu Ihrem Antrag geführt haben, die ich persönlich - sollten sie sich bestätigen - nicht für gut halte. Nur geht es hier nicht um meine persönliche Einschätzung, sondern offensichtlich um eine rechtliche, um eine juristische Betrachtung. Die Beantwortung der Frage, ob das HPI tatsächlich gegen das Betriebsverfassungsrecht oder andere Gesetze verstoßen hat, obliegt weder der Wissenschaftsministerin noch dem Landtag Brandenburg, sondern wie es in einem Rechtsstaat üblich ist, obliegt es selbstverständlich den zuständigen Arbeitsgerichten, das zu beurteilen.

(Beifall SPD und CDU)

Darüber hinaus will ich grundsätzlich sagen: Die Landesregierung begrüßt selbstverständlich die Gründung von Betriebsräten, denn sie schützen einerseits die Beschäftigten und erlauben ihnen andererseits, ihr Unternehmen aktiv mitzugestalten. Das ist wichtig für die Entwicklung des Landes, die zugleich wirtschaftlich, aber auch sozialverträglich sein soll.

Was das Betriebsverfassungsgesetz betrifft, so liegt die Gesetzgebungskompetenz allerdings in erster Linie beim Bund. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat bereits gesetzliche Maßnahmen in Aussicht gestellt, die Betriebsräte sowie die flankierenden Gewerkschaften unterstützen. Die Ampelkoalition hat sich darauf verständigt, dass die Behinderung betrieblicher Mitbestimmung von Amts wegen verfolgbar werden soll. Die Landesregierung begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich.

Die wichtigsten Partner von Beschäftigten, die einen Betriebsrat gründen wollen, sind im Übrigen die Branchengewerkschaften. Werden die Gewerkschaften gestärkt, wird auch die betriebliche Mitbestimmung gestärkt. Die Landesregierung - das wissen Sie auch - steht mit den Gewerkschaften in Brandenburg selbstverständlich in engem Austausch: im Gremium „Brandenburger Sozialpartnerdialog“, im „Bündnis für Gute Arbeit“ und auch bei den regelmäßigen Gewerkschaftsgesprächen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg beim Kollegen Steinbach. Seit 2011 lädt die Landesregierung zudem gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund zur Betriebsrätekonferenz. Das ist ein Format für den Dialog zwischen der Landesregierung, den Gewerkschaften und den Betriebsräten, wo diese sich direkt auch zu betrieblichen Themen austauschen können. Diese Konferenz ist auch ein Ort, an dem Konflikte miteinander diskutiert werden können. Die letzte Betriebsrätekonferenz fand am 4. Dezember letzten Jahres statt.

Die Gründung eines Betriebsrates im HPI ist also nach wie vor möglich. Ich bitte deshalb auch, den Antrag abzulehnen. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU und SPD)

Vielen Dank. - Das Wort geht noch einmal an Frau Abgeordnete Vandre.

Herr Vizepräsident! Werte Abgeordnete! Ich habe zumindest drei Punkte, auf die ich noch einmal ganz kurz eingehen möchte.

Herr Prof. Dr. Schierack, so wie Sie mit der Institutsleitung gesprochen haben, haben wir - wie von Herrn Walter dargestellt - mit den Beschäftigten gesprochen. Offensichtlich gibt es eine Diskrepanz in der Darstellung der Abläufe. Ich möchte aber darum bitten, dass Sie wenigstens zur Kenntnis nehmen, dass die Bestrebungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter offensichtlich als nicht gewollt empfunden wurden und gegen sie gearbeitet wurde. Das ist die Wahrnehmung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen Betriebsrat etablieren wollten. Das finde ich höchst problematisch.

Das bringt mich zu meinem zweiten Punkt: Den Ruf des HPI gefährdet doch nicht ein Zeitungsartikel oder dass wir das hier zum Thema machen. Den Ruf gefährdet doch - sollte sich das bewahrheiten - das Agieren der Institutsleitung und der Geschäftsleitung. Das ist doch der Punkt.

(Beifall Die Linke - Bretz [CDU]: Sie sagen es: Sollte es sich bewahrheiten! Das ist der entscheidende Satz!)

Der dritte Punkt, auf den ich kurz eingehen möchte: Wenn es um Hasso Plattner, um Tesla oder auch um sonstige große Ansiedelungen geht, habe ich das Gefühl - und habe sogar Verständnis dafür -, dass sich in Brandenburg seit den 1990ern ein Beweggrund bzw. ein Narrativ massiv verfestigt hat: das Gefühl der absoluten, bedingungslosen Dankbarkeit dafür, dass uns Aufmerksamkeit entgegengebracht wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind an einem Punkt angekommen, an dem wir auch selbstbewusst agieren können und auch Erwartungen äußern können. Und die Einhaltung von Mitbestimmungsregelungen und gesetzlichen Gegebenheiten gehört mindestens dazu.

(Beifall Die Linke und B90/GRÜNE)

Deshalb: Kommen Sie weg von Ihrer bedingungslosen Dankbarkeit, sondern treten Sie selbstbewusst auf und treten Sie damit auch für die Interessen der Brandenburgerinnen und Brandenburger und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des HPI ein.

(Zuruf des Abgeordneten Bretz [CDU])

Auch wenn ich sehr wohl wahrnehme, dass der Antrag abgelehnt wird, nehme ich nichtsdestotrotz eine breite Unterstützung des Anliegens wahr, dass die Mehrheit hier im Landtag einem Betriebsrat offen gegenübersteht beziehungsweise die Etablierung eines Betriebsrats unterstützt. Da gibt es noch viel zu tun. Und ich glaube, diese Unterstützung brauchen die Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter des HPI. Deshalb ist das zumindest ein sinnvolles und wichtiges Zeichen, das von der Debatte ausgeht.

(Beifall Die Linke sowie vereinzelt B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende der Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion Die Linke auf Drucksache 7/9376: „Mitbestimmung absichern - keine Ausnahme für das Hasso-Plattner-Institut!“. Wer stimmt dem Antrag zu? - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 19 und rufe Tagesordnungspunkt 20 auf.

TOP 20: Mieterinnen und Mieter schützen - Heizkostenabzocke verhindern!

Antrag der Fraktion Die Linke

Drucksache 7/9377