Ich meine: Wer hierherkommt und sagt: „Ich habe ein Asylrecht und möchte hier sein“, aber über seine Identität täuscht, der hat dieses Recht verwirkt und hat zu gehen - ganz einfach!
Herr Stübgen, zu Ihnen habe ich mir aufgeschrieben - das ging zum Schluss ein bisschen schnell mit der Frage, die Sie gestellt haben -: Ja, natürlich, es ist doch klar, dass alle Menschen, die die Grenze übertreten, kontrolliert werden sollen. Zu Coronazeiten ging das doch auch. Zu Coronazeiten konnte man alle Leute einsperren und jeden zwingen, einen Ausweis vorzuzeigen. Aber da ging es ja auch nur um die deutschen Bürger.
Da ging es nicht um die Ausländer, die man hierherholen möchte. Da ging es darum, die Deutschen zu drangsalieren - und da war das möglich.
Es geht doch übrigens auch, dass Martin Sellner an der Grenze kontrolliert wird. Wie funktioniert das denn bitte, wenn es das angeblich nicht geben kann? Das ist also völliger Unsinn, den Sie hier verbreitet haben.
Ich glaube, die Leute da draußen werden Sie ganz schnell durchschauen. Und Sie, Herr Stübgen, haben sie sowieso schon durchschaut,
weil Sie einfach nur auf den Zug der AfD aufspringen und es nicht ernst meinen; Sie betreiben hier Wahlkampf. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Wir sind am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/9208, „Zwingende Identitätsfeststellungen bei Grenzübertritt von Ausländern nach Deutschland sowie bei Asylantragstellern, ukrainischen Kriegsflüchtlingen und sonstigen Migranten“. Ich darf fragen, wer dem Antrag zustimmt. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Meine Damen und Herren! Liebe Brandenburger! Stellen Sie sich vor, Sie rufen einen Rettungswagen und nichts passiert. Fünf Minuten vergehen, zehn Minuten, eine Viertelstunde. Sie stehen einfach da; die Zeit will nicht vergehen. - Wir alle wissen: Wenn Hilfe gebraucht wird, sind solche Wartezeiten quälend und entscheiden häufig auch über Leben und Tod. Doch das ist heutzutage trauriger Alltag in Brandenburg, denn es macht für die Patienten leider einen Unterschied, ob sie in Potsdam oder in Drebkau einen Herzinfarkt bekommen. Das darf nicht sein!
Besonders betroffen sind die Landkreise Spree-Neiße und Ostprignitz. Hier kommt knapp jeder fünfte Rettungswagen zu spät, das heißt, er braucht länger als eine Viertelstunde zum Einsatzort - ein Thema, über das die Verantwortlichen gerne schweigen, obwohl dieser Zeitverlust lebensbedrohlich sein kann. In ganz Brandenburg sehen die Zahlen für den Rettungsdienst schlecht aus. Der Landesdurchschnitt ist mehr als dürftig, denn mittlerweile braucht jeder zehnte Rettungswagen länger als die Hilfsfrist von fünfzehn Minuten. Dieser Zustand hat sich in den letzten zehn Jahren verschlimmert - auch, weil diese Landesregierung nichts unternimmt.
Die Ausreden sind die üblichen: Der Fachkräftemangel habe zugeschlagen, oder schuld sind mal wieder die Landkreise. Von Verantwortung fehlt in dem zuständigen Ministerium jede Spur.
Dazu wird auch das Grundgesetz verdrängt, denn Tatsache ist in Deutschland: Jeder Patient in unserem Land hat Anspruch darauf, gerettet zu werden, und zwar in einer angemessenen Zeit. Das gilt nicht nur in dem Regierungsviertel Potsdams, sondern überall in der Republik.
Denn im Grundgesetz steht klar: Gleichwertige Lebensverhältnisse sind ein deutsches Staatsziel. - Es zahlen ja auch alle Versicherten in die gesetzliche Krankenkasse ein, und zwar unabhängig vom Wohnort. Oder gibt es in der Ostprignitz etwa ein Rettungsrabattsystem? Bekommt jemand 100 Euro Rabatt auf seine Rechnung, wenn der Rettungswagen fünf Minuten zu spät kommt? Natürlich nicht, zum Glück nicht! Trotzdem werden die Hilfsfristen nicht eingehalten.
Unserer Landesregierung ist das offensichtlich egal; sie kümmert sich nicht darum. Aber so darf es nicht weitergehen.
Deswegen schlagen wir von der AfD eine echte Lösung vor, einen umfassenden Plan: Wir fordern zunächst eine schonungslose Lageanalyse. Doch schon daran scheitert die Landesregierung: Handfeste Zahlen zu unserem Rettungssystem - Fehlanzeige! Das haben wir alles abgefragt. Dabei brauchen wir belastbare Fakten; denn Politik auf anekdotischer Basis funktioniert nicht, macht aber das Ministerium.
Wir von der Alternative haben die wichtigsten Punkte in dem Ihnen vorliegenden Antrag klar strukturiert aufgeschrieben. Jetzt hat der Landtag die Möglichkeit, ihn zu beschließen,
um die Notfallrettung in Brandenburg zu verbessern und zukunftsfähig zu gestalten. Die Hilfsfristen müssen eingehalten werden - zum Wohle der Brandenburger.
Herr Vizepräsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Einsatzzeiten und die Inanspruchnahme der Notfallrettung sind Themen, welche wir regelmäßig im Gesundheitsausschuss behandeln und die wiederholt Gegenstand Kleiner Anfragen waren. Der Antrag der AfD ist aus meiner Sicht nicht viel mehr als eine Wiederholung von bekannten Herausforderungen, etwa die Ursachenforschung bei Nichteinhaltung der Hilfsfristen, das Bekanntmachen der Nummer 116 117,
die Stärkung der Luftrettung oder die Stärkung der Attraktivität der Berufe im Rettungswesen. An all diesen Herausforderungen wird auf den verschiedenen politischen Ebenen natürlich gearbeitet.
Mit Blick auf die Attraktivität der Berufe im Rettungswesen sei ergänzend angemerkt, dass hier wie in vielen Bereichen - die letzte Debatte handelte davon - das Anwerben von Arbeitskräften aus dem Ausland zunehmend wichtiger wird. So läuft in Ludwigshafen derzeit ein Pilotprojekt zur Anwerbung türkischer Fachkräfte für das Rettungswesen. Hier könnte die AfD tatsächlich zur
Besserung der Situation beitragen, indem sie weniger ausländerfeindliche Propaganda verbreitet, womit sie den Boden für mehr Arbeitskräftezuzug bereiten würde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte eines klarstellen: Träger des Rettungsdienstes sind die Landkreise und kreisfreien Städte. Sie führen den Rettungsdienst als pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe - so heißt das - aus. Vielleicht sollte sich die AfD lieber in den Kreistagen erklären lassen, was Kommunen leisten, um eine effektive Notfallversorgung auf die Beine zu stellen, anstatt hier im Landtag inhaltsschwache Anträge vorzulegen.
Ich möchte das am Beispiel Oberhavel deutlich machen: Dieser Landkreis hat vor wenigen Tagen seinen neuen Rettungsdienstbereichsplan - ein schönes Wort - vorgelegt. Bevor der Landkreis hier handelte, hatte es eine umfassende Bestandsanalyse gegeben: Die aktuellen Einsatzzahlen wurden erhoben. Die Einhaltung der Hilfsfrist und eventuelle Gründe der Nichteinhaltung wurden geprüft. Der bauliche Zustand und die Kapazitäten der Rettungswachten wurden evaluiert, und der Zuschnitt der Versorgungsbereiche wurde überprüft. Im Ergebnis sind in Oberhavel nun Neubauten, Sanierungen und Verlegungen von Rettungswachen geplant, um die Erreichbarkeit der Orte in Oberhavel zu verbessern und die Hilfsfrist in mehr Fällen einhalten zu können. Auch die Neuanschaffung von Rettungsfahrzeugen und die Modernisierung von Rettungswachen sind geplant - alles mit dem Ziel, die Qualität der Notfallversorgung weiter zu verbessern.
Ich bin mir sicher, der Landkreis Oberhavel ist mit dieser Vorgehensweise nicht allein; auch andere Landkreise und kreisfreien Städte sind kontinuierlich dabei, ihren Rettungsdienst zu verbessern. Das zeigt: Unsere Kommunen handeln und kommen ihrer Verantwortung im Rettungswesen nach.