Protocol of the Session on February 22, 2024

Vielen Dank. - Herr Minister Freiberg wird antworten. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Dannenberg, danke für diese Frage. Es zeigt sich nämlich, dass eine sehr aufgeregte Diskussion geführt wird - beispielsweise auch von Bundesministerinnen -, die der Sachlage vermutlich nicht angemessen ist. Wir gehen die Zahlen einmal durch.

Im Vortext der mündlichen Anfrage werden die Ergebnisse des Berichtes „Frühzeitige Schul- und Ausbildungsabgänger“ des Statistischen Amtes der Europäischen Union zitiert. Grundlage für die Statistik von Eurostat sind die Daten, die im Rahmen der EU-Arbeitskräfteerhebung erhoben werden. Vergleichbare statistische Daten bezüglich Ausbildungsstatus und Altersgruppe im Land Brandenburg liegen dem MBJS nicht vor und können auch nicht berechnet werden. Die im Artikel erwähnte Quote ist demzufolge nicht mit der vom MBJS veröffentlichten Quote der Abgänger ohne Abschluss vergleichbar, da die vom MBJS veröffentliche Quote nur eine Teilmenge der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger nach Eurostat erfasst.

Entsprechend der Geschäftsstatistik des MBJS lag die Quote der Abgänger in Brandenburg, die die Schule ohne allgemeinbildenden Abschluss verlassen, im Schuljahr 2021/22 - dem letzten statistisch vollständig erhobenen Jahr, mit dem Stichtag 06.07.2022 - bei 6,9 %; davon sind 3,7 % bezogen auf die Gesamtzahl Abgänger von Förderschulen.

Wenn Sie gestatten, würde ich mir erlauben, das ein bisschen einzuordnen. Eine Bewertung dieser Zahlen von Eurostat ist mir nicht möglich, weil sie, wie gesagt, überhaupt nicht deckungsfähig sind.

Das MBJS erfasst die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die die allgemeinbildenden Schulen und beruflichen Gymnasien ohne einen Schulabschluss oder Berufsreife verlassen. Ihm liegen aktuell, wie gesagt, plausibilisierte Daten bis zum Schuljahr 2021/22 vor. Die genannte Quote von insgesamt 6,9 % entspricht einer Gesamtzahl von 1 549 Schülerinnen und Schülern.

Um das einordnen zu können, muss ich dazusagen, dass 3,7 % - bezogen auf die Gesamtzahl -, also etwas mehr als die Hälfte, Abgänger von Förderschulen sind. Und an Förderschulen mit

Schwerpunkten „Lernen“ und „geistige Entwicklung“ können in Brandenburg keine von der KMK anerkannten Abschlüsse erlangt werden. Ich finde, darüber kann man reden.

Betrachtet man die Quote der Abgänger ohne Abschluss von den verbleibenden - allgemeinbildenden - Schulen in Höhe von 3,2 % der Gesamtzahl, lässt sich feststellen, dass diese Quote im Vergleich zu den vorherigen Schuljahren - aus nachvollziehbaren Gründen mit Ausnahme der Jahre 2019/20 und 2020/21, da während der Pandemie veränderte Regeln galten - konstant geblieben ist. Ich gebe Ihnen gerne die Vergleichszahlen: 3,0 % im Schuljahr 2016/17, 3,2 % im Schuljahr 2017/18 und 3,2 % im Schuljahr 2018/19. Das ist also, wenn man es aufzeichnet, eine gerade Linie. Damit verlässt im Land Brandenburg eine eher geringe Zahl an jungen Menschen die allgemeinbildenden Schulen ohne einen Schulabschluss. Ich sage aber klar: Jeder und jede von ihnen ist einer oder eine zu viel!

Ein direkter Vergleich ist nicht möglich. Die von Ihnen genannten 12,2 % haben zu erheblichen öffentlichen Reaktionen geführt, die aber weder unseren Schülerinnen und Schülern noch unseren Schulen gerecht werden. Ich empfehle, weil wunderbar aufgearbeitet, den gestern bei „Zeit Online“ erschienen Artikel von Martin Spiewak, einem hervorragenden Wissenschafts- und Bildungsjournalisten, mit der Überschrift „Deutschland erregt sich über falsche Schulabbruch-Statistik“. Ich darf mit Genehmigung der Präsidentin kurz zitieren - das Zitat bezieht sich darauf, dass die Bundesbildungsministerin auf diese Zahlen eingestiegen ist und sich dazu auch bundesweit lesbar geäußert hat -:

„Dabei hätte die Ministerin doch bloß den letzten Nationalen Bildungsbericht heranziehen müssen - den ihr eigenes Haus gemeinsam mit den Bundesländern herausgibt. Dort stehen die tatsächlichen Zahlen der vergangenen Jahre: Sie liegen stets zwischen sechs und sieben Prozent […].“

Das ordnet sich sehr genau in die Zahlen ein, die ich Ihnen gerade vorgetragen habe. Ich gebe Ihnen den Zettel auch gern. - Vielen Dank.

Eine oder mehrere Rückfragen? Dann stellen Sie sie alle gleich im Block, bitte.

Vielen Dank, Herr Minister, für die Antworten. Sie haben selbst gesagt, dass uns jeder Schüler und jede Schülerin, der bzw. die keinen Abschluss erreicht, wichtig sein muss. Ich habe eher den Eindruck, dass auch die Ausbildungsabgänge hier eine Rolle spielen sollten bzw. die Schülerinnen und Schüler, die ihre Ausbildung nicht beenden. Aber sei’s drum.

Es ist nicht zu leugnen, dass wir in Brandenburg und in Deutschland insgesamt nun nicht die besten Ergebnisse erzielen, gerade was die Kompetenzen unserer Schülerinnen und Schüler betrifft. Ich erinnere an PISA und den IQB-Bildungstrend, die wir hier mehrfach miteinander diskutiert haben und mit deren Ergebnissen, die die Leistungen der Kinder widerspiegeln, wir nicht zufrieden sind.

Daher würde mich Folgendes interessieren, Herr Minister: Ich habe ja Hurrelmann zitiert, der als eine Ursache die frühzeitige Selektierung unserer Schülerinnen und Schüler im deutschen Bildungssystem sieht und das kritisiert. Wie würden Sie das in

Bezug auf diese Aussage einschätzen bzw. würden Sie dies bei der zukünftigen Gestaltung unseres Systems von weiterführenden Schulen berücksichtigen?

Bitte schön.

Frau Präsidentin! Frau Dannenberg, Berlin und Brandenburg sind die einzigen Länder in Deutschland, die überhaupt erst nach Klasse 6 differenzieren.

(Beifall der Abgeordneten Hildebrandt [SPD])

Alle anderen Länder differenzieren bereits nach Klasse 4 - manchmal mit Hilfskonstruktionen, manchmal direkt. Insofern finde ich, dass Brandenburg und Berlin, wenn man die Frage in diese Richtung verstehen will, schon gut aufgestellt sind.

Ich glaube, wir müssen eher auf die andere Seite schauen, also darauf, was mit Bezug auf den Abschluss an unseren Schulen, insbesondere im Bereich des mittleren Schulabschlusses, unternommen wird und wie wir dort besser als bisher unterstützen können.

Danke schön. - Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, heute eine verkürzte Fragestunde durchzuführen, sodass wir schon zur letzten Frage kommen: Frage 2111 (Natur erhalten statt Gemeinden spalten - den Wald bei Hohensaaten unter Schutz stellen!) wird von Herrn Abgeordneten Vida, BVB / FREIE WÄHLER Gruppe, gestellt. Bitte.

Zwischen Hohensaaten und Oderberg befindet sich ein zu DDRZeiten vom Militär als Tanklager genutztes Gelände. In über drei Jahrzehnten ohne Nutzung ist dort ein von Menschen fast unbeeinflusster Mischwald gewachsen, in dem zahlreiche geschützte Arten leben. Die Lindhorst-Gruppe plante auf dem Gelände die Errichtung eines Photovoltaikparks, wofür bis zu 370 Hektar - das muss man sich einmal vorstellen! - gesunder Mischwald gerodet werden sollten. Hiergegen gab es erheblichen öffentlichen Protest, unter anderem von der Bürgerinitiative „Pro Wald Hohensaaten“. Sehr gute Leute! Die Lindhorst-Gruppe - weniger gute Leute - gab im Februar 2024 bekannt, das Solarprojekt nicht weiterzuverfolgen; sie prüfe den Verkauf des Geländes. Gleichzeitig sucht die Landesregierung Brandenburg nach Flächen, die zur Erfüllung von EU-Vorgaben als Wildnisgebiete ausgewiesen werden können.

Ich frage die Landesregierung: Inwiefern sieht sie nach dem Rückzug des Investors die Möglichkeit, den Verkauf der Waldfläche dahin gehend zu steuern, dass sie oder ein Naturschutzverband die Fläche erwirbt, um den Wald danach unter einen wie auch immer gearteten Schutz zu stellen?

Herr Minister Vogel wird antworten. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Vida, zunächst einmal - das wissen Sie genauso gut wie ich - ist nicht entscheidend, was in der Presse steht, sondern was tatsächlich gemacht wird.

(Vida [BVB/FW Gruppe]: Deswegen frage ich ja!)

Dafür ist entscheidend, ob der Investor seinen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zurückzieht oder nicht - das ist die entscheidende Frage. Und wenn er seinen Bebauungsplan zurückzieht, liegt es immer noch in der Entscheidung der Kommune, ob sie dann beispielsweise einen Angebotsbebauungsplan für diese Fläche aufstellt oder darauf verzichtet und es mehr oder weniger offenlässt, was mit dieser Fläche geschehen soll.

Das Zweite ist, dass es tatsächlich relevant ist - vermutlich für die Zukunft -, ob der Investor diese Flächen verkauft und mit welcher Zielsetzung er sie verkauft. Aber das muss im Rahmen der kommunalen Planungshoheit am Ende natürlich auch mit der Kommune abgestimmt werden. Verkaufen kann er natürlich an jeden, völlig unstrittig.

Auch uns ist bekannt - wie es in der Zeitungsmeldung enthalten ist, wie es auch in Ihrer Anfrage dargestellt ist -, dass der Investor verkaufen möchte. Wir haben auch gehört, dass ein Verkauf des fraglichen Gebiets an interessierte Naturschutzverbände erfolgen könnte. Allerdings können wir nicht auf den Investor einwirken, damit er es an einen bestimmten Naturschutzverband oder Ähnliches verkauft, sondern das liegt zunächst einmal tatsächlich im Belieben des Investors bzw. des derzeitigen Eigentümers.

Wenn die Fläche tatsächlich an einen Naturschutzverband oder eine Stiftung verkauft würde, könnte der Käufer selbstverständlich initiativ werden, die Flächen weiterhin aus der Nutzung nehmen bzw. eben keine Nutzung aufnehmen - so müsste man es ja fast formulieren - und damit die Voraussetzungen dafür schaffen, diese Fläche als Wildnisgebiet im Sinne der Biodiversitätsstrategie des Bundes zu melden.

Eine Unterstützungsmöglichkeit der Landesregierung sehe ich in erster Linie darin, dass wir, wenn sich so etwas anbahnen sollte - wenn Gespräche geführt werden und ein Naturschutzverband oder eine Stiftung Interesse zeigt, diese Fläche zu erwerben -, den Käufer bei der Einwerbung von Mitteln aus dem Wildnisfonds der Bundesregierung unterstützen könnten. Wir haben in Brandenburg ja die gute Situation, dass unsere Nichtregierungsorganisationen tatsächlich antragsberechtigt sind. Die Mittel können nämlich nicht in jedem Land ausbezahlt werden, sondern nur in den Ländern, die schon mindestens ein Prozent ihrer Fläche als Wildnisgebiet an den Bund gemeldet haben. Das haben wir.

Von daher würde ich - das wage ich jetzt einmal zu prognostizieren -, wenn sich etwas Derartiges abzeichnen sollte und entsprechende Anträge beim Wildnisfonds des Bundes gestellt werden sollten, mit einem freundlichen Schreiben an die Bundesumweltministerin unterstützend tätig werden.

Sie haben noch eine Rückfrage, Herr Abgeordneter. Bitte.

Vielen Dank, Herr Minister. Das klingt ja wirklich verheißungsvoll im Vergleich zu vor drei Monaten; das ist sehr schön. - Können Sie eine irgendwie geartete Zeitschiene nennen? Ist Ihnen etwas dazu bekannt, auf welcher Zeitschiene ein möglicher Verkauf abgewickelt werden soll, also an welcher Stelle Sie eingreifen könnten, damit wir sozusagen die Chance, die sich jetzt bietet - das ist ja eine komplette Kehrtwende im Vergleich zu dem, was geplant war -, nicht verpassen?

Also, von mir aus werde ich jetzt nicht initiativ, sondern ich warte ab, ob ein Verband mit diesen Vorstellungen an uns herantritt. Dann würden auch die entsprechenden Gespräche geführt werden. Aber ich kann Ihnen zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sagen, wie weit solche Gespräche zwischen der Lindhorst-Gruppe und Dritten momentan fortgeschritten sind.

Vielen Dank. - Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und darf Sie in die Mittagspause verabschieden. Wir sehen uns bitte um 13 Uhr wieder.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.23 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.00 Uhr)

Guten Tag, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich darf Sie nach der Mittagspause wieder hier im Plenarsaal begrüßen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf.

TOP 3: Zum Schutz von Kindern vor sexueller Gewalt - Errichtung eines Childhood-Hauses prüfen, interdisziplinäre Vernetzung im Kinderschutz stärken

Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 7/9207

Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke

Drucksache 7/9244

Entschließungsantrag der AfD-Fraktion

Drucksache 7/9272

Der Antrag wurde von der CDU-Fraktion als ihre Priorität angemeldet.

Ich eröffne die Aussprache. Für die CDU-Fraktion spricht Frau Abgeordnete Augustin.