Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! 2 Milliarden Euro geben die Brandenburger Kommunen pro Jahr für Beschaffung aus, 1 Milliarde Euro das Land. Das ist eine beträchtliche Nachfragemacht, und von daher waren wir immer dafür und unterstützen ausdrücklich das Ansinnen, mit einem gut ausgestalteten Vergabegesetz wichtige Impulse für eine soziale und ökologisch nachhaltige Wirtschaftsweise zu geben.
Ja, das Vergabegesetz ist ein Mindestlohngesetz. Aber es ist eben nicht nur ein Mindestlohngesetz. Bemerkenswert ist in der Evaluierung auch, dass eine klare Aussage getroffen wird: Auch wenn jetzt ein bundesweiter Mindestlohn käme, es müsste lediglich in einem Paragrafen ein Absatz verändert werden, ansonsten könnte das gesamte Gesetz weiter fortbestehen.
Allerdings denke ich, damit kann es nicht getan sein, sondern dieser Evaluierungsbericht gibt uns tatsächlich Anlass, über einige Sachen verschärft nachzudenken.
Noch ein Punkt zur Evaluierung als solcher: Auch wenn jetzt hier so getan wird, als ob das Sample, also die Zahl der erhobenen kommunalen Vergabestellen, valide sei, möchte ich doch herausstellen: Nur 32 von 214 Vergabestellen haben sich überhaupt beteiligt, obwohl - und das wird herausgearbeitet - mehrfach alle angeschrieben und die Fragebögen versandt worden waren. So viele bequemten sich trotz telefonischer Nachfrage dann doch nicht dazu, den Fragebogen auszufüllen. Das lässt doch nachdenken und aufhorchen. Es ist die Frage, ob das, was dort dann angekommen ist, tatsächlich repräsentativ ist.
Aber es wird in diesem Bericht zumindest deutlich, dass Arbeitsentgeltkontrollen zur Einhaltung des festgelegten Mindestlohns durch die öffentlichen Auftraggeber praktisch nie durchgeführt werden. Ein gutes Drittel der Auftragnehmer hat grundsätzliche Schwierigkeiten bei der Überprüfung der Regelungen angegeben, und der Mehraufwand wird als erheblich eingeschätzt. Das Seltsame ist nur, dass die zur Erstattung des Mehraufwandes vorgesehenen Haushaltsmittel nicht abgerufen werden. Ich denke, darüber, wie das kommen kann, muss man noch einmal nachdenken. Die Gutachter sprechen daher auch von einem gewissen Vollzugsdefizit und bezweifeln, dass das zentrale Anliegen des Gesetzes, also die Einführung eines Mindestlohns, optimal umgesetzt werden konnte. Dazu passt übrigens auch, dass Bieter so gut wie nie wegen Nichteinhaltung der Mindestlohnvorgaben von Vergabeverfahren ausgeschlossen wurden.
Andere soziale oder ökologische Vorgaben, die im Vergabegesetz zwar intendiert, aber nur optional vorgesehen sind, werden von den öffentlichen Auftraggebern kaum erhoben. 94 % der Kommunen geben an, dies selten oder nie zu tun. Ich sage: Das ist ein Jammer; denn wir hatten ja bei der Verabschiedung des Gesetzes noch einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen verabschiedet, nach dem ausdrücklich darauf hingewiesen werden sollte, dass die Regierung hier auch aktiv wird und versucht, dafür auch die Kommunen zu gewinnen und sie zu unterstützen. Das scheint nicht ausreichend zu geschehen.
Es besteht also noch ein erheblicher Handlungsbedarf, wenn die mit dem Gesetz beabsichtigten Ziele erreicht werden sollen. Viele Auftraggeber - auch das wird für mich deutlich - haben sich mit dem Gesetz anscheinend überhaupt noch nicht ausreichend befasst und ihre Vergabepraxis auch noch nicht entsprechend geändert.
Wir begrüßen daher die von den Gutachtern unterbreiteten Empfehlungen zur Verbesserung des Vergabegesetzes. Wir Grünen haben von Anfang an die Tatsache, dass jede der über 200 Vergabestellen eine eigene Prüfungsstelle aufrechterhalten soll, für bürokratischen Unsinn gehalten und eine Bündelungsfunktion beim Land gefordert.
Die jetzt von den Gutachtern vorgeschlagene Kontrollgruppe, die Auftragnehmer in Stichproben prüft, sollte daher auch unverzüglich eingerichtet werden - das war übrigens auch Bestandteil unseres damaligen Gesetzentwurfs. Außerdem halten wir Schulungen und Hilfestellungen vor allem für kommunale Auftraggeber für notwendig. Die Tatsache, dass die umweltbezogenen und anderen Kriterien in den Vergaben bislang so gut
Im Bundesvergleich - das wird aus dem Gutachten bzw. der Evaluierung auch deutlich - wird klar, dass die grüne Forderung nach Einhaltung der ILO-Arbeitnehmerschutzbestimmungen, nach einem Verbot von Sklaverei und Kinderarbeit, nicht abwegig ist, weil deren Verbot in den meisten Ländern gelebte Praxis ist. Daher wird diese Forderung von uns nach wie vor aufrechterhalten. Ich erinnere an die damalige Diskussion und daran, dass die Linke ebenfalls diese Forderung erhoben hatte, die sich dann aber aus unerfindlichen Gründen zum Schluss nicht im Gesetz wiederfand.
Ich komme zum Ende: Eines der zentralen rot-roten Projekte, eines der Projekte, das auch wir als Grüne unterstützt haben, das Vergabegesetz, stellt sich bisher noch als Papiertiger dar gut gemeint, aber nicht gut gemacht. Ich denke, wir sollten das in der nächsten Legislaturperiode gemeinsam verbessern. Recht herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir, auf zwei oder drei Bemerkungen einzugehen. Zunächst einmal: Als wir hier das Landesvergabegesetz verabschiedet haben, gab es noch gar keine Diskussion über ein Bundesmindestlohngesetz, weil zu dem Zeitpunkt die Bundestagswahl noch nicht vollzogen war. Insofern hat die Diskussion hier - wie die Diskussion in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Berlin oder anderen Ländern auch - einen Beitrag dazu geleistet, dass sich hier letztendlich eine politische Mehrheit für die Einführung einer solchen Regelung herauskristallisiert hat.
Der zweite Punkt: Selbstverständlich wird ein Bundesgesetz Auswirkungen haben - das ist völlig unstrittig. Wir haben schon bei der letzten Diskussion gesagt, dass es hier zu Auswirkungen kommen kann.
Drittens: Herr Homeyer, was Sie zitieren, ist die Position des Städte- und Gemeindebundes. Die kennen wir, die haben wir schon bei der Diskussion, ob das Gesetz überhaupt verabschiedet werden soll - ja oder nein -, zur Kenntnis genommen. Parlament und Landesregierung haben sich dafür entschieden, und ich halte diese Entscheidung trotz der Position des Städte- und Gemeindebundes nach wie vor für richtig. Da sind wir in einer Reihe von Punkten ein Stück weit auseinander.
Zu den hier angesprochenen Verweisen auf die Evaluation - ich darf auf zwei oder drei Sachverhalte hinweisen -: Zunächst einmal wird kritisiert, dass die Auftraggeber die Möglichkeit der Vereinfachung nicht in Anspruch nehmen. Da steht also folgende Frage: Ist das Instrument der Vereinfachung falsch, oder liegt es an einer unzureichenden Kenntnis? Wenn die unzureichende Kenntnis der Grund ist, kann man dem abhelfen.
Insofern, meine Damen und Herren, empfehle ich uns allen: Erstens, wir warten die Bundesregelung ab; zweitens kann ich Ihnen versichern, dass wir die Empfehlungen der Evaluation sehr ernst nehmen, und wir werden, wenn es notwendig ist, das Gesetz dann selbstverständlich überprüfen und auch weiterentwickeln. Die zentrale Kontrollgruppe, Herr Vogel, die Sie angesprochen haben, ist bei uns in der Prüfung. Die gegenwärtige Prüfung hat zumindest das Zwischenergebnis erbracht, dass es sehr schwierig sein wird, von Potsdam aus im Amt Döbern oder sonst wo eine Kontrolle durchzuführen. Insofern ist das offensichtlich eine Lösung für Stadtstaaten, aber weniger für Flächenländer. Das befindet sich aber noch in der Diskussion, und wir werden dazu auch zu einer Entscheidung kommen. Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, damit beende ich die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt, und damit haben Sie die Stellungnahmen der Landesregierung einschließlich Anlage zur Kenntnis genommen.
Bericht zur Umsetzung der landespolitischen Prioritäten und Querschnittsaufgaben für den Einsatz der EU-Fördermittel aus EFRE, ESF und ELER in der EU-Förderperiode 2014 - 2020 in Brandenburg
Wir beginnen mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Christoffers, Sie haben bereits wieder das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben Ihnen den Bericht zugeleitet. Gestatten Sie mir, einige begleitende Bemerkungen zu machen.
Erstens: Wie Sie wissen, werden wir in der kommenden Förderperiode mit über 2,2 Milliarden Euro für EFRE, ESF und ELER erheblich weniger Fördermittel zur Verfügung haben. Der ELER ist am wenigsten vom Mittelrückgang betroffen. Er wird mit 965 Millionen Euro in Zukunft der finanzstärkste der drei Fonds in Brandenburg sein. Die Mittelausstattung des Strukturfonds - also EFRE und ESF - sinkt dagegen auf unter 60 %. Wir wollen die nach unserer Auffassung bewährte EFRE-ESF-Aufteilung von ca. 70:30 beibehalten, sodass in der Förderperiode 2014 bis 2020 aus dem EFRE rund 846 Millionen und dem ESF rund 362 Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Auch wenn wir erst sehr spät eine Entscheidung über die Mittelausstattung für Brandenburg erhalten haben - Sie erinnern sich an die Diskussion hier im Hohen Haus, die wir über mögliche Ursachen dessen geführt haben -, war uns doch recht
frühzeitig klar, dass es einen empfindlichen Mittelrückgang geben wird. Wie in der gestrigen Regierungserklärung und in der heutigen Debatte bereits zum Ausdruck gebracht, ist dieser Mittelrückgang Ausdruck einer positiven Entwicklung, die das Land auch mithilfe von EU-Förderungen in den letzten Jahren erreicht hat.
Um die uns noch zur Verfügung stehenden Mittel so nutzen zu können, dass dieser positive Trend beibehalten wird, müssen diese Mittel selbstverständlich auf eine Steigerung der Potenzialfaktoren konzentriert werden. Einer der ersten zentralen Schritte war im Oktober 2012 der Beschluss der Landesregierung, sich fondsübergreifend auf Prioritäten zu verständigen. Wir haben uns darauf verständigt, dass die Fragen Innovation, Bildung, Fachkräftesicherung, erneuerbare Energien und der schonende und effiziente Ressourceneinsatz im Mittelpunkt der Förderaktivitäten 2014 bis 2020 stehen.
Der in der gleichen Kabinettssitzung - in der die Programmentwürfe für ESF, EFRE und ELER behandelt wurden - bestätigte Bericht zur Umsetzung der landespolitischen Prioritäten liegt Ihnen, wie gesagt, vor, und Sie können ihm entnehmen, wie der Beitrag jedes spezifischen Fonds zur Umsetzung der einzelnen Prioritäten ausfällt. Bei EFRE sind insbesondere die Bereiche Innovation sowie schonende und effiziente Ressourcennutzung, erneuerbare Energien hervorzuheben. Wir werden etwa 40 % der uns zur Verfügung stehenden Mittel aus dem EFRE auf die Innovationsförderung und ca. 20 % auf das Ziel der CO2-Minderung konzentrieren. Insgesamt werden über 80 % der EFRE-Mittel auf die Stärkung unserer wirtschaftlichen Potenzialfaktoren konzentriert. Bei ESF ist vor allen Dingen der Bereich Bildung und Fachkräftesicherung hervorzuheben dort werden 57 % der ESF-Mittel für Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung integriert.
Meine Damen und Herren! Im Zusammenhang mit dem ELER sind insbesondere die schonende und effiziente Ressourcennutzung sowie erneuerbare Energien, Förderung von Wissenstransfer und Innovation, Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der Ökosysteme, Förderung der Ressourceneffizienz sowie Förderung der sozialen Inklusion und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten zu nennen.
Darüber hinaus werden wir - auch darüber haben wir das Hohe Haus mehrfach informiert - die Querschnittsaufgaben demografischer Wandel, Internationalisierung und Stadt-UmlandEntwicklung selbstverständlich in den Schwerpunkten der einzelnen Fonds abbilden. Das heißt also, dass wir den Einsatz von EFRE, ELER und ESF unter anderem im Rahmen eines Stadt-Umland-Wettbewerbs miteinander kombinieren, um sicherzustellen, dass hier eine Potenzialhebung in den Regionen erreicht wird.
Meine Damen und Herren! Wir haben die Frage Internationalisierung in den geeigneten Förderansätzen in allen drei Fonds verarbeitet. Wir haben unter anderem die Fragen der Markterkundung und Markterschließung, der öffentlichen Sichtbarkeit, der Internationalisierung von KMU und Innovationsprozessen definiert. Meine Damen und Herren, wir werden in der EUFörderperiode 2014 bis 2020 weit über 90 % der Mittel aus EFRE, ESF und ELER für die landespolitischen Prioritäten und Querschnittsaufgaben einsetzen. Mit der Fokussierung der Förderung - davon sind wir überzeugt - werden wir ein genehmigungsfähiges Operationelles Programm schaffen können und
gleichzeitig der spezifischen Situation hier im Land Brandenburg gerecht werden. Insofern, meine Damen und Herren, zeigt der Ihnen vorgelegte Bericht auch das Ergebnis einer mittlerweile fast dreijährigen Tätigkeit zur Erstellung der neuen Operationellen Programme. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Christoffers. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Hackenschmidt hat das Wort.
Wir sind uns nicht ganz sicher, ob es der Fall ist, aber sollten Seniorinnen und Senioren des Heimatvereins Fredersdorf-Vogelsdorf zu unserem Publikum gehören, dann seien Sie herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen, dass Brandenburg in der neuen EU-Förderperiode nicht mehr zu den strukturschwächsten Regionen Europas gehört. Wir wissen, Brandenburg hat sich in den vergangenen 20 Jahren gut entwickelt, und aufgrund dieser guten wirtschaftlichen Entwicklung wird Brandenburg in den kommenden sieben Jahren etwa ein Drittel weniger Gelder aus Brüssel zur Verfügung haben. Insgesamt werden es 2,2 Milliarden Euro sein.
Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung Schwerpunkte für den Einsatz der EU-Mittel festgelegt. Die Landesregierung hat in ihrem Bericht dargelegt, wie die geringeren Fördermittel effizient und zielgenau verwendet werden. Ich bin davon überzeugt, dass die Landesregierung die richtigen Schwerpunkte gesetzt hat, weil damit die zentralen Aufgaben und die wichtigen Themen in der Zukunft angepackt werden.
Ich finde es richtig, dass wir erstens einen Schwerpunkt auf Innovation legen, denn es geht darum, dass unsere Unternehmen auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleiben. Deshalb stärken wir Forschung und Entwicklung. Wir unterstützen junge und innovative Unternehmen bei der Existenzgründung, und wir tragen dazu bei, dass die kleinen und mittleren Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben, denn sie sind die Motoren für eine nachhaltige Entwicklung vor Ort.
Zum zweiten Schwerpunkt: Wir investieren in Bildung und Fachkräftesicherung. Das ist deshalb so wichtig, weil wir uns für mehr und vor allem für bessere Beschäftigungsmöglichkeiten und für gute Arbeit in Brandenburg einsetzen. Wir wissen: Auf den Anfang kommt es an, auf gute Ausbildung und faire Bildungschancen für alle, von klein auf. Mit guter Bildung von Beginn an gelingt es uns auch, dass wir die Zahlen der Schulabbrecher weiter verringern. Denn damit erreichen wir zweierlei: Wir vermeiden zum einen soziale Ausgrenzung, und zum anderen geht es darum, genügend gut ausgebildete Fachkräfte für die Zukunft zu haben. Deshalb ist es auch so wichtig, den Übergang in das Berufsleben weiter zu verbessern.
Zum dritten Schwerpunkt - effiziente Ressourcennutzung und erneuerbare Energien -: Brandenburg soll auch in Zukunft beim
Ausbau der erneuerbaren Energien mit an der Spitze sein. Energieeffizienz sowie der Einsatz intelligenter Energietechnologien sind für viele Unternehmen ein entscheidender Wettbewerbsfaktor, weil es um Energiekosten geht. Auch an dieser Stelle ist es also wichtig, in die Zukunft zu investieren.
Lassen Sie mich noch einige Anmerkungen machen. Ich finde es richtig, dass wir die Zusammenarbeit der Städte und der umliegenden Regionen in konkreten Projekten stärken. Der StadtUmland-Wettbewerb, der im Konzept der Landesregierung verankert ist, sorgt dafür, dass viel Wissen und Potenzial aus den Kommunen vor Ort gebündelt wird. Wir brauchen diese Kooperation, weil wir damit innovative Ansätze fördern, die von den Praktikern vor Ort umgesetzt werden.
Zum Abschluss hebe ich noch folgenden Punkt hervor: Wir werden uns in Brandenburg auch weiterhin für eine flächendeckende Landwirtschaft und eine gute Zukunft im ländlichen Raum einsetzen. Deshalb ist es ein gutes Ergebnis, dass wir beim ELER über 85 % der Mittel gegenüber der alten Förderperiode verfügen können. Darum möchte ich Agrarminister Jörg Vogelsänger danken. Er hat auf der Sonderagrarministerkonferenz im vergangenen November in München erreicht, dass die Landwirte in Ostdeutschland nicht wie geplant benachteiligt werden. Damit können wir auch für die kommenden Jahre den ländlichen Raum und die Landwirtschaft bei uns im Land sehr gut unterstützen. Ich denke, Minister Vogelsänger wird in der neuen Förderperiode die ökologische Landwirtschaft auch weiter und noch stärker unterstützen. Auch das halte ich für einen wichtigen Schritt. - Vielen Dank.