Vielen Dank, Herr Abgeordneter Burkardt. - Wir sind am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung. Zum Ersten empfiehlt das Präsidium die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung, Nachtragshaushalt 2013/14, in der Drucksache 5/7910 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen - federführend -, an den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie, an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, an den Ausschuss für Inneres, an den Rechtsausschuss sowie an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Wer dieser Empfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag einstimmig überwiesen.
Ich komme - zweitens - zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion: Überweisung des Antrags „Schuldentilgung mit Zinsminderausgaben“ in der Drucksache 5/7770 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dieser Überweisung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Dieser Antrag ist mit deutlicher Mehrheit abgelehnt worden.
Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 5/7770, eingebracht von der CDU-Fraktion: Schuldentilgung mit Zinsminderausgaben. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Der Antrag ist mit deutlicher Mehrheit abgelehnt worden.
Brandenburgisches Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
Ich komme zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung des Brandenburgischen Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, Drucksache 5/7921, an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Wer diesem Überweisungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag einstimmig überwiesen worden.
Gesetz zur Förderung der Musik- und Kunstschulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Musik- und Kunstschulgesetz - BbgMKSchulG)
Es wurde auch hier vereinbart, keine Debatte zu führen. Ich komme damit zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung des Brandenburgischen Musik- und Kunstschulgesetzes, Drucksache 5/7922, an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist auch dieses Gesetz einstimmig überwiesen worden.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE. Frau Abgeordnete Steinmetzer-Mann hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren, Sie alle konnten der Landespresse Monat für Monat Berichte entnehmen, die sich mit dem Sachverhalt beschäftigten, den wir heute hier zu diskutieren haben. Lassen Sie mich daher einige Beispiele aus der „Märkischen Oderzeitung“ zitieren:
19.03.: „Stöbber-Erpe-Insolvenz abgewehrt“ - „Das beantragte Insolvenzverfahren für den nach einem Gerichtsurteil
in finanzielle Schieflage geratenen Wasser- und Bodenverband Stöbber-Erpe ist vom Tisch. Der Verband könne nicht in die Insolvenz gehen, so das zuständige Gericht.“
04.04.: „Selbstheilungskräfte gefragt“ - „Der Verband muss eine halbe Million Euro Beiträge zurückzahlen, Rücklagen existieren nicht.“
18.04.: „Bodenverbände vor Problemen“ - „Von der neuen Rechtssituation seien auch alle anderen Wasser- und Bodenverbände betroffen... Gesetzesnovellierung könnte die Lösung sein.“
18.06.: „Rettungsring für Wasserverbände in Arbeit“ „SPD und Linke... wollen mit einer Gesetzesinitiative Satzungsfehler heilen.“
Der Gewässerunterhaltungsverband Stöbber-Erpe geriet Anfang des Jahres in schweres Fahrwasser. Das Oberverwaltungsgericht beanstandete eine nicht gesetzeskonforme Grenzziehung des Verbandes. Das Verbandsgebiet muss an das Einzugsgebiet des Gewässers angepasst sein; das ist bundesgesetzlich festgeschrieben. Bisher haben sich die Verbandsgebiete zwar daran orientiert, aber eben nicht genau genug, so das Gericht. Aus diesem Sachverhalt ergaben sich Beitragsrückforderungen und Defizite in Höhe von rund einer halben Million Euro. Der Verband verfügte aber über keine Rücklagen und kann demzufolge diese Summe auch nicht aufbringen. Daher wurde das Gericht zur Prüfung befragt, ob eine Insolvenz für diesen Verband infrage kommt oder nicht. So fasste am 25. Januar das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschlüsse, mit denen die Beitragsbescheide des Wasser- und Bodenverbandes aufgehoben wurden.
Genau aus diesen Beschlüssen ergibt sich für uns als Gesetzgeber ein unmittelbarer Handlungsbedarf, um die Handlungsfähigkeit der Gewässerunterhaltungsverbände zu sichern. Die dadurch notwendige Anpassung der Verbandsgebiete muss zwar in erster Linie durch Anpassung der Verbandssatzung erfolgen, aber wir brauchen eine gesetzliche Regelung, um ein Verfahren vorzugeben und einen Stichtag festzuschreiben, an dem alle Verbandsgebiete gleichzeitig angepasst werden. Genau dazu unterbreitet unser Gesetzentwurf einen Vorschlag.
Meine Damen und Herren, das Oberverwaltungsgericht bemängelt nicht nur den Zuschnitt der Gewässerunterhaltungsverbände, sondern auch die Bildung der Verbandsbeiräte. Die Verbandsbeiräte wurden am 1. Januar 2009 eingeführt. Wie Sie wissen, war dies ein Kompromiss, um eine umfangreiche Mitwirkung der Grundstückseigentümer über ihre Interessenvertreter zu ermöglichen. Sie wissen auch, dass die neuen Beiräte in ihren Satzungen nicht termingemäß von ihren Verbänden verankert wurden. Die Beiräte wurden aber berufen und haben auch gearbeitet. Man war der Auffassung, diese gesetzliche Regelung würde ausreichen - dem war aber nicht so, so das Urteil des Oberverwaltungsgerichts. Damit sind alle Beiräte, die nicht in den jeweiligen Satzungen verankert waren, nicht gesetzeskonform berufen worden. Somit sind auch die von ihnen gefassten Beschlüsse ungültig, ebenso wie die darauf beruhenden Beitragsbescheide.
Meine Damen und Herren, wir nehmen deshalb das Urteil des Oberverwaltungsgerichts sehr ernst und möchten diesen Formfehler mit unserem Gesetzentwurf nachträglich heilen. An dieser Stelle sage ich gern, dass eine Heilung immer eine absolut unerfreuliche Sache ist, denn es kann nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, Verstöße gegen die von ihm erlassenen Gesetze nachträglich zu billigen. Trotzdem ist es aber hier gerechtfertigt - nicht nur, weil es ansonsten zu unkalkulierbaren Folgen für die Verbände und Gemeinden kommen würde, sondern es haben bei der Konstituierung der Beiräte ohne Satzung auch alle mitgemacht. Alle haben das für richtig gehalten, was sie taten. Die Verbände waren dieser Meinung; selbst die Aufsichtsbehörden und auch die Interessenvertreter der Eigentümer haben das für richtig gehalten. Die Beiräte haben funktioniert. Sie haben ihre Beteiligungsrechte wahrgenommen. Sachlich gesehen war es völlig egal, ob sie direkt auf der Grundlage des Gesetzes oder auf der Grundlage einer Satzung arbeiten. Deshalb können wir diese Heilung vornehmen, ohne Vertrauensschutz zu verletzen, denn es geht hier ohnehin nur um Vergangenheit. Inzwischen haben endlich alle Verbände Beiräte in ihre Satzungen aufgenommen.
Meine Damen und Herren, mit diesen Änderungen im Gesetz über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden schaffen wir Rechtsicherheit für die Verbände, für die Kommunen und für die Eigentümer. Doch in diesem Zusammenhang muss man auch sagen, dass die Entwicklung der Wasser- und Bodenverbände in rechtlicher Sicht nicht immer zu Jubelschreien führt. Der soeben genannte Unmut kommt nicht plötzlich auf uns zu. Die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung steht seit Jahren im Zentrum kontroverser Diskussionen. Egal, wie man dazu steht - in einem sind wir uns alle einig: Gewässerunterhaltung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Daseinsvorsorge, gerade im ländlichen Raum. Die Gewässerunterhaltung ist vielerorts Voraussetzung für eine Landnutzung und trägt zur Sicherheit in Wohnsiedlungen bei. Dass diese Aufgabe an die Wasser- und Bodenverbände übertragen wird, wird ja nicht infrage gestellt, trotz mancher Kritik am konkreten Handeln.
Unter dem Strich kann man also sagen: Das Verbändesystem hat sich bewährt. Allerdings ergeben sich schon Fragen, wenn man sich die Aufgaben der Gewässerunterhaltung ansieht. Geht es um maximale und schnellstmögliche Wasserableitung von der Fläche? Geht es im Gegensatz dazu auch um Wasserrückhalt in der Landschaft? Welche Rolle spielen Gewässerschutz und Lebensraumschutz? Welche Intensität der Gewässerunterhaltung ist überhaupt wirtschaftlich sinnvoll? Dabei, meine Damen und Herren, schwanken die Auffassungen je nach Interessenlage, aber auch je nachdem, ob es gerade eine längere Trockenperiode gibt oder ob wir von Hochwasser betroffen sind. Eins ist auch klar - das sollte Konsens sein -: Die Gewässerunterhaltung muss den Landeswasserhaushalt und die Umweltauswirkungen ganzheitlich im Blick haben, so wie es auch das Wasserhaushaltsgesetz regelt.
Viel schwieriger hingegen stellen sich folgende Fragen: Was darf Gewässerunterhaltung kosten? Wer profitiert davon? Wer legt die Maßnahmen fest, und wer kontrolliert die Verbände? Diese Fragen werden seit vielen Jahren höchst kontrovers diskutiert, und es wird im großen Umfang vor Gericht ausgefochten.
Meine Damen und Herren! Ich hatte schon zu Beginn ausgeführt: Es gab Formfehler bei der Gründung der Verbände und der Fassung der Satzungen, und es gibt nicht wenige juristische
Auseinandersetzungen. Beitragsbescheide werden vor Gericht verhandelt, und nicht immer geht es um Formalien. Eine ganz zentrale Frage vor Gericht dreht sich um Kostenverteilung und Kostenkontrolle in den Verbänden. Genau das ist der Punkt, den wir als Linke in diese Debatte zusätzlich einbringen wollen.
Anders als in vielen anderen Bundesländern gibt es in Brandenburg den Flächenmaßstab. Das heißt, je nach Flächengröße zahlt jeder Grundeigentümer denselben Beitrag für die Gewässerunterhaltung. Begründet wurde dieses Modell bisher immer mit der gleichmäßigen Verteilung von Niederschlagsmengen und dem Abfluss in dasselbe Gewässer eines Einzugsgebietes. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass es völlig egal ist, ob die Flächen von einer Gewässerunterhaltung profitieren oder nicht. Waldbesitzer müssen für die Gewässerunterhaltung gleich viel bezahlen wie Landwirte oder Grundstückseigentümer in Wohngebieten, und wir alle wissen doch, dass eine Gewässerunterhaltung für Wälder oder Naturschutzflächen kontraproduktiv sein kann. Fakt ist, dass Eigentümer von Grundstücken in Siedlungsbereichen wegen der geringen Flächengröße nur Beiträge in Centbeträgen zu erwarten haben, und Sie alle kennen doch auch die schmunzelnden Kommentare, wenn es heißt: Oh, da war die Briefmarke mehr wert als die erhobene Beitragserhöhung.
Gerade in Anbetracht der letzten Monate sollten wir auch bedenken, dass die Gewässerunterhaltung mit dafür sorgt, dass viele Keller trocken bleiben. Die Aktuelle Stunde heute früh hat auch gezeigt: Wir haben zunehmend mit Flächenversiegelung zu tun, die auch die Arbeit der Gewässerunterhaltung erschwert. Zwar sagt das Landesverfassungsgericht, dass ein Flächenmaßstab rechtmäßig ist, aber nicht alles, was rechtmäßig ist, muss auch gerecht sein. In diesem Fall ist eben der Flächenmaßstab nicht gerecht, und genau deswegen besteht dieser große Unmut im Land, und es werden Klagen gegen die Beitragsbescheide geführt.
Wir haben zahlreiche Gespräche geführt und immer wieder festgestellt, dass es einen breiten Konsens gibt, hier etwas zu ändern. Ich selbst wurde in den vergangenen Tagen in meinem Kreis darauf angesprochen, dass es Veränderungen geben soll, und als ich zusagte, dass wir einen Weg zur Differenzierung vorbereiten, fand das große Zustimmung. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen ihren Antrag eingebracht, der zu einem Bekenntnis des Landtages für eine vorteilsgerechte Beitragsumlage führen soll, und die Landesregierung mit der Prüfung der verschiedenen Varianten beauftragt.
Sie erinnern sich bestimmt: Wir hatten diese Diskussion vor zwei Jahren bei der Novellierung des Wassergesetzes. Die Opposition hatte damals Änderungsanträge zugunsten der Differenzierung eingebracht. Wir haben diese aber damals abgelehnt, weil diese weitreichenden Änderungsanträge, die in allerletzter Minute auf den Tisch kamen, im Zuge der Gesetzesanpassung an das Bundesrecht schlichtweg unrealistisch waren. Ich hatte damals für unsere Fraktion in der Plenardebatte wohl gesagt, dass diese Vorschläge eine Diskussion wert sind und wir das Thema gern noch einmal aufgreifen werden. Diese Zusage lösen wir hiermit und heute ein.
Heute legen wir diesen Antrag vor, um eine Differenzierung auf den Weg zu bringen. Eine Gesetzesänderung in diesem heiklen Punkt darf nicht zu neuen Rechtsunsicherheiten führen. Deswegen ist hier Genauigkeit gefragt; ein Schnellschuss wäre das falsche Signal. Wir wollen die Kosten ein Stück weit verteilen - das dürfte Ihnen spätestens in den letzten Wochen aufgefallen sein. Nehmen wir einmal an, der Eigentümer eines Wohngrundstücks in einem Ort zahlt einige Dutzend Cent diesem ist aus unserer Sicht eine Erhöhung auf einige Euro pro Jahr zuzumuten, aber über Gebühr darf keiner belastet werden. Das müssen wir vorher genau prüfen, das müssen wir uns ansehen, und ebenso wollen wir keine Erhöhung der Kosten insgesamt. Deshalb ist der Verwaltungsaufwand ebenfalls zu prüfen.
Das sind Punkte, meine Damen und Herren, die von der Landesregierung geprüft werden sollen. Wir als Gesetzgeber müssen über die Folgen Klarheit haben. Mit unserem Antrag schaffen wir nun die Grundlage für eine Reform des Beitragswesens zu Beginn der nächsten Legislaturperiode. Wir erhoffen uns natürlich auch, dass wir mit der gleichzeitigen Vorlage von Gesetzentwurf und Antrag ein Stück zur Befriedung des langjährigen Streits beitragen. Wir alle haben damit die Gelegenheit, uns positiv zum Antrag zu bekennen. Nutzen wir gemeinsam die Chance! Ich bitte Sie daher, den Gesetzentwurf in den Umweltausschuss zu überweisen, und ich werbe sehr um die Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.