Protocol of the Session on February 22, 2024

Die Anträge negieren aktuelle Entwicklungen, ähneln immer öfter bereits eingereichten und werden immer oberflächlicher und undifferenzierter, so beispielsweise, wenn die Landesregierung im Punkt eins aufgefordert werden soll,

„sich auf allen Ebenen und mit sämtlichen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen, dass jeder Ausländer bei Grenzübertritt in die Bundesrepublik Deutschland und das Land Brandenburg einer Personenkontrolle mit zweifelsfreier Identitätsfeststellung unterzogen wird.“

(Beifall und Zuruf des Abgeordneten Hünich [AfD])

Geht es eventuell etwas konkreter? Sie wollen, dass alle Ausländer bei Grenzübertritt im Rahmen einer Personenkontrolle einer zweifelsfreien Identitätsfeststellung unterzogen werden.

(Hünich [AfD]: Ja!)

Haben Sie eigentlich schon einmal etwas von Begriffen wie Freizügigkeit und Reisefreiheit in der EU gehört?

(Beifall BVB/FW Gruppe sowie vereinzelt SPD, CDU und Die Linke)

Haben Sie - oder zumindest die Mitglieder Ihrer Fraktion im Europaausschuss - schon einmal etwas vom Schengener Abkommen oder Schengen-Raum gehört, davon, dass dazu Deutschland, Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik und Ungarn gehören und Schengen-Bürger die gemeinsamen Binnengrenzen der EU

Mitgliedstaaten an jeder Stelle ohne Personenkontrolle überschreiten können?

(Dr. Berndt [AfD]: Ja, Schengen-Bürger!)

Sie wollen das ändern und damit die Landesregierung auffordern, gegen geltendes europäisches Recht zu verstoßen.

(Beifall BVB/FW Gruppe sowie vereinzelt SPD, CDU und Die Linke)

Wir wollen das nicht, sondern sehen die Freizügigkeit und Reisefreiheit in der EU als einen Gewinn, beispielsweise für den Tourismus oder den grenzüberschreitenden Warenverkehr.

Nicht wirklich besser verhält es sich mit Punkt zwei Ihres Antrages, in dem Sie fordern,

„dass jeder Asylantragsteller, ukrainische Kriegsflüchtling und sonstige Migrant in sämtlichen Situationen, in welchen er mit Bundes- sowie Landesbehörden in Kontakt kommt, einer zweifelsfreien Identitätsfeststellung unterzogen wird.“

Was bitte sind denn „sämtliche Situationen“ für Sie?

(Dr. Berndt [AfD]: Alle!)

Was verstehen Sie unter „in welchen er mit Bundes- sowie Landesbehörden in Kontakt kommt“?

(Dr. Berndt [AfD]: Alle!)

Warum nehmen Sie eigentlich Behörden auf kommunaler Ebene aus, zu denen der genannte Personenkreis viel häufiger Kontakt haben dürfte als zu Bundes- und Landesbehörden?

Also: Alles wieder einmal nicht durchdacht, Zuständigkeiten nicht beachtet, Rechtsgrundlagen nicht beachtet, alle und jeden über einen Kamm geschoren - aber Hauptsache was mit Flüchtlingen oder Migranten.

Herr Hohloch - er ist gerade nicht da - ist ja Lehrer. In der Schule würde man sagen: Thema verfehlt, sechs, setzen.

(Beifall BVB/FW Gruppe sowie vereinzelt SPD, CDU und Die Linke)

Wir lehnen Ihren Antrag natürlich ab. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

Wir fahren mit dem Beitrag der Abgeordneten Damus für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Bitte schön.

(Beifall B90/GRÜNE)

Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Werte Gäste! Im Kern fordert die AfD mit diesem Antrag, jeden Ausländer bei Grenzübertritt zu

kontrollieren. Dafür gäbe es zwei Möglichkeiten, und sie sind beide rechtswidrig, um es vorwegzunehmen.

Entweder wollen Sie tatsächlich nur Ausländerinnen und Ausländer kontrollieren, nicht aber deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, dann stellt sich die Frage, wie die Polizei das machen soll: per Hautfarbe, Haarfarbe? Das nennt man Racial Profiling und ist gerichtlich untersagt,

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)

einmal ganz davon abgesehen, dass die Polizei bei vermeintlich Deutschaussehenden - sagen wir einmal: Franzosen - oder aber bei deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern mit dunkler Hautfarbe ernsthafte Umsetzungsprobleme hätte.

(Uh! bei der AfD)

Zweite Möglichkeit: Man kontrolliert alle, und da Sie ja keine temporären Kontrollen meinen, wären wir dann bei der vollständigen Wiedereinführung von Grenzkontrollen, ergo: keine Freizügigkeit mehr und die Abschaffung des Schengener Grenzkodex, denn dieser schließt unbefristete Grenzkontrollen aus.

Da wir gerade beim Schengen-Kodex sind: Nicht nur dieser AfDAntrag würde ihn verletzen, sondern das tun bereits die aktuellen stationären Grenzkontrollen.

(Beifall B90/GRÜNE und Die Linke - Zuruf des Abgeordne- ten Dr. Berndt [AfD])

Seit Oktober 2023 wird nunmehr an allen deutschen Grenzen - außer an denen im Westen - kontrolliert. Dabei hat der EuGH erst 2022 die Rechtswidrigkeit von Kontrollen zwischen Österreich und Slowenien festgestellt. Anstatt diese Entscheidung ernst zu nehmen, hören wir eine „Erfolgsmeldung“ nach der anderen. Diese endlich zu entzaubern ist dringend notwendig.

(Beifall B90/GRÜNE und Die Linke)

Wenn die Zahl illegaler Einreisen in der Grenzregion angeblich sinkt, gleichzeitig aber die Asylantragszahlen bundesweit steigen, dann haut da irgendetwas nicht hin. Die Asylantragszahlen gingen im Oktober und im November hoch - also nach Einführung der Kontrollen. Erst im Dezember sanken sie - ein Witterungs- und Feiertagseffekt -, um aber schon im Januar wieder zu steigen. Die Einreisen finden also statt, nur eben auf anderen Wegen - über die grüne Grenze und vor allem über die vielen kleinen Übergänge, Herr Stübgen, die nicht durchgängig besetzt sind: Guben, Wellmitz, Coschen, Küstrin, Schwedt, Hohenwutzen. Glaubt hier ernsthaft jemand, das Migrationsgeschehen ändere sich substanziell, wenn nur drei Grenzübergänge in Brandenburg - Frankfurt Autobahn, Frankfurt Stadtbrücke und Forst Autobahn - 24/7 besetzt sind? Diese Kontrollen sind nichts anderes als teure Symbolpolitik.

(Beifall B90/GRÜNE und Die Linke sowie des Abgeordne- ten Dr. Berndt [AfD])

Lediglich die Statistik wird kreativer. Nehmen wir die Aufgriffe von über 500 Schleusern: Seit dem 16. Oktober 2023 ist jeder Schleuseraufgriff auf einmal ein Erfolg der stationären Kontrollen. Bis zum 15. Oktober war er ein Erfolg der Schleierfahndung. Es wird so getan, als ob wir früher keine Schleuser aufgegriffen hätten.

Mehr noch, die Zahlen geben den Aufgriffsort gar nicht her. War es denn an der Grenze? Oder doch im Stadtgebiet? Im Hinterland?

Und: Wer ist eigentlich alles Schleuser? Ja, skrupellose Kriminelle, die Menschen in Transporter pferchen, müssen gefasst und bestraft werden. Und das werden sie auch. Aber: Auch jeder, der einen Menschen ohne Aufenthaltstitel zu Fuß oder im Pkw über die Grenze begleitet, zählt als Schleuser, auch der geflüchtete Vater, der seine Familie aus einer polnischen Unterkunft abholt.

An dieser Stelle sei daran erinnert, dass gemäß UN-Menschenrechtskonvention jeder Mensch das Recht hat, einen Asylantrag zu stellen - auch dann, wenn er illegal einreist.

(Beifall B90/GRÜNE und Die Linke - Zuruf des Abgeordne- ten Hünich [AfD])

Deswegen legt die Genfer Flüchtlingskonvention fest, dass illegale Einreise nicht bestraft wird, wenn ein Asylgesuch vorliegt. Daher wird jeder Asylsuchende von der Polizei in die Erstaufnahmeeinrichtung gebracht, wo der Antrag gestellt werden kann. Böse Zungen behaupten ja, dass die Grenzkontrollen zu einer Art „Fahrservice“ der Polizei geführt hätten.

Und dann ist da noch der sogenannte Beifang. Warum gehen die Erfolgsmeldungen zu gefassten Straftätern auf einmal hoch? Nun ja, weil gerade eine unglaubliche Anzahl an Polizistinnen und Polizisten an der Grenze ist. Natürlich bedeutet mehr Polizei mehr Aufgriffe, und sei es wegen illegaler polnischer Böller. Alles lässt sich zum Nachweis des Erfolgs der Grenzkontrollen einrechnen.

Polizistinnen und Polizisten fehlen nun aber an Flughäfen und Bahnhöfen, bei Großveranstaltungen in Niedersachsen und NRW. Sie arbeiten wochenlang getrennt von ihren Familien. Und das alles für rechtswidrige Kontrollen!

Warum rechtswidrig? Das zeigen die kürzlich öffentlich gewordenen Notifikationen der Bundesinnenministerin an die EU. Sie erfüllen die Anforderungen des Schengen-Kodex nicht, nämlich, dass Grenzkontrollen gut begründet und verhältnismäßig sein müssen sowie immer nur Ultima Ratio sein dürfen. Während der Kodex Migrationsbewegungen allein als Grund für Kontrollen ausschließt, wird genau das als Grund angeführt. Die Innenministerin legt nicht dar, worin die ernsthafte Bedrohung der inneren Sicherheit und Ordnung bestehe. Sie nimmt auch keine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor. Die Auswirkungen auf Wirtschaft, Verkehr und Bildung werden nicht berücksichtigt.

Frau Abgeordnete, Sie müssten jetzt bitte einen Schlusssatz finden.

Ja. Ein Satz noch. - Und: Sie hatte vorher keine milderen Maßnahmen ergriffen.

Es ist zu befürchten, dass die Kontrollen für die kommenden Wahlkämpfe bleiben müssen - schlimmstenfalls jahrelang. Am 15. April enden jedoch die zulässigen sechs Monate. Darüber