Frau Ministerin, vielen Dank. - Sie haben ausgeführt, dass Sie die Planung noch nicht genau kennen. Das irritiert mich, denn wenn es im Koalitionsvertrag festgeschrieben ist, gehe ich davon aus, dass Sie wissen, welche Stellen geschaffen werden, und man sich nicht noch Gedanken darüber machen muss, welche Stellen das sind.
Deswegen möchte ich konkret wissen: Welche Funktion werden die sogenannten Bezirksbeschleuniger haben, und zwar auch in Abgrenzung zu den Kreisverwaltungen, die als untere Landesbehörde tätig werden? - Es wäre schon sehr interessant, zu verstehen, wie die rechtliche Einordnung sein wird.
Aber auch die politische Einordnung wäre interessant, wenn Sie sagen: Dort wird es eine enge Kooperation mit den Regionalen Planungsgemeinschaften geben. - Nun ist es so, dass die Mitglieder der Regionalversammlung - einschließlich der Bürgermeister - von den Kreistagen gewählt und delegiert werden. Es ist also eine ehrenamtliche kommunale Tätigkeit. Sie bekommen nun quasi jemanden von der Landesregierung hinein- bzw. vorgesetzt. Wie ist da die demokratische Zuständigkeit? Wie wird sichergestellt, dass die Regionalplanung auch mit der nötigen demokratischen Legitimation wird arbeiten können?
was aus meiner Sicht auch in den Regionen immer eine Forderung war: dass sie einen direkten Ansprechpartner der Landesregierung haben und nicht so sehr von einem Ressort ins andere geschickt werden möchten. Deswegen ist die Idee, die Regionalkoordinierung in der Staatskanzlei als Scharnier zwischen Landesregierung und Regionen vor Ort zu verankern. Das ändert nichts an der kommunalen Verfasstheit der Regionalplanung und auch nichts an der Legitimierung der Regionalplanung.
Ich hatte nach der Kommunalaufsicht gefragt, die als untere Landesbehörde tätig wird und bei den Kreisverwaltungen angesiedelt ist. Dazwischen kommen die Regionalkoordinatoren. Welches staatsorganisatorische Gefüge ist da zu erwarten?
Das staatsorganisatorische Gefüge verändert sich überhaupt nicht. Wir haben eine Organisationseinheit in der Staatskanzlei. Das bleibt auf der Ebene der Landesregierung. Dann gibt es die ganz normale Ebene der Kreisverwaltung und die kommunale
Meine Frage geht auch in die Richtung der Frage von Herrn Vida, weil man schon das Gefühl hat, mit den Regionalkoordinatoren würde hier eine Parallelstruktur aufgebaut werden. Eigentlich wäre es doch sinnvoller, die regionalen Planungsstellen aufzustocken, zu stärken
Ich habe keine Sorge, dass Parallelstrukturen entstehen. Ich habe eine lange Erfahrung damit, dass die wichtige Zusammenarbeit in der Region zwischen den handelnden Akteuren auch koordiniert sein sollte und auch ein Bedürfnis besteht, das zu koordinieren. Ich gehe davon aus, Frau Hiekel, dass das der Grund war, warum es letztlich im Koalitionsvertrag verankert worden ist.
Danke schön. - Dann kommen wir zur Frage 61 (Radweg Blum- berg), die der Abgeordnete Péter Vida von der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER formuliert.
Vielen Dank. - Seit geraumer Zeit wird von den Gemeinden Ahrensfelde und Bernau um die Realisierung eines Radweges von Blumberg nach Bernau - Schwanebecker Chaussee - entlang der L31 gekämpft. Der Landesbetrieb für Straßenwesen hat die Priorität dieses Weges auch anerkannt. Dennoch scheitert eine Umsetzung offenbar weiterhin am Nichterwerb einzelner kleiner Grundstücke entlang der Straße.
Ich frage die Landesregierung: Welche unterstützenden Maßnahmen kann die Landesregierung zeitnah ergreifen, um eine Umsetzung voranzubringen?
Auf diese Frage antwortet seitens der Landesregierung der Minister für Infrastruktur und Landesplanung Beermann.
Frau Präsidentin! Sehr geehrter Abgeordneter Vida, der ca. sechs Kilometer lange Radweg an der L31 zwischen Bernau und Blumberg ist Bestandteil der Bedarfsliste für den Neubau von Außerortsradwegen an Landstraßen. Das heißt, es ist ein Bedarf für
einen separaten Radweg nachgewiesen, und der Radweg ist seitens des Landes auch für eine Realisierung vorgesehen.
Der Bedarf an dem Radweg wurde aufgrund des im Landesvergleich eher hohen täglichen Verkehrsaufkommens von
ca. 4 400 Kfz als vordringlich auf der Bedarfsliste eingeordnet. Es ist vorgesehen, Maßnahmen dieser Kategorie bis 2030 zu planen und die Umsetzung zu beginnen. Die Umsetzung der Radwegebedarfsliste ist abhängig von der finanziellen und personellen Ausstattung der Straßenbauverwaltung sowie vom Planungsverlauf der einzelnen Maßnahmen. Da das Land aufgrund anderer prioritärer Maßnahmen bisher nicht mit der Planung des Radwegs zwischen Bernau und Blumberg beginnen konnte, haben die Kommunen Planung und Bau der Maßnahmen übernommen. Die Finanzierung erfolgt durch das Land. Der Radweg geht nach Fertigstellung in die Baulast des Landes über.
Der bisher erreichte Planungsstand stellt sich wie folgt dar: Für den Abschnitt Bernau-Birkholzaue ist die Planung von der Stadt Bernau noch nicht begonnen worden. Vor Planungsbeginn versucht die Stadt, den Grunderwerb zu klären. Dabei zeigt sich, dass nur ein Teil der Eigentümer bereit ist, die erforderlichen Flächen zur Verfügung zu stellen. Eine zeitnahe Planung und Umsetzung der Maßnahmen erscheint somit nach Ansicht der Stadt Bernau zum gegenwärtigen Zeitpunkt schwierig.
Der Abschnitt zwischen Birkholzaue-Blumberg ist in Planung. Hier rechnet die Gemeinde Ahrensfelde zeitnah mit dem Abschluss der Vorplanung, sodass die Unterlagen demnächst mit den Trägern öffentlicher Belange abgestimmt werden können. Parallel dazu erfolgt der Grunderwerb, der sich auch bei diesem Abschnitt schwierig gestaltet.
Der Landesbetrieb Straßenwesen steht mit beiden Kommunen hinsichtlich der Durchführung der Radwegemaßnahmen in Kontakt und ihnen natürlich auch fachlich beratend zur Seite. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Ich hatte eine derartige Antwort befürchtet. Die Frage war nicht, was alles schon geschehen ist; denn das ist deckungsgleich mit dem Schreiben Ihres Hauses von vor zwei Jahren. Dafür stelle ich hier keine mündlichen Anfragen. Meine Anfrage lautete vielmehr: Welche unterstützenden Maßnahmen kann die Landesregierung zeitnah ergreifen, um eine Umsetzung voranzubringen?
Ganz konkret meine ich damit: Der Grundstückserwerb gestaltet sich deswegen schwierig, weil die Stadt Bernau kommunalaufsichtsrechtlich - bevor es heißt: „Gehen Sie nach Eberswalde damit, untere Landesbehörde!“ - angehalten ist, lediglich 80 Cent je Quadratmeter für die Grundstücke dort zu bieten und die dortigen Landwirte nicht bereit sind, zu diesem Preis zu verkaufen. Es gab hierzu einen Antrag meiner Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Bernau, den Preis, den man dort bieten kann, aufgrund überörtlichem Interesse erhöhen zu dürfen. Die Kommunalaufsicht ist dazwischengegangen und machte deutlich, dass man nicht auf um ein paar Euro erhöhen dürfe.
Deswegen ist die Frage so zu verstehen: Was kann das Land tun, um diesen Erwerb, der in der Tat bei der Stadt Bernau liegt, rechtlich aber stark reglementiert ist - die Landwirte verkaufen nicht für 80 Cent je Quadratmeter entlang einer Landesstraße -, voranzubringen bzw. um diese Restriktionen aufzuheben und somit den Bau zu beschleunigen? - Ich glaube, es geht hier nur noch um vier Grundstücke mit in Summe 2 000 bis 3 000 Quadratmetern. Wir reden also von einem sehr geringen Betrag in Euro, dessen Einsatz aber an diesen Formalitäten scheitert. Es wäre schön, nicht alle Jahre wieder referiert zu bekommen, wie der Stand beim Bau ist und wie der Bau vorangeht, sondern wann dieses Problem - es geht um drei oder vier Kilometer - endlich behoben wird.
Ich bitte um Verständnis, dass ich zu den konkreten kommunalaufsichtsrechtlichen Fragen, die Sie erörtern, wenig sagen kann. Da das Ganze in der Durchführung der Kommune liegt, ist sie auch erst einmal in der Pflicht, sicherzustellen, dass die Grundstücke erworben werden können. Der Landesbetrieb Straßenwesen, der dort beraten kann, steht natürlich jederzeit für einen Austausch zur Verfügung.
Danke schön. - Der Abgeordnete Scheetz hat nun Gelegenheit, Frage 81 (Jahr der Bioökonomie) zu stellen.
Für dieses Jahr wurde vom Bundesforschungsministerium das Wissenschaftsjahr der Bioökonomie ausgerufen. Jedes Jahr wählt das Ministerium ein Zukunftsthema aus und will so die Vermittlung von Wissenschaftsthemen unterstützen. Nachwachsende Rohstoffe für Energie, Industrie, Technik zu nutzen steht für Bioökonomie. Welche innovativen Produkte und Prozesse damit verbunden sind, ist leider noch viel zu wenig bekannt.
Ich frage die Landesregierung: Wie beteiligt sich das Land Brandenburg an dem Wissenschaftsjahr Bioökonomie?
Für die Landesregierung antwortet Herr Staatssekretär Dünow vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Bitte.
Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Scheetz, wir alle wissen, dass Brandenburg ein außerordentlich wichtiges Agrarland ist. Nicht alle - und das ist sehr bedauerlich - wissen bislang, dass wir auch das Land der Bioökonomie und der Bioökonomieforschung sind. Ich habe mich vor drei Wochen bei einem großen Kongress im Bundesbildungsministerium davon überzeugen können, dass die allermeisten Beiträge aus unserem Land Brandenburg stammen. Ich erlaube mir darauf hinzuweisen: Sie basierten alle auf intensiven internationalen Kooperationen. Auch deshalb
Wir haben in Brandenburg eine außerordentlich vielseitige Forschung im Bereich der außeruniversitären Einrichtungen. Zentrale Akteure sind hier mehrere Leibniz-Institute, die mit einer außerordentlich erfolgreichen Agrarforschung über die Ernährungsforschung bis zur Klimaforschung im Prinzip alle Aspekte dieses riesigen Bereichs der Bioökonomie vorantreiben. Sie alle verbinden exzellente wissenschaftliche Grundlagenforschung mit unternehmerischer Praxis, stellen wichtige Expertisen bereit und sind - wie gesagt - weltweit gefragte Kooperationspartner.
Ich will nur einige Stichworte nennen: Ich denke an das LeibnizZentrum für Agrarlandschaftsforschung, ZALF, an das LeibnizInstitut für Agrartechnik und Bioökonomie - es trägt die Bioökonomie sogar im Namen -, an das Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau, aber natürlich auch an das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung, an das GFZ und das Max-Planck-Institut für molekulare Pflanzenphysiologie.
Wir sind wirklich ganz hervorragend aufgestellt und lassen uns das als Land auch einiges kosten. Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden mit jährlich über 40 Millionen Euro, die Sie uns als Landtag dankenswerterweise zur Verfügung stellen, unterstützt. Darauf sind wir sehr stolz.
Daneben gibt es natürlich noch eine ganze Reihe von Hochschulen, die im Bereich Bioökonomie außerordentlich aktiv sind. Die BTU Cottbus-Senftenberg oder TH Wildau sind hier zu nennen. Sie alle sind in das Konzept des Jahres der Bioökonomie eng eingebunden.
Ganz besonders möchte ich Ihnen und natürlich allen, die ansonsten zuschauen, den Potsdamer Tag der Wissenschaften am ATB am 9. Mai 2020 ans Herz legen. Da steht das Thema Bioökonomie ganz im Zentrum. Ich würde mich sehr freuen, wenn viele von Ihnen dorthin kämen und sich einmal in der Praxis zeigen ließen, was für eine tolle Forschung wir hier in Brandenburg betreiben. - Vielen Dank.
Die Frage 82 (Wann überarbeitet Brandenburg sein Wolfsma- nagement?) stellt die Abgeordnete Muxel von der AfD-Fraktion. Bitte.
- Ach so, die steht bei mir unter Nummer 82. Was machen wir? Haben Sie sie im Kopf, können Sie sie referieren? - Ja. Gut, alles klar. Bitte.
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 14. Februar 2020 mehreren Änderungen im Bundesnaturschutzgesetz zugestimmt.
Danach ist der Abschuss eines Wolfes zur Abwehr ernster Schäden zulässig. Diese Neuregelung soll auch Hobbytierhalter schützen. Der Abschuss eines Wolfes muss weiterhin einzeln genehmigt werden. Zum Abschuss berechtigt ist grundsätzlich die Jägerschaft. Ausdrücklich erlaubt ist ein Abschuss, wenn unklar ist, welcher Wolf die Herdentiere angegriffen hat.
Mit den genannten und weiteren Neuregelungen zum Abschuss der Wölfe sollen die Sorgen der Bevölkerung und die Interessen der Halter von Weidetieren berücksichtigt werden. Dadurch soll ein angemessener Ausgleich zwischen der Verpflichtung zum Schutz des Wolfes und dem Schutz der Bevölkerung vor dem Wolf erreicht werden.