Protocol of the Session on February 22, 2024

Dann kommen wir zum Thema Neutralität. Hier will ich wieder einmal die AfD anführen: Die AfD wurde überhaupt nur noch in 0,4 % aller Talkshows eingeladen. Die mittlerweile in allen Umfragen zweitwichtigste, zweitbeste Partei - und die größte Oppositionspartei im Osten - wird zu 0,4 % der Talkshows eingeladen.

(Domres [Die Linke]: „Zweitbeste“!)

Dann das Thema Correctiv und Berichterstattung, wir hatten das heute Vormittag: Der Rundfunk - und in dem Fall vor allem der

RBB - lügt in seiner Berichterstattung, wenn er von Deportation redet, wenn er von der Massenvertreibung von Menschen redet und das der AfD anlastet. Wir sind zurzeit auch in einem Verfahren, um den RBB abzumahnen. Dementsprechend muss ich sagen: Mit der Neutralität hat es dieser Rundfunk auch nicht so.

(Beifall AfD)

Viertens zum Thema Rundfunkfreiheit. Es wird ja immer wieder betont, auch vom Herrn Staatssekretär, der Rundfunk sei frei: Wir üben nur eine eingeschränkte Rechtsaufsicht aus, und im Endeffekt machen wir gar nichts. Wir lassen den Rundfunk einfach machen.

Kommen wir einmal zur Freiheit der Rundfunkanstalten: Wer kontrolliert denn den Rundfunk? Ich habe es vorhin gesagt: 27 % aller Rundfunkräte von ARD, ZDF und allen regionalen Sendern - RBB, MDR, wie auch immer - sind Vertreter von Landesregierungen, Landtagsabgeordnete oder Kommunalvertreter mit Parteibuch. Das heißt also: Auch hier ist besondere Freiheit nicht zu entdecken. Beim RBB liegt die Quote sogar bei 30 %.

Kommen wir zum RBB: Wo sind wir bei der Freiheit des Rundfunks, wenn eine ehemalige Regierungssprecherin auf einmal Intendantin wird? Die Freiheit ist nicht gegeben.

(Beifall AfD)

Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren. Der allergrößte Affront ist, glaube ich, dass wir heute lesen mussten, dass sich der MDR jetzt, kurz vor der Wahl im Osten, mit allen drei Verfassungsschutzpräsidenten von Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt trifft. Worum soll es denn in den sogenannten Hintergrundgesprächen mit dem Verfassungsschutz gehen?

(Dr. Berndt [AfD]: Unglaublich!)

Ja, das können wir uns alle denken: Es geht darum, wie man den Wahlkampf der anderen Parteien gegen die AfD kommunikativ am besten begleiten kann.

(Dr. Berndt [AfD]: Unglaublich!)

Meine Damen und Herren, wir haben keinen freien Rundfunk, wir haben einen Staatsfunk, und ich bin - genauso wie meine Fraktion - nicht gewillt, auch nur noch einen Cent für diese Rundfunkanstalten zu zahlen.

(Dr. Berndt [AfD]: Richtig!)

Deshalb stimmen wir diesem Antrag zu. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Für die CDU-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Dr. Redmann. - Zuvor darf ich interessierte Bürgerinnen und Bürger des Landes Brandenburg herzlich auf der Besuchertribüne begrüßen. Schön, dass Sie zu diesem dann doch interessanten Tagesordnungspunkt da sind.

(Beifall AfD und BVB/FW Gruppe)

Sie sind vom Sitzungsdienst, vom Saaldienst, ja schon darauf hingewiesen worden, dass keine Bilder und Tonaufzeichnungen gemacht werden dürfen. Sollten vorhin doch Bilder gemacht worden sein, bitte ich Sie, diese zu löschen. - Vielen Dank.

Herr Abgeordneter Redmann. Bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Diskussion über eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist in vollem Gange. Der RBB hat dazu sicherlich einen Anstoß gegeben. Aber auch von anderen Seiten ist die Reformdiskussion angestoßen worden, insbesondere bezüglich der Frage, wie zeitgemäß der Rundfunkbeitrag der Höhe nach ist.

Daran schließt sich natürlich die Frage an, wie zeitgemäß der Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks noch ist. Eines ist völlig klar: Seine Finanzausstattung folgt seinem Auftrag.

Herr Vida, ich erinnere daran, dass der Landtag von SachsenAnhalt im Jahr 2020 nicht nur einem einfachen Antrag gegen die vereinbarte Beitragserhöhung zustimmte, sondern sogar den entsprechenden Staatsvertrag ablehnte.

(Zuruf des Abgeordneten Stefke [BVB/FW Gruppe])

Ist deshalb die Erhöhung des Rundfunkbeitrags ausgefallen? Nein.

(Zuruf: Ja!)

- Nein. Sie ist nicht ausgefallen, weil am Ende das Bundesverfassungsgericht die Erhöhung festgelegt hat. Es hat in seiner Entscheidung darauf hingewiesen, dass die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dem Auftrag folgt.

(Einzelbeifall Die Linke)

Insofern setzt die Erreichung des politischen Ziels, das der Ministerpräsident formuliert hat - und das ich teile -, nämlich den Rundfunkbeitrag in diesen Zeiten stabil zu halten und nicht zu erhöhen, voraus, dass der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks reformiert wird. Der Zukunftsrat, der hierzu von den Bundesländern eingesetzt wurde, hat vor einem Monat Strukturreformen vorgeschlagen. Deren Umsetzung muss angegangen werden. Wir werden uns sicherlich auch in diesem Hause mit genau diesen Strukturreformen beschäftigen, insbesondere dann, wenn es darum geht, über Staatsverträge zu beraten und sie zu beschließen. Unser Ziel ist es, den Beitrag für den öffentlichrechtlichen Rundfunk stabil zu halten, jedenfalls nicht zu erhöhen.

Ich glaube, es gibt an verschiedenen Stellen Effizienzreserven, die gehoben werden können. Wir haben nach wie vor Doppelstrukturen, insbesondere bei der technischen Ausstattung der verschiedenen Rundfunkanstalten. Die Häuser denken noch viel zu oft in Kategorien einer Kirchturmpolitik und arbeiten nicht zusammen. Doppelstrukturen existieren auch bei den programmlichen Angeboten.

Wir erleben immer noch eine veraltete Denkweise, was die Notwendigkeit von Unterhaltungsangeboten angeht. Diese stammen

ja daher, dass man einmal dachte, man müsse dafür sorgen, dass das Publikum dranbleibt - Audience Flow - und irgendwann auch Nachrichten konsumiert. Mittlerweile folgen viele Menschen den öffentlich-rechtlichen Rundfunkangeboten über Mediatheken. Der Audience Flow ist also ein schwächer werdendes Argument, weshalb der Teil der Beiträge, die in Unterhaltungsprogramme fließen, geringer werden muss.

An all diesen Stellschrauben arbeiten die Bundesländer. Ziel sind Strukturreformen. Wir stehen zu diesem Verfahren. Es reicht uns nicht, dass im Landtag mit stolzgeschwellter Brust Anträge beschlossen und, wie zuletzt in Sachsen-Anhalt, Staatsverträge abgelehnt werden. Wir wollen erreichen, dass am Ende tatsächlich keine Erhöhung des Rundfunkbeitrags kommt. Dafür muss Vorarbeit geleistet werden; diese wird von der Staatskanzlei und vom Ministerpräsidenten gegenwärtig geleistet. Dabei unterstützen wir sie. - Vielen Dank.

(Beifall CDU und SPD)

Für die Fraktion Die Linke spricht Herr Abgeordneter Domres.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Rundfunkbeitrag könnte ab 2025 auf 18,94 Euro steigen; das wäre eine Erhöhung um 58 Cent. Die Kommission wird morgen eine endgültige Empfehlung an die Bundesländer abgeben, die das letzte Wort zur Beitragshöhe haben.

Das ist die derzeitige Nachrichtenlage - und Grund genug für BVB / FREIE WÄHLER, zu einem medienpolitischen Rundumschlag gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auszuholen; so ist zumindest mein Eindruck.

Der Zeitplan sieht so aus, dass am 5. und 6. März die Rundfunkkommission der Länder tagt und am 7. März die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stattfindet. Ein Staatsvertrag wird ganz sicher erst nach den Landtagswahlen in Brandenburg, Sachsen und Thüringen erarbeitet und verabschiedet. Ein gesetzlich geordnetes Verfahren ist in der zur Verfügung stehenden Zeit gar nicht möglich.

(Vida [BVB/FW Gruppe]: Na klar!)

Deshalb wäre ein Beschluss, wie die Freien Wähler ihn hier beantragen, weiße Salbe, auch weil er der Diskontinuität anheimfiele.

(Stefke [BVB/FW Gruppe]: Ja!)

Das wissen auch Sie, Herr Kollege Vida.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Um es ganz klar zu sagen: Auch die Linke kann sich derzeit keine Zustimmung zu einer Beitragserhöhung vorstellen. Ich bin mir sehr sicher, dass es auch in der Bevölkerung kein Verständnis dafür gäbe, wenn nun, nach anderthalb Jahren RBB-Krise, der Beitrag erhöht werden soll.

Ich bin mir aber auch sicher, dass weite Teile der Bevölkerung bereit sind, für qualitativ gute Angebote einen entsprechenden

Rundfunkbeitrag zu zahlen. Sie müssen aber die Gewissheit haben, dass die Sender wirtschaftlich und sparsam arbeiten. Es geht also nicht nur um 58 Cent; es geht vor allem um das Grundsätzliche.

Weil das so ist, greift der vorliegende Antrag viel zu kurz. Es gibt viele offene Fragen und große Unbekannte. Dennoch verlangen die Freien Wähler heute vom Landtag ein klares Bekenntnis gegen Beitragserhöhungen, sogar bis 2028.

Ich möchte an das dreistufige Verfahren zur Beitragsfestsetzung und die engen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur bedarfsgerechten Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erinnern. Genau deshalb halte ich den Vorschlag, eine Beitragserhöhung pauschal abzulehnen, für verfassungsrechtlich bedenklich und medienpolitisch falsch. Ich möchte Ihnen meine Position gern begründen:

Erstens. Klar, der RBB-Skandal muss weiter aufgeklärt werden. Es sind weitere Schlussfolgerungen zu ziehen und Veränderungen im Sinne von Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vorzunehmen. Einsparpotenziale müssen konsequent gehoben werden, um Beitragsstabilität zu wahren. Dies gilt aber aus meiner Sicht für alle Sender gleichermaßen. Insbesondere Intendanten- und Direktorengehälter, Pensions- und Versorgungsleistungen, die Anzahl der AT-Verträge, Senderechte für Sportgroßereignisse und die Strukturen der Anstalten müssen auf den Prüfstand.

Zweitens. Die Debatte um die Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist in vollem Gange - Stichwort Zukunftsrat. Die Ergebnisse liegen auf dem Tisch und müssen jetzt bewertet werden. Zu welchen Einsparungen die noch recht vage formulierten Reformvorstellungen des Zukunftsrats überhaupt führen können, ist noch völlig unklar. Eine intensive Debatte darüber hat es auch hier im Landtag noch nicht gegeben.

Drittens. Man muss die Auswirkungen der Inflation - der Preisentwicklung in allen Bereichen, zum Beispiel bei Energie -, der Tarifsteigerungen und der Digitalisierung bedenken.