Protocol of the Session on August 28, 2013

Der Abgeordnete Bernig spricht für die Linksfraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man die Genese des vorliegenden Gesetzentwurfs betrachtet, kann man feststellen - das haben wir heute schon gehört -: Was lange währt, wird gut.

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Besoldungs- und Versorgungsanpassung, also zur Übernahme des Tarifergebnisses für Beamte, kann nicht für sich allein betrachtet werden. Er ordnet sich ein in einen langen, manchmal auch zähen Diskussionsprozess der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes mit der Landesregierung und umgekehrt, also der Landesregierung mit den Gewerkschaften. Dabei reichte die Bandbreite der Themen von beamtenrechtlichen über tarifvertragliche Regelungen bis hin zu Fragen der Modernisierung der öffentlichen Verwaltung in Brandenburg, genauer: bis hin zum Personalabbau.

Dabei wurde im Jahr 2010 ein wichtiger Zwischenschritt erreicht, was die Übernahme des Tarifergebnisses für die Beamten betraf: Erstmals nach 20 Jahren - Herr Burkardt, erstmals! wurde für sie das Tarifergebnis in Brandenburg eins zu eins, also zeit- und inhaltsgleich, übernommen. Insofern kann ich der Gegenäußerung der Landesregierung zur Stellungnahme des Beamtenbundes überhaupt nicht zustimmen, die sie in der Begründung zum vorliegenden Gesetzentwurf anführt. Darin heißt es, in der Vergangenheit seien die Tarifergebnisse für die

Beamten „weitestgehend nachgezeichnet worden.“ Das stimmt aber erst ab 2009. Davor sind sie regelmäßig zeitlich und inhaltlich abgekoppelt worden, Herr Burkardt, und es gab zum Teil erhebliche Kürzungen oder die Abschaffung von Zulagen und Sonderzuwendungen sowie Kürzungen der Pensionen. Dieser Prozess hat sich seit der Föderalismusreform 2006 verstärkt. Die Länder sind in einen Wettstreit um den billigsten Beamten eingetreten. Nicht umsonst führten die Gewerkschaften nach 2010 mit Nachdruck die Diskussionen um die Weiterführung der Sonderzahlungen und zum Ausgleich der Tarifabkopplungen, die vor 2009 erfolgten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in diesem Jahr ordnet sich die Übernahme des Tarifergebnisses in ein ganzes Paket von Vereinbarungen mit den Gewerkschaften ein, die auch alle mehr oder weniger Geld kosten und die nicht alle - Frau Vogdt, wie Sie eben bemerkt haben - in diesem Gesetz stehen. Dass die Gespräche letztendlich in diese Paketverhandlungen oder auch Gespräche mündeten, ist der Erkenntnis aller Beteiligten zu verdanken, dass alle Maßnahmen, die das Personal betreffen, auch strukturelle Maßnahmen sind, die dauerhaft die Personalkosten erhöhen.

Dass da nicht alles möglich ist, was man sich wünscht, war auch den Gewerkschaften klar. Hinzu kam, dass die Prioritäten bei den einzelnen Gewerkschaften durchaus unterschiedlich waren. Während die einen den Schwerpunkt auf die 1:1-Übernahme des Tarifergebnisses und auf die Fortzahlung des Weihnachtsgeldes legten, waren für die anderen die Verkürzung der Arbeitszeit und Maßnahmen zum altersgerechten Arbeiten wichtig, und wieder andere verlangten ein komplettes mittelfristiges Personalkonzept.

Ich teile die Auffassung des Deutschen Beamtenbundes in seinem offenen Brief nicht, dass die Beamtinnen und Beamten durch die Landesregierung zu einem Haushaltsposten oder leidigen Kostenfaktor degradiert werden. Tatsache ist, dass die Abkopplung vom Tarifergebnis um jeweils ein halbes Jahr in anderer Weise im System verbleibt und nicht zur Haushaltskonsolidierung genutzt wird. So wurden in den Gesprächen der Landesregierung mit den Gewerkschaften neben der Besoldungs- und Versorgungserhöhung auch andere Maßnahmen vereinbart. Die Diskussion um die Sonderzahlung wird durch die Einrechnung in das Grundgehalt beendet. Dass den Gewerkschaften die Höhe von 21 Euro nicht reicht, kann ich nachvollziehen. Wir dürfen aber auch nicht vergessen, dass die Hälfte des bisherigen Verheiratetenzuschlags, also weitere 55,70 Euro, ebenfalls in das Grundgehalt eingerechnet wird. Außerdem erhalten alle Beamten einheitlich 30 Tage Urlaub, die Lehrer an Grund- und Oberschulen haben eine Stunde weniger - die Maßnahmen sind aufgezählt worden. Was nicht zu vernachlässigen ist - Minister Markov hat die Zahlen genannt -, ist, dass es auch zu mehr Neueinstellungen kommt, was auch der Verjüngung der Landesverwaltung zugutekommt.

Was auch noch wichtig ist, ist, dass Verhandlungen zur Fortschreibung des Tarifvertrags Umbau vereinbart wurden. Hier wird es weitere Maßnahmen geben, die zum Nutzen der Beschäftigten zu Buche schlagen.

Wir haben also eine Menge erreicht. Wenn die DGB-Vorsitzende Doro Zinke berichtet, dass sie eine Menge Anrufe von ihren Amtsbrüdern und -schwestern erhalten hat, die sie zu diesem Ergebnis beglückwünscht haben, dann können wir auch sagen,

dass wir im Ländervergleich offensichtlich gar nicht so schlecht dastehen.

Was zeigt uns aber diese unterschiedliche Entwicklung in den Ländern? Die Föderalismusreform II hat sich nicht bewährt. Sie schafft völlige Unübersichtlichkeit. Der sogenannte Wettbewerb ist für einen attraktiven öffentlichen Dienst ungeeignet. So halten wir nicht die besten Köpfe im Land Brandenburg. Sie gehört rückgängig gemacht.

(Beifall DIE LINKE und B90/GRÜNE)

Wir brauchen im öffentlichen Dienst einheitliche Standards in der Besoldung, um eine vernünftige Daseinsvorsorge in allen Ländern zu gewährleisten. Das entspräche auch dem Verfassungsgrundsatz der Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse. - Danke schön.

(Beifall Die LINKE)

Der Abgeordnete Vogel setzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN fort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich schließe nahtlos bei Herrn Bernig an, weil ich denke, das Grundproblem ist in der Tat die Föderalismusreform und auch die Föderalismusreform in Verbindung mit dem Auseinanderfallen der Tarifgemeinschaften der Länder, des Bundes und der Kommunen, sodass wir heute vor einem Flickwerk von unterschiedlichen Tarifvereinbarungen stehen, die wiederum Eingang in weitergehende Entscheidungen der Landesparlamente über die Besoldung der Beamten finden. Dieses Auseinanderklaffen, denke ich, werden wir als Brandenburgerinnen und Brandenburger auch gar nicht alleine lösen können, sondern hier ist in der Tat die Landesregierung gefordert, Druck auszuüben, dass diese Fehlentscheidungen rückgängig gemacht werden und wir wieder zu einem einheitlichen Tarifabschluss für ganz Deutschland kommen. Ich glaube, dann sind wir diese Diskussion auch los. Was wir jetzt erleben, ist, dass dieses Auseinanderklaffen tatsächlich stattfindet. Berlin ist aus der Tarifgemeinschaft ausgetreten gewesen. Dort beträgt die Differenz inzwischen 10 %.

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Bernig [DIE LINKE])

- Ja, inzwischen sind sie wieder drin.

Die schwarz-gelbe Regierung in Hessen ist übrigens auch nicht in der Tarifgemeinschaft, sie ist auch noch nicht wieder eingetreten. Liebe Frau Vogdt, das mit den 21 Euro stimmt übrigens nicht, es sind zukünftig zwölf mal 21 Euro

(Zuruf der Abgeordneten Vogdt [FDP])

als Weihnachtsgeld. In Hessen kann sich der Beamte von seinem Weihnachtsgeld übrigens überhaupt keinen Weihnachtsbaum kaufen, weil nämlich gar kein Weihnachtsgeld gezahlt wird. Das gehört dann auch zur Ehrlichkeit dazu.

Was mir aber wichtig ist: Ich denke, wir haben einen Vereinbarungsaspekt dergestalt, dass wir als Gesetzgeber nicht alleine entscheiden können, um wie viel die Beamtenbesoldung ansteigen soll. Dieser Vereinbarungsaspekt bezieht ein, dass es Gespräche gibt, die eine Art von Verhandlungs- und Vereinbarungscharakter haben. Was mich dann schon etwas verblüfft, ist, dass die Landesregierung am 21. Juni eine Pressemitteilung seitens der Ministerien der Finanzen und des Innern herausgibt, in der es heißt: „Landesregierung vereinbart Besoldungsund Beschäftigungspaket mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes“, und es dann - zugegebenermaßen gleichzeitig Erklärungen des DGB gibt: „Durchbruch bei ÖD-Gesprächen im öffentlichen Dienst“, und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft verkündet: „Einigung in der Besoldungserhöhung im Beamtenbereich erzielt“.

Seltsamerweise gab es dann am 16. August ein Schreiben des dbb an die Abgeordneten des Brandenburger Landtags, in dem herausgestellt wird, dass es mitnichten eine Einigung gegeben hat. Ich konnte das erst gar nicht glauben, ich habe nachgefragt. Die Aussage war - und da hätte ich dann schon gerne Aufklärung -, dass es getrennte Verhandlungen gegeben haben soll, dass also auf der einen Seite mit den Gewerkschaften geredet wurde, Vereinbarungen erzielt wurden, auf der anderen Seite mit dem dbb, der dbb die Gespräche dann am 21. Juni ausgesetzt und erst Anfang August für sich selbst eine Entscheidung getroffen hat, das, was zu Papier gebracht wurde, nicht mitzutragen. Ich denke, das ist nicht geeignet, Glaubwürdigkeit der Landesregierung bei den Beamten herzustellen. Das geht überhaupt nicht. Von daher bitte ich darum - weil anschließend der Minister vielleicht noch einmal die Möglichkeit hat, das Wort zu ergreifen -, dass dazu Ausführungen kommen.

Wir haben auch zugesagt, die 1:1-Übernahme anzustreben. Wir wissen, dass in fast allen Bundesländern diese 1:1-Übernahme nicht termingerecht stattfindet, dass es absolut üblich ist, Paketlösungen zu tätigen, und dass diese Paketlösungen in der Gesamtschau durchaus akzeptabel sind. Wir können das ja im Einzelnen dann noch einmal in den Ausschüssen diskutieren. Deswegen ist es auch gut, dass es in den Ausschuss überwiesen wird. Aber ich möchte wirklich diesen Gesamtpaketaspekt herausheben. Es gibt Verbesserungen zum Beispiel beim Erholungsurlaub, es gibt Verbesserungen bei altersspezifischen Regelungen. Ich denke, das muss dann auch wie die Pflichtstundenabsenkung bei den Lehrerinnen und Lehrern in die Gesamtbeurteilung einfließen. Dann kann man auch über dieses halbe Jahr Verschiebung reden. Ich denke, das ist sehr in Ordnung. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. - Recht herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE und vereinzelt SPD)

Das Wort erhält bei Bedarf noch einmal die Landesregierung.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Manchmal finde ich das schon wirklich witzig, was hier so abläuft. Da sagt Frau Vogdt: Rot-rote Ideologie, die gönnen den Beamten nichts - und die CDU klatscht. Na hallo! Wissen Sie,

was Sie gemacht haben, als Sie in der Regierung waren? Eine Nullrunde haben Sie gemacht! Ein Glück, dass die SPD sich besonnen hat.

(Beifall Die LINKE)

Sie haben damals eine Nullrunde mitgemacht. Dann möchte ich gerne einmal wissen, was das für eine Ideologie ist. Da klatschen Sie auch noch! Solch einen Vergesslichkeitsgrad finde ich wirklich frappierend und bemerkenswert. Und deswegen wollte ich das noch einmal im Protokoll festgehalten wissen.

(Zuruf von der CDU)

Zweitens: Herr Vogel, Sie haben mich gefragt. Der dbb ist nicht Mitglied im DGB. Deswegen wollte der dbb auch separate Verhandlungen. Die hat er bekommen. Wir haben nicht verhandelt, sondern Gespräche geführt. Was stimmt, ist Folgendes: Ja, der dbb war mit dem Ergebnis nicht zufrieden, weil er nur eins wollte, er wollte die zeit- und wirkungsgleiche Übernahme, und alles andere, das Restpaket, das war denen vollkommen gleichgültig. Da können Sie ruhig den Kopf schütteln, so war das, und der Brief sagt es ja auch aus. Sie wollten nur 1:1 eine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme. Wir haben ein Paket geschnürt. Gut, dann ist der dbb damit eben unzufrieden.

Wenn ich mir ansehe, wie das in anderen Ländern gelaufen ist, ja, es gibt zwei Länder, die haben 1:1 eine zeit- und wirkungsgleiche Übernahme gemacht, Hamburg und Bayern. In allen anderen Ländern ist das sehr unterschiedlich. Dort ist es nach den Einkommensgruppen gestaffelt, auf die Jahre später oder früher und auch nicht prozentual gleich geregelt. Es braucht auch keine Einigung. Entscheidend ist hier der Landtag. Dieser Landtag entscheidet und dieser Landtag setzt dieses Gesetz.

Wir haben uns bemüht, mit den Gewerkschaften vernünftig zu sprechen, um aufzunehmen, was für sie besonders wichtig ist. Vielleicht habe ich das alles falsch in Erinnerung. Ich habe aber sehr wohl das Gefühl, dass einem Großteil der Gewerkschaften - nicht dem dbb - das altersgerechte Arbeiten ganz enorm wichtig war, um diejenigen, die unter enormen Belastungen zu leiden haben, ein Stückchen mehr zu entlasten. Insofern haben wir ein sehr ausgewogenes Ergebnis erreicht. Es ist nicht jeder zufrieden. Das weiß ich auch. Ich bin aber überzeugt und hoffe - es ist jetzt in Ihrer Hand -, dass es so angenommen wird.

Noch ein weiterer Punkt. Ja, 21 Euro im Jahr 2013 erst ab 01.07., aber ab da jeden Monat, wenn Sie so wollen, einmal um sechs Monate verspätet. Danach ist es aber monatlich in der Tabelle aufgeführt. Sie haben den Zinseszins, weil wir es in die Tabelle einarbeiten. So gesehen werden wir, langfristig gesehen, die sechsmonatige Verschiebung dieses Monatsbeitrages kompensieren. - Danke.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Meine Damen und Herren! Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs, Drucksache 5/7741, an den Aus

schuss für Haushalt und Finanzen. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Beides ist nicht der Fall.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Gesetz zur Neuregelung des brandenburgischen Besoldungsrechts und des brandenburgischen Beamtenversorgungsrechts

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/7742 (2. Neudruck)

1. Lesung

Wir beginnen wieder mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Dr. Markov, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Jetzt schaue ich einmal speziell in die Richtung, weil dort diejenigen sitzen, die diesen Entwurf hauptverantwortlich bearbeitet haben.

Der Gesetzentwurf enthält verschiedene beamtenrechtliche Regelungen. Mit diesen beiden Gesetzentwürfen werden geltende bundesrechtliche Regelungen komplett durch Landesrecht ersetzt werden. Wir schaffen ein eigens Landesgesetz für die Beamtinnen und Beamten, für die Richterinnen und Richter.

Diese neue Regelung geht einher mit einer ganzen Anzahl bemerkenswerter Veränderungen. Erstens. Im Besoldungsrecht stärken wir das Leistungsprinzip und führen eine Besoldung ohne Altersdiskriminierung ein. Das ist uns aufgegeben worden. Wenn man sich das anschaut, stellt man fest, dass die Neuorientierung im EU-Recht so gestaltet ist, dass die Alterszuwächse nicht gerecht sind. Vielmehr soll ausschließlich der Erfahrungsgewinn für das Vorrücken in den Besoldungsstufen, also in den Erfahrungsstufen, die Basis sein. Das haben wir jetzt vollzogen.

Wenn man das vollzieht, muss zwangsläufig die Grundtabelle A überarbeitet oder angepasst werden. Wenn man die Zeiten berücksichtigt, die Bewerber vor ihrem tatsächlichen Diensteintritt geleistet haben, können diese auch in der Stufenzuordnung berücksichtigt werden. Das ist etwas Positives.

Wir stellen weiterhin die verfassungskonforme Professorenbesoldung sicher. Sie wissen, es gab ein Urteil des Verfassungsgerichts, das zwar nicht für Brandenburg zutraf, das aber in gewissen Analogien auch für uns galt und gilt. Deswegen haben wir diese Veränderungen gleich mit vorgenommen. Bei den W2-Professuren und W3-Professuren wird die Ausgestaltung der Leistungsbezüge so vorgenommen, dass künftig ein unbefristeter und unwiderruflicher Anspruch auf einen Mindestbetrag von Leistungsbezügen besteht. Der Mindestbetrag bewirkt, dass die Professorinnen und Professoren, die bisher keine oder zu geringe Leistungsbezüge erhalten haben, rückwirkend zum 01.01.2013 ausreichend besoldet werden. Für diejenigen Professoren, deren Leistungsbezüge den Mindestbetrag

bereits jetzt erreichen oder überschreiten, ergeben sich keine Veränderungen.