Protocol of the Session on February 22, 2024

(Anhaltende Unruhe AfD und CDU)

Wer tatsächlich mehr heizt und mehr Warmwasser verbraucht, trägt auch einen höheren, wer weniger heizt und weniger verbraucht, trägt demnach einen geringeren Anteil. Ich weiß nicht, was daran im Sinne einer gut funktionierenden Haus- und Versorgungsgemeinschaft jetzt ungerecht sein soll.

Wenn ich höre, dass das natürlich nach Quadratmetern berechnet wird, darf ich antworten, dass es durchaus gerecht ist, sie an den entstandenen Gemeinkosten zu beteiligen, weil der Mieter eben die Sicherheit haben möchte - je nach individuellem Bedarf und Annehmlichkeiten -, jederzeit auf Abruf eine warme Woh

nung und eine heiße Dusche haben zu können. Diese Bereitstellungskosten tragen sie als Teil der solidarischen Hausgemeinschaft mit. Zudem bezweifle ich ganz stark, dass eine Wohnung in einer kalten Jahreszeit nicht beheizt wird. Das ist höchst unsolidarisch und auch ungerecht, denn dadurch haben natürlich die Nachbarn, die dann die kalten Wände und Böden mitheizen müssen, umso mehr Heizkosten.

(Vereinzelt Beifall SPD)

Zum Beispiel des ominösen und von Ihnen ins Spiel gebrachten nicht heizenden Mieters: Wohnt der überhaupt in dieser Wohnung, oder ist er vielleicht im Ausland?

(Hünich [AfD]: Oder im Gefängnis!)

Ich habe keine Ahnung. Aber auch das wäre dann unsolidarisch, denn wir alle wissen, wie der Wohnungsmarkt momentan aussieht.

Von der Internetseite des Deutschen Mieterbundes lässt sich zum Thema gestiegene Heizkosten 2023 Folgendes zitieren:

„Für die Heizkosten sind neben den Energiepreisen laut Heizspiegel auch der CO2-Preis und das Wetter entscheidend. So hat der Deutsche Wetterdienst für das vergangene Jahr etwas kühlere Temperaturen während der Heizsaison verzeichnet, für das laufende dagegen bisher etwas höhere. Der Anteil des CO2-Preises an den Heizkosten lag im Jahr 2021 für Erdgas bei 8 Prozent, für Heizöl bei 10 Prozent. Für das laufende Jahr sind dagegen mit weitem Abstand die Energiepreise die entscheidenden Faktoren für höhere Heizkosten.“

(Münschke [AfD]: Und wodurch entstehen höhere Energie- preise?!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie haben an meinem Vortrag gesehen: Die gestiegenen Heizkosten objektiv zu bewerten ist eine sehr komplexe Angelegenheit und hat de facto recht wenig mit der Heizkostenverordnung zu tun.

Ein kurzes Wort zum Schluss: Lassen Sie uns unsere kostbare parlamentarische Zeit lieber darauf verwenden, für einen zügigen und verlässlichen Ausbau der erneuerbaren Energien in Brandenburg zu sorgen. Davon haben unsere Bürgerinnen und Bürger in den kommenden Jahrzehnten deutlich mehr. Wir als Koalition lehnen diesen Antrag ab und bitten auch alle anderen, ihn abzulehnen. - Vielen Dank für Ihre Geduld.

(Beifall SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Für die Fraktion Die Linke spricht Frau Abgeordnete Vandre.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Abgeordnete! Die AfDFraktion beantragt heute also, dass die Landesregierung gegenüber dem Bund für eine Änderung der Heizkostenverordnung eintritt. Tatsächlich haben Sie damit - ganz investigativ - ein Problem entdeckt, das Mieter und im Übrigen auch Mieterinnen betrifft: steigende Heizkosten.

Es waren vor allem Mieterinnen und Mieter des größten Immobilienunternehmens Deutschlands, die kurz vor Weihnachten Betriebs- und Heizkostenabrechnungen erhielten, die ihnen im wahrsten Sinne des Wortes den Boden unter den Füßen entrissen. Nachzahlungen von mehreren Tausend Euro, monatliche Abschlagszahlungen, die sich vervielfachten - all das hat die betroffenen Mieterinnen und Mieter weit über den Rand des finanziell Stemmbaren gebracht und viele in die Verzweiflung getrieben. Diese Situation verlangt es, dass wir uns ernsthaft - ich betone: ernsthaft! - mit dieser Problemstellung auseinandersetzen, miteinander nach Lösungen suchen und konsequent für die Interessen der Mieterinnen und Mieter eintreten.

Sowohl Ihr Handeln hier im Landtag in den vergangenen Jahren als auch der vorliegende Antrag zeigen jedoch, dass Sie kein Interesse daran haben, für Mieterinnen und Mieter konsequent einzustehen. Ihr Antrag zeigt eher, was passiert, wenn marktgläubige Eigenheimbesitzende von einem Problem von Mieterinnen und Mietern hören oder es morgens im Fernsehen gesehen haben: Es entsteht ein Antrag, der rein gar nichts zur Problemlösung beiträgt. Ja, er offenbart sogar, dass Sie das Problem noch nicht einmal verstanden haben. Ihre These: Das Verhältnis von 50/50 oder 70/30 bei der Berücksichtigung des konkreten Heizverbrauchs und der jeweiligen Wohnungsgröße sei die Ursache allen Übels. - Nun: Das ist Quatsch.

(Beifall Die Linke - Bretz [CDU]: So ist es!)

Denn - ich muss Ihnen leider ein Geheimnis verraten - Wohnungen sind zwar abschließbar, Sie können sogar Stacheldraht verwenden, um sich von Ihren Nachbarinnen und Nachbarn abzugrenzen, das interessiert aber die Wärmeverteilung in den Häusern nicht. Kälte kriecht in alle Ecken, und Wärme verteilt sich von Wohnung zu Wohnung. Um es einmal ganz praktisch und konkret zu machen: Außenliegende Wohneinheiten haben einen höheren Wärmeverlust und heizen für innenliegende Wohneinheiten mit. Hinzu kommen gemeinschaftlich genutzte Flächen wie Treppenhäuser, Keller oder Dachböden, über die ebenfalls Wärme verlorengeht.

Die Frage lautet also: Wie werden die produzierten Kosten nun gerecht verteilt? Die Bemessung ausschließlich nach Verbrauch - wie Sie es fordern - und genauso die ausschließliche Fokussierung auf die Wohnfläche gewährleisten diese gerechte Kostenverteilung nicht. Was hingegen helfen würde - und wir haben tatsächlich akuten Handlungsbedarf -, wäre beispielsweise der Ausbau des Beratungsnetzwerkes der Verbraucherzentrale,

(Beifall Die Linke)

denn die Verbraucherzentrale und die Mietervereine, die die häufig undurchsichtigen Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen durchgehen, sind am Rand ihrer Kapazitäten. Die Abarbeitung von Wartelisten nimmt in Spitzenzeiten manchmal Monate in Anspruch. Was kurzfristig Abhilfe schaffen würde, wäre ein Heizkostenfonds, mit dem Mieterinnen und Mieter darin unterstützt würden, Nachzahlungen stemmen zu können, sodass sie wenigstens nicht Gefahr liefen, in dieser schwierigen Situation aufgrund von Zahlungsrückständen ihre Wohnung zu verlieren. Was definitiv helfen würde, wäre mehr Transparenz in und Nachvollziehbarkeit von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen, denn die Mieterinnen und Mieter haben ein Recht darauf, zu erfahren, zu welchen Konditionen der Vermieter Verträge zur Wärmeversorgung eingegangen ist, um überhaupt die Rechtmäßigkeit der Abrechnungen überprüfen und nachvollziehen zu können.

Was auch helfen würde, wäre zum Beispiel ein Verbot von Spekulation und Gewinnerzielung mit Grundbedürfnissen - egal ob mit Wohnraum oder der Wärmeversorgung. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, sind nur einige Ansätze dessen, was helfen würde. Ihr Antrag tut es überhaupt nicht. Wir lehnen ihn ab.

(Beifall Die Linke und des Abgeordneten Bretz [CDU] sowie vereinzelt SPD)

Wir kommen zum Redebeitrag der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe. Für sie spricht Frau Abgeordnete Nicklisch.

Sehr geehrte Vizepräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Liebe Gäste auf der Tribüne! „Immer mehr Mieter haben massive Probleme, ihre Heizkosten zahlen zu können“, so fängt der Antrag in seiner Feststellung an. Die Verteilung der Kosten nach Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten ist jedoch - anders, als im Antrag darge- stellt - nicht der Grund dafür.

Die Gründe für die hohen Kosten beim Heizen sind die realitätsferne Politik der Ampel und ihr ideologiegetriebenes Handeln im Bereich der Energie.

(Beifall des Abgeordneten Münschke [AfD] sowie Zuruf: Genau!)

Die Verordnung über Heizkostenabrechnung differenziert zwischen dem erfassten Wärmeverbrauch der Nutzer und dem nichterfassten Verbrauch der Nutzer, welcher passiv geschieht. Anwendung findet die Verordnung hauptsächlich bei den Nutzern von Miet- und Eigentumswohnungen, die ihre Wärme von einer zentralen Heizungsanlage beziehen. Es handelt sich hierbei um Gemeinschaften.

Der tatsächliche Wärmeverbrauch ist nicht nur der erfasste Wärmeverbrauch der Nutzer. Eine ungenutzte Wohnung in einem geheizten Haus verbraucht, wie schon gesagt, Wärme. Dass dem so ist, wird deutlich, wenn der Nachbar im Winter im Urlaub ist. Der Wärmeverbrauch der Nutzer wirkt sich also auf die anderen Wohnungen mit aus. Jeder mit einem Verständnis der Grundlagen der Thermodynamik versteht, dass sich Wärme überträgt, dass eine wärmende Wohnung eine weniger warme Wohnung erwärmt. Die thermische Energie wird übertragen. Eine Wechselwirkung der Energien ist unvermeidbar.

Jedem Mieter bzw. Nutzer einer Wohnung, der über ein Verständnis dieser Grundlagen verfügt, ist daher klar, dass in einem Haus mit zentraler Heizung die Kosten nicht nur nach direktem Verbrauch abgerechnet werden sollten. Beim Betrieb einer Heizung entstehen immer verbrauchsunabhängige Kosten, zum Beispiel durch Wartung, Emissionsmessung, Verwendung der Messgeräte wie des Heizkostenverteilers und des Wärmemengenzählers, wie schon gesagt wurde.

Der Antrag ist überflüssig, weil bereits jetzt in § 10 die Überschreitung der Höchstsätze ermöglicht wird.

(Münschke [AfD]: Wird aber nicht gemacht! Habe ich doch gesagt!)

Eine verbrauchsgenaue Abrechnung ist somit nach der aktuellen Verordnung über Heizkostenabrechnung anwendbar. Eine verbrauchsgenaue Abrechnung ist nicht gerecht. Wir lehnen den Antrag ab. - Danke.

(Beifall BVB/FW Gruppe und CDU)

Wir kommen zum Redebeitrag der Landesregierung. Für sie spricht Herr Minister Genilke.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die zukünftige Entwicklung der Wärmeversorgung ist - ich glaube, das haben die Vorredner schon ausgeführt - eine zentrale, eine gesellschaftliche Frage. Das haben nicht zuletzt die Debatten der vergangenen Monate und Jahre gezeigt.

Die Herausforderungen, vor denen wir stehen, sind in der Tat immens. Umso wichtiger ist es, dass die damit verbundenen Maßnahmen und Belastungen für die direkt betroffenen Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar, transparent und sozial ausgewogen gestaltet sind sowie vernünftig kommuniziert werden. Deshalb hat sich das Land Brandenburg immer für die Sozialverträglichkeit des Wohnens insgesamt ausgesprochen und insbesondere auch für den Schutz der Mieterinnen und Mieter eingesetzt.

Dies gilt auch ganz besonders mit Blick auf die Verabschiedung des Heizungsgesetzes, bei der das Land Brandenburg an erster Stelle seine schwerwiegenden Bedenken hinsichtlich der Bezahlbarkeit des Wohnens deutlich gemacht hat. Das heißt, das Land Brandenburg setzt sich permanent und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zugunsten aller seiner Bürgerinnen und Bürger und damit auch zugunsten aller Mieterinnen und Mieter ein.

Dass aus dem Antrag heraus, glaube ich, nicht ganz eindeutig ist, dass dem Antragsteller - und das scheint er ja zumindest begriffen zu haben - bewusst ist, dass ein Teil der Heizkosten eben nicht verbrauchsabhängig entsteht und berechnet werden kann, möchte ich nur einmal erwähnt haben. Es entstehen selbstverständlich Kosten - das sagte meine Vorrednerin auch gerade - für Wartung und Vorhaltung der Wärme. Im Grunde beginnt es schon bei der Erzeugung von Wärme. Sie wissen: Bei einem Gaskessel im Keller, auch bei Mietwohnungen, gibt es schon prinzipiell einen Unterschied zwischen Wärmebelastung und Wärmeleistung. Bei der Erzeugung und der Verbrennung des Gases entstehen schon Abgasverluste - da geht es also schon los -, und die muss irgendjemand bezahlen. Und wenn wir jetzt anfangen, zur Erfassung der verbrauchten Energie bei der Erzeugung der Wärme, beim Laufen der Pumpe,

(Zuruf des Abgeordneten Vida [BVB/FW Gruppe])

bei der Bedienung einer Mischanlage für die einzelnen Heizkreise überall Zählerchen einzubauen, wird der Gedanke der Gerechtigkeit am Ende zu einem nicht mehr bezahlbaren Aufwand - um dann eventuell in die Lage zu kommen, die Kosten der Wärmeerzeugung zu 100 % abbilden zu können.

Wir haben Verteilungsverluste in der Heizung, manchmal über das Dach, über den Trockenboden, manchmal über den Keller. All das muss am Ende mit betrachtet werden. Denken Sie dabei

vor allen Dingen auch an die Zirkulation des Warmwassers in den Heizungen in den Wohnungen; natürlich muss bis in die fünfte Etage Warmwasser anliegen, weil keiner genau weiß, wann oben jemand zu Hause ist. Wenn jemand zu Hause ist, will er nicht erst 20 Liter Wasser ablassen müssen, bevor das Wasser heiß aus dem Wasserhahn kommt. Das sind Verluste, die berechnet werden müssen. Das kann nur pauschal erfolgen; alles andere wäre grober Unfug.

Ziel der Heizkostenverordnung ist - anders, wie ich meine, als im Antrag dargestellt -, gerade dafür zu sorgen, dass auf Grundlage der Heizkostenverordnung verbrauchsabhängig abgerechnet werden muss. Das ist auch nicht ganz neu, die AfD hat im Bundestag im Jahr 2022 ja schon eine große Debatte dazu geführt. Insofern glaube ich, ist der Antrag, den Sie stellen, in einem Landtag erstens deplatziert, was das Plenum angeht, und zweitens wurde die Diskussion im Bundestag, vom Gesetzgeber, bereits ausgiebig geführt. Oder Sie haben erst jetzt von der Bundestagsfraktion die Aufforderung bekommen, sich im Brandenburger Landtag doch mal damit zu beschäftigen.

(Beifall und Heiterkeit des Abgeordneten Bretz [CDU])

Ich denke, dass es durch die mietvertragliche Vereinbarung auch schon heute möglich ist, zu 100 % verbrauchsabhängig abzurechnen. Insofern ist die Frage: Ist es dann gerecht? Jeder, der in einem Einfamilienhaus wohnt und einen Gaszähler hat, muss, auch wenn er 365 Tage nicht zu Hause war, trotzdem eine Zählergebühr für den Gaszähler zahlen, obwohl er nur einen Kubikmeter Gas verbraucht hat. Dasselbe gilt für den Stromzähler. Ist das gerecht? Diese Diskussion können wir ins Unendliche führen.

Insofern, glaube ich, ist die Heizkostenverordnung, wie sie jetzt ist, anwendbar. Sie ist am Ende auch etwas, was dazu beiträgt, dass Kosten überschaubar und der Abrechnungsaufwand ebenfalls überschaubar und bezahlbar bleiben, und dabei sollte es auch bleiben. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Das Wort geht noch einmal an die antragstellende Fraktion. Herr Abgeordneter Münschke, bitte.