Protocol of the Session on February 22, 2024

Jetzt fange ich mit meinem Vortrag an: Mit dem vorliegenden Antrag gehen die Freien Wähler auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2023 - Aktenzeichen 9 CN 3.22 - ein, welchem ein Rechtsstreit eines Betroffenen über eine sogenannte Schmutzgebührensatzung von Mai 2015 in der Fassung der Änderungssatzung vom 6. Dezember 2016 drittinstanzlich zugrunde lag. Im Ergebnis wurden die Entscheidungen des Berufungsgerichtes aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen - so weit waren wir ja schon.

Es wurde der folgende Leitsatz aufgestellt:

„Wechselt der Einrichtungsträger zur Deckung des Aufwands für die Anschaffung und Herstellung seiner zentralen öffentlichen Schmutzwasserbeseitigungsanlage von einer Beitrags- zu einer reinen Gebührenfinanzierung mit unterschiedlich hohen (gespaltenen) Gebührensätzen für Grundstücke, für die Anschlussbeiträge gezahlt wurden, und Grundstücke, für die keine Beiträge gezahlt wurden, so steht Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes nach Art. 20 Abs. 3 GG einer Gebührenfinanzierung der Herstellungskosten entgegen, soweit Anschlussbeiträge wegen hypothetischer Festsetzungsverjährung nicht mehr erhoben werden konnten.“

(Beifall des Abgeordneten Dr. Berndt [AfD] - Noack [SPD]: So ist es! - Weiterer Zuruf)

So weit, so gut. - Nee! - Auch wenn der Rechtsstreit noch nicht rechtskräftig abgeschlossen und zur weiteren Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen ist, sollte der aufgestellte Leitsatz im Innenministerium schon Berücksichtigung finden.

Wir haben das Innenministerium oft genug zu einer Klärung aufgerufen - das ist aber nie passiert.

(Dr. Berndt [AfD]: Richtig!)

Herr Noack, vorhin sagten Sie in Ihrer Rede, Sie würden noch das Gerichtsurteil abwarten. - Es gibt so viele Gerichtsurteile. Ich nenne nur den Schallschutz - da hat immer wieder gerade Ihre Fraktion federführend eine ordentliche, vernünftige Umsetzung verhindert. Es heißt immer: Nein, das ist ja so und so.

Ich weiß, dass Gerichtsurteile das eine sind. Aber hier im Landtag scheint die Mehrheit der Koalition dafür zu sorgen, dass solche Gerichtsurteile nicht vollumfänglich umgesetzt werden - ob es nun zu Abwassergebühren oder solchen Dingen ist.

(Beifall AfD - Dr. Berndt [AfD]: Eine Schande!)

In der Sitzung des Innenausschusses am 31. Januar 2024 ließ das Innenministerium zwar den zuständigen Abteilungsleiter ausführlich über die Entscheidung referieren, aber Theorie und Praxis sehen bekanntlich oft ganz anders aus. Gerade die Chronologie und die Inhalte der sogenannten Altanschließerurteile, das Land Brandenburg betreffend, zeigen die negative Kreativität des seit mehr als 30 Jahren SPD-regierten Bundeslandes.

(Beifall AfD)

Es werden immer wieder neue Konstellationen gewählt, um die selbst geschaffenen Haushaltslöcher zu stopfen, und der Umgang des Landes gerade in Bezug auf die Altanschließerentscheidungen ist hinlänglich bekannt. Selbst die rechtswidrigen, aber bestandskräftigen Bescheide wurden nicht im Wege der Selbstkontrolle der Verwaltung aufgehoben. - Herr Noack, das ist Ihr Thema - das haben Sie gerade gesagt.

Wir erinnern aber nochmals an unsere Anträge. Wenn Sie sie denn angenommen hätten, wären jedenfalls alle Bescheide auf

Antrag der Betroffenen aufzuheben und gezahlte, aber rechtswidrige Beiträge rückzuerstatten gewesen - das haben Sie aber selbstredend nicht getan.

Dem Antrag der Freien Wähler zum Umgang mit der aktuellen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes stimmen wir ausdrücklich zu. Wir beantragen auch die Überweisung an den Innenausschuss, um dort weiter zu beraten und eine Anhörung durchführen zu können. - Vielen Dank - ich freue mich auf die Gegenrede.

(Beifall AfD)

Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Schaller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Vida! Liebe Schülerinnen und Schüler, „hypothetische Festsetzungsverjährung“ - allein dafür hat sich euer Weg hierher heute schon gelohnt. Allein dieser Begriff bringt zum Ausdruck, in was für einem Dilemma wir hier sind. Ich will das gar nicht ins Lächerliche ziehen. Diejenigen von euch, die einmal Jura studieren werden, werden vielleicht noch damit zu tun haben - alle anderen hoffentlich nicht.

Das, glaube ich, entspricht auch der Erwartungshaltung zu Ihrem Antrag, lieber Herr Vida. Vielleicht teile ich da nicht die Mehrheitsmeinung hier im Saal, aber ich bin dafür dankbar, dass wir dieses Thema noch einmal besprechen. Aus aktuellem Anlass ist es unumgänglich. Da muss man vor allem auch entsprechend über sich selbst reflektieren - dazu komme ich gleich.

Unser Verhältnis ist im Übrigen von dem Spruch „So nah und doch so fern“ geprägt: Hinsichtlich der Sachdarstellung zu diesem Thema sind wir in der Regel sehr nah beieinander - nicht aber bezüglich des Lösungsansatzes. Ich komme gleich darauf zurück und begründe es Ihnen.

Erst einmal zu meiner Erwartungshaltung: Ich denke, zur Sachdarstellung braucht man gar nicht so viel zu sagen. Ich würde es vielleicht nicht ganz so ausschmücken wie Sie, aber inhaltlich ist dem nichts hinzuzusetzen. Man muss es noch unterstreichen: Das ist nicht das erste Urteil dieser Art; sogar das Bundesverfassungsgericht hat sich damit schon beschäftigt. Ich hoffe, inzwischen hat jede und jeder verstanden, dass „verjährt“ auch „verjährt“ bedeutet.

(Beifall BVB/FW Gruppe und des Abgeordneten Klemp [B90/GRÜNE])

Sie haben darauf hingewiesen: In der Vergangenheit ist es bei vielen Zweckverbänden schon angekommen. Es gibt genügend Zweckverbände, die sich damals darauf eingestellt und für die Beitragsbeschiede Abhilfebescheide erlassen haben, anstatt mit diesen gespaltenen Gebühren zu arbeiten - jedenfalls nicht exzessiv. Es gibt aber einige Verbände, die das trotzdem getan haben. Ich habe die Hoffnung, es ist jetzt auch dort angekommen, dass das nicht funktioniert.

Deshalb erwarte ich zweitens, dass wir nicht den nächsten Umgehungstatbestand erfinden. Man muss einander einfach offen

in die Augen schauen - das zu dem ganzen Disput, den Sie hier gerade miteinander geführt haben. Gespaltene Gebühren sind völlig unproblematisch - nur wenn man versucht, irgendetwas hineinzumogeln, was da nicht hingehört, ist es ein Tabu.

(Vida [BVB/FW Gruppe]: Ja!)

In diesem Sinne hoffe ich, dass es nicht den nächsten Umgehungstatbestand geben wird, denn - auch da bin ich übrigens bei Ihnen, Herr Vida - diese Diskussion hat das Vertrauen in den Rechtsstaat nicht gefördert. Aber ich bitte Sie, zu berücksichtigen, dass wir immer mit dem Positiven enden sollten - noch bin ich nicht am Ende meiner Rede -: Der Rechtsstaat funktioniert. Diese Botschaft von Herrn Noack unterstreiche ich.

(Beifall der Abgeordneten Barthel [SPD] und Klemp [B90/GRÜNE])

Wenn man an der ganzen Sache etwas Schönes finden will - ich weiß, dass das gerade für die kleine Bürgerin und den kleinen Bürger extrem dramatisch ist, wenn für solche Verfahren unglaublich viel Nervenstärke und Geld benötigt werden -, ist es nicht möglich …

(Vida [BVB/FW Gruppe]: 13 Jahre!)

- Es sind 13 Jahre. Ich bin da vollkommen bei Ihnen. Aber meinen Idealismus müssen Sie mir gestatten: Der Rechtsstaat funktioniert. Daher bin ich über diese Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes sehr froh.

Jetzt komme ich zu Ihrem Antrag und den Folgen. Ich fange mit Punkt 1 an. Zur Rechtslage habe ich gerade schon etwas gesagt. Ich bin nicht der Meinung, dass man jetzt das nächste Rundschreiben braucht. Den Abteilungsleiter habe ich im Innenausschuss aber so verstanden, dass ein Rundschreiben in Arbeit ist. Man hat ja die früheren Rundschreiben aufgehoben, und offensichtlich arbeitet man an einem neuen Rundschreiben. Ich glaube, das Innenministerium ist eigenständig genug - eine solche Aufforderung wird nicht benötigt.

Herr Vida, ich springe zu Punkt 3: Ich bin überhaupt nicht der Meinung, dass wir hier einen Fonds auflegen sollten - jedenfalls nicht zum jetzigen Zeitpunkt. Entschuldigung, da bin ich ein bisschen sarkastisch, aber ich gehe davon aus, dass die Verbände, die kreative Juristen haben, die sich diese Dinge ausgedacht haben, auch kreative Buchhalter haben, die entsprechende Rückstellungen oder Ähnliches gebildet haben.

(Lachen des Abgeordneten Stefke [BVB/FW Gruppe] - Vida [BVB/FW Gruppe]: Der Buchhalter war’s!)

Ich gehe davon aus, es war jedem, der solche gespaltenen Gebühren eingeführt hat, bewusst, dass sie rechtlich überprüft und möglicherweise gekippt werden. Einen solchen Fonds brauchen wir nicht; die Verbände haben das aus eigener Kraft hinzubekommen. Das ist meine klare Erwartungshaltung.

Jetzt komme ich zum zweiten Punkt - das ist der mittlere Teil des Antrages. - Herr Vida, ich gebe zu, damit komme ich in Konflikt. Das große Problem, das sich hinter Punkt 2 verbirgt, ist doch gar nicht, ob diejenigen, die gegen den gespaltenen Gebührenbescheid Widerspruch eingelegt haben, jetzt ihr Geld zurückbekommen. Das große Problem, das uns an der Stelle bewegt, ist

doch: Was ist mit all denen, die bestandskräftige Bescheide haben - egal, ob Gebühren- oder Beitragsbescheide? Was ist mit den vielen Menschen? Das sind in der Regel die kleineren Bürgerinnen und Bürger, Otto Normalverbraucher, wie wir sie nennen. Wann kriegen sie ihr Geld zurück? Wahrscheinlich nie.

Das ist eigentlich das Problem, das mich umtreibt. Ich gebe ganz ehrlich zu, dafür habe ich keine Lösung. Wir stehen als Landtag aber in der Verantwortung, uns zu solchen Dingen selbstkritisch Gedanken zu machen. Das gehört nie wieder in ein solches KAG hinein. - Danke schön.

(Beifall CDU und SPD sowie des Abgeordneten Klemp [B90/GRÜNE] - Vida [BVB/FW Gruppe]: Wann gibt’s dafür Lösungen?)

Wir kommen zum Redebeitrag der Fraktion Die Linke. Für sie spricht Frau Abgeordnete Johlige.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Bundesverwaltungsgericht hat am 17. Oktober 2023 entschieden, dass entgegen der bisherigen Rechtsprechung ein Gebührensplitting in Bezug auf hypothetisch festsetzungsverjährte Anschlussbeiträge nicht erfolgen darf. Damit nimmt die Debatte um die sogenannten Altanschließer die nächste Schleife.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Begründung sehr deutlich darauf hingewiesen, dass die Erhebung von höheren Gebührensätzen für die Bürgerinnen und Bürger, die sich erfolgreich gegen die Erhebung von Altanschließerbeiträgen gewehrt haben, gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes und den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt. Nach der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts reicht das so weit, dass diese Bürgerinnen und Bürger nicht nur keine Beiträge mehr zahlen müssen, sondern auch nicht über Benutzungsgebühren zur Deckung der Herstellungskosten beitragen müssen.

Diese Entscheidung kann man durchaus als überraschend bezeichnen, denn nach der Rechtsprechung im Land Brandenburg und auch auf Bundesebene wurde ein solches Vorgeben bisher für rechtlich möglich gehalten. Allerdings waren die höchstrichterlichen Entscheidungen auch noch nicht zu genau dieser Frage, nämlich einer Umlage hypothetisch verjährter Beiträge auf Gebühren, ergangen. Insofern ist die Entscheidung vielleicht doch nicht ganz so überraschend, denn dass die nicht eingenommenen und hypothetisch verjährten Beiträge über den Umweg der Gebührensatzung nachträglich doch noch eingenommen werden sollen, erscheint sowohl juristisch schwierig als auch ungerecht. Daher werden wir dem Antrag der Freien Wähler zustimmen.

(Vida [BVB/FW Gruppe]: Zu Recht!)

Ein paar Bemerkungen zum Antrag: Zu Punkt 1: Das Innenministerium hat ein solches Vorgehen in der letzten Sitzung des Innenausschusses bereits angekündigt - ich erinnere an die Ausführungen des Abteilungsleiters in dieser Sitzung. Entsprechende Hinweise zu der Entscheidung hat das Innenministerium bereits vorbereitet; die weiteren Hinweise zum Umgang mit dieser Entscheidung sollen erst nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts ergehen.

Das ist aus unserer Sicht schon richtig so, auch wenn mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts tatsächlich keine großen Überraschungen mehr zu erwarten sind, Herr Noack. Die Festlegungen des Bundesverwaltungsgerichts sind tatsächlich sehr weitreichend, und dem Oberverwaltungsgericht bleibt nur ein sehr kleiner Spielraum für eigene Feststellungen.

(Vida [BVB/FW Gruppe]: Das haben Sie vergessen!)

Zu Punkt zwei: Die Freien Wähler berücksichtigen in ihrem Antrag diesmal die kommunale Selbstverwaltung,

(Vida [BVB/FW Gruppe]: Immer!)

indem sie es dieses Mal den Aufgabenträgern überlassen wollen, über eventuelle Rückzahlungen zu entscheiden. Einige Zweckverbände haben bereits reagiert, indem sie feststellten, dass sie gar nicht betroffen sind, weil sie das Gebührenmodell nicht gewechselt hatten. Andere haben ihre Gebührensatzungen bereits umgestellt und neu beschlossen. Ob dabei die Auffassung einiger Zweckverbände, sie hätten ihr Gebührenmodell nicht gewechselt und seien deshalb nicht betroffen, tatsächlich zu halten sein wird, werden wir sehen. Auch die Beschränkung auf bestandskräftige Gebührenbescheide oder Satzungen scheint mir kein guter Ausweg zu sein.