Protocol of the Session on March 21, 2024

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer kennt ihn nicht, den Weihnachts- oder Silvesterkarpfen. Wurde er früher noch einige Zeit in der Badewanne gemästet, kauft man ihn heute oft schon küchenfertig im Supermarkt und in Brandenburg beim Fischzuchtbetrieb seines Vertrauens. Auch bei uns in Brandenburg ist das Karpfenessen ein Stück heimatliche Genusskultur, und die rund 4 200 Hektar Brandenburger Teichwirtschaften, die vor allem in der Lausitz liegen und aus denen viele der Tiere stammen, sind ein attraktiver Teil der Brandenburger Kulturlandschaft. Umso wichtiger ist es, dass die im Antrag erwähnten Konflikte, vor denen die Teichwirtschaft steht, betrachtet werden und nach Lösungen gesucht wird.

Gerade im Bereich der Teichwirtschaften machen sich die sinkenden Wasserstände in den letzten Jahren bemerkbar. Aber auch die Prädatoren wie Reiher, Kormoran und Fischotter erschweren die Primärproduktion der Fischzüchter. Nur 2 bis 3 % der Jungfische erreichen das Erwachsenenalter. Im ersten Jahr liegen die Jungfischverluste gar bei bis zu 95 %. Auch die vegetarisch lebenden Biber schädigen durch ihr Bauverhalten die Gewässerstruktur.

All diese geschützten Tiere sind hier bei uns erwünscht und haben ihre Berechtigung. Dennoch darf es kein Entweder-oder geben, denn neben einem Erzeugungsort für frischen Fisch stellen die Teiche vor allem eines dar: einen Lebensraum für viele andere ebenfalls geschützte Vogel-, Insekten- und Amphibienarten. Sie profitieren unter anderem vom Nahrungssuchverhalten der Karpfen, die durch das Gründeln und die damit einhergehende Trübung des Wassers ein Zuwachsen der Gewässer verhindern. Für die Maßnahmen zum Schutz der Fische vor Räubern sollte den Teichwirten dringend ein Ausgleich gewährt werden.

Aber alle Unterstützung zum Schutz der Fischbestände läuft ins Leere, wenn es an Personal und Fachkräften fehlt, die Teiche zu bewirtschaften. In der Statistik „Zahlen und Fakten: Berufliche Bildung“ des LELF zeigt sich: Während sich in den Jahren 2018,

2019 und 2020 immerhin jeweils zwei junge Menschen für eine Ausbildung zum Fischwirt oder zur Fischwirtin entschieden haben, wurde im Jahr 2021 brandenburgweit kein einziger Ausbildungsvertrag in diesem Bereich geschlossen. Wir müssen daher nicht nur überlegen, wie man die Teichwirtschaft besser vor Fischverlusten und den sich verändernden klimatischen Bedingungen schützen kann, sondern auch, wie es möglich wird, die Arbeit im Berufsfeld Fischwirt bzw. Fischwirtin attraktiver zu machen. Hier sollte neben finanziellen Anreizen auch eine Ausweitung des Bildungsangebotes auf akademischer Ebene erfolgen.

Wir stimmen der Beschlussvorlage zu. - Vielen Dank.

(Beifall BVB/FW Gruppe)

Für die Landesregierung spricht Herr Minister Vogel.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich merke, wir stimmen alle darin überein, dass die traditionelle und kulturlandschaftsbildprägende Wirtschaftsweise „Teichwirtschaft“ in Brandenburg angesichts vieler Herausforderungen Unterstützung bedarf. Die Herausforderungen haben Sie, Frau Schwarzenberg, alle benannt. Frau Hiekel und Frau Wernicke haben es auch vertieft.

Von daher lassen Sie mich gleich auf die Fragen eingehen, die mit der Förderung zusammenhängen. Ein Hauptaugenmerk zur Stabilisierung der Teichwirtschaften liegt aus Sicht der Landesregierung auf der Umsetzung der neuen Richtlinie zur Förderung aus dem europäischen Meeresfischerei- und Aquakulturfonds, die gerade innerhalb der Landesregierung endabgestimmt wird. Die Richtlinie, die bis einschließlich 2029 mit 20,1 Millionen Euro Gesamtvolumen ausgestattet ist - und damit höher als in der vergangenen Förderperiode -, wird die weitere Gewährleistung des Ausgleichs von durch geschützte Arten verursachten Schäden in Teichwirtschaften, die Sicherung der Wasserversorgung der Teichanlagen unter Berücksichtigung sich verändernder Rahmenbedingungen, die Unterstützung bei der Fachkräftegewinnung - das wurde angesprochen - sowie die Gewährleistung eines permanenten Dialogs mit dem Sektor „Fischerei und Teiche“ regeln. Dabei können die Betriebe Maßnahmen mit 1 500 bis 200 000 Euro bezuschussen lassen, in Einzelfällen sogar darüber hinaus.

Mit der nunmehr kurz bevorstehenden Umsetzung der vom Land kofinanzierten Förderung aus diesem Fonds wird neben der wichtigen Unterstützung investiver Maßnahmen - ich nenne Produktionsanpassung, Vermarktungsunterstützung oder auch Nutzung erneuerbarer Energien, was schon angesprochen wurde - die Förderung der Maßnahmen zur Pflege und Erhaltung der Teichlandschaften fortgesetzt und vor allem deutlich erhöht. Zudem erfolgt eine Kombination mit Vertragsnaturschutzmitteln für Arten- und Biotopschutzleistungen auf Teichflächen im Rahmen der GAK.

Das MLUK bereitet darüber hinaus eine weitere Richtlinie vor, um die Fortsetzung des Ausgleichs von Fraß- und Biberschäden in Teichwirtschaften weiter gewährleisten zu können. Dabei wird auch geprüft, inwieweit eine Anpassung der Berechnungs- und Ausgleichsmodalitäten im Hinblick auf einzelne Produktions- und Aufzuchtmethoden erforderlich und möglich ist.

Im Zusammenhang mit der Vermeidung beziehungsweise Reduzierung derartiger Schäden in der Teichwirtschaft möchte ich darauf hinweisen, dass auch Präventionsmaßnahmen weiter mit Fördermitteln unterstützt werden. Die dafür zu nutzende Förderrichtlinie ist fertiggestellt und wird demnächst in Kraft gesetzt werden. Das Problem der Wasserversorgung wurde angesprochen; das ist auch Gegenstand unseres Niedrigwasserkonzeptes, wo auch mitbeurteilt werden muss und wird, welche Teiche in Zukunft noch weiter bewirtschaftbar sind - also eine Priorisierung - und welche für die Teichwirtschaft auch dauerhaft vorzuhalten sind.

Mit Blick auf den zur Sicherung der Teichwirtschaft bestehenden Fachkräftebedarf liegt die Lösung in erster Linie in der Schaffung einer Perspektive für die Teichwirtschaft und damit sicherer Arbeitsplätze und eines angemessenen Einkommens. Nur damit kann am Ende die Abwanderung gestoppt und das Interesse am Beruf Teichwirt bzw. Teichwirtin wieder geweckt werden.

Vor dem Hintergrund der bereits eingeleiteten Maßnahmen gemäß dem vom ALUK gefassten Beschluss bedarf es unseres Erachtens keiner weiteren Konzepterarbeitung, vielmehr muss nun die Umsetzung der vorgesehenen und vorgeschlagenen Maßnahmen im Fokus stehen. Die Aufgaben sind definiert. Das werden wir gerne machen; ich nehme den Auftrag gern entgegen. - Recht herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE sowie vereinzelt SPD)

Wir sind damit am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung.

Ich lasse über die Beschlussempfehlung und den Bericht, Drucksache 7/9412, des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz zum Antrag der Fraktion Die Linke - „Brandenburger Teichwirtschaften zukunftssicher machen“ - abstimmen. Wer der Beschlussempfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einigen Stimmenthaltungen ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen, und der Entschließung wurde zugestimmt. Damit wurde der Antrag der Fraktion Die Linke, Drucksache 7/7597, abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 15 und rufe Tagesordnungspunkt 16 auf.

TOP 16: Gründung eines Brandenburger Landesinstituts für die Qualitätssicherung und -entwicklung von Schule und Unterricht und für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Führungskräften und Lehrkräften - gemäß Beschluss des Landtages Brandenburg „Für die Zukunft unserer Kinder - Bewältigung der Bildungskrise muss Landesaufgabe mit höchster Priorität werden!“ vom 22. Februar 2023 (Drucksa- che 7/7262-B)

Konzept der Landesregierung

Drucksache 7/9305

Die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer haben sich darauf verständigt, keine Debatte zu führen. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung.

Die Parlamentarischen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer empfehlen die Überweisung des Konzepts der Landesregierung, „Gründung eines Brandenburger Landesinstituts für die Qualitätssicherung und -entwicklung von Schule und Unterricht und für die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Führungskräften und Lehrkräften“, Drucksache 7/9305, an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer der Überweisung zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit wurde der Überweisung einstimmig und ohne Enthaltungen zugestimmt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 16 und rufe Tagesordnungspunkt 17 auf.

TOP 17: Neustart für das Lausitz Festival - Stelle der Intendanz neu ausschreiben

Antrag der Fraktion Die Linke

Drucksache 7/9337

Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion spricht Frau Abgeordnete Schwarzenberg.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Gäste! Liebe Zuschauer! Das Wichtigste vorweg: Dieser Antrag richtet sich nicht gegen das Lausitz Festival. Ganz im Gegenteil: Wir stellen das Lausitz Festival nicht infrage. Wir sehen das Lausitz Festival als große Chance für die Region, und wir sehen das Lausitz Festival als ein kostbares Geschenk an die Region, an die Menschen, die kulturhungrig, neugierig und dankbar sind für jede Bereicherung des kulturellen Angebots rings um Cottbus, Spremberg, Görlitz und in der gesamten Lausitz.

(Beifall Die Linke)

Ich stehe hier, um Kritik zu üben - Kritik an den Rahmenbedingungen für dieses Lausitz Festival. Jedes öffentliche Theater in Brandenburg muss seinen Intendanten öffentlich ausschreiben. Beim Lausitz Festival ist das anders: Ohne Ausschreibung wird hier mit dem Intendanten ein Vertrag mit einer fünfjährigen Laufzeit geschlossen. Und die Begründung: Mit diesem Vertragsabschluss soll die unter schwierigen Startbedingungen vollzogene Aufbauarbeit des bereits seit 2019 tätigen Intendanten gewürdigt werden.

Der Intendantenvertrag trat am 01.04.2023 in Kraft. Zufällig war das genau der Tag, an dem auch die eigens für das Lausitz Festival gegründete GmbH mit den Städten Görlitz und Cottbus als Gesellschafter auf die Bühne trat. In ihrem Gesellschaftervertrag steht, dass ein extra für dieses Festival gegründeter künstlerischer Beirat darüber wachen soll, dass die Ziele des Lausitz Festivals erreicht werden.

Zur Erinnerung, welche Ziele das Lausitz Festival verfolgt: Es ist ein Projekt vom Bund, welches mit 4 Millionen Euro im Jahr unterstützt wird. Nachlesen kann man das in der Rahmenvereinbarung zwischen dem Bund, dem Land Sachsen und dem Land Brandenburg.

Ich fasse mit meinen Worten zusammen, was im Gesellschaftervertrag steht: bedeutende, bekannte, internationale Künstler in die Lausitz bringen, mit künstlerischen Mitteln den Strukturwandel in der Lausitz begleiten und die regionalen Lausitzer Künstler einbeziehen - und zwar auf Augenhöhe.

Und tatsächlich regelt § 16 des Gesellschaftervertrags auch ein Vorschlagsrecht gegenüber dem Aufsichtsrat für die künstlerische Leitung des Lausitz Festivals. Aber ich frage Sie: Wie soll das umgesetzt werden, wenn die künstlerische Leitung am Tag der Gründung der Lausitz Festival GmbH, also genau am 01.04.2023, bereits feststeht und vertraglich gebunden ist?

Fakt ist: Dem künstlerischen Beirat wurde mit der Unterzeichnung des Vertrags das Recht genommen, einen Vorschlag für die künstlerische Leitung des Lausitz Festivals auf den Tisch zu legen.

(Beifall Die Linke)

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Doch tatsächlich fragt sich hier der in einer Demokratie lebende und stets um Mitspracherecht bemühte Bürger: Kann es sein, dass hier bewusst keine Stellenausschreibung stattfand?

(Zuruf: Nein!)

Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben - vor allem was die Ausschreibung von Stellen angeht - unsere Erfahrungen mit der Landesregierung gemacht. Mir ist klar: Gleich werden Sie über die Erfolge und Vorzüge der jetzigen Intendanz berichten. - Aber ich sage Ihnen: Darum geht es an dieser Stelle nicht. Wir wollen ein Festival, das nicht nur in der Lausitz stattfindet, sondern das auch dafür sorgt, dass sich die Lausitzerinnen und Lausitzer mit ihrem Verständnis für Land und Leute im Festival wiederfinden.

(Zuruf des Abgeordneten Prof. Dr. Schierack [CDU])

Dass die Intendanz trotz vehementer Kritik ohne Ausschreibung und ohne Einbeziehung des künstlerischen Beirats für weitere fünf Jahre vergeben wurde, ist ein Skandal.

(Beifall Die Linke)

Wir fordern daher, die Stelle der Intendanz des Lausitz Festivals umgehend neu auszuschreiben. Denn hier geht es um weit mehr als nur um ein regionales Festival - es geht darum, wie wir mit verabredeten Regeln umgehen;

(Zuruf des Abgeordneten Prof. Dr. Schierack [CDU])

es geht darum, ob wir uns an sie halten oder ob wir sie ignorieren und unseren Einfluss im Interesse Einzelner geltend machen. Das hat für uns zwingend etwas mit Demokratieverständnis zu tun. Mit „uns“ - das sage ich an dieser Stelle - meine ich auch meinen Kollegen aus dem Sächsischen Landtag, der dort einen gleichlautenden Antrag gestellt hat.

Es wäre also auch in Ihrem Sinn, den Antrag anzunehmen - als ein Bekenntnis der Landesregierung zu ihrem demokratischen Selbstverständnis.

(Beifall Die Linke)

Vielen Dank. - Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Herr Abgeordneter Stohn zu uns. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Land Brandenburg ist ein Festival-Land. Für Liebhaber jeglicher Art von Musik ist etwas dabei: zum Beispiel das „Havelbeats“ mit DJs und Live-Acts aus ganz Europa und lokalen Größen. Oder nehmen wir das Inselleuchten-Festival in der Nähe von Eberswalde, wo Kleinkünstler mit Jonglage und Aktionstheater begeistern, oder das Wurzelfestival in Niedergörsdorf, wo schon das Veranstaltungskonzept ein Gesamtkunstwerk ist. - Ich sehe den Abgeordneten Scheetz, der viele Jahre das BergfunkFestival in Königs Wusterhausen mitorganisiert hat.