Protocol of the Session on February 27, 2020

Zum 01.01.2019 stellten Sie die Grundschullehrer mit bundesdeutscher Ausbildung den Studienräten gleich. Sie erhielten von diesem Zeitpunkt an die A 13 - die LuK bekamen die A 12 -; Sie führten das als sogenannte Hebung durch, was bedeutet, dass diese Gehaltserhöhung für alle sofort pensionswirksam wurde. Bei den LuK entschieden Sie sich anders und hielten damit Ihr Zweiklassensystem aufrecht. Die Gehälter der LuK sollen erst ab 01.08. dieses Jahres angeglichen werden, also anderthalb Jahre später. Aber - und jetzt kommt das Perfide - es handelt sich dieses Mal nicht um eine Hebung, sondern um eine Beförderung. Diese wird erst nach zwei Jahren pensionswirksam, und zudem müssen sich alle altgedienten Kollegen einer dienstlichen Beurteilung unterziehen. Wie zynisch ist das, meine Damen und Herren? Da müssen diejenigen, die ohnehin seit Jahrzehnten unter Beweis gestellt haben, dass sie fähig sind, ihre Arbeit gut auszuführen, sich einer dienstlichen Bewertung unterziehen und dann noch eine Bewährungsfrist von zwei Jahren aushalten, bis ihre Beförderung renten- und pensionswirksam wird. Wissen Sie, was das ist? Das ist unverschämt und dreist, damit demütigen Sie diese Menschen. Das hat nichts, aber auch gar nichts mit der Wertschätzung zu tun, von der Sie von der SPD immer faseln.

(Beifall AfD)

Und Sie wissen ebenso gut wie wir, dass von den 1 463 LuK, die derzeit an unseren Grundschulen unterrichten, 63 diese Bewährungsfrist nicht mehr ableisten können, weil sie im nächsten Jahr in Rente oder Pension gehen. Das bedeutet konkret: Diese 63 Personen haben überhaupt nichts von der von Ihnen angestrebten grandiosen Beförderung. Ich muss Ihnen wirklich sagen: Die Art und Weise, wie Sie mit diesen verdienstvollen Kollegen umgehen, ist eine Farce und grenzt an Böswilligkeit. Wenn Sie von SPD, Linkspartei, CDU und Grünen diese Ungerechtigkeit nicht interessiert, wenn Sie diese Menschen nicht interessieren, dann ist das Ihre Angelegenheit. Wir können das nicht hinnehmen, weil uns die Lebensleistung dieser Menschen eben nicht egal ist.

(Beifall AfD)

Deshalb fordern wir ad 1: Lassen Sie die Pensionswirksamkeit sofort in Kraft treten und ersparen Sie ihnen die erniedrigende Bewährungsfrist; ad 2: Zahlen Sie den LuK rückwirkend die Summe aus, die ihnen seit Januar 2019 verwehrt wurde. Und vor

allem, drittens: Entschuldigen Sie sich bei diesen Menschen für die Art und Weise, wie Sie mit ihnen umgegangen sind.

(Beifall AfD - Zuruf der Abgeordneten Dannenberg [DIE LINKE])

- Bitte, damit wollen wir nicht wieder anfangen, Frau Dannenberg. Auf diesem Niveau wollen wir keine Diskussion mehr führen.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Ist wohl unangenehm?)

Aber da können Sie gleich wieder eine Kurzintervention einbringen.

Zum Schluss ein wörtliches Zitat aus einem persönlichen Gespräch mit einer Lehrerin für untere Klassen mit über 30 Jahren Berufserfahrung:

„Lob und Anerkennung habe ich nie erhalten - dabei spielt doch gerade das in unserem Beruf eine riesengroße Rolle. Ich fühle mich bis heute wie ein billiger Assistenzlehrer, der aber alles leisten muss, kann und will wie alle anderen Grundschullehrer auch. Trotzdem werden wir immer mit Fußtritten abgespeist, und das tut richtig doll weh.“

Und wenn Sie sich selbst jetzt noch weigern zu helfen und unseren Antrag ablehnen, dann verhindern Sie wenigstens, dass die Pensionswirksamkeit bei den 63 LuK, die nächstes Jahr in Rente gehen, erst zwei Jahre nach der Beförderung eintritt! Dazu liegt Ihnen ein Entschließungsantrag vor. Zeigen Sie Herz für diese Kollegen, respektieren Sie deren Arbeit der letzten Jahrzehnte. Stimmen Sie unserem Antrag zu! Und wenn Sie das nicht können, stimmen Sie bitte zumindest dem Entschließungsantrag zu, damit die Arbeit dieser 63 Kollegen wenigstens auf diesem Weg gewürdigt werden kann. - Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank. - Bevor wir in der Rednerliste fortfahren, möchte ich darauf hinweisen, dass in der Lobby gerade der Parlamentarische Abend der Kirchen begonnen hat. Die Situation ist nun ähnlich wie gestern Abend: Wer hinausgehen möchte, kann das selbstverständlich tun, aber wir müssen hier natürlich in der Tagesordnung fortfahren. Daher würde ich mich freuen, wenn genügend Kollegen hierblieben.

Wir fahren in der Rednerliste fort, die sich - wie schon beim vorherigen Tagesordnungspunkt - geändert hat. Die Koalitionsfraktionen haben sich auf einen gemeinsamen Redner geeinigt. Das ist in diesem Fall Herr Hoffmann von der CDU-Fraktion, der entsprechend mehr Zeit hat. Bitte schön.

(Beifall AfD)

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lebensleistung honorieren - so ist der vorliegende Antrag der AfD-Fraktion überschrieben. Bezogen auf die Lehrerinnen und Lehrer in Brandenburg muss man sagen: Die haben tatsächlich in ihrem Leben eine Menge geleistet. Und wenn es um die Lebensleistung geht, dann muss man natürlich die Menschen

hervorheben, die schon etwas länger im Leben und vor einer Klasse stehen.

Wir haben an dieser Stelle schon häufig über die Vorurteile über den Lehrerberuf gesprochen, die sich hartnäckig halten. Wir haben deutlich gemacht, dass diese Vorurteile - wie es bei Vorurteilen oft ist - bei weitem nicht der Wahrheit entsprechen und der Lehrerjob eben nicht der lässige Halbtagsjob ist, für den ihn manche halten. Zur Wahrheit gehört auch, dass für die Lehrer in Brandenburg neben den alltäglichen pädagogischen Herausforderungen dazukam, dass sie sich mit einem ständigen Wandel, ständiger Veränderung auseinanderzusetzen hatten. Wenn man sich mit Brandenburger Lehrerinnen und Lehrern unterhält, hat man den Eindruck, dass es für die nichts gibt, was es nicht schon einmal gab und was nicht schon einmal anders war.

Wenn es Missstände gibt und man die beheben will, muss man Dinge verändern. Aber ich sage klar: Dieses ständige Hin und Her, rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln, das wir in 30 Jahren Bildungspolitik in Brandenburg erlebt haben, war nicht unbedingt förderlich. Deshalb ist der Wunsch nach Kontinuität verständlich und gerechtfertigt.

Meine Damen und Herren, in diesem schwierigen Umfeld haben Tausende Lehrerinnen und Lehrer tagein, tagaus ihren Job gemacht, haben ihre Leistung erbracht, und deshalb ist es auch richtig, dass die Lebensleistung honoriert wird. Darüber diskutieren wir in diesem Landtag ja nicht erst seit heute, sondern darüber haben wir auch in den letzten Jahren diskutiert.

Und es hat sich auch eine ganze Menge getan - Herr Hohloch, Sie haben es angesprochen. Wir haben hier schon lange über die Bezahlung und Eingruppierung der Lehrer unterer Klassen, der sogenannten LuK diskutiert, und ja, es ist richtig, dass diese Kollegen 30 Jahre lang dieselbe Arbeit geleistet und dafür weniger Geld bekommen haben. Das war ungerecht.

(Hohloch [AfD]: Das ist ungerecht!)

Es war ungerecht, dass sie weniger Geld bekommen haben, und deshalb ist es auch gut, dass es am Ende dieser Diskussion eine breite Einigung gab, dass Gewerkschaften und Landesregierung sich auf einen Stufenplan verständigt haben, der übrigens auch von den Vorsitzenden der Gewerkschaften unterzeichnet wurde und mit dem man vereinbart hat, dass die LuK auch die A 13 erhalten. Und das hat man in verschiedenen Stufen gemacht: Zunächst hat man die LuK, die bisher in die A 12 eingruppiert waren, mit Wirkung zum 01.01.2019 in die A 13 gehoben. Bei denen, die in der A 11 waren, erfolgt das in zwei Schritten.

Meine Damen und Herren, das, was nach einer Lappalie klingt - dass man sich endlich darauf geeinigt hat -, ist tatsächlich eine Sache, die nicht ganz ohne ist, weil das natürlich erhebliche Kosten mit sich bringt. Das, was man dort, nur bei den Lehrern, vereinbart hat, bringt jährliche Kosten in Höhe von 13,5 Millionen Euro mit sich. 13,5 Millionen Euro pro Jahr - das summiert sich natürlich, weil diese Kosten jedes Jahr anfallen, und sie enden auch nicht, wenn die Menschen in Pension gehen, weil diese Leistungen bei der überwiegenden Mehrheit der Kollegen pensionswirksam werden.

Jetzt kommen wir zu dem Punkt, wo wir einfach sagen müssen: Das Land ist der Dienstherr der Beschäftigten, und deshalb muss das Land am Ende auf der sicheren Seite sein, und auch die Beschäftigten müssen auf der sicheren Seite sein. Dazu müssen wir auch die gesetzlichen Regeln einhalten. Das müsste ja in Ihrem Interesse sein, schließlich behaupten Sie von sich immer wieder,

dass Sie die Rechtsstaatspartei seien. Und die gesetzlichen Regelungen sehen nun einmal grundsätzlich vor, dass vor einer Beförderung eine dienstliche Beurteilung erfolgt.

(Hohloch [AfD]: Deswegen macht man ja eine Hebung!)

Das ist ein ganz normaler Vorgang: Bevor man befördert wird, gibt es eine Beurteilung. - Nachdem es vereinzelt Rückmeldungen gab, dass man den Eindruck hatte, bei diesen dienstlichen Beurteilungen würden besonders strenge Kriterien angelegt, haben die Schulämter und das Ministerium umgehend reagiert. Es wurde ganz klar darauf hingewiesen, dass diese Beurteilungen nicht als Instrument der Maßregelung genutzt werden dürfen. Man hat auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die schriftliche Beurteilung in einem angemessenen Umfang erforderlich ist. Und deshalb haben wir klargestellt: Es geht hier nicht um Schikane, sondern es geht darum, den gesetzlichen Mindestanforderungen gerecht zu werden, und das ist richtig, meine Damen und Herren.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Lieber Kollege Hohloch, lassen Sie mich noch etwas zu Ihrer Forderung sagen, dass die auf den 01.08.2020 terminierten Beförderungen der LuK mit sofortiger Wirkung pensionswirksam werden. Jetzt können Sie noch einmal in Ihren Antrag gucken. Da haben Sie gefordert, dass die Beförderung sämtlicher LuK sofort pensionswirksam wird, also auch bei denen, die die Zweijahresfrist durchaus erfüllen können, die übrigens gesetzlich vorgeschrieben ist. Das wäre natürlich ein Ausbrechen aus den gesetzlichen Regelungen. Ich bin mir nicht so sicher, ob das vernünftig funktioniert, denn es gibt ja die gesetzlichen Grundlagen. § 13 Abs. 3 Brandenburgisches Beamtenversorgungsgesetz sagt, dass Bezüge nur pensionswirksam werden, wenn man das Amt vorher zwei Jahre bekleidet hat.

Jetzt haben wir gehört: Es geht hier um 63 LuK, die diese Zeit nicht mehr erreichen können, weil sie vorher ausscheiden. - Also, sie könnten die Zeit erreichen, wenn sie sich bereit erklärten, länger zu arbeiten. Dann könnten sie die zwei Jahre erreichen.

(Lachen bei der AfD - Hohloch [AfD]: Das ist aber frech! So was von der CDU!)

Regulär können sie diese Zweijahresfrist nicht erreichen, weil sie vorher ausscheiden - richtig. Jetzt kann man natürlich sagen, das ist ungerecht, weil sie jahrelang die gleiche Arbeit geleistet haben. Trotzdem sage ich: Auch hier müssen wir uns an Recht und Gesetz halten. - Erinnern Sie sich einmal - das ist Ihnen vielleicht bekannt - an die Geschichte der Teilzeitverbeamtung in Brandenburg. Ich warne einfach davor, leichtfertig hinzugehen und, so wie Sie, zu sagen, wir schaffen jetzt unterschiedliche Voraussetzungen, obwohl es klare gesetzliche Regelungen gibt. Ich bin kein Freund davon, Gesetze einfach zu ignorieren und impulsgesteuerte Schnellschüsse abzufeuern. Wenn wir bei diesen Kollegen sagen, wir weichen von der gesetzlichen Regelung ab, was passiert dann mit anderen, die in ähnlichen Situationen sind? Was passiert, wenn der Nächste kommt und sagt: Ich hatte keine Zeit, die zwei Jahre vollzumachen, und möchte trotzdem, dass diese Leistung pensionswirksam wird?

(Hohloch [AfD]: Wer denn? Welcher Lehrer soll denn noch kommen?)

Ich sage Ihnen: Wenn wir das so machen, steuern wir auf die nächste Klagewelle zu, und dann möchte ich nicht vor Gericht stehen und das verteidigen müssen.

Deshalb ist es richtig: Wir wollen die Lebensleistung der Lehrerinnen und Lehrer honorieren, und deshalb ist die Beförderung der Lehrer ein gutes Signal. Ihr Antrag ist diesbezüglich leider unausgegoren, und deshalb müssen wir ihn ablehnen. - Danke schön.

(Beifall CDU, SPD und B90/GRÜNE sowie vereinzelt DIE LINKE)

Herr Hohloch hat eine Kurzintervention angemeldet. Bitte sehr.

Jetzt muss ich kurz überlegen - wie hieß er noch gleich?

(Heiterkeit AfD sowie Zurufe: Hoffmann!)

- Hoffmann, danke. Entschuldigung, partielle Amnesie macht auch vor mir nicht halt.

Herr Abgeordneter Hoffmann, ich finde es erst einmal interessant, dass Sie sich hinter einem rot-roten Beschluss vom letzten Jahr, von der letzten Landesregierung verstecken. Das ist bezeichnend für die CDU und den Zustand Ihrer Partei.

(Beifall AfD)

Als Zweites möchte ich gern sagen: Ich finde es auch bezeichnend - das richtet sich an alle drei Parteien hier -, dass Sie dem Thema überhaupt keine Bedeutung beimessen und es mit einem Redner abspeisen.

(Beifall AfD)

Von den Grünen gibt es anscheinend keine Haltung zu dem Thema, von der SPD auch nicht. Das nimmt man dann auch einmal zur Kenntnis - auch diejenigen, die das wahrscheinlich im Internet oder im Livestream verfolgen.

(Frau Gossmann-Reetz [SPD]: Das hat was mit der Qualität Ihres Antrags zu tun!)

Ich möchte auch noch eines sagen, Herr Hoffmann: Entweder wollen Sie nicht verstehen, was ich gesagt habe, oder Sie verstehen es nicht. Sie waren als Landesregierung durchaus in der Lage, im ersten Schritt eine Hebung durchzuführen, die sofort pensionswirksam wurde. Wenn Sie jetzt sagen: „Wir machen das doch in zwei Schritten“, ist das einfach falsch. Sie machen es nicht in denselben zwei Schritten wie bei den anderen - bei den einen gibt es eine Hebung, bei den anderen eine Beförderung. Und wenn Sie eine Beförderung der Hebung vorziehen, dann ist daran nun einmal die zweijährige Bewährungsfrist geknüpft, da haben Sie recht - wenn Sie Ihre Paragrafen reiten wollen, stimmt das auch. Aber es liegt doch im Ermessen der Landesregierung, zu sagen: Hier liegt eine Ungerechtigkeit vor, und das schon seit Jahrzehnten. Dagegen muss man vorgehen. - Dann verschärfe ich die Diskussion doch nicht noch, indem ich beim ersten Schritt

eine Hebung durchführe, die einen in die A 13 hebe, die anderen aber nur in die A 12, anstatt sie endlich gleichzustellen. Ich behebe das Problem der Ungerechtigkeit so doch nicht.