Protocol of the Session on February 22, 2024

Drucksache 7/9161

1. Lesung

Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion spricht Frau Abgeordnete Vandre.

Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Gäste! Alle Jahre wieder! „Alle Jahre wieder“ gilt nicht nur an Weihnachten, sondern auch für Ostern, denn pünktlich zum Ende der Fastenzeit wird jedes Jahr gesellschaftlich mit absoluter Verlässlichkeit und meist erbitterter Härte über eine Frage diskutiert: Sind aus religiösen Gründen verordnete Tanzverbote in unserer säkularen Gesellschaft eigentlich noch zeitgemäß?

Meine Damen und Herren! Über Religion lässt sich viel diskutieren und über das Verhältnis von Staat und Religion vortrefflich streiten. Das ist aber explizit nicht die Intention unseres vorliegenden Gesetzentwurfes, denn aus unserer Sicht ist vollkommen klar - und ich erwarte im Übrigen, dass diese Auffassung von allen hier Anwesenden geteilt wird -: Die Wahrung der Religionsfreiheit und der Schutz der Religionsausübung sind grundgesetzlich gesicherte Rechte aller,

(Beifall Die Linke)

egal ob von Christinnen, Muslimas, Jüdinnen oder Menschen anderer Religionen. Daran gibt es nichts zu rütteln, und sie dürfen von niemandem eingeschränkt werden. Punkt.

Das möchte ich gleich zu Beginn der Debatte klarstellen, denn aufgrund der Reaktionen auf unseren Vorstoß könnte man den Eindruck erlangen, dass wir hier die absolute Anarchie ausrufen wollten. Wären jedoch für den Schutz der Religionsausübung Tanzverbote essenziell, müssten sonntags um neun alle Klubs geschlossen sein - und ich kann Ihnen sagen, das ist nicht der Fall. Ausschlaggebend ist doch vielmehr ein rücksichts- und respektvolles Miteinander. Tanzverbote braucht es dafür nicht.

Es braucht sie im Übrigen auch deshalb nicht, weil es außerhalb des Feiertagsgesetzes zahlreiche reglementierende Ordnungsmaßnahmen gibt: Es gibt das Versammlungsrecht. Dieses unterbindet vollkommen zu Recht, dass sonntags oder eben an Karfreitag große Bassboxen vor Kirchen aufgebaut werden - eine absolute Selbstverständlichkeit. Es gibt Lärmschutzgesetze,

Lärmschutzverordnungen und Spielstättenverordnungen, die regeln, wo und unter welchen Bedingungen Partys stattfinden dürfen - auch eine absolute Selbstverständlichkeit.

(Beifall Die Linke)

Frau Abgeordnete, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Nein, momentan nicht.

(Zuruf von der AfD: „Momentan nicht“!)

Und sie bestehen weiterhin. Das Recht auf Religionsausübung wird durch die Abschaffung von Tanzverboten also nicht eingeschränkt.

Was aber nach aktuellem Recht - oder nach aktuellem Stand - eingeschränkt bzw. infrage gestellt wird, ist der Grundsatz der Gleichbehandlung, denn in Bezug auf die Durchsetzung des Feiertagsgesetzes gibt es gravierende Unterschiede in diesem Land: Erst im vergangenen Jahr eskalierte beispielsweise der Streit um die Genehmigung von Veranstaltungen an Karfreitag so sehr, dass selbst das Potsdamer Ordnungsamt im Nachgang dazu vorschlug, das Feiertagsgesetz zu ändern.

(Walter [Die Linke]: Aha!)

Was war passiert? Das Ordnungsamt sah sich dazu veranlasst, Jazzkonzerte im „Sans Titre“ und eine Kabarettaufführung im „Obelisk“ zu unterbinden; andere große Einrichtungen wie das „Waschhaus“, die gerne ihre Tore und Türen öffnen würden, sehen seit Jahren zähneknirschend davon ab. Demgegenüber sind Veranstaltungen, Partys oder Theateraufführungen im ländlichen Raum nach meiner Beobachtung häufig kein Problem. So plant beispielweise das Schlosstheater in Rheinsberg an Karfreitag die Aufführung von „Iphigenie auf Tauris“, das Kloster Chorin lädt zu seinem alljährlichen Osterspektakel

(Kretschmer [Die Linke]: Unerhört!)

und so weiter und so fort.

Nun gibt es zwei Möglichkeiten, damit umzugehen: Entweder wir schicken die Ordnungsämter los und unterbinden diese Veranstaltungen, oder aber wir ändern die Gesetze. Wir wollen Ersteres nicht, denn wir wollen, dass das Gesetz an die gelebte Praxis angepasst wird -

(Beifall Die Linke)

und damit übrigens auch seine ungleiche Auslegung und Anwendung beendet wird. Wir wollen, dass alle Menschen das Recht darauf haben, frei zu wählen, wie sie ihren Karfreitag verbringen - ob in der Kirche, im Theater oder eben auf einer Tanzfläche. Deswegen schlagen wir Ihnen heute vor, die Tanzverbote an Karfreitag abzuschaffen.

Schließen möchte ich meine Ausführungen mit dem Verweis auf eine Ausgabe der rbbKultur-Sendung „Die Frage des Tages“ mit

der „Die Zeit“-Autorin Susanne Mayer aus dem vergangen Jahr - hören Sie sich ihre fünfminütigen Ausführungen an; ich finde sie sehr treffend. Sie sagt: Sicherlich gibt es Gründe dafür, an Karfreitag innezuhalten; es stünde uns allen gut zu Gesicht. Doch es ist anmaßend, Menschen zu verordnen, wie sie das tun sollen. - Vielen Dank.

(Beifall Die Linke)

Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Funke.

Verehrte Vizepräsidentin! Verehrte Damen und Herren! Was zum Teufel ist nur in die Linken gefahren, dass sie sich am Karfreitag vergehen?

(Zuruf des Abgeordneten Günther [AfD])

Diese Frage haben sich auch einige Abgeordnete hier im Saal gestellt, wie ich erst kürzlich der Presse entnommen habe. Nach etwas Grübeln habe ich mich gefragt, was der bekennende Christ und linke Ministerpräsident Thüringens, Bodo Ramelow, zu Ihrem Gesetzentwurf wohl sagen würde.

(Vida [BVB/FW Gruppe]: Exorzist! - Weitere Zurufe)

Also habe ich ihm eine Mail geschrieben. Was soll ich sagen, noch am selben Tag kam die Antwort -

(Zuruf des Abgeordneten Raschke [B90/GRÜNE])

nicht vom Ministerpräsidenten selbst, aber immerhin von seinem Minister der Staatskanzlei, Prof. Dr. Benjamin-Immanuel Hoff, kein ganz unbekannter Mann. Ohne Umschweife hat dieser Minister Hoff mir mitgeteilt - Zitat -: Der Antrag der Brandenburger Linken findet keine Entsprechung im Thüringer Regierungshandeln.

(Zurufe der Abgeordneten Block und Vandre [Die Linke])

Verehrte Damen und Herren, das lässt wohl an Klarheit nichts vermissen, und daher lautet mein erstes Fazit: Ein kleiner Austausch der ostdeutschen Linken wäre vielleicht ganz hilfreich gewesen.

(Zuruf der Abgeordneten Block [Die Linke])

Aber nicht nur das: Wenn ich mich richtig erinnere, haben sich die Kollegin Andrea Johlige beim Thema der sehr frommen Jesidinnen und Jesiden und der Kollege Andreas Büttner bei der Förderung des jüdischen Glaubens einen sehr guten Ruf erworben. Schon deswegen passt der heutige Antrag überhaupt nicht in die Zeit.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, jetzt schauen wir einmal nach Brandenburg. Nach meiner Auffassung passt es auch überhaupt nicht in die Zeit, dass man funktionierende gesellschaftliche Strukturen - und dazu zählen alle Christinnen und Christen sicherlich - schwächen will. Warum bitte zielen Sie ausgerechnet

auf den Karfreitag ab? Das ist doch mit Abstand der sensibelste Feiertag im christlichen Kalender!

(Beifall SPD und CDU sowie des Abgeordneten Stefke [BVB/FW Gruppe])

Und was bitte schön soll das mit den Verdienstausfällen der Kulturschaffenden, in der Begründung Ihres Antrages? Musiker, Sänger, Konzertveranstalter haben zu Ostern doch Hochkonjunktur und damit Vollbeschäftigung. Die Matthäuspassion, die Johannespassion - Frau Vandre, Sie haben sie selbst aufgezählt - wollen doch aufgeführt werden.

(Zurufe der Abgeordneten Vandre und Walter [Die Linke])

Was ist mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Diskotheken und Konzerthäuser? Sie haben nur drei gesetzliche Feiertage - Karfreitag, Totensonntag und der halbe Heilige Abend. Mehr frei haben sie nicht. Ausgerechnet die Linken wollen diese Feiertage streichen - das geht doch nicht!

(Beifall SPD, CDU und BVB/FW Gruppe)

Herr Abgeordneter, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

(Zurufe der Abgeordneten Dr. Berndt und Günther [AfD])

Da die AfD noch reden darf, würde ich jetzt davon Abstand nehmen.

(Dr. Berndt [AfD]: Unfassbar!)

Okay, aber es gibt jetzt noch eine weitere Zwischenfrage.

Da gibt es gleich noch eine Aufforderung, daher auch das nicht.