Liebe Kolleginnen und Kollegen! In vielen Fällen ist die Aufnahme und Behandlung verletzter Wildtiere sicher eher eine Tierschutzfrage als eine Artenschutzfrage. Aber immerhin wurden - laut Antwort auf eine Kleine Anfrage von mir - jährlich etwa 280 verletzte Tiere streng geschützter Arten aufgegriffen und dies dem Landesumweltamt angezeigt - bei vermutlich hoher Dunkelziffer. Da kommt dann auch der Artenschutz ins Spiel.
Besonders deutlich wurde das Dilemma bei der Schließung der Naturschutzstation Woblitz bei Himmelpfort, die zum Landesamt für Umwelt gehörte. Diese Station hat jahrzehntelang eine herausragende Rolle beim Schutz von Greifvögeln gespielt. Dazu gehörte auch - aber längst nicht nur - die Pflege und Auswilderung verletzt aufgefundener Tiere. Mit der Pensionierung des letzten Mitarbeiters wurde die Station kurzerhand geschlossen, obwohl das Landesamt ja laut Personalbedarfsplanung keine Stellen einsparen muss. Wir haben das im Ausschuss und über Anfragen mehrfach thematisiert. Das MLUK behauptet, die Aufgaben der Station seien bereits von anderen Stellen übernommen worden oder könnten übernommen werden. Das ist schlicht falsch. Alle, die mit der Station zu tun hatten und dem MLUK gegenüber nicht weisungsgebunden sind, sehen das anders. Der Naturschutzstation wurde eine herausragende Funktion für ganz Brandenburg zugeschrieben, und die Artenschützer stehen nun vor einem Scherbenhaufen eines bisher gut funktionierenden Netzwerkes beruflich und privat engagierter Naturschützer.
Um gesundgepflegte Greifvögel erfolgreich auswildern zu können, sind Großflugvolieren nötig. Die gab es nur in Woblitz. Es ist völlig ungeklärt, wie die Ausgewöhnung der Vögel nun stattfinden soll. Ich hätte es nicht für möglich gehalten, dass ausgerechnet ein grüner Umweltminister eine solche Naturschutzstation schließt. Das ist wirklich ein Armutszeugnis.
Also: Wir brauchen klare Regelungen und Zuständigkeiten für den Umgang mit verletzten Wildtieren, wir brauchen dafür ein Konzept, und es muss eine klare Regelung für die Finanzierung geben. Sicherlich muss das mit Qualitätsansprüchen verbunden werden, denn die Pflege von Wildtieren ist eine anspruchsvolle Sache und bedarf hoher Qualifikation. Und es kann und sollte wohl auch differenziert werden nach Artenschutzrelevanz und Aufwand, der bei Greifvögeln sicher anders ist als bei Igeln. Aber all das kann Bestandteil eines Konzeptes sein. Das MLUK hat ja mitgeteilt, dass sich bereits eine Interministerielle Arbeitsgruppe mit dem Thema befasst.
Der Antrag von BVB / FREIE WÄHLER läuft letztlich darauf hinaus, dass diese Arbeitsgruppe belastbare und umsetzbare Ergebnisse vorlegen soll. Das unterstützen wir, und wir werden dem Antrag zustimmen. - Herzlichen Dank.
Wir kommen zum Redebeitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Für sie spricht Frau Abgeordnete Hiekel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen!
Ich will auch versuchen, das Thema mit einem ganz pragmatischen Ansatz anzugehen. Der Igel ist Wildtier des Jahres 2024. Und das kommt nicht von ungefähr: Die stacheligen nachtaktiven Insektenjäger sind mittlerweile vielerorts in ihrem Bestand gefährdet und werden inzwischen in der deutschlandweiten Roten Liste für Säugetiere in der Vorwarnliste geführt. Ja, der Igel.
Neben dem Straßenverkehr spielen dem Igel auch der Rückgang der Insekten und der Klimawandel übel mit. Übermäßige Ersatznahrung durch Schnecken und Regenwürmer verursachen bei Igeln vermehrten Ektoparasitenbefall und die wärmeren Winter führen zu Unterbrechungen und Verkürzung des Winterschlafes in Zeiten, wo für die Tiere noch gar keine Nahrung zu finden ist. Die Krone setzen dem Ganzen die neuesten Errungenschaften der Gartenzivilisation auf. Nicht nur, dass aufgeräumte und sterile Gartenanlagen keine Lebensräume mehr für Igel bieten - von Schottergärten will ich hier gar nicht sprechen -; der Mähroboter ist das neue Unheil für unsere Igel.
Und hier kommen die Wildtierauffangstationen ins Spiel. Während früher vor allem im Herbst junge Igel in unterernährtem Zustand in Igelstationen abgegeben wurden, hat sich die Versorgung nun auch noch massiv auf die Gartensaison ausgeweitet. Im Tierschutzzentrum Leuthen bei Cottbus waren es im vergangenen Jahr 240 Igel, die hier teils mit furchtbaren Verletzungen durch Mähroboter abgegeben wurden: Amputierte Zehen, zerfetzte Beine, zerschnitte Gesichter gehören zu den Bildern, die bleiben. Die Tiere werden in Leuthen liebevoll aufgenommen, in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt und den Tierärzten versorgt und wieder aufgepäppelt. Das alles läuft ehrenamtlich, aus Spenden finanziert im Projekt „Stachelritter“. Und dann gibt es da noch das Projekt „Pinselöhrchen“ - für die Eichhörnchen.
Das Tierzentrum wurde zwar beim Veterinäramt offiziell als Tierauffangstation bestätigt, aber es gibt keinerlei finanzielle Unterstützung. Und es ist im Umkreis von rund 100 km die einzige Einrichtung dieser Art.
Fakt ist: Das Tierschutzzentrum Leuthen ist nur ein Beispiel für die vielen ehrenamtlich Aktiven, die Wildtiere aufnehmen und fachgerecht versorgen, bis sie hoffentlich wieder in die Natur entlassen werden können. Ihnen gebührt unser herzlicher Dank. Aber das reicht nicht.
Insofern bin ich BVB / FREIE WÄHLER dankbar, dass sie das Thema der Wildtierauffangstationen hier eingebracht haben.
Auch wir Bündnisgrünen haben die Einrichtung eines landesweiten Netzes von Wildtierauffangstationen bereits in unserem Wahlprogramm verankert. Und dazu gehört natürlich auch eine entsprechende finanzielle Unterstützung für dieses ehrenamtliche Engagement.
Aber wir fangen damit nicht bei null an. Und damit erübrigt sich auch der Antrag von BVB / FREIE WÄHLER. Denn das Artenschutzreferat des Umweltministeriums hat bereits eine Interministerielle Arbeitsgruppe eingesetzt, um unter anderem die Möglichkeiten der Sicherung und Ausweitung von Wildtierauffangstationen in unserem Land auszuloten; Kollege Senftleben erwähnte das ja auch schon.
Wie Minister Axel Vogel in der Sitzung des Umweltausschusses am 4. Oktober berichtet hat, ist man dazu mit verschiedenen Partnern im Gespräch. Das ist alles nicht so einfach, wie es sich hier sagen lässt. Auch in Niedersachsen ist es ja so, dass man verschiedene Einrichtungen in dieses Netz eingebunden hat. Daran arbeitet man jetzt hier in Brandenburg. Es geht auch darum, Stellen einzubinden, die qualifiziert für die Aufnahme von Wildtieren sind. Es geht um Tierparks und andere Einrichtungen. Und es geht darum, die Aufgabenbestimmung und -verteilung in Bezug auf die zu betreuenden Tiergruppen zu diskutieren und zu verteilen. Auf die vielfältigen Probleme wurde hier schon eingegangen. Wildtier ist nicht gleich Wildtier - es sind also sehr unterschiedliche Tiere, die hier gefunden und aufgenommen werden. Es geht auch darum, Information und Bildung im Hinblick auf das Verhalten beim Fund von vermeintlich hilfsbedürftigen Wildtieren zu geben, denn nicht alle Tiere, die uns in der Natur hilfsbedürftig erscheinen, sind es auch. Das Ganze ist zweifellos eine Herausforderung, wenn man zum Beispiel eine angemessene Erreichbarkeit der Auffangstationen und die erforderliche Sachkunde - und das wurde auch schon angesprochen - für die Versorgung ganz unterschiedlicher Tierarten sicherstellen möchte.
Um noch auf den Igel zurückzukommen: Am besten ist es natürlich, wenn die kleinen Kerle gar nicht erst in einer Auffangstation landen müssen. Dazu können Sie alle, meine Damen und Herren, einen Beitrag leisten. Lassen Sie ein bisschen kultivierte Wildnis in Ihrem Garten zu, und zügeln Sie vor allem Ihre Mähroboter, wenigstens nachts und in der Dämmerung! Das würde zumindest den Igeln und vielen anderen Kleintieren helfen, in unserer Zivilisation zu überleben, und die Wildtierauffangstationen entlasten. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Tierfreunde! Zu der Bedeutung der Wildtierauffangstationen ist umfassend ausgeführt worden, und Herr Vida hat die Aktivitäten der Landesregierung auch ausdrücklich gelobt. Er hat aber gesagt, Worten müssten Taten folgen, und genau dazu will ich jetzt gern ausführen.
Es ist angesprochen worden: Es gibt eine Interministerielle Arbeitsgruppe, der neben dem Tierschutzreferat des MSGIV die
Landestierschutzbeauftragte, die oberste Jagdbehörde und das Landesamt für Umwelt angehören und die von meinem Artenschutzreferat geleitet wird. Sie führt aktuell Gespräche mit den drei derzeit anerkannten Wildauffangstationen über deren Situation, deren Perspektiven und auch über deren Unterstützungsbedarf.
Kurz rekapituliert: Es gibt drei offizielle, vom Landesumweltamt auf Grundlage von § 45 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz benannte Auffang- und Pflegestationen. Das sind die Station Oppelhain der Oberförsterei Hohenleipisch im Landkreis Elbe-Elster, Wald-Jagd-Naturerlebnis e. V. in Potsdam und das Naturschutzzentrum Krugpark in Brandenburg an der Havel.
Darüber hinaus geht es darum, neue Stationen zu gewinnen. Dazu gibt es bereits Gespräche mit den Vertretern der zoologischen Gärten in Brandenburg, einschließlich der Wild- und Tierparks. Hier geht es darum, zu einer engeren Zusammenarbeit zu kommen - das ist teilweise schon vereinbart - und dabei auszuloten, welche Einrichtungen welche Aufgaben unter welchen Voraussetzungen übernehmen können. Hierbei soll also herausgefunden werden: Welcher Bedarf ist vorhanden, und wie können wir das am Ende finanziell unterstützen? Die Ergebnisse können jederzeit gerne im ALUK präsentiert werden. Es ist nicht erforderlich, dass hierzu ein gesonderter Antrag beschlossen wird.
Darüber hinaus arbeitet die IMAG bereits an der Erweiterung und Ergänzung des bestehenden Informationsangebotes des LfU und auch der Naturwacht. So bereitet die Landestierschutzbeauftragte derzeit umfassende Informationen vor, die nicht nur Ansprechpartner und Einrichtungen auflisten, sondern auch artspezifisches Wissen für eine mögliche Aufnahme und die Pflege vermitteln sollen.
Allerdings, Frau Muxel, möchte ich an der Stelle eines sagen: Es wird nicht erwartet, dass sich jeder und jede mit Wildschweinen umgeben kann und dafür auch das entsprechende Wissen hat. Das darf nämlich überhaupt nicht jede oder jeder, denn für dem Jagdrecht unterliegende Wildtierarten - Rehe, Hase, Fuchs und Wildschwein - sind einzig und allein die Jagdausübungsberechtigten in den Jagdbezirken die Ansprechpartner - nur sie dürfen sich diese Tiere zur Pflege aneignen, niemand sonst.
Wir wollen auch darüber aufklären, dass in vielen Fällen die Entnahme vermeintlich hilfloser Wildtiere - Frau Hiekel hat es schon thematisiert - nicht nur nicht notwendig ist, sondern sogar dem Artenschutz und auch Tierschutzintentionen durchaus widersprechen kann. Denken wir beispielsweise an Jungvögel, die kurz vor dem Flüggewerden das Nest verlassen und hilflos erscheinen, von ihren Eltern aber auch außerhalb der Niststätte weiter gefüttert werden. Das ist ganz normal, aber viele Menschen wissen das eben nicht und schätzen das falsch ein.
Festzuhalten bleibt auch, dass das Ziel der Wildtierauffangstationen nicht die Haltung von Tieren ist, sondern tatsächlich deren Auswilderung. Das ist am Ende eine Daueraufgabe an den Schnittstellen zwischen Artenschutz, Tierschutz und Jagdrecht, und es ist eine Aufgabe, die das Land alleine - sowieso - nicht bewerkstelligen kann und auch nicht die Privaten allein bewerkstelligen können, sondern bei der alle zusammenarbeiten müssen.
Deshalb verfolgt die Landesregierung das Ziel, die Unterstützungsmöglichkeiten auf der Grundlage einer umfassenden Bedarfsanalyse - ich habe das dargestellt - im engen Austausch mit den Akteurinnen und Akteuren zu verstärken und zu sichern. Dazu gehört über die bereits angesprochene Aufstockung der
Tierschutzmittel hinaus die Absicherung der Finanzierung der Aufnahme und Behandlung seltener Tiere. Auch können Mittel aus der Jagdabgabe für investive Maßnahmen in den Wildtierauffangstationen in Anspruch genommen werden.
Sofern weitere Wildtierauffangstationen in Brandenburg gefördert werden sollen - Herr Vida, ich beziehe mich auf die in Ihrem Antrag zitierte Auflistung von Wildtierschutz Deutschland e. V. -, müssen sie die Voraussetzungen für eine artenschutzrechtliche Benennung durch das LfU bzw. die Voraussetzungen für die Erteilung der erforderlichen tierschutzrechtlichen Erlaubnisse nach § 11 Tierschutzgesetz erfüllen. Das wollen wir gemeinsam mit den potenziellen Trägern auch ausarbeiten.
Soweit Sie auf das Beispiel Niedersachsen Bezug nehmen: Wir haben nachgeforscht. Die Förderhöhe ist in Niedersachsen nach der Anzahl der gehaltenen Wildtiere gestaffelt; relativ kleine Wildtierauffangstationen bekommen also relativ wenig Geld. Das können wir in Brandenburg über die erwähnten bereits bestehenden Haushaltstitel realisieren, ohne hierfür eine eigene neue Förderrichtlinie einzurichten. Von daher: Wir sind aktiv. Eines gesonderten Antrags und Beschlusses bedarf es nicht. - Recht herzlichen Dank für die Diskussion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Wir haben jetzt gehört: Einerseits wird schon geholfen; andererseits wird noch geprüft, ob man helfen kann. Dann haben wir gehört: Geld ist da, aber erst ab dem nächsten Haushalt. - Also, Sie müssen sich schon entscheiden, was die Ablehnungsgründe sind. Ich weiß, dass das etwas schwierig ist.
Zur Sache selbst: Es gibt drei Stellen, die offiziell anerkannt sind. Jetzt hören wir vom Minister, er ist mit den Zoos im Gespräch. Es gibt jetzt schon über 20 ehrenamtlich geführte Päppelstellen, in denen die Leute wissen, was sie tun. Insofern fand ich es etwas irritierend, als Frau Hiekel sagte, man muss doch qualifizierte Leute einsetzen. Das sind qualifizierte Leute. Schauen Sie sich diese Stellen an. Die wissen dort genau, was sie tun, und sie machen es auch sehr gut. Sie weisen lediglich darauf hin, wie hoch die medizinischen Kosten und auch die Futterkosten sind. Und natürlich - Herr Vogel, vielen Dank für Ihren Hinweis - geht es nicht darum, die Tiere dort zu halten, sondern darum, sie wieder auszuwildern. Das wissen die Leute ganz genau, besser als wir alle hier zusammen.
Wir beantragen hier ja auch nichts Exotisches, sondern wir schlagen lediglich vor, dass die Interministerielle Arbeitsgruppe, die eingesetzt worden ist, frühzeitiger Ergebnisse liefert. Diese Ankündigung ist fast ein halbes Jahr alt. Übrigens haben wir jetzt, im Frühjahr, die Saison, in der es wirklich darauf ankommt. Uns aufgrund irgendwelcher parteipolitischen Ränkespiele darauf zu verweisen, es in einem halben Jahr noch einmal zu versuchen, ist, glaube ich, nicht angemessen, sondern man muss schon sicherstellen, dass jetzt, wenn die Saison ist - im Frühjahr -, gehandelt wird. Deswegen haben wir auch bescheidenerweise erst einmal die Überweisung an den zuständigen Ausschuss beantragt. Vielleicht können Sie sich zumindest dazu durchringen.
Zur Erwiderung auf Herrn Roick: Sie haben gesagt, es wird hier geholfen. Ich verweise auf die Kleine Anfrage; in der Antwort hat die Landesregierung mitgeteilt - Zitat -:
„Es bestehen keine rechtlichen Verpflichtungen des Landes oder anderer Körperschaften gegenüber Auffangstationen.“
„Auf kommunaler Ebene sind die Unteren Naturschutzbehörden […] zuständig. Unterstützungs- oder Koordinierungsfunktionen sind hier nicht implementiert.“
Es gilt jetzt sicherzustellen, dass sehr wohl auch koordinative Hilfe, Erfahrungsaustausch und Ähnliches ermöglicht werden, um die ehrenamtliche Arbeit zu unterstützen.
Im Übrigen geht es schwerpunktmäßig doch gar nicht um das Jagdrecht. Ich habe einfach eine Situation beschrieben und darauf hingewiesen, dass es auch um solche Fälle einmal geht. Bei der großen Masse geht es um Igel, die, wenn ich richtig informiert bin, nicht dem Jagdrecht unterliegen.
In der großen Mehrzahl sind das Igelauffangstationen, und dementsprechend fokussieren wir uns einmal auf das, worauf es im Wesentlichen auch ankommt.