Protocol of the Session on February 22, 2024

(Vida [BVB/FW Gruppe]: Das ist gut!)

Ja. Aber Herr Vida hat ja schon eine Kurzintervention angekündigt.

Dann haben Sie ja nachher noch Redezeit.

Schon aus diesem Grund ist der Antrag in seinen drei Punkten nicht konsistent, und man kann ihm in der vorgelegten Form nicht zustimmen.

(Beifall SPD sowie vereinzelt CDU und B90/GRÜNE)

Es wurde eine Kurzintervention von Herrn Abgeordneten Vida angezeigt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Noack! Mann, Mann, Mann - wirklich! Man sollte zumindest das Bundesverwaltungsgericht und das Bundesverfassungsgericht auseinanderhalten können.

(Scheetz [SPD]: Mein Gott! Haben Sie sich noch nie ver- sprochen?)

Man sollte die hypothetische Festsetzungsverjährung nicht mit der Verzinsung verwechseln, dann nähern wir uns dem Problem. Aber das ist, sage ich mal, die Fachebene.

Zur politischen Ebene: Also, Sie haben gesagt, zum Rechtsstaat gehöre auch, anzuerkennen, dass die Gerichte gesprochen haben - korrekt. Aber der Rechtsstaat beginnt nicht erst, wenn Gerichte sprechen. Rechtsstaat bedeutet auch, dass sich die Exekutive bitte schön bemüht, rechtmäßig zu handeln.

(Beifall BVB/FW Gruppe)

Auch das gehört zum Rechtsstaat, denn die Exekutive ist an Recht und Gesetz gebunden. Das war schon immer so, das haben nicht wir erfunden.

(Zuruf von der Fraktion Die Linke: Schon immer war das nicht so!)

Das ist nicht populistisch - bevor Sie sich hier ereifern.

Des Weiteren haben Sie ausgeführt, manche Verbände hätten vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts „Gebrauch gemacht“. Wie bitte? Sie haben vom Urteil „Gebrauch gemacht“? Die Urteile, die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts binden alle Behörden und alle nachgeordneten Gerichte! Davon ist nicht „Gebrauch zu machen“, es ist nicht mal zu schauen, mal zu gucken nach dem Motto: „Such dir mal aus, was dir davon gefällt!“, sondern die Entscheidung steht, und die Verbände haben sie zu befolgen. Und wenn sie die Entscheidung nicht befolgen, ist das der Grund des Problems, des Dilemmas, in dem wir uns befinden.

(Beifall BVB/FW Gruppe sowie des Abgeordneten Drenske [AfD])

Ich kann es auch nicht mehr hören, wenn Sie sagen: Es war doch rechtmäßig bis zum letzten Jahr. - Nein! Das Bundesverwaltungsgericht ist in seinem Urteil zu dem Ergebnis gekommen, dass hier rechtswidrig gehandelt wurde, und zwar nicht erst seit Oktober letzten Jahres, sondern schon immer. Die untergeordneten Gerichte hatten das aber nicht erkannt. Das heißt, das Bundesverwaltungsgericht hat nicht auf einmal das Recht geändert. Das Recht war schon immer so, und es ist verletzt worden,

(Beifall BVB/FW Gruppe)

und zwar über Jahre hinweg, auch von der Landesregierung mit ihren Empfehlungen.

Genau das Gegenteil von dem, was Sie sagen, ist der Fall. Von wegen, in diesem einen konkreten Fall habe das Bundesverwaltungsgericht entschieden, aber in der Grundsatzfrage noch nicht.

Die Situation ist genau umgekehrt! Die Grundsatzfrage ist entschieden - gesplittete Gebühren sind nicht zulässig -, und nur in diesem einen Fall ist eine Zurückverweisung erfolgt, weil die Sachlage vom OVG zu klären ist. Genau deswegen kommt unser Antrag zur richtigen Zeit.

(Beifall BVB/FW Gruppe)

Ich sehe, Herr Abgeordneter Vida möchte erwidern. - Entschuldigung! Herr Abgeordneter Noack.

(Vida [BVB/FW Gruppe]: Ich mache es für ihn!)

Also, Herr Vida, Sie stellen sich hierhin und sagen: Gespaltene Gebührensätze sind rechtswidrig. - Das ist falsch.

(Vida [BVB/FW Gruppe]: Das Bundesverfassungsgericht sagt das!)

- Nein. - In diesem Fall, und zwar in dieser konkreten Anwendung, sind sie rechtswidrig. Okay.

(Zuruf des Abgeordneten Vida [BVB/FW Gruppe])

Glauben Sie mir: Unterschiedliche Gebühren bei zentraler und dezentraler Abwasserentsorgung gab es in vielen Gemeinden, und es gibt sie zum Teil noch. Ich kenne es aus meiner eigenen Gemeinde: Es gibt einen Abwasseranschlusszwang; der existiert ja.

(Vida [BVB/FW Gruppe]: Teil des Problems!)

Es gibt aber leider noch einige Grundstücke, die zu weit entfernt von der zentralen Abwasserentsorgung sind. Diese Gruben werden nicht leitungsgebunden, sondern mithilfe von Fahrzeugen entleert. Und trotzdem zahlen bei uns, in meinem Abwasserzweckverband - wobei, ein Zweckverband ist es nicht; es ist ein Eigenbetrieb -, alle die gleichen Gebührensätze pro Kubikmeter, weil wir solidarisch miteinander umgehen.

(Vida [BVB/FW Gruppe]: Oh!)

In dem Fall, der hier in Rede steht, geht es aber um Kosten, die durch Anschlussbeiträge, die nicht vereinnahmt werden konnten, nicht mehr in die Schmutzwassergebühr eingerechnet werden dürfen. Diesbezüglich haben wir jetzt Rechtssicherheit. Und Rechtssicherheit, Herr Vida, haben wir in diesem Staat am Ende des Tages, wenn oberste Gerichte grundsätzlich entscheiden.

(Zuruf des Abgeordneten Vida [BVB/FW Gruppe])

Deswegen hat das Innenministerium - der Minister kann sich ja nachher selber äußern -, zumindest seit ich dabei bin, zu keinem Zeitpunkt rechtswidrig irgendjemanden aufgefordert, sondern es hat - wie man das als Mitglied dieses Landtags erwarten kann - ordentlich auf die aktuell gültige Rechtslage hingewiesen. Und

die war, was gespaltene Gebührensätze betrifft, bis zum 15.10. letzten Jahres vom Oberverwaltungsgericht gedeckt. Punkt.

(Vereinzelt Beifall SPD - Vida [BVB/FW Gruppe]: Ein Ver- stoß gegen Grundsätze des Grundgesetzes!)

Herr Abgeordneter Vida, Sie haben jetzt nicht das Wort,

(Vida [BVB/FW Gruppe]: Richtig! Teil des Problems! - Ge- genruf des Abgeordneten Noack [SPD])

sondern das Wort geht an die AfD-Fraktion. Für sie spricht Herr Abgeordneter Freiherr von Lützow.

(Beifall AfD)

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Herr Noack, noch kenne ich das im ländlichen Raum - von dort stamme ich zufälligerweise - so: Wenn der Jauchewagen kommt, folgt eine Rechnung, und zwar vom Entsorgungsfachbetrieb und nicht vom Abwasserzweckverband. Und die bezahlt man dann auch.

(Zuruf des Abgeordneten Noack [SPD])

Das ist das Abwasser, das bei den Nichtangeschlossenen abgeht. So viel dazu.

Kurz zu Herrn Vida: Ich finde es schön, dass Sie das Thema immer wieder auf den Tisch bringen. Aber dass Sie sich hier als einziger Verfechter feiern? Gucken Sie sich mal die ganzen Anträge an, die wir dazu eingebracht haben!

(Vereinzelt Beifall AfD)

Ich kenne aus der Kommunalpolitik Leute aus Ihren Reihen, die noch 2016 gespaltenen Gebühren beantragt haben.

(Vida [BVB/FW Gruppe]: Was? Das ist ja Quatsch! - Stefke [BVB/FW Gruppe]: Unfug!)

- Nicht aus der Landtagsfraktion. Aber es gab kommunale Vertreter - gerade von den Freien Wählern -, die gespaltene Gebühren total toll fanden.

(Zuruf des Abgeordneten Vida [BVB/FW Gruppe])

Jetzt fange ich mit meinem Vortrag an: Mit dem vorliegenden Antrag gehen die Freien Wähler auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2023 - Aktenzeichen 9 CN 3.22 - ein, welchem ein Rechtsstreit eines Betroffenen über eine sogenannte Schmutzgebührensatzung von Mai 2015 in der Fassung der Änderungssatzung vom 6. Dezember 2016 drittinstanzlich zugrunde lag. Im Ergebnis wurden die Entscheidungen des Berufungsgerichtes aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen - so weit waren wir ja schon.