gewesen, Ihr Rückzugsort, den Sie sich gebaut haben: dass der Antrag angeblich suggeriert, dass das das alleinige Übel sei und man allein mit dieser Veränderung der Verordnung erreichen könne, dass die Heizkosten um einen großen Prozentsatz sinken.
Es ist ein Mittel, es ist ein Baustein, der dazu führen kann, dass es zu einer Reduzierung der Heizkosten kommt. Wir wollen, dass sich die Landesregierung auf Bundesebene dafür einsetzt, dass wir verbrauchsgenau abrechnen. Es wäre ein Baustein. Deswegen haben Sie ja auch aus dem Antrag zitiert:
„möglichst“. Das ist die Einschränkung: Es soll die Möglichkeit geben, dieses Regelwerk einzuführen.
Im Antrag steht nicht, dass das das alleinige Allheilmittel ist, um die Heizkosten zu senken. Das ist nur der Rückzugsort, an den Sie sich zurückziehen, um diesem Antrag nicht zustimmen zu müssen. Sagen Sie es doch einfach.
Wir sind jetzt am Ende der Rednerliste. Ich schließe die Aussprache und komme zur Abstimmung. Ich lasse über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/9148, „Heizkosten gerecht und verbrauchsgenau abrechnen - Heizkostenverordnung novellieren!“, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen! - Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag ohne Enthaltung mehrheitlich abgelehnt.
Zu diesem Antrag liegt auf Drucksache 7/9271 ein Änderungsantrag der AfD-Fraktion vor. Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion spricht Herr Abgeordneter Domres.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum zweiten Mal in dieser Wahlperiode steht das Thema Nutzhanf auf der Tagesordnung. Manch einer denkt vielleicht: Ist das wirklich angemessen bei einem solchen Nischenthema?
Erstens: Nutzhanf ist eine echte Chance für eine nachhaltige regionale Wertschöpfung. Das wird immer deutlicher. Nutzhanf ist gut für den Boden und nutzt dem Klima und dem Landschaftswasserhaushalt.
Zweitens: Seit wir 2021 im Landtag über Nutzhanf debattiert haben, hat sich eine Menge getan. Hier sei zum Beispiel ein Blick in den Landkreis Ostprignitz-Ruppin empfohlen. Darauf können wir aufbauen.
Drittens: Zu den rechtlichen Rahmenbedingungen hatte der Landtag im Jahr 2021 einen Auftrag erteilt, den die Landesregierung leider nicht erfüllt hat. Noch gibt es aber ein kleines Zeitfenster, um hier aktiv zu werden.
Um es gleich zu Beginn noch einmal deutlich zu machen und auch dem Innenminister, der sich ja vor einigen Tagen zum Cannabisgesetz ausgelassen hat, seine Paranoia zu nehmen: Als Nutzhanf werden Sorten bezeichnet, die einen sehr geringen THC-Gehalt aufweisen. Der Grenzwert soll jetzt von 0,2 auf 0,3 % THC-Gehalt angehoben werden. An Nutzhanf wird sich also niemand berauschen können. Niemand wird seine Hanfjeans oder seinen Hanfkalk rauchen oder anderweitig konsumieren.
Für Nutzhanf können sich also auch diejenigen Kolleginnen und Kollegen hier einsetzen, die - anders als meine Fraktion - gegen die Legalisierung von Cannabis sind. Das sind zwei verschiedene Paar Schuhe, und Nutzhanf ist eine geniale Pflanze.
Sie hat viele Vorteile: So ziemlich alle Pflanzenteile sind nutzbar; Blüten, Samen, Blätter, Stängel und selbst das Wurzelwerk.
Man kann daraus verschiedene Nahrungsmittel herstellen: Tee, Öle und Futtermittel. Aus den Stängeln lassen sich hochwertige Fasern für Textilien gewinnen, und aus den holzigen Anteilen, den Schäben, Baustoffe, zum Beispiel natürliche Dämmstoffe.
Hanf ist gut geeignet für unsere hiesigen Anbaubedingungen: Er braucht nicht viel Wasser. Er kommt ohne Pflanzenschutzmittel und ohne viel Düngung aus. Sein Anbau ist also auch ein Beitrag zur Pestizidreduktion. Durch sein Wurzelwerk verbessert er die Bodeneigenschaften und die Bodenfruchtbarkeit. Als Zwischenfrucht verbessert er die Bedingungen für nachfolgende Kulturen in der Fruchtfolge. Hanf produziert viel Biomasse. Er speichert mehr CO2 als Wald - bis zu 18 Tonnen pro Hektar -, und das Jahr für Jahr. Wenn Hanfprodukte langfristig verbaut werden, haben wir eine prima Treibhausgassenke und damit einen Beitrag zum Klimaschutz.
Der Nutzhanfanbau nimmt langsam zu. 2022 waren es in Deutschland knapp 7 000 Hektar, davon 450 Hektar in Brandenburg. Aber das Potenzial ist viel größer. In den letzten Jahren gab es vor allem in Nordwestbrandenburg einige Projekte, die vom MLUK gefördert wurden und die Schaffung regionaler Wertschöpfungsketten zum Ziel haben. Das hat auch gut gefruchtet, und wir dürfen da nicht nachlassen.
Nicht nur die Anbaufläche ist größer geworden, auch die weitere Verarbeitung hat zugenommen. Schon länger gibt es die „Hanffaser“ in der Uckermark. Da werden Bauprodukte wie Hanf-Lehm-Bauplatten und Dämmmaterialien hergestellt. In Zempow werden in direkter Kooperation mit einem landwirt
schaftlichen Betrieb Hanfbaumaterialien wie Hanfkalkblöcke produziert. Und vor allem: Mit der Felde Fibres GmbH bei Neuruppin hat sich jetzt ein Unternehmen angesiedelt, das Textilfasern in großem Stil produzieren wird.
Die Produktionskapazitäten, die dort gerade errichtet werden, reichen, um bei maximaler Auslastung das Hanf von ca. 9 000 Hektar zu verarbeiten, mehr als es derzeit in Deutschland Anbaufläche gibt.
Hier entsteht Wertschöpfung, hier entstehen Arbeitsplätze im ländlichen Raum, und zwar nachhaltig, und ich erwarte von der Landesregierung, dass auch solche Unternehmen die nötige Aufmerksamkeit und Unterstützung bekommen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in seinem Beschluss zum Nutzhanf von 2021 hat der Landtag das Haupthindernis für eine Ausweitung des Hanfanbaus im Fehlen von ausgereiften Ernte- und Verarbeitungstechnologien sowie von Verarbeitungskapazitäten ausgemacht.
Ja, da gibt es auch weiterhin Verbesserungsbedarf. Aber die Entwicklung in der Ostprignitz zeigt: Verarbeitung vor Ort ist möglich. Jetzt brauchen wir vor allem mehr Anbaufläche, um den Bedarf befriedigen zu können, und verlässliche Rahmenbedingungen für Landwirte und Verarbeiter.
Damit kommen wir zu den rechtlichen Rahmenbedingungen: Bisher fiel jeglicher Hanf, egal ob Nutzhanf oder Genusscannabis, unter das Betäubungsmittelgesetz mit seinen sehr restriktiven Regelungen. Bei den Hürden, die man für Genusscannabis aufstellen wollte, wurde der Nutzhanf sozusagen in Mithaftung genommen.
Anlässlich der Diskussion um die Cannabis-Legalisierung hat die Bundesregierung nun ein Cannabisgesetz vorgelegt, das nach mehrfachen Verzögerungen immer noch im Verfahren ist und hoffentlich in dieser Woche, wahrscheinlich am Freitag, beschlossen wird.
Es enthält auch Regelungen zum Nutzhanf. Leider hat man die Chance nicht genutzt, für diese Hanfsorte die Restriktionen zu lockern. Es wurden im Wesentlichen die Inhalte des bisherigen Betäubungsmittelgesetzes übernommen. Zwar wurde der THCGrenzwert für Nutzhanf von 0,2 auf 0,3 % angehoben. Aber das reicht nicht aus; denn für den Landwirt sind solche Grenzwerte schwer handhabbar. Der Gehalt kann je nach Anbau- und Wetterbedingungen schwanken, und diese sind für ihn kaum beeinflussbar; er trägt aber im Zweifel das volle Risiko. In Italien gilt ein Grenzwert von 0,6 %, in der Schweiz von 1,0 % THC. Auch das sind Werte weit unterhalb einer Rauschwirkung.
Der Landtag hatte 2021 die Landesregierung aufgefordert, eine Empfehlung für einen THC-Grenzwert vorzulegen, der Wettbewerbsnachteile für brandenburgische Hanfprodukte vermeiden sollte, und diesen dann in die Diskussion auf Bundesebene einzubringen. Das war schon ein schwacher Auftrag - wir Linke wollten damals etwas mehr -, aber immerhin.
Nichts dergleichen hat die Landesregierung gemacht, wie unsere Nachfragen ergeben haben. Stattdessen hat sie die Regelung im Cannabis-Gesetz einfach abgewartet. Aber noch ist es nicht zu spät; denn das Gesetz wird noch einmal in den Bundesrat zurückkommen. Noch gibt es die Chance, das Versäumte nachzuholen und weitere Verbesserungen zu erzielen.
Als wesentliches Hindernis wird die sogenannte Rausch-Klausel im Cannabis-Gesetzentwurf gesehen. Auch hier wird pauschal der Produzent in Haftung genommen, wenn irgendjemand Missbrauch betreiben sollte. Wie ein Vertreter der Nutzhanfbranche sagte: Das ist ungefähr so, als ob man den Produzenten eines alkoholfreien Bieres dafür verantwortlich machen wollte, wenn irgendjemand kleinste Restmengen Alkohol herausdestillieren sollte.
Schließlich sind Hanfbauern auch mit einer Fülle von zusätzlichen Dokumentations-, Anzeige- und Berichtspflichten belastet. Wir haben letztens von dem Ziel der Entbürokratisierung in der Landwirtschaft gesprochen; hier wäre doch ein guter Ansatzpunkt. Wenn ein Landwirtschaftsbetrieb Nutzhanf einer zertifizierten Sorte mit entsprechend niedrigem THC-Gehalt anbaut, sollte er nicht mehr bürokratische Auflagen haben als beim Anbau jeder anderen Feldfrucht, zum Beispiel Hafer.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir schlagen in unserem Antrag vor, dass die Landesregierung gegenüber dem Bund aktiv wird. Mittelfristig könnte es sogar sinnvoll sein, die Nutzhanf-Regelungen von den Genusscannabis-Regelungen zu entkoppeln und in einem eigenen Gesetz zu fixieren. Auch das sollte geprüft werden.
Es gibt Weiteres zu tun. Die sehr erfolgreichen Förderprojekte laufen Ende dieses Jahres aus. Sie sollten unbedingt fortgeführt werden; denn es gibt noch viel zu tun. Anders als in der Ostprignitz ist in der Lausitz, die einmal als zweiter Schwerpunkt vorgesehen war, noch nicht viel vorangegangen. Hier fehlen die regionalen Wertschöpfungsstrukturen. Im Rahmen der Klimaschutzanstrengungen sollte Nutzhanf eine größere Rolle spiegeln, gerade im Bausektor.
Bayern fördert beispielsweise nachhaltiges Bauen, indem für jede Tonne CO2, das durch nachwachsende Rohstoffe fixiert wird, 500 Euro gezahlt werden - eine Maßnahme, die die Verwendung solcher Baustoffe sicherlich fördern wird. Brandenburg könnte sich daran orientieren.
Ebenso wäre zu prüfen, inwieweit Bauvorschriften angepasst werden müssen, um die Verwendung nachwachsender Rohstoffe zu erleichtern.
Schließlich brauchen wir eine Image- und Beratungskampagne für Nutzhanf. Denn die positiven Eigenschaften und Potenziale sind nicht allen Landwirtinnen und Landwirten - wohl auch nicht allen Anerkannten landwirtschaftlichen Beratern - bekannt.
Außerdem sollte es möglichst nicht mehr so oft vorkommen, dass Spaziergänger Anzeige erstatten, wenn sie ein Hanffeld sehen. Da ist Aufklärung angesagt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Nutzhanfanbau ist ein Nischenthema. Er wird sicherlich nicht riesige Flächen in Anspruch nehmen und weist trotzdem großes Potenzial auf - für den Klima- und den Ressourcenschutz, für die Landwirtschaft und generell
für die Wertschöpfung im ländlichen Raum. Deshalb sollten wir alles tun, um Steine aus dem Weg zu räumen und ihn zu fördern.