Unser Antrag war in diesem Sinne einfach nur dahin gehend gemeint, dass wir gesagt haben: Wir wollen hier einen Vorschlag unterbreiten, wie wir das machen können. Der Anlass war - das habe ich erläutert - der andere Punkt. Deswegen würde ich mir wünschen, dass wir hier gemeinsam vorankommen und diesen Antrag als Auftakt beschließen, damit wir dann gerne im Rahmen der Vorbereitung zur geplanten Verbesserung des Betreuungsschlüssels zum August 2020 nach weiteren Lösungen suchen und diese gemeinsam umsetzen.
Nur eines darf nicht passieren - das hat die Ministerin eben noch einmal gesagt -: Diätassistenten sind sicherlich gute Fachkräfte für die Lebensmittelversorgung bzw. für die Mittagessenversorgung, aber sie dürfen nicht auf die Betreuungsquote angerechnet werden, wenn sie keine pädagogische Ausbildung haben. Das war die Intention.
Ich möchte gern, dass wir gemeinsam nach Lösungen suchen, möglichst schnell und kostenfrei - nicht, dass die Auszubildenden noch Schulgeld zahlen müssen - für jeden, der Erzieherin oder Erzieher werden will, einen Weg zu öffnen. Daran müssen wir arbeiten. In diesem Sinne ist unser Antrag zu verstehen. - Danke.
Wir stimmen über den Antrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER auf Drucksache 7/665, 2. Neudruck - „Förderung der Erzieherausbildung sicherstellen“ -, ab. Es liegt ein Antrag der Fraktion der AfD auf Überweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport vor. Im Falle der Ausschussüberweisung wird über den Entschließungsantrag nach der Ausschussbefassung abgestimmt. Ich darf Sie fragen: Wer stimmt der Überweisung des Antrages an den Ausschuss zu? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist die Überweisung mehrheitlich abgelehnt.
Dann stimmen wir über den Antrag in der Sache ab. Wer dem Antrag der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER auf Drucksache 7/665, 2. Neudruck - „Förderung der Erzieherausbildung sicherstellen“ -, zustimmt, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag bei einigen Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 7/759 - Titel: „Aufweichung von Qualitätsstandards in der Kita-Betreuung verhindern - Erzieherausbildung attraktiver gestalten“. Ich darf Sie fragen. Wer stimmt diesem Antrag zu? - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.
Meine Damen und Herren, ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und unterbreche die Sitzung. Wir werden die Sitzung morgen um 10 Uhr fortsetzen.
Ich darf noch einmal an den Parlamentarischen Abend in der Lobby erinnern. Ansonsten wünsche ich einen guten Abend und Heimweg. - Vielen Dank.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie herzlich zur Fortsetzung der 10. Sitzung des Landtages Brandenburg. Am heutigen Morgen begrüße ich einige Gäste auf der Besuchertribüne und natürlich die Zuschauer außerhalb des Saals, die unsere Plenarsitzung mitverfolgen.
Ich habe Bemerkungen vor Eintritt in die Tagesordnung: Für den heutigen Sitzungstag wurde die ganztägige bzw. teilweise Abwesenheit von Frau Ministerin Dr. Schüle sowie der Abgeordneten Fischer, Wiese und Dr. Ludwig angezeigt.
TOP 12: Elternbeitragsfreies Ticket für den Weg vom Wohnort zur Schule und zurück für alle Schülerinnen und Schüler in Brandenburg
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Einen schönen guten Morgen! Ich beginne den Morgen mit einem Zitat:
„Bildung ist Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe. Jedes Kind in Brandenburg soll von Anfang an die besten Voraussetzungen haben, um später seine Chancen verwirklichen zu können, und zwar unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Begabungen, Handicaps sowie Deutschkenntnissen.“
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen von Grünen, SPD und CDU, Sie kennen diesen Satz; über ihn haben Sie sicher lange gerungen, denn er ist in Ihrem Koalitionsvertrag nachlesbar. Die Linksfraktion gibt Ihnen recht: Ja, die Bildungschance eines Kindes darf nicht vom Geldbeutel seiner Eltern abhängen. Das gilt aber nicht nur für die Auswahl des Bildungsganges, sondern eben auch für die Kosten der Schülerbeförderung, also den Weg vom Wohnort zur Schule und zurück. Und genau das beinhaltet der Antrag, den wir Ihnen heute vorlegen.
Wir finden in Brandenburg einen Flickenteppich vor, der zumindest hinsichtlich der Beteiligung der Eltern an den Fahrtkosten überhaupt nicht mehr nachvollziehbar ist und aus meiner Sicht auch auf die Tagesordnung dieses Parlaments gehört.
Wie sieht die aktuelle Situation aus? Während in acht Landkreisen die Schülerbeförderung für die Eltern beitragsfrei gestellt ist, müssen die Eltern in zehn Landkreisen und kreisfreien Städten nach wie vor einen nicht unerheblichen Beitrag zum Schülerticket leisten.
Zur Verdeutlichung der Problematik: In meinem Wahlkreis - das ist nur ein Beispiel -, dem schönen Ort Premnitz, muss eine Abiturientin, die das hiesige Gymnasium in Rathenow besucht, jährlich 259,60 Euro für das Schülerticket entrichten. Das widerspricht dem heutigen, aus meiner Sicht auch breiten gesellschaftlichen Konsens über den kostenfreien Zugang zur Bildung. Deshalb, meine Damen und Herren, ist die Zielstellung des Antrags klar: Wir wollen zum Schuljahr 2021/22 für alle Schülerinnen und Schüler in ganz Brandenburg ein Schülerticket ohne Kostenbeteiligung der Eltern.
Unser Vorschlag beinhaltet natürlich auch, dass das Land den Landkreisen und kreisfreien Städten nach dem Konnexitätsprinzip die Kosten für die Schülertickets erstattet. Hier dürfen wir uns - das sage ich Ihnen auch als jemand, der eine andere Verwendung hatte - keinen schmalen Fuß machen, sondern müssen diesen politischen Anspruch im Land auch finanziell sicherstellen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben im Bereich der Mobilität zwei Riesenherausforderungen, zwei Zielrichtungen, die wir in den Blick nehmen müssen: Einerseits - das werden wir nächste Woche auf unserer Klausur besprechen - werden wir uns für diesen Nachtragshaushalt und die nächsten Haushalte aufstellen, weil wir die erforderlichen Investitionen in die Hardware, also in den SPNV und den ÖPNV, aber auch den gleichberechtigten Zugang zur Mobilität für alle in diesem Land verstärkter in den Blick nehmen müssen.
Meine Damen und Herren, dass das geht, sieht man ja zehn Kilometer von der Landesgrenze entfernt, in der großen kreisfreien Stadt im Herzen Brandenburgs, in Berlin, wo seit dem 1. September das Gratisticket für Fahrten im gesamten Tarifgebiet Berlins schon Realität ist.
Damit wir uns richtig verstehen: Wir wollen mit diesem Antrag noch kein Schülerticket für Brandenburg, sondern eine kostenfreie Schülerbeförderung und damit einheitliche Regelung im Land und für alle Eltern. Auch deshalb werbe ich um Zustimmung.
Dieser Antrag hat einen weiteren Effekt: Es wird natürlich für diejenigen, die bisher in Verantwortung sind - wie die Uckermark, jetzt wohl auch Ostprignitz-Ruppin oder Potsdam-Mittelmark -, dazu führen, dass wir mit dieser Zuweisung auch eine Stärkung der kommunalen Finanzkraft erreichen, was möglicherweise auch indirekte Auswirkungen auf die Kreisumlage hat. Wir werden aber auch - hier habe ich die Satzung aus Märkisch-Oderland,
20 Seiten, doppelseitig - mit einem bürokratischen Aufwand konfrontiert, bei dem Behördenmitarbeiter individuelle Mindestentfernungen ausrechnen. Das ist nicht mehr zeitgemäß und gehört abgeschafft. Deshalb, meine Damen und Herren, werbe ich für unseren Antrag. - Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Die Beförderung von Schülerinnen und Schülern liegt in den Händen der Kreise und kreisfreien Städte - das wurde gerade völlig richtig ausgeführt. Sie regeln den Umfang und die Art der Beförderung, sie regeln die Erstattung, das Antrags- und Abrechnungswesen - auch das wurde eindrucksvoll geschildert. Das geschieht aus guten Gründen, denn sie, die Kreise und kreisfreien Städte, kennen die Bedarfe an Busverkehren zwischen den Schulen in den einzelnen Regionen und die der Schülerinnen und Schüler vor Ort am besten.
Herr Görke, ich danke Ihnen für das Zitat. Wir sind auf einem sehr guten Weg, genau das umzusetzen, was Sie richtigerweise aus unserem Koalitionsvertrag zitiert haben, denn für uns ist klar: Wir wollen die Qualität der Beförderung für Schülerinnen und Schüler steigern, wir wollen die finanzielle Ausstattung des ÖPNV aus Landesmitteln verbessern, und wir wollen eine sinnvolle Vereinfachung der Tarife - so haben wir das festgelegt. Dabei ist das Land schon länger auf einem guten bzw. dem richtigen Weg.
Das Azubi-Ticket, das in der letzten Legislaturperiode eingeführt wurde, ist ein voller Erfolg - das darf ich einfach mal sagen. Dafür haben wir auch lange gekämpft, und das halte ich auch als Verkehrspolitiker für eine sehr gute Sache.
Seit 2017, der letzten Novellierung des ÖPNV-Gesetzes des Landes Brandenburg, investiert das Land pro Jahr 85 Millionen Euro in den ÖPNV. Weitere 11 Millionen Euro werden in diesem Jahr für die Herstellung von Barrierefreiheit ausgegeben. Da haben wir und die speziellen Aufgabenträger des ÖPNV, also die Landkreise und kreisfreien Städte, im Bereich der Straßenbahnen und O-Busse, wo sie es denn noch gibt, einen ganz großen Batzen vor uns.
Zudem werden wir die Schaffung neuer PlusBus-Linien ermöglichen. Eine Linie konnten wir bereits im Herbst letzten Jahres eröffnen. Zwei weitere kommen dieses Jahr hinzu; dann sind wir bei 27. Ich hoffe, dass es am Ende der Legislaturperiode noch einige mehr sind.
Das ist auch für den Schülerverkehr spannend, meine Damen und Herren. Die Landkreise - da lasse ich sie nicht aus der Pflicht - sind jetzt aufgerufen, weitere Linien zu etablieren und auch landkreisübergreifende Linien einzuführen. Das ist etwas, was auch für den Schülerverkehr sehr wichtig ist, gerade wenn man die nächste Schule nicht gleich um die Ecke hat.
Insgesamt treten wir weiterhin für eine qualitativ hochwertige Beförderung ein; denn in vielen Ecken unseres Landes ist - ich habe es erwähnt - bei der Qualität wirklich noch Luft nach oben. Da wollen wir unterstützen, wo wir dürfen und können.
Nun gibt es aber viele unterschiedliche Ideen, wie die Finanzierung und die Vereinfachung der Tarife erfolgen sollen. Einige möchten elternbeitragsfreie Tickets, andere eine Staffelung nach Einkommen - aber natürlich alles bei gleichbleibend hoher Qualität bzw. auch höherer Qualität bei den Takten und in den Bedienungen.
Werte Kolleginnen und Kollegen, es scheint, als bräuchten wir ein paar fundierte Informationen darüber, was genau den Schülerinnen und Schülern helfen und was das Land hier an Unterstützung bieten kann. Es scheint, als bräuchten wir ein Gutachten, welches die unterschiedlichen Varianten bewertet, gegenüberstellt und abwägt - ein Gutachten, welches die Schülerinnen und Schüler, die Geldbeutel ihrer Eltern, die Kreise und kreisfreien Städte und das ganze Land im Blick hat.
Umso besser ist es, dass ein solches Gutachten bereits in Arbeit ist. Kollege Görke stellte genau zu diesem Thema am 12. Dezember eine mündliche Anfrage. Diese wurde ihm prompt schriftlich beantwortet, mit dem expliziten Hinweis darauf, dass dieses Gutachten, welches Verbesserungsmöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler herausarbeiten wird, bereits in Arbeit sei.
Ich gebe ehrlich zu, deswegen bin ich auch ein bisschen überrascht gewesen, dass wir hier ganze zwei Monate später einen Antrag betreffs der elternbeitragsfreien Beförderung von Schülerinnen und Schülern auf der Tagesordnung finden. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, Sie wissen doch von dem Gutachten. Der Prozess wurde bereits angestoßen. Jetzt hier einen solchen Antrag durchbringen zu wollen, ohne die Ergebnisse des Gutachtens abzuwarten, scheint jedenfalls mir ein wenig übereilt zu sein. Lassen Sie uns herausfinden, wie wir den Schülerinnen und Schülern und den zahlreichen zahlenden Eltern helfen und die Landkreise sinnvoll bei ihrer Aufgabe unterstützen können, bevor wir hier blind entscheiden. Wir werden den Antrag aus diesen Gründen nicht unterstützen. - Vielen Dank.