Protocol of the Session on March 21, 2024

(Beifall BVB/FW Gruppe, SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Die Schulsozialarbeiter tragen dazu bei, eine unterstützende und sichere Schulgemeinschaft zu schaffen, in der sich Schüler wohlfühlen und in der sie respektiert und akzeptiert werden. Durch die Anwesenheit von Schulsozialarbeitern können Probleme frühzeitig erkannt und angegangen werden, bevor sie sich verschlimmern und sich negativ auf das schulische und persönliche Leben der Schüler auswirken.

Sie arbeiten eng mit Lehrkräften und Eltern zusammen, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Schüler ganzheitlich an-

gesprochen werden. Durch die Unterstützung bei der Bewältigung von Herausforderungen und die Förderung sozialer und emotionaler Kompetenzen tragen Schulsozialarbeiter dazu bei, die Zukunftschancen der Schüler zu verbessern und sie auf ein erfolgreiches Leben vorzubereiten.

(Beifall BVB/FW Gruppe)

Insgesamt ist Schulsozialarbeit ein wichtiger Bestandteil der ganzheitlichen Bildung, die nicht nur auf akademische Leistungen, sondern auch auf die persönliche Entwicklung und das Wohlbefinden der Schüler abzielt.

Das Land Brandenburg ist in der Pflicht, zu handeln, um jedem Schüler die bestmögliche Bildungschance zu ermöglichen. Ja, wir wissen, dass das Land noch viel zu tun hat, um mehr Schulsozialarbeiter in den Schulen ankommen zu lassen. Aber genau das unterstreicht doch den Bedeutungszuwachs.

(Anhaltende Unruhe)

- Darf ich weiterreden? Danke schön. Haben Sie zugehört, Herr Hohloch? - Gut.

(Dr. Berndt [AfD]: Immer werden wir angesprochen! Wenn sich die Sozialdemokraten unterhalten, sagen Sie nichts! - Zurufe von der SPD)

- Ich wollte bloß erreichen, dass Sie keine Worte verpassen. Alles gut. - Ich wiederhole den letzten Satz: Aber genau das unterstreicht doch den Bedeutungszuwachs.

Die gebeutelte Schullandschaft benötigt planbare Kontinuität. Deshalb benötigen wir an jeder Schule eine Schulsozialarbeiterstelle.

(Beifall BVB/FW Gruppe - Anhaltende Unruhe)

- Ich weiß, es ist schon spät, und es ist der 18. TOP. Aber wir werden es schaffen.

Umfassende Bildungsgerechtigkeit, Inklusion und Prävention lassen sich nur dann erreichen, wenn Schulsozialarbeit an allen Schulen etabliert wird. Die Schüler in den Schulen haben sozialpädagogische Unterstützung wirklich nötig. Das zeigen die aktuellen Studien.

Die Umsetzung der Schulsozialarbeit in Brandenburg erfolgt auf der Basis verschiedener Träger- und Finanzierungsmodelle. Das geht mit unterschiedlichen Fach- und Dienstaufsichten einher, und es geht auf Kosten unserer Kinder. Wir wissen, dass die Kassen klamm sind; das wissen wir alle. Geld ist nirgends da. Aber wenn wir wollen, dass es unseren Kindern gutgeht und dass sie psychisch stabil bleiben, dann müssen wir daran denken, dafür unser Geld einzusetzen.

(Beifall BVB/FW Gruppe)

Lassen Sie uns also darüber sprechen, wie wir Schulsozialarbeit zukünftig an allen Schulen bereitstellen können. - Ich danke Ihnen bis hierher.

(Beifall BVB/FW Gruppe)

Vielen Dank. - Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Lux zu uns. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Zweifelsohne stellt die Schulsozialarbeit ein wichtiges Unterstützungselement für die individuelle und soziale Entwicklung junger Menschen dar.

(Beifall SPD, CDU, B90/GRÜNE und BVB/FW Gruppe)

- Frau Nicklisch, Sie haben es gesagt. - Ich möchte zunächst daran erinnern, dass durch das gemeinsame Engagement bereits ein verstärkter Ausbau der Schulsozialarbeit erreicht werden konnte. Exemplarisch verweise ich dazu auf die 54 Stellen für die Schulsozialarbeit, welche die Regierungskoalition aus Haushaltsmitteln im Zusammenhang mit der Covid-Pandemie geschaffen hat.

(Beifall SPD und der Abgeordneten Petra Budke [B90/GRÜNE])

Diese Stellen sollen nun verstetigt werden, und das ist auch notwendig.

Die insgesamt sehr unterschiedliche Struktur der Förderung von Stellen der Schulsozialarbeit - Sie sprachen es an, Frau Nicklisch - sehe ich persönlich jedoch ebenfalls kritisch. Deswegen halte ich Überlegungen dazu, wie diese Förderung künftig aufgestellt sein sollte, für durchaus richtig und sinnvoll.

Ein Konzept zu Schulsozialarbeit, wie es im Antrag gefordert wird, erscheint mir jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend. Grund dafür ist der diskontinuierliche Charakter, den ein solches Konzept im Hinblick auf die kommende Legislaturperiode mit sich bringen könnte. Ein solches Konzept erfordert zudem die umfassende Beteiligung relevanter Akteure und Gremien; das haben Sie in Ihrem Antrag selbst geschrieben. Deswegen halte ich die Forderung, das Konzept unverzüglich zu erstellen, zu diesem fortgeschrittenen Zeitpunkt der Legislaturperiode für nur schwer umsetzbar.

Entscheidend für die Entwicklung der Schulsozialarbeit sind für mich vielmehr Institutionen, welche diesen Prozess fachlich und professionell begleiten und damit über diese Legislaturperiode hinaus wirken. Dazu sieht der aktuelle Entwurf des Gesetzes zum Schutz und zur Förderung junger Menschen - wir haben heute Vormittag darüber gesprochen - die Einrichtung einer eigenen Fachstelle für Schulsozialarbeit vor. Dort bündeln wir jetzt Kompetenzen.

Abschließend möchte ich auch anmerken, dass der Antrag bei der Schulsozialarbeit von einer Landesaufgabe ausgeht. Dabei bleibt unklar, ob damit eine Verortung der Schulsozialarbeit an den Schulen verbunden wird. Schulsozialarbeit - davon bin ich sehr überzeugt - kann jedoch nur dann gelingen, wenn sie nicht im Bereich der Schule, sondern im System der Jugendhilfe verankert wird. Deswegen sieht genannter Gesetzentwurf vor, dass es sowohl die freien als auch die öffentlichen Träger der Jugendhilfe sind, welche die Angebote der Schulsozialarbeit verantwor-

ten. Gelingende Schulsozialarbeit bedarf der Kooperation der Systeme Schule und Jugendhilfe auf Augenhöhe.

(Beifall SPD und der Abgeordneten Petra Budke [B90/GRÜNE])

Meine Damen und Herren, ich halte fest: Ein Konzept zur Schulsozialarbeit wäre zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend und nicht verbindlich. Perspektivisch wäre ein solches Konzept in Zusammenarbeit mit der künftigen Fachstelle für Schulsozialarbeit jedoch denkbar. Aus diesem Grund lehnen wir auch heute den Antrag der Gruppe BVB / FREIE WÄHLER ab. - Ich bedanke mich für Ihr Verständnis.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Wir fahren mit Herrn Abgeordneten Hohloch für die AfD-Fraktion fort. Bitte schön.

(Beifall AfD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrte Kollegen der Freien Wähler! Ich schließe mich den Worten meines Vorredners an. Es ist das Ende der Legislaturperiode, und ich muss gestehen: Die Bilanz der Freien Wähler im Bildungsbereich ist merklich dünn. Die Probleme, die wir an den Schulen haben, jetzt mit mehr Schulsozialarbeitern zu lösen, ist unserer Meinung nach auch nicht der richtige Weg. Ich würde es als fast unmöglich bezeichnen, in den wenigen Monaten bis zur Wahl hierfür ein Konzept, auch und vor allem zur Finanzierung, zu entwickeln. Zudem gibt es in unserem Schulsystem andere Probleme, die dringend gelöst werden müssen.

Vor allem gehen Sie nicht die Wurzel des Problems an. Wir haben erhebliche Probleme bei den Leistungen unserer Schüler. Diese lassen sich nicht beheben, indem wir mehr Sozialarbeiter einstellen. Wir haben Probleme bei der Integration. Wir verzeichnen massive Lernrückstände. Probleme gibt es auch bei der Inklusion und beim Ganztagsbetrieb. Das alles sind grundlegende Probleme, die mit einer falschen Bildungspolitik in diesem Land zusammenhängen.

(Beifall AfD)

Eine Lösungsmöglichkeit, die darin besteht, für jede Schule einen Sozialarbeiter abzustellen, ist doch etwas dürftig. Wir lehnen diesen Antrag deshalb ab. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Vielen Dank. - Herr Abgeordneter Hoffmann von der CDU-Fraktion hat seine Rede zu Protokoll gegeben. Deswegen fahren wir jetzt mit der Frau Abgeordneten Dannenberg für die Fraktion Die Linke fort. Bitte schön.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Frau Nicklisch, für unsere Fraktion ist schon lange klar: Schulsozialarbeit hat sich als wirksame Kooperation an der Schnittstelle Jugendhilfe und Schule bewährt. Wir brauchen Schulsozialarbeit am Lebensort Schule, um alle jungen Menschen in ihrer Entwicklung ganzheitlich zu fördern, um die Schulen bei der Gestaltung von Beteiligungskultur zu unterstützen und um das Schulklima vernünftig zu gestalten. Das ist - endlich! - gesamtgesellschaftlich angekommen.

Trotzdem können in Brandenburg nicht alle Schülerinnen und Schüler von Schulsozialarbeit profitieren, eben weil es uns unverändert nicht gelungen ist, flächendeckend ein bedarfsgerechtes Angebot zu etablieren und vor allem auch Schulen mit besonderen Herausforderungen zu unterstützen.

Dahin müssen wir, und das hat die Linksfraktion in dieser Legislaturperiode mehrfach gefordert. Erinnern Sie sich an unsere Haushaltsanträge und unsere sonstigen Anträge zur Verbesserung des Bildungssystems; zuletzt hatten wir einen Änderungsantrag zum Schulgesetz eingebracht.

Werte BVB/FW Gruppe, wir würden uns gern über Ihren Antrag in der Sache freuen und diesen unterstützen; aber er löst das Problem nicht. Mit Rückblick auf die letzten Jahre wissen wir doch, dass es in der jetzigen Situation nichts nutzt, wenn wir die Landesregierung dazu auffordern, gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und den Fachverbänden der Jugend- und Schulsozialarbeit ein Konzept zur Weiterentwicklung der Schulsozialarbeit zu erarbeiten. Ich gehe nicht davon aus, dass sich die kommunalen Spitzenverbände mit dem Land an einen Tisch setzen, um Mindestqualitätsstandards für eine Aufgabe zu verhandeln, für die sie nach den geltenden rechtlichen Bestimmungen des SGB VIII in Gewährleistungs- und Finanzierungsverantwortung sind. Das machen die nicht.

Sehr geehrte Abgeordnete, Sie wissen auch, dass den Landkreisen bei der finanziellen Ausgestaltung dieser Leistung zum Teil die Hände gebunden sind. - Nein, ich beantworte keine Frage.

Frau Abgeordnete, ich frage trotzdem noch einmal, ob Sie eine Zwischenfrage zulassen.

Nein, danke.

Gut.

Obgleich Schulsozialarbeit nach § 13a SGB VIII eine Leistung ist, auf die ein objektiver Rechtsanspruch besteht, fällt sie in der Einordnung der kommunalen Leistungen fälschlicherweise immer noch in den Bereich der vermeintlich freiwilligen Leistungen

einer Kommune. Und gerade finanzschwachen Landkreisen und kreisfreien Kommunen sind damit bei der finanziellen Ausstattung dieser Leistung oftmals die Hände gebunden.