Protocol of the Session on March 21, 2024

2023 waren es 883 289: Das sind fast 35 000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze mehr in Brandenburg - und nicht weniger.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Meine Damen und Herren, meinen Debattenbeitrag für das MBJS möchte ich allerdings mit etwas Ernsthaftem beginnen, und zwar mit einem Zitat aus der Kinderrechtskonvention. Ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin:

„Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“

Dieser Grundsatz liegt dem Gesetz zum Schutz und zur Förderung junger Menschen zugrunde, und ich freue mich, dass wir diesen Entwurf heute in 1. Lesung diskutieren.

Man könnte es fast ein bisschen schade finden, dass die Debatte verbunden wurde.

(Beifall der Abgeordneten Dannenberg und Domres [Die Linke])

Aus Sicht des Kinderschutzes braucht es kein zweites Thema, um die Wichtigkeit des Themas zu betonen - und aus Sicht des KJG ist der Kinderschutz zwar eines der sehr wichtigen Themen, aber das KJG ist so viel mehr.

Die Landesregierung hat es sich zur Aufgabe gemacht,

„gute Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Kinderrechte [zu] schaffen.“

Das ist ein Zitat aus dem Koalitionsvertrag.

Mit dem ersten Kinder- und Jugendgesetz für das Land Brandenburg, das wir Ihnen heute als Entwurf vorlegen, verwirklichen wir ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag. Gleichzeitig setzen wir die Anforderungen des Bundes nach der Reform des SBG VIII in Landesrecht um.

Dabei wird - das will ich hier klar betonen - das Bundesrecht durch das KJG weder eingeschränkt noch unterlaufen. Das Gegenteil ist der Fall. Bestehende Unklarheiten darüber werden in den kommenden Wochen sicher ausgeräumt werden können.

Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein, danke.

(Frau Bessin [AfD]: Trauen Sie sich nicht?)

Meine Damen und Herren, künftig werden die Rechte von Brandenburgs Kindern

(Weiterer Zuruf der Abgeordneten Bessin [AfD])

- Sie haben ja noch Redezeit, Sie können sich ja gerne einbringen -, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Familien

deutlich ausgeweitet und in einem - in einem! - Gesetz gebündelt.

Ich nenne es das Gesetz der 1 000 Stimmen, denn das Kinder- und Jugendgesetz ist das Ergebnis eines großen und - wie ich finde - auch großartigen Beteiligungsprozesses. Insgesamt 1 000 vor allem junge Brandenburgerinnen und Brandenburger haben mitgeschrieben, um ihre Rechte zu stärken.

Erstmals - nach meiner Kenntnis - wurde ein Gesetzentwurf in der Fassung eines Arbeitsentwurfs öffentlich zugänglich gemacht, sodass jeder und jede sich beteiligen konnte; und natürlich wurden auch die kommunalen Spitzenverbände und die Jugendämter seit Beginn des Prozesses im November 2021 eng eingebunden.

Dass so viele Verbände und Vereine, Landkreise und kreisfreie Städte und vor allem Kinder und Jugendliche sich eingebracht haben, ist sehr besonders für ein Gesetzgebungsverfahren.

(Beifall SPD und B90/GRÜNE sowie der Abgeordneten Au- gustin [CDU])

Wir haben mit diesem Gesetzentwurf gemeinsam neue Wege bestritten und einen äußerst intensiven Austausch erlebt.

Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen, die sich beteiligt haben - auch bei den Kolleginnen und Kollegen in den Ressorts - ganz herzlich bedanken. Aber ich will natürlich auch nicht die Gelegenheit verstreichen lassen, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im MBJS nochmals Danke zu sagen. Ohne Ihren großen Einsatz wäre die Beratung heute hier nicht möglich.

(Beifall SPD und B90/GRÜNE sowie der Abgeordneten Au- gustin [CDU] und Dannenberg [Die Linke])

Die Bearbeitung des umfangreichen Gesetzentwurfes war auch für diejenigen, die sich eingebracht haben, aufwendig und hat viel Zeit in Anspruch genommen. Wenn viele Menschen Hinweise geben, dann sind natürlich nicht immer alle einer Meinung. Die einen wollen hierherum und die anderen genau in die andere Richtung. Eine ganze Reihe von Beteiligten - das kann man zumindest am Ende des Regierungsprozesses zum Gesetzgebungsverfahren sagen - hätten sich noch mehr vorstellen können. Dann gibt es wiederum andere, die Herausforderungen in der Umsetzung sehen und beschreiben.

Umso mehr freue ich mich, dass wir nun einen - aus meiner Sicht ausgewogenen - Gesetzentwurf in den Landtag einbringen, der damit der parlamentarischen Beratung zugänglich wird.

Der Abgeordnete Lux hat es schon gesagt: Gemeinsam - und da schließe ich mich vollumfänglich an - haben wir ein Grundgesetz für die Kinder- und Jugendhilfe in Brandenburg vorgelegt. Das Gesetz stärkt die Kinder- und Jugendrechte im Land, weitet den Schutz von Kindern und Jugendlichen aus und sieht eine klare Beteiligung und Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen vor, soweit, Frau Dannenberg, es das Bundesrecht erlaubt und die Gesetzgebungskompetenz tatsächlich beim Land liegt - wenn Sie weitergelesen haben,

(Frau Dannenberg [Die Linke]: Auf jeden Fall!)

bis in die Begründung hinein, haben Sie dort eine ganze Reihe der Begriffe gefunden, die Sie hier in Ihrer Rede adressiert haben und die im Gesetz angeblich fehlen.

Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt, das ist der Ansatz des Kinder- und Jugendgesetzes, und natürlich widmet sich deshalb auch ein kompletter und zentraler Abschnitt dem Kinderschutz. Denn jeder Fall ist einer zu viel. Erfahrungen von Vernachlässigung, Misshandlung oder Missbrauch prägen betroffene Kinder und Jugendliche oft ein Leben lang.

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll der Kinderschutz in Brandenburg nachhaltig verbessert werden. Überall - überall! -, wo mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird, müssen zukünftig Schutzkonzepte aufgestellt werden, etwa auch in Schulen - das ist schon zur Sprache gekommen -, in Organisationen und bei privaten Anbietern, die regelmäßig gezielte Angebote für Kinder und Jugendliche machen.

Erstmals - das betone ich, das ist noch nicht zur Sprache gekommen - wird auch der Kinder- und Jugendmedienschutz in Brandenburg gesetzlich geregelt. Außerdem werden die Erarbeitung von Grundsätzen zum Schutz bei Kindeswohlgefährdung, die Meldung schwerwiegender Fälle sowie die Förderung von Netzwerken zum Kinderschutz und der Frühen Hilfen geregelt.

Einrichtungen der Jugendhilfe erhalten einen klaren Rahmen und festgelegte Möglichkeiten, um auf extremistische Aussagen, Haltungen und Handlungen angemessen und altersgerecht reagieren zu können.

(Frau Kotré [AfD]: Kennen Sie sich ja aus!)

Darüber hinaus werden im KJG - und daraus bezieht das Gesetz, wie ich finde, seine besondere Stärke - Kinderrechte, Beteiligung und Kinderschutz zusammen gedacht.

(Beifall SPD und CDU)

Kinder, die ihre Rechte kennen und die die Erfahrung machen, dass Erwachsene sie mit ihren Interessen und Bedürfnissen wahrnehmen - ihnen zuhören -, melden sich auch viel eher zu Wort. Sie sind eher in der Lage, Fehlverhalten von Erwachsenen zu erkennen und sich gegen übergriffiges Verhalten zu wehren.

Die Ausweitung der Kinder- und Jugendbeteiligung in den §§ 11 ff. bildet daher ein Herzstück dieses Gesetzentwurfes. Bereits jetzt regelt der § 18a der Brandenburgischen Kommunalverfassung die Beteiligungsrechte bei kommunalen Angelegenheiten. Das KJG wird jungen Menschen nun darüber hinaus ein Anspruchsrecht auf Beteiligung gegenüber zuständigen staatlichen Stellen auch auf Landesebene einräumen, wenn und soweit ihre spezifischen Interessen betroffen sind.

Darüber hinaus verankern wir gesetzlich - gesetzlich! - die Stelle einer Landes-Kinder- und Jugendbeauftragten, die durch klugen Beschluss des Parlaments hier - herzlichen Dank dafür! - im Oktober 2021 zur Wahrnehmung der Belange von Kindern und Jugendlichen eingerichtet wurde. Die Landes-Kinder- und Jugendbeauftragte sitzt hier oben im Publikum. Liebe Katrin Krumrey, ganz herzlichen Dank für deine fantastische Arbeit!

(Beifall SPD und B90/GRÜNE)

Der Landes-Kinder- und Jugendausschuss bekommt mit dem Kinder- und Jugendgesetz zudem Beschlussrechte. Bisher ist er lediglich ein beratendes Gremium. Neben der Mitbestimmung werden auch die Rechte junger Menschen und Familien noch einmal gestärkt, insbesondere Informations-, Anhörungs-, Beteiligungs- und Beschwerderechte von Kindern, Jugendlichen, jungen Erwachsenen und ihren Familien - zum Beispiel gegenüber Jugendämtern -, und sie werden gesetzlich festgeschrieben.

Abschließend möchte ich noch auf einen Punkt hinweisen, der die nicht unwesentliche Frage der finanziellen Untersetzung betrifft. Finanzielle Mehrbelastungen, die sich aus der neuen Gesetzeslage ergeben - aus der Bundesgesetzlage übrigens ohnehin - federt das Land Brandenburg ab. Bereits für die Jahre 2021 bis 2023 waren dafür vom Gesetzgeber insgesamt 14 Millionen Euro in den Landeshaushalt eingestellt worden. Dieses Geld ist auch von allen Landkreisen und kreisfreien Städten abgerufen worden. Für das Jahr 2024, also das laufende Jahr, sieht der Landesetat für diesen Zweck 9,6 Millionen Euro vor. Damit unterstreicht Brandenburg, dass das Land die Selbstbestimmung und die Selbstvertretung von Kindern und Jugendlichen fördert und damit den Kinder- und Jugendschutz stärkt. Brandenburg war noch nie so kinder- und jugendfreundlich wie heute.

(Dr. Berndt [AfD]: Na!)

- Ja, so ist es. Diese Vorreiterrolle baut das Land mit dem Gesetz zum Schutz und zur Förderung junger Menschen weiter aus.

(Zuruf des Abgeordneten Hohloch [AfD])

Ich kann Ihnen sagen, dass Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Ländern sehr aufmerksam nach Brandenburg schauen und uns um unsere Position beneiden. Ich freue mich, dass der Weg zur parlamentarischen Beratung frei ist, und sehe dieser mit Spannung und Zuversicht entgegen. - Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD und B90/GRÜNE)

Vielen Dank. - Eine Kurzintervention wurde angemeldet. Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Berndt.