Vielen Dank. - Als Nächste spricht die Abgeordnete Nicklisch von der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER zu uns. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Zu dieser späten Stunde ist das ein ganz schwieriges Thema. Ich habe festgestellt, dass die, die hier gesprochen haben, Lehrer waren, sind oder es irgendwann wieder sein werden; sie werden sich natürlich mit diesem Problem auseinandersetzen.
An dem, was Frau Dannenberg gesagt hat, merke ich, dass sie sich wirklich sehr viel damit beschäftigt. Ich weiß auch, dass Herr Hoffmann mit Vollblut dabei ist.
Deswegen: Grundsätzlich vertreten wir BVB / FREIE WÄHLER den Standpunkt, dass Lohn stets ein Spiegelbild der erbrachten Leistung sein muss.
Leistung wiederum ist zumeist von einer entsprechenden Ausbildung abhängig, allerdings nicht zwingend. Genau darin liegt die Schwierigkeit, besonders im öffentlichen Dienst. In der Praxis ist es so, dass eine ausgebildete Fachkraft in den überwiegenden Fällen mehr leistet als ein Quer- oder Seiteneinsteiger bzw. eine Person, die eine weniger fundierte Ausbildung hat. Allerdings ist auch zu beobachten, dass ein interessierter und auf dem Gebiet talentierter Quereinsteiger oder auch weniger Qualifizierter diese Nachteile innerhalb weniger Jahre durch entsprechendes Engagement ausgleichen kann. In nicht wenigen Fällen leisten sie mitunter sogar mehr als Arbeitnehmer mit einer entsprechenden Ausbildung. Wichtigste Komponente für hohe Leistung ist vor allem das Interesse und die Freude an der Tätigkeit, die dann zu entsprechendem Engagement und damit verbundenen Leistungen führt.
Unterm Strich muss der Lohn die tatsächlich erbrachten Leistungen honorieren, nicht die Anzahl der Jahre, die jemand zum Erlangen der Tätigkeit auf der Schulbank gesessen hat. Wenn es in dem uns vorliegenden Antrag um Anerkennung von Lebensleistung geht, sollten all diese Faktoren in die Bewertung einfließen.
Im konkreten Fall sind wir der Ansicht, dass davon auszugehen ist, dass ein Arbeitnehmer, der über 30 Jahre in einer Tätigkeit zuverlässig beschäftigt war, den Nachteil der nicht vorhandenen entsprechenden Ausbildung ausgeglichen hat - und zwar vollständig.
Ein allgemein im öffentlichen Dienst zu beklagender Fakt bleibt, dass Scheine und Punkte nach wie vor mehr Bedeutung zu haben scheinen als tatsächlich erbrachte Leistungen.
Die teilweise genannten Bewertungskriterien haben durchaus ihren Wert im vorbeugenden Schutz vor Bevorteilung, Vetternwirtschaft und Korruption. Für eine Bezahlung nach Leistung wirken sie jedoch eindeutig nachteilig und leistungshemmend. Ein Ausgleich durch tarifliche oder gesetzliche Regelungen ist daher mehr als erforderlich.
Die vom Einbringer des Antrags geforderten Anpassungen sind nachvollziehbar und auch plausibel. Das einzige Problem, das sich für uns als Fraktion BVB / FREIE WÄHLER mit diesem Antrag verbindet, ist der unzulässige Eingriff der Politik in die Verhandlungen der Tarifparteien. Es wäre die Aufgabe der Gewerkschaften und der öffentlichen Arbeitgeber, die berechtigten Forderungen ihrer Mitglieder bei entsprechenden Tarifverhandlungen durchzusetzen. Dieser Tatsache folgend möchten wir die Forderung an genau diese Partner weiterleiten.
Weil wir die Forderungen also für legitim halten, das hiesige Gremium aber nicht als das zuständige ansehen, werden wir uns bei diesem Antrag der Stimme enthalten. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hier klingt eine grundsätzliche Debatte an, was eine gerechte Entlohnung sei. Darüber ließe sich lange reden. Ich muss aber sagen, dass die Rede von Herrn Hohloch in der Konsequenz bedeutet, dass die Frage der Ausbildung keine Rolle spielen darf. - Da gehe ich nicht mit. Ich finde, die Frage, ob eine Lehrkraft eine siebenjährige Ausbildung erhalten hat mit dem Ziel, guten Unterricht zu geben, muss bei der Besoldung eine Rolle spielen - beispielsweise mit Blick auf Seiteneinsteiger wie die mit dem 500-Stunden-Programm zur Qualifizierung, über die wir heute gesprochen haben. Deshalb zahlen wir hier nicht gleich, sondern würdigen auch die Dauer der Ausbildung, was ich richtig finde.
Vor den großen Debatten, die wir in den letzten Jahren sehr intensiv geführt haben, stellte sich nicht nur die Frage: Zahlen wir denjenigen das Gleiche, die die gleiche Arbeit in der Schule machen? Das erste Ansinnen war, die Grundschullehrkräfte genauso zu besolden wie die der weiterführenden Schulen. Das ist ein riesiger Reformschritt, den Brandenburg gegangen ist; nicht alle Bundesländer haben das vollzogen. Die Umstellung auf A 13 betrifft rund 2 000 Lehrkräfte, die wir gleichgestellt haben - das ist eine große Anerkennung der Lebensleistung dieser Lehrkräfte.
Das hatte natürlich auch damit zu tun, dass wir finden, dass die Arbeit in Grundschulen genauso wichtig ist wie die Arbeit an weiterführenden Schulen. Deshalb ist auch die Ausbildung angepasst worden. Das hat das Problem geschaffen, dass diejenigen, die in anderen Ausbildungsgängen ausgebildet worden sind, weniger Geld bekommen haben. Wir haben in einem großen Schritt die Grundschullehrkräfte von A 12 auf A 13 angehoben und haben dann die Lehrer unterer Klassen nach DDR-Recht ohne formale Hochschulausbildung, teilweise auch ohne Abitur, vorgefunden.
Ich glaube, dass es auch den Gewerkschaften nicht leichtgefallen ist, mit uns eine Vereinbarung zu treffen, wie man Lebensleistung in der Tätigkeit würdigt und wie man Lebensleistung in der Ausbildung würdigt. Denn es gibt Lehrer unterer Klassen, die eine Fortbildung gemacht haben und die darüber höhergruppiert worden sind. Daher ist es eine ganz schwierige Gerechtigkeitsentscheidung, hier zu einer vernünftigen Lösung zu finden. Ich habe großen Respekt, dass die Gewerkschaften diesen Weg mitgegangen sind und mit uns diese Vereinbarung getroffen haben.
Man muss wirklich sagen: Im Ergebnis haben wir in Brandenburg fast 4 000 Lehrkräfte auf A 13 gleichgestellt. Da kann man hier nicht ernsthaft eine Debatte über nicht vorhandene Anerkennung von Lebensleistung führen!
Das ist eine Verzerrung der Debatte, die Sie hier vornehmen unter Verweis auf eine Gruppe, bei der ich individuell komplett nachvollziehen kann, dass sie sich nicht wohlfühlt mit dem, was vereinbart und verhandelt wurde. Das verstehe ich auch. Ich finde aber, zu sagen, die Frage der Ausbildung spiele keine Rolle, ist nicht richtig.
Man muss ehrlich sagen: Jeder Stichtag ist ungerecht. Frau Dannenberg hat schon Beispiele genannt. Die Mütterrente, die auf Wunsch der CDU eingeführt wurde, hatte einen Stichtag, jede BAföG-Veränderung hat einen Stichtag, das Elterngeld hatte einen Stichtag usw. Immer sind diejenigen betroffen, die kurz davor nicht davon profitieren konnten. Das ist bei jeder gesetzlichen Verbesserung so, die einen Stichtag hat. Daher hat Frau Dannenberg einen Weg gewiesen, wie individuell nachjustiert werden kann.
Ich kann den Ärger dieser 63 Menschen also gut verstehen, aber da wir als Zeichen unserer Wertschätzung fast 4 000 Lehrkräfte in Würdigung ihrer Arbeit und ihrer Ausbildung auf A 13 gehoben haben, finde ich, dass man die Kirche hier im Dorf lassen sollte. - Vielen Dank.
Frau Ministerin, ich bin heute Morgen sehr interessiert der Debatte gefolgt, in der Sie schon Ausführungen zu den Quereinsteigern gemacht haben. Verbessern Sie mich, wenn ich falsch liege, aber heute Morgen haben Sie noch dafür gestimmt, dass es Quereinsteiger ohne Ausbildung geben soll. Was Sie jetzt sagen, widerspricht dem ein wenig, finde ich. Unter anderem sagten Sie auch, die DDR-Lehrer hätten keine Ausbildung gehabt, was ich so nicht nachvollziehen kann. Meine Mutter beispielsweise ist studierte Sonderpädagogin gewesen und war zu DDR-Zeiten sehr hoch ausgebildet, mit Studium. Zu DDR-Zeiten ist niemand ohne Studium Lehrer geworden. Das müssten Sie einmal etwas näher erklären.
Gut, dass Sie diese Frage stellen, da ich den Widerspruch eher in Ihrer Programmatik sehe. Denn auf der einen Seite beschweren Sie sich, dass wir Seiteneinsteiger überhaupt in den Schuldienst übernehmen, und gleichzeitig beklagen Sie, dass wir diejenigen, die kein vollständiges Hochschulstudium haben, nicht gleich besolden. Das ist der Widerspruch, den ich bei Ihnen nicht verstanden habe. Nehmen Sie das einmal als meine Antwort.
Der Abgeordnete Hohloch hat jetzt noch einmal Gelegenheit, einige letzte Worte dazu zu sagen, und zwar für knapp zwei Minuten.
Frau Ministerin, auch für Sie vielleicht noch einmal zum besseren Verständnis: Es geht nicht darum, wie viele Lehrkräfte Sie befördert oder auf A 13 gehoben haben. Es geht um den Fakt, dass diese Ungleichbehandlung immer noch vorhanden ist. Wenn Sie jetzt sagen, es gebe eine Stichtagsregelung, dann sage ich - da wiederhole ich mich gern -: Diese Stichtagsregelung wäre nicht nötig, wenn Sie sich für eine Hebung entschieden hätten. Diese Hebung haben Sie nicht durchgeführt; dadurch ist die Stichtagsregelung zustande gekommen. Deswegen fallen diese Leute durchs Raster.
Ich finde es auch aberwitzig, wenn Sie sagen, für Sie spielten die Ausbildung und der Grad der Ausbildung eine Rolle. Da muss ich auf das zurückkommen, was mein Kollege Freiherr von Lützow gerade gesagt hat: Sie haben erklärt, dass in Brandenburg 1 127 Lehrer ohne Abschluss unterrichten. Sie haben uns erklärt - auch in den Ausschusssitzungen -, dass Quereinsteiger, die nicht über den Hochschulabschluss verfügen, den wir als vollständig ausgebildete Lehrer haben, nach einer gewissen Zeit auch nach A 13 bezahlt werden.
Im Ausschuss sagten Sie uns, es gebe eine dreimonatige Vorabqualifizierung. Verzeihung - eine dreimonatige Vorabqualifizierung rechtfertigt doch nicht, dass ich vollwertiger Lehrer bin, wenn ich danach 15 Monate arbeite, dann entfristet werde und dann in die Gruppe A 13 gesteckt werde. Das hat nichts mit Qualifikation zu tun!
(Beifall AfD - Ministerin Ernst: Das ist falsch, was Sie erzäh- len! - Frau Dannenberg [DIE LINKE]: Das ist doch Quatsch, was Sie da erzählen!)