Protocol of the Session on February 27, 2020

Mit den genannten und weiteren Neuregelungen zum Abschuss der Wölfe sollen die Sorgen der Bevölkerung und die Interessen der Halter von Weidetieren berücksichtigt werden. Dadurch soll ein angemessener Ausgleich zwischen der Verpflichtung zum Schutz des Wolfes und dem Schutz der Bevölkerung vor dem Wolf erreicht werden.

Ich frage die Landesregierung: Bis wann beabsichtigt sie, die genannten Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz in Brandenburg umzusetzen?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Vogel - Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz. Bitte schön.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Muxel, die geplanten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes sind - wie Sie richtig dargestellt haben - vom Bundesrat bereits verabschiedet. Sie sind aber noch nicht in Kraft getreten, weil das Gesetz bisher nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde. Das ist die Voraussetzung für ihr Inkrafttreten.

Die Inhalte haben Sie alle richtig dargestellt und zusammengefasst, deswegen brauche ich an der Stelle nicht mehr darauf einzugehen. Ich hatte ja auch in der letzten Sitzung schon dazu geantwortet.

Sie fragen in erster Linie: Wie schnell kommen wir jetzt dazu, dass eine Änderung der Brandenburger Wolfsverordnung erfolgt? Zunächst: Ich hatte schon einmal dargestellt, dass wir inhaltlich keinen großen Handlungsbedarf sehen. Es geht insbesondere um die Anpassung von Formulierungen, eben dieser Abgrenzung von „erheblichen wirtschaftlichen Schäden“ zu „ernsten wirtschaftlichen Schäden“. Ansonsten wird es sich wohl eher um redaktionelle Änderungen handeln.

Wir werden das so schnell wie möglich umsetzen, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist. Ich weise aber darauf hin, dass wir eine Verbändebeteiligung durchzuführen haben; die anerkannten Naturschutzverbände müssen also beteiligt werden. Das wird ein paar Tage in Anspruch nehmen. Selbstverständlich werde ich die vorgesehenen Änderungen nach vollständiger Auswertung des Bundesrechts im Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz vorstellen. Dann können wir uns im Ausschuss noch einmal fachlich darüber unterhalten. - Recht herzlichen Dank.

Danke schön. - Die Frage 83 (Ausbau des zweiten S-Bahn-Glei- ses nach Potsdam) stellt der Abgeordnete Rostock von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

An der Nutheschnellstraße in Potsdam wurde im November 2019 mit den vorbereitenden Maßnahmen für den Abriss und Neubau von drei Brücken begonnen. Laut Landesbetrieb für Straßenwesen dauert das Projekt drei Jahre und kostet 30 Millionen Euro. Dabei wird auch die Doppelbrücke über die S-Bahn- und Fernbahngleise zwischen Potsdam Hauptbahnhof und S-Bahnhof Babelsberg neu gebaut.

Ich frage die Landesregierung: Wird die Brücke über die Bahngleise so errichtet, dass sie dem vollständigen zweigleisigen Ausbau der S-Bahn zwischen Potsdam Hauptbahnhof und S-Bahnhof Babelsberg nicht entgegensteht?

Danke. - Für die Landesregierung antwortet Minister Beermann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Rostock, die Erneuerung der Hochstraßenbrücke ist ein wichtiges Verkehrsprojekt der Landesregierung. Wie Sie wissen, muss die Brücke erneuert werden, weil der Zustand der bisherigen Brücke so schlecht ist, dass nur ein Neubau sinnvoll ist.

Wir haben bei der Planung selbstverständlich nicht nur an den Autoverkehr gedacht. Der Ersatzneubau der Brücke wird so ausgeführt, dass alle bisherigen Unterführungen möglich bleiben, und auch der Bau eines zusätzlichen zweiten Gleises der S-Bahn wird mit der erneuerten Brücke möglich sein. - Vielen Dank.

Danke schön. - Wir kommen zur nächsten Frage - das ist wieder ein Tausch -, die die Abgeordnete Dannenberg stellt. - Ich sehe sie nicht. Dann überspringe ich diese Frage und komme zur Frage 57 des Abgeordneten Hohloch, AfD-Fraktion. - Ihn sehe ich auch nicht. Dann ist der Abgeordnete Raschke an der Reihe. - Er ist auch nicht da. Dann komme ich zum Abgeordneten Freiherr von Lützow von der AfD-Fraktion, er stellt die Frage 87 (Förde- rung der ehrenamtlichen Feuerwehrleute). Bitte.

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Landesregierung! In der vergangenen Zeit haben wir viel über Ehrenamtsförderung geredet. Es ist auch einiges passiert, was gar nicht so schlecht war - das muss man auch einmal anerkennend sagen -, nach den vielen Jahren, in denen gerade bei den freiwilligen Feuerwehren die Mitgliederzahlen rückläufig waren. Allerdings hat die 200Euro-Prämie nicht gerade dazu beigetragen, mehr Kameraden zu gewinnen.

Die Gemeinde Blankenfelde-Mahlow hatte auf Antrag der dortigen AfD-Fraktion vor zwei Jahren eine Imagekampagne gestartet, durch die neue Kameraden zur Feuerwehr gekommen sind, weil sie ihre Nachbarn, ihre Freunde etc. als Kameraden auf Bildern bei Tätigkeiten gesehen haben.

Meine Frage ist, ob die Landesregierung willens ist, eine landesweite Imagekampagne für die Feuerwehren zu finanzieren und diese in Zusammenarbeit mit den Kommunen landesweit zu fahren, und zwar eventuell folgendermaßen: dass man Banner aufstellt, auf denen Kameraden der freiwilligen Feuerwehren in den Ortschaften - also nicht irgendwelche Leute, irgendwelche Fotomodels - abgebildet sind, die sich freiwillig melden? Die Banner sollten vor Ort, dort, wo die Kameraden dienen, aufgestellt werden. - Danke.

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Stübgen, Ministerium des Innern und für Kommunales.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vielen Dank für die Frage, Herr von Lützow. Ich habe darauf zwei Antworten: Erstens: Ja, wir fördern als Land, und zwar schon seit langer Zeit. Wir haben allein für die Jahre 2019 und 2020 1 Million Euro Förderung für Image- und vor allen Dingen für den Schwerpunkt Nachwuchsförderung zur Verfügung gestellt, allein in diesem Jahr noch einmal 500 000 Euro.

Ich will einen kurzen Ausschnitt aus unseren Fördermaßnahmen nennen: 25 000 Euro für den Landesverband des Deutschen Roten Kreuzes, Kampagne zur Nachwuchsgewinnung, für den Verband der Feuerwehren im Landkreis Teltow Fläming 19 000 Euro - Werbematerial etc. -, Kreisfeuerwehrverband Spree-Neiße. Ich könnte eine lange Liste aufzählen. Das heißt, wir fördern mit diesem Programm sehr erfolgreich, und zwar die Verbände, die Träger des Brand- und Katastrophenschutzes. Dieses Programm ist im Übrigen überzeichnet. Soweit es möglich ist, würde ich im nächsten Jahr sogar mehr Geld dort hineingeben.

Zweite Antwort: Nein. Wenn Sie fragen, ob wir als Ministerium eine Imagekampagne in der Art, die Sie gut finden, durchführen - so habe ich Ihre Frage verstanden; übrigens ist die Kampagne des von Ihnen genannten Feuerwehrverbands gut und auch durch unser Programm förderfähig -: Das tun wir nicht.

Wir tun das aus gutem Grund nicht. Zum einen sind wir der Überzeugung, dass die Träger des Brand- und Katastrophenschutzes vor Ort - Stichwort Subsidiarität - besser wissen, wie sie neue, junge Mitglieder gewinnen, als wir in unseren Amtsstuben im Ministerium. Zum Zweiten ist das auch wesentlich effizienter, weil wir mit unserem Programm im Schnitt nur zwischen 60 und 80 % Steuermittel einsetzen; den Rest bringen die Verbände mit. Das heißt, wir haben einen Pushover von eingesetzten Steuermitteln. Deshalb wollen wir gerne - und dafür gibt es in diesem Landtag einen breiten Konsens - dieses Programm weiterführen, mit Blick darauf, worauf Sie zu Recht hingewiesen haben, dass wir viele Jahre - auch aufgrund des relativ hohen Durchschnittsalters der Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr - einen Rückgang der Mitgliederzahlen hatten.

Ich kann Ihnen sagen, dass wir - auch wegen unserer Kampagnen und durch großen Einsatz der Feuerwehren vor Ort - zwischen den Jahren 2016 und 2018 knapp 1 000 zusätzliche Mitglieder gewinnen konnten. Aufgrund von vielen Altersabgängen war die „Bugwelle“ viel schwieriger zu überwinden, das heißt, wir haben mindestens doppelt so viele Neumitglieder wie Altersabgänge. Das heißt, die Delle, die Sie beklagt haben, ist glücklicherweise überwunden. Das freut uns sehr; wir sind allen, die da mithelfen, dankbar. Und, wie gesagt: Mein Ministerium wird die Unterstützung der Feuerwehrverbände bei solchen Imagekampagnen und der Gewinnung von Jungmitgliedern weiterführen. - Danke schön.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte schön.

Ich habe zwei Nachfragen, Herr Stübgen. Der Weg ist schon mal nicht schlecht, aber dass die Verbände die Feuerwehren führen, ist nicht richtig, sondern es sind die Kommunen. Das Geld muss den Kommunen gegeben werden. Ich habe noch nie eine Imagekampagne von irgendeinem Feuerwehrverband in der Bevölkerung ankommen gesehen. Das Einzige, was ich gesehen habe, kam von unserer Kommune, das hat die Gemeindevertretung und nicht der Verband organisiert. Das hat direkt die Verwaltung der Gemeinde bezahlt - ein Großbanner und Plakate überall -, das war eine Markenentwicklung für die Feuerwehrleute. Das ist der richtige Weg. Da kommt das Geld unten an. Bei Verbänden kommt das Geld nicht unten in der Fläche und nicht bei den Feuerwehrleuten an. - Danke.

(Zuruf: Was war die Frage?)

Entschuldigung. Die Frage ist, ob man das nicht ändern könnte.

Ich hatte das schon als Frage verstanden. Also noch einmal: Wir halten es nicht für den richtigen Weg, dass wir den Kommunen das Geld geben, damit es von der dortigen Verwaltung an die Verbände weitergegeben wird - denn anders würde es ja wohl nicht funktionieren -, sondern wir halten es für besser, den Trägern - ich habe immer von den Trägern gesprochen - dieses Geld zu geben. Wenn Sie behaupten, das komme nicht an: Ich hatte Beispiele für die Förderung genannt - Feuerwehrverein Landkreis Teltow-Fläming, Spree-Neiße etc. Genau dort kommt dieses Geld an. Sie legen noch eigenes Geld drauf und organisieren dann ihre Image- und Nachwuchskampagne. Wir kontrollieren natürlich, dass das Geld ordentlich verausgabt wird. Ich glaube, das ist der richtige Weg, und so kommt es direkter an die richtige Stelle, als wenn wir Ihren Vorschlag umsetzen und den Kommunen pauschal Geld geben würden, damit die es weitergeben.

Im Übrigen ist nicht nur das Land für Brand- und Katastrophenschutz zuständig, sondern dies sind auch die Kommunen und Kreise. Und wenn sie selbstständig etwas tun, wie Sie es gerade beschrieben haben, finden wir das sehr gut. Das kann ruhig noch häufiger passieren. Man kann gar nicht genug für die Feuerwehren in unserem Land tun.

Noch eine Nachfrage? - Bitte schön.

Das waren wunderschöne Ausführungen, aber das reicht mir als Antwort nicht. Die Frage ist eigentlich: Sind Sie bereit, das landesweit zu fördern? Das heißt: Sind Sie bereit, die Kommunen zu fördern, Fördertöpfe für die Kommunen einzurichten, wenn sie eine Imagekampagne für sich fahren? Die Kommunen sind die Träger des Brandschutzes, nicht die Kreisfeuerwehrverbände. Träger des Brandschutzes ist - verdammt noch mal - die Kommune. Das steht so im Gesetz - in Ihrem Brand- und Katastrophenschutzgesetz. Sind Sie als Regierung bereit, einen Fördertopf einzurichten, um die Kommunen zu unterstützen, wenn sie solch eine Imagekampagne fahren wollen? Gerade im ländlichen Raum geht die Feuerwehr krachen - aber richtig! -, denn da fehlt es an Geld.

Das war vorhin meine zweite Antwort: So wie Sie es fordern - nein. Was Sie aber meinen - ja, wir fördern die Feuerwehren bezüglich Nachwuchsgewinnung. Das werden wir weiter tun.

(Vereinzelt Beifall SPD und CDU - Frei- herr von Lützow [AfD]: Wir schauen!)

Das Präsidium hat sich in seiner letzten Sitzung auf 45 Minuten Mittagspause verständigt. Ich denke, wir schaffen noch eine Frage. Wir sehen uns dann um 13.05 Uhr wieder.

Der Abgeordnete Domres von der Fraktion DIE LINKE hat das Wort, um Frage 88 (Zukunftswerkstatt Lausitz - Erarbeitung eines Leitbildes) zu formulieren.

Die Zukunftswerkstatt Lausitz hat sich auf den Weg gemacht, einen Leitbildprozess anzustoßen und unter möglichst großer Beteiligung ein gemeinsames Bild von der Lausitz zu entwerfen, den regionalen Strukturwandel voranzutreiben und eine gemeinsame regionale Entwicklungsstrategie zu entwickeln. Gefördert wird das Projekt aus Mitteln des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landes Brandenburg im Rahmen der GRW.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie zum jetzigen Zeitpunkt diesen Leitbildprozess in der Lausitz, insbesondere in den Landkreisen und Kommunen, sowie die Einbeziehung der kommunalen Vertretungen?

Für die Landesregierung antwortet die Ministerin und Chefin der Staatskanzlei Schneider. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Domres, der Leitbildprozess liegt faktisch in kommunaler Hand. Er ist in der Wirtschaftsregion Lausitz verortet, das sind die Landkreise. Wir gehen davon aus, dass die Landkreise natürlich auch ihre Kommunen einbeziehen. Es wurden viele Formate angeboten - Onlineformate, Infostände vor Ort, Bürgerbeteiligungsformate. Meine Wahrnehmung ist, dass dieser Leitbildprozess gut läuft.

Er begann mit einer Stärken- und Schwächenanalyse, wie es üblich ist. Er wird bis zum Ende des Jahres weitergeführt. Wir sind teilweise durchaus auf die Ergebnisse gespannt, die dieser Leitbildprozess bringt. Zum Teil ist das Ergebnis schon in die Debatten der Kommission, in das Strukturstärkungsgesetz eingeflossen, das ist zum Teil Anlage der entsprechenden Gesetzesunterlagen. Ich glaube, da herrscht großes Einvernehmen, dass das die wichtigen Themen für die Lausitz sind.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte.

Diese Anlage ist mir selbstverständlich bekannt, Frau Ministerin. Die Frage ist: Inwieweit werden die kommunalen Vertretungen die Ergebnisse dieses Leitbildprozesses in irgendeiner Form legitimieren, also demokratisch bewerten und unterstützen?

Die Region begleitet ihren Leitbildprozess vor Ort eigenständig. Sie ist auch eigenständig für die Organisation zuständig. Die Landräte sind ja die Wirtschaftsregion Lausitz, wenn Sie so wollen. Ich gehe davon aus, dass sie dann auch daran interessiert sind, dass sie eine breite Zustimmung zu diesen Grundlagen erhalten. Was mich optimistisch stimmt, ist ein Workshop, den sie selber organisiert haben - Wirtschaftsregion Lausitz mit Innovationsregion Lausitz und Lausitzrunde, also den Vertreterinnen und Vertretern, Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern -, und dass sie dort in einem gemeinsamen Papier erklärt haben, dass sie diese Prozesse zusammenführen wollen.

Danke. - Alle weiteren Fragen werden schriftlich beantwortet. - Vizepräsidentin Richstein wird Sie pünktlich um 13.02 Uhr hier begrüßen.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.18 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.05 Uhr)

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir setzen die Sitzung fort.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf.

TOP 3: Anerkennung polnischer Mediziner- und Medizinerinnen-Abschlüsse sicherstellen!

Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 7/684