Protocol of the Session on February 27, 2020

Ergebnis der fünfjährigen Regierungsarbeit von Rot-Rot war, dass Brandenburg bei der Ärzteversorgung das Schlusslicht im Ranking aller Bundesländer ist. Unter hochwertiger gesundheitlicher Versorgung verstehen die Menschen im Land etwas anderes.

(Beifall BVB/FW)

Meine Redezeit ist abgelaufen. Obwohl wir den Antrag inhaltlich nicht für sehr substanziiert halten, werden wir ihm aufgrund der Bedeutung des Themas Ärzteversorgung letztlich doch zustimmen. - Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BVB/FW)

Vielen Dank. - Wir kommen jetzt zum Redebeitrag der Landesregierung. Für sie spricht Frau Ministerin Nonnemacher.

Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Gleich vorweg noch einmal: Nicht nur das Land Brandenburg, sondern auch andere Flächenbundesländer leiden insbesondere im ländlichen Raum unter einem Ärztemangel. Deswegen brauchen wir junge Ärztinnen

und Ärzte, und wir sind froh, dass die Absolventinnen und Absolventen, die in Polen Medizin studiert haben, bei uns arbeiten möchten.

Bereits seit 22 Jahren existiert an der Pommerschen Medizinischen Universität in Stettin ein englischsprachiger Medizinstudiengang für Studierende aus dem Ausland. Der Asklepios-Konzern - speziell das Klinikum Uckermark - kooperiert seit 2013 mit der PUM, um deutsche Ärztinnen und Ärzte für seine Kliniken dort ausbilden zu lassen. Die dafür notwendige Erteilung der Approbation gestaltet sich nach Vorgaben der Europäischen Kommission in einem weitestgehend automatisierten Verfahren. Die Grundlage bilden die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie sowie die jeweilige nationale Umsetzung, in Deutschland die Bundesärzteordnung.

Diese rechtlichen Vorgaben müssen wir selbstverständlich auch in Brandenburg beachten. Die Anforderungen an eine automatische Anerkennung der Berufsqualifikation hatte Polen im April 2019 erhöht, indem es zwei zusätzliche Bescheinigungen aufnehmen ließ. Das ist von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern ausführlich dargestellt worden: die zusätzliche Aufnahme von „Staż“ und „LEK“ in die Notifizierung. Die Wiederaufnahme dieser beiden Bedingungen durch das Land Polen bildet zu unserem großen Bedauern - und voller Empathie für die jungen Medizinerinnen und Mediziner - aktuell eine echte Hürde im Anerkennungsprozess.

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Ja, klar.

Bitte sehr!

Vielen Dank, liebe Frau Ministerin. - Möglicherweise kommen Sie noch darauf zu sprechen. Sie hatten das Stichwort „Rechtssicherheit“ genannt. Wie Sie wissen, liegt ein Gutachten eines hochanerkannten Europarechtsexperten vor, von Herrn Prof. Korte, der ganz klar sagt, dass die Approbation nach deutschem Recht durchaus EU-konform wäre. Über die Hintergründe wissen Sie auch Bescheid, das Gutachten liegt in Ihrem Haus. Meine erste kurze Nachfrage: Haben Sie inzwischen eine Auswertung vornehmen können?

Meine zweite Frage oder Anregung wäre es, im Zweifel auch noch eine zweite Meinung einzuholen, um Rechtssicherheit für das Land Brandenburg zu bekommen. Denn wir sind ja die Approbationsbehörde und werden es auch bleiben. - Vielen Dank.

Lieber Mike Bischoff, ich komme im weiteren Verlauf meiner Rede noch auf genau dieses Problem zu sprechen und würde

deshalb jetzt erst einmal in meinen Ausführungen fortfahren. Ich gehe dann darauf ein.

Eine echte Hürde - dabei handelt es sich nicht wirklich um ein brandenburgisches Problem, das möchte ich auch einmal verdeutlichen: Es stellt sich hier und auch in Hamburg in dieser Intensität, weil es in diesen beiden Ländern Klinikkooperationen mit der PUM in Stettin gibt. Aber natürlich könnte dieses Problem mit anderen polnischen Universitäten und in anderen Bundesländern in genau derselben Art und Weise auftauchen. Es ist also im Moment nur deshalb bei uns fokussiert, weil es diese Kooperation gibt. Es ist aber ein grundsätzliches Problem.

Um diese Hürde schnellstmöglich zu beseitigen, hat sich die brandenburgische Landesregierung intensiv auf verschiedenen Ebenen, insbesondere gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium sowie der Republik Polen, für eine rechtssichere Lösung der Anerkennung von in Polen absolvierten internationalen, in der Regel englischsprachigen Studiengängen in der Medizin eingesetzt und tut dies immer noch.

Als eine erste Lösung hatte die für die automatisierte Approbation zuständige Behörde, das LAVG, bereits im Sommer 2019 sowohl den Antragstellenden als auch dem Asklepios-Konzern vorgeschlagen, dass die Betroffenen zunächst auf Grundlage der Bundesärzteordnung eine Erlaubnis zur Beendigung der ausländischen Ausbildung unter Anleitung, Aufsicht und Verantwortung einer approbierten Ärztin bzw. eines approbierten Arztes erhalten können. Die Antragstellenden hätten damit das sogenannte „Staż“ in den Asklepios-Kliniken absolvieren können, es im polnischen Gesundheitsministerium anerkennen lassen können - das wurde uns zugesichert - und nach Absolvierung der auch in englischer Sprache angebotenen mündlichen Abschlussprüfung „LEK“ die Approbation erhalten können.

Eine junge Medizinerin aus Brandenburg ist diesen Weg gegangen, allerdings nicht in einer Asklepios-Klinik. Ich denke, auch da wollen wir noch weiter tätig werden, indem wir uns genau nach den Modalitäten erkundigen, wie diese Prüfung in Englisch abgelegt werden kann und ob dort nicht nur polnisches Recht geprüft wird, sondern ob es um allgemeine Studieninhalte geht. Da werden wir noch einmal nachfassen.

Weiterhin haben wir mehrfach den Kontakt zu anderen Approbationsbehörden, dem Bundesgesundheitsministerium und dem polnischen Gesundheitsministerium aufgenommen, um die rechtlichen Unklarheiten auf anderem Weg schnell aufzulösen. Gesundheitsminister Jens Spahn hat das Thema daraufhin bei seinem Besuch in Warschau mit seinem polnischen Amtskollegen angesprochen, und - da möchte ich den Bundesgesundheitsminister ausdrücklich in Schutz nehmen - er steht auch weiterhin in Kontakt mit dem polnischen Ministerium und bemüht sich um weitere Lösungen, ebenso wie sich auch Ministerpräsident Woidke eingebracht hat und noch auf die Beantwortung seines Briefes wartet.

Aus bisheriger Sicht kamen einige Möglichkeiten zu einer bundes- und europaweit einheitlichen, aber vor allen Dingen rechtssicheren Lösung des Problems in Betracht. Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Landtag diese im vorliegenden Antrag aufführt und damit die Bemühungen der Landesregierung der vergangenen Monate unterstützt. Deutlich wird: Das Land steht geschlossen für eine solide Lösung, eine Lösung, die alle Belange berücksichtigt und für aktuelle Absolventinnen und Absolventen sowie zukünftige Studierende Rechtssicherheit schaffen möchte. Bisher waren wir davon ausgegangen, dass nationalspezifische Vorgaben einer ausländischen Ausbildung, die die Abgeschlossenheit der Ausbildung belegen bzw. deren Voraussetzungen sind,

nur von der nach dem bisherigen nationalen Recht zuständigen Stelle geändert, aufgehoben oder aber auch aufrechterhalten werden können - der berühmte Anhang, den Polen hat notifizieren lassen.

Parallel zur Arbeit der Koalitionsfraktionen wird ganz aktuell aber auch europarechtlich geprüft - das geht in Richtung des KorteGutachtens und ähnlicher Überlegungen, die Mike Bischoff angesprochen hat -, ob abweichend von der EU-Richtlinie eine Prüfung auf Gleichwertigkeit der Abschlüsse analog zum Verfahren mit Drittstaaten durchgeführt werden kann - also keine automatisierte Anerkennung, weil die Bedingungen ja nicht erfüllt sind, aber eine Bescheinigung der Gleichwertigkeit. Dabei sind wir gerade. Wir werden die zentrale Gutachterstelle für Gesundheitsberufe auf Bundesebene bitten, diese Gleichwertigkeitsprüfung vorzunehmen. Selbstverständlich beziehen wir dabei die Gesundheitsministerien der anderen Länder ein und werden das nächste Woche auch in einer Arbeitskonferenz zur Sprache bringen.

Im Übrigen prüfen wir die angesprochenen ausländischen Bescheinigungen. Es wird ja immer wieder gesagt, die Studierenden hätten doch da und dort in anderen Ländern auch irgendwelche Approbationen bekommen. Was uns vorgelegt wird, prüfen wir. Teilweise geht es um Nicht-EU-Staaten, teilweise sind die Dokumente nicht vollständig, und die Sache ist in Arbeit.

Zu Herrn Kollegen Stefke will ich noch eine Bemerkung machen. Sie sprachen von Amtsschimmel. Ich möchte einfach der Auffassung entgegentreten, dass es sich hier nur um sture preußische Bürokraten in meiner Behörde handele und der Amtsschimmel wiehere. Die Sache ist komplex.

(Zuruf des Abgeordneten Kretschmer [DIE LINKE])

Der Kollege hat sich hier flammend für die Anerkennung europäischen Rechts ausgesprochen. Dann kann man uns aber nicht auffordern, irgendetwas Pragmatisches oder Niederschwelliges zu machen, was jedoch nicht rechtssicher ist.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)

Eine letzte Bemerkung: Ich habe hier von mehreren Rednern gehört: Wir brauchen halt Ärzte, und deshalb macht mal! - Das kann nicht sein. Wir erkennen Approbationen von Ärzten und Ärztinnen, aber auch die Abschlüsse von Pflegekräften oder auch die Abschlüsse anderer Fachberufe an, nicht weil wir den Bedarf haben und deshalb durchwinken, sondern weil wir als funktionierender Staat und funktionierende Verwaltung dafür stehen müssen, dass hinter diesen Abschlüssen auch Qualifikationen stehen, die mit unseren deutschen Anforderungen vergleichbar sind. Deshalb kann man nicht, weil wir einen Ärztemangel haben, sagen: Macht mal! - Sondern wir bemühen uns, den Ärztemangel oder den Mangel an Fachkräften zu beheben und trotzdem unsere Qualifikationsanforderungen aufrechtzuerhalten. - Ich danke Ihnen.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)

Das Wort erhält noch einmal die Abgeordnete Kniestedt.

Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass mein zweiter Vorname nicht Geduld ist.

(Heiterkeit)

Demzufolge wäre es mir am allerliebsten, wenn morgen sofort approbiert würde. Wir haben gehört, und ich sehe es ein, dass das so einfach nicht ist.

Ich möchte nur gern zwei Bemerkungen in Richtung der AfD loswerden. Jetzt ist der, der geredet hat, glaube ich, gar nicht mehr im Raum, aber das macht ja nichts; tragen Sie diese Botschaft bitte weiter: Wenn hier davon gesprochen wird, dass es - das wurde auch von Frau Nonnemacher angesprochen - Approbationsurkunden aus allen möglichen europäischen Ländern gebe, dann sage ich: Mein Erstberuf ist Journalistin, und als Journalistin habe ich gelernt: Ich höre mir das an und versuche dann herauszufinden, ob es stimmt, und recherchiere. - Deshalb habe ich die Dokumente, die ich bekommen habe und die angeblich Approbationsurkunden sein sollen, zunächst einmal an ein Übersetzungsbüro gegeben. Dort wird das alles beglaubigt übersetzt. Dann reden wir weiter.

(Beifall B90/GRÜNE und CDU sowie des Abgeordneten Walter [DIE LINKE])

Wenn es sich um eine Approbationsurkunde handelt, umso besser. Wenn nicht, ist mit einer falschen Information gearbeitet worden.

Wenn Sie sich ernsthaft und so dramatisch für das Schicksal der jungen Leute interessieren, dann hätte ich Sie in der Pause des Gesundheitsausschusses erwartet. Ich habe Sie aber schmerzlich vermisst, als sich Kolleginnen und Kollegen, meine Person eingeschlossen, mit den jungen Leuten und Prof. Heicappell zusammengesetzt und über dieses Thema mit ihnen intensiv geredet haben. Da war von Ihnen kein Mensch zu sehen.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Berndt [AfD])

Ansonsten gehört es zu einer ordentlichen Arbeit von Abgeordneten - jedenfalls verstehe ich das so -, selbst Recherche zu betreiben und sich selbst an die Orte zu begeben, an denen das Problem existiert, und nicht nur irgendwelche Behauptungen in den Raum zu stellen. Das empfehle ich dringend.

(Beifall B90/GRÜNE, SPD und CDU)

Vielen Dank. - Damit haben wir das Ende der Redeliste erreicht. Ich beende die Aussprache, und wir kommen zur Abstimmung. Zur Abstimmung steht der Antrag „Anerkennung polnischer Mediziner- und Medizinerinnen-Abschlüsse sicherstellen!“ der Fraktionen SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 7/684. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag bei einigen Enthaltungen einstimmig angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 3. Bevor ich Tagesordnungspunkt 4 aufrufe, freue ich mich, eine Besuchergruppe begrüßen

zu dürfen: Mitglieder des Deutschen Bundeswehrverbandes aus Cottbus. Herzlich willkommen und viel Spaß!

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf.

TOP 4: Aktionsplan Lehrkräftegewinnung und Sicherung von gutem Unterricht in allen Regionen - in allen Schulen des Landes Brandenburg

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 7/625 (Neudruck)

Entschließungsantrag der AfD-Fraktion