Wir kommen zur Frage 1593 (Evaluation der Leistungs- und Begabungsklassen), gestellt durch Herrn Abgeordneten Senftleben. - Den sehe ich nicht. Ist jemand darauf vorbereitet? Herr Abgeordneter Petke, dann sind Sie schon dran. Sie haben sich gerade noch rechtzeitig angemeldet.
Die Landesregierung hatte sich dazu entschlossen, die Leistungs- und Begabungsklassen zu evaluieren. Der Auftrag wurde der Universität Potsdam erteilt, die seit dem Juli 2012 die Evaluation durchführte. Erste Ergebnisse zu den durchgeführten Online-Befragungen sowie zur Dokumentenanalyse wurden im LISUM im Mai 2013 vorgestellt. Das Projekt hat die Universität Potsdam bereits im Dezember 2013 abgeschlossen.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist der aktuelle Stand der Evaluation der Leistungs- und Begabungsklassen?
Für das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport wird Frau Ministerin Dr. Münch die Frage beantworten.
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Petke, vor zwei Legislaturperioden haben wir die Leistungs- und Begabungsklassen an 35 Schulstandorten eingeführt. Über unser Landesinstitut für Schule und Medien haben wir wie geplant die Evaluation in Auftrag gegeben, und die ersten Zwischenergebnisse liegen vor. Untersucht wurden die Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen und die erreichten Leistungsstände der Schülerinnen und Schüler in Leistungs- und Begabungsklassen im Vergleich mit regulären Klassen der Jahrgangsstufen 8 und 10 im Land Brandenburg. Ziel ist eine umfassende Beschreibung der Lernkulturen und Ergebnisse in den Leistungs- und Begabungsklassen. Dabei wurden auch die Ergebnisse der Schülerinnen und Schüler in den Vergleichsarbeiten der 8. Klasse - das sogenannte VERA 8 - in den Fächern Deutsch und Mathematik bzw. der Prüfungen für die Fächer Deutsch und Mathematik in der Klasse 10 in die statistischen Analysen einbezogen.
Der Bericht zu diesen Ergebnissen liegt derzeit noch nicht vor. Bei der Evaluation der LuBK handelt es sich um ein gemeinsa
mes Projekt des LISUM mit der Universität Potsdam und dem Institut für Schulqualität Berlin-Brandenburg. Diese drei Institutionen müssen gemeinsam die Ergebnisse vorlegen. Sobald der Berichtsteil des ISQ hinsichtlich der Auswertung von VERA 8 der LuBK und der regulären Klassen vorliegt, wird die Fachebene des LISUM diesen Berichtsteil in den Gesamtbericht integrieren. Ohne diesen Leistungsvergleich wäre der Bericht unvollständig, und der Gesamtzusammenhang auch hinsichtlich eines weiteren Vorgehens wäre nicht vollständig.
Der Bericht zu den Leistungsergebnissen wird voraussichtlich im August dieses Jahres vorliegen und wird dann in die Gesamtstudie zur Evaluation der LuBK eingearbeitet.
Es ist ja Tatsache, dass der Koalitionspartner, die Linke, in ihrem Wahlprogramm für die Landtagswahl die Abschaffung der Leistungs- und Begabtenklassen in Aussicht gestellt hat - jedenfalls für die Linke. Deswegen drängt sich der Eindruck auf, dass diese doch überlange Zeit, was die Frage der Erhebung und Auswertung betrifft, mit der Landtagswahl in Zusammenhang steht. Ich möchte deswegen erstens fragen: Frau Ministerin, können Sie zusichern, dass wir vor der Landtagswahl die Ergebnisse dieser dann immerhin fast schon ein Jahr zurückliegenden Erhebungen durch Ihr Haus öffentlich gemacht bekommen?
Zum Zweiten haben wir die Tatsache zur Kenntnis zu nehmen, dass anders als in vielen anderen Sachverhalten im Bildungsbereich bei dieser Erhebung die Eltern außen vor gelassen worden sind. Die Eltern sind hier nicht befragt worden - in anderen Fällen sind die Eltern aus gutem Grund sehr wohl befragt worden. Ihr Staatssekretär soll, als er zur Rolle der Eltern befragt wurde, dazu ausgeführt haben, dass es Kostengründe gehabt habe, die Eltern hierbei nicht hinzuzuziehen. Ich darf Sie fragen: Warum wurden aus Ihrer Sicht bei dieser Erhebung die Eltern außen vor gelassen? Warum hat Ihr Haus bzw. diejenigen, die diese Erhebung angefertigt haben, keinerlei Wert auf die Meinung der Eltern der Schülerinnen und Schüler gelegt?
Herr Petke, die Untersuchung ist eine wissenschaftliche Evaluation, und die richtet sich nicht nach Landtagswahlterminen, sondern ich habe Ihnen gesagt: Es geht um drei Institutionen, die zusammenarbeiten müssen, und wenn ein entscheidendes Ergebnis noch nicht vorliegt, muss ich das abwarten. Das orientiert sich aber weder auf die Zeit vor noch nach der Landtagswahl, sondern wir werden das Ergebnis veröffentlichen, wenn es vorliegt, ich habe Ihnen die Daten genannt.
Zum Zweiten handelt es sich hier um eine Erhebung von Schülerleistungsvergleichen und nicht um Erhebungen von Eltern. Sie können aber gern Einsicht in das Studiendesign nehmen, um zu sehen, wie das angedacht war. Es geht nicht darum, die Eltern zu befragen. Es geht darum: Wie entwickeln sich die LuBK, wie sind die Leistungsvergleiche, wie ist das soziale Lernen, wie entwickelt sich das als Gesamtkomplex? Des
wegen brauchen wir die Ergebnisse von diesen drei Institutionen, sonst wäre die Arbeit unvollständig.
Vielen Dank, Frau Ministerin Dr. Münch. - Wir kommen nun zur Frage 1594 (Vorratsdatenspeicherung - Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil), gestellt durch den Abgeordneten Goetz von der FDP-Fraktion. - Wo ist er? - Er ist auch nicht da. Dann wird die Frage schriftlich beantwortet.
Wir kommen zur Frage 1595 (Konsequenzen aus dem Bericht zu den Einrichtungen der Haasenburg GmbH), gestellt durch die Abgeordnete von Halem.
Am 06.11.2013 hat Frau Ministerin Münch in einer Pressekonferenz fünf Konsequenzen aus dem Haasenburg-Bericht angekündigt: Die Schließung der Heime der Haasenburg GmbH ist vorerst erfolgt. Dass sich eine Stärkung der Heimaufsicht im Umstrukturierungsdickicht im Zuge der Eingliederung des Jugendamtes in das MBJS verbirgt, ist nicht auszuschließen. Über das Unterstützungsangebot an die ehemaligen Haasenburg-Bewohnerinnen und -Bewohner wird nachgedacht. Die für den 13. Mai angekündigte bundesweite Fachkonferenz zur geschlossenen Unterbringung wurde jetzt auf den 8. Juli verschoben. Als fünfte Konsequenz wurde der Start einer bundesweiten Initiative zur Neufassung der gesetzlichen Regelungen zur geschlossenen Unterbringung genannt.
Ich frage die Landesregierung: Welche konkreten Schritte hat sie wann mit welchen Ergebnissen unternommen, um die angekündigte bundesweite Initiative für eine Diskussion zur Überarbeitung der gesetzlichen Grundlagen für die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen mit besonderem Unterstützungsbedarf anzustoßen?
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Die Beantwortung der Frage obliegt der Ministerin für Bildung, Jugend und Sport Dr. Münch.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau von Halem, Sie haben die fünf Punkte angesprochen, haben aber konkret nur nach der letzten Konsequenz gefragt. Es ist natürlich eine prioritäre Aufgabe meiner Jugendabteilung, bezüglich der Einrichtung der Haasenburg-Heime die richtigen Konsequenzen aus dem Bericht der Expertenkommission zu ziehen. Wir sind da auch intensiv im Dialog.
Ich habe die Betriebserlaubnisse für die Haasenburg-Heime widerrufen. Das hatten Sie bereits erwähnt. Aber andere Maßnahmen setzen hier eine sehr breite fachliche Vorbereitung und auch die Abstimmung zwischen den Ländern und dem Bund voraus, um zu einem erfolgreichen Abschluss geführt werden zu können, Sie hatten darauf schon hingewiesen. Dazu gehört natürlich ganz besonders die Änderung bundesgesetzlicher Regelungen zur fachlichen Vorbereitung der Regelungen, die auf den Weg zu bringen sind. Dazu wollen wir die bundesweite Fachtagung nutzen, die mit externer Unterstützung von nationalen Experten vorbereitet wird, die am 8. Juli im Sozialpäda
gogischen Fortbildungsinstitut stattfinden wird. Der Grund für die Verschiebung liegt darin, dass wir die hier zuständigen Experten laden wollten, und wir müssen uns ein Stück weit danach richten, wann wir sie tatsächlich zusammenbekommen. Aber die Einladungen werden in den nächsten Tagen verschickt werden, die Abgeordneten sollen ja daran beteiligt werden.
Wie gesagt, wir erwarten Expertinnen und Experten aus dem gesamten Bundesgebiet zur Fachtagung; die Teilnahmeermöglichung bedingte letzten Endes diese Terminverschiebung. Wir haben zur Vorbereitung auf den Fachtag, den wir zum Anstoßen für fundamental halten, den Staatssekretär a. D. Prof. Schäfer aus Köln gewinnen können, der uns hier aktiv unterstützt. Sobald dieses Konzept vorliegt - ich gehe davon aus, dass wir das im Haus in dieser Woche fertig abstimmen -, werden die Abgeordneten des Landtags in die weiteren Vorbereitungen einbezogen, wie wir das im Ausschuss miteinander vereinbart hatten.
Wir erwarten als Ergebnis der Fachtagung Anregungen für die geplanten Gesetzesänderungen, die anschließend in der Jugendund Familienministerkonferenz eingebracht werden sollen. Es haben mehrere Vorgespräche dazu auf unterschiedlichen Ebenen stattgefunden. Ich hatte konkret in der letzten Woche die Gelegenheit, mit meinen Kolleginnen und Kollegen auf der A-Länderseite und mit der Bundesfamilienministerin diese Dinge anzusprechen und wir haben uns darauf geeinigt, dass wir gemeinsam diese Fachtagung abwarten werden. Dann wird Brandenburg die anderen Länder einladen, um konkrete Maßnahmen einzuleiten. - Danke schön.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir kommen nunmehr zur Frage 1596 (Umgang mit den Empfehlungen des Landesbei- rats für Weiterbildung 2014), die der Abgeordnete Müller stellt.
Auf seiner 76. Sitzung am 12. März 2014 hat der Landesbeirat für Weiterbildung Empfehlungen zur weiteren Finanzierung der Weiterbildung beschlossen. In Brandenburg wird trotz guter gesetzlicher Grundlagen, die im Übrigen auch schon fast 20 Jahre alt sind, im bundesweiten Vergleich besonders wenig zur Finanzierung der Arbeit von Heimbildungsstätten und Landesorganisationen der Weiterbildung beigetragen.
Ich frage daher die Landesregierung: Welche Maßnahmen und zusätzlichen finanziellen Mittel werden ergriffen bzw. bereitgestellt, um die Empfehlungen des Landesbeirates vom März 2014 umzusetzen und damit der Weiterbildung als Verfassungsaufgabe des Landes einen höheren Stellenwert zu gewähren?
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Müller. Auch diese Frage wird von Frau Ministerin Dr. Münch beantwortet.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Müller, Ihre Feststellung, dass wir gute gesetzliche Grundlagen für die Weiterbildung im Land Brandenburg haben, ist vollkommen richtig. Und wir wollen natürlich, dass die Weiterbildung auch in Zukunft finanziell besser ausgestattet wird. Wir haben mehrfach dazu gesprochen, auch hier im Parlament.
Wir arbeiten derzeit intensiv an den Bedingungen. Am 26. September 2013 hat der Landtag die Landesregierung beauftragt, mit den Landesorganisationen in Verhandlungen über einen sogenannten Perspektivvertrag einzutreten. Es haben seither vier Sitzungen stattgefunden, die fünfte ist für diese Woche geplant. Sobald das Gerüst steht, werden Sie auch zu diesem Punkt eingeladen werden, um teilzunehmen, damit man Ihnen die Grundlagen dieses Perspektivvertrags vorstellen kann. Über die wichtigsten Fragen haben wir mit den Landesorganisationen und den Heimbildungsstätten bereits Einigung erzielt. Andere Fragen sind offen, deswegen jetzt auch die fünfte Sitzung in dieser Woche.
Wir haben darüber hinaus im Einzelplan 05 ab 2015 eine Aufstockung um 400 000 Euro zusätzlich angemeldet, um neben der Verbesserung der Grundversorgung auch den in der Drucksache erwähnten - das war ja Bedingung der Abgeordneten Inflationsausgleich gewähren zu können.
Wie gesagt, das sind die Anmeldungen für den Haushalt der Jahre 2015 und 2016. Erst der neue Landtag wird diesen Haushalt beschließen. Insofern kann ich Ihnen das jetzt nur unter Vorbehalt mitteilen.
Aktuell werden in den Verhandlungen Qualitätsstandards in der Weiterbildung thematisiert; denn es war ja ein ganz wichtiger Grund, dass wir auch über Qualität sprechen, nicht nur über Quantität.
Mein Haus ist dabei bestrebt, entsprechend des Landtagsbeschlusses verbindliche Qualitätsmaßstäbe für die Arbeit der Weiterbildungsorganisationen zu vereinbaren. Ziel muss es sein, für Bürgerinnen und Bürger überall im Land bezahlbare und erreichbare Lernangebote und Veranstaltungen vorzuhalten. Deswegen haben wir auch in unserem Weiterbildungsgesetz die Grundversorgung verankert. Diese wird von nebenund freiberuflichen Honorarkräften ausgeübt, und deren Honorare sind natürlich - wie in anderen Bundesländern auch - nicht hoch. Deswegen sehen wir hier auch Handlungsbedarf, deshalb diese Erhöhung in der Anmeldung.
Wir wollen die Empfehlungen des Landesrates nutzen und werden sie bei den weiteren Diskussionen berücksichtigen; denn es geht uns darum, die Situation zu verbessern.
Darüber hinaus haben wir aber in die Weiterbildung und in die entsprechenden Einrichtungen in den Jahren 2007 bis 2014 eine ganze Menge Geld investiert. Beispielsweise haben wir mehr als 10 Millionen Euro für die Verbesserung der Infrastruktur aufgewendet. Aus dem Konjunkturprogramm wurden allein die Heimbildungsstätten mit 900 000 Euro bedacht, zusätzlich gab es Mittel in sechsstelliger Höhe aus dem EFREBereich.
Ich freue mich darüber, dass das möglich war. Das zeigt auch die Wertschätzung. Wenn Sie sich die Heimbildungsstätten an
schauen, sehen Sie, dass sie baulich in der Regel Stück für Stück in einen richtig guten Zustand gebracht worden sind. Wir hatten ja in Trebbin bei der letzten Ausschusssitzung Gelegenheit, uns davon direkt zu überzeugen.
Ich setze mich dafür ein, dass die Zugänge zu den europäischen Fonds oder ähnlichen Förderprogrammen für die Weiterbildung auch weiterhin erhalten bleiben. Auch das ist eine der Empfehlungen des Beirats. Sie sehen, wir nehmen diese Dinge sehr ernst und lassen sie mit einfließen. - Danke schön.
Vielen Dank, Frau Ministerin Dr. Münch. - Wir setzen mit der Frage der CDU-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Richstein wird die Frage 1597 (Beteiligung des Landes Brandenburg am EU- Schulobst- und -gemüseprogramm) stellen. Frau Abgeordnete Richstein, bitte.
Mal wieder! - In der 91. Sitzung des Landtages am 2. April 2014 sagte der für Landwirtschaft zuständige Minister Vogelsänger, dass eine Beteiligung des Landes Brandenburg am EUSchulobst- und -gemüseprogramm gegebenenfalls für das Schuljahr 2015/16 oder eine entsprechende alternative Landeslösung geprüft würde. Bislang hat sich das Land - im Gegensatz zu vielen anderen Bundesländern - nicht am EU-Schulobstund -gemüseprogramm beteiligt. Mit dem Schuljahr 2014/15 stellt die Europäische Union jährlich europaweit 150 Millionen Euro Gemeinschaftsbeihilfe für die Mitgliedsstaaten bereit. Außerdem steigt der Kofinanzierungsanteil der EU am Programm von 50 % auf 75 %, und der Kostenanteil der Bundesländer sinkt nunmehr auf 25 %.
Ich frage die Landesregierung: Zu welchen konkreten Ergebnissen kam die Prüfung des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft hinsichtlich einer Beteiligung am EU-Schulobst- und -gemüseprogramm ab dem Schuljahr 2015/16?
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Richstein. - Das Wort erhält die Landesregierung. Herr Minister Vogelsänger wird die Frage beantworten.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es bleibt bei dem bürokratischen Aufwand. Das geht bis hin zu Kontrollen vor Ort. Ich habe das schon in der Antwort auf eine Frage in einer vorhergehenden Debatte hier im Landtag entsprechend ausgeführt. Daran hat sich nichts geändert.
Aufgrund meiner Anweisung läuft eine Prüfung bezüglich vergleichbarer Programme; denn die Herausbildung gesunder Ernährungsgewohnheiten für Kinder und Jugendliche ist nicht nur mir, sondern vielen wichtig. Die Gespräche laufen derzeit.
Heißt das jetzt, dass Sie die Prüfung in Bezug auf das EU-Programm gar nicht erst durchgeführt haben oder dass sie schon abgeschlossen ist? Und wie erklären Sie sich, dass die Mehrzahl der anderen Bundesländer nicht der Auffassung ist, dass es so hohe bürokratische Hürden sind, die nicht durch ein Land bewältigt werden könnten?
Ich kann hier nicht für die anderen Kollegen sprechen. Ich habe ermitteln lassen, und es hat sich herausgestellt, dass die Kontrollen vier bis fünf Stellen erfordern. Wenn die Kollegen Minister in anderen Ländern sich daran beteiligen, haben sie diese personellen Ressourcen zur Verfügung. Es geht jetzt auch um das Jahr 2015/2016. Insofern wird das der neue Landtag zu debattieren haben. Ich halte es für richtig, auch alternative Dinge zu prüfen und sie, wenn die Prüfung abgeschlossen ist, auch im Landtag zu diskutieren.