Protocol of the Session on August 28, 2013

wo Bürgerhaushalte und ehrenamtliches Engagement gelingen, stellen Sie fest, dass es dort gelingt, wo Menschen die Kompetenz haben, Dinge auch zu entscheiden. Einem Gremium, das die Kompetenz hatte, diese Kompetenz zu rauben, halte ich für grundsätzlich falsch. Das hat überhaupt nichts mit dem Landesschulbeirat zu tun.

(Beifall B90/GRÜNE und FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete von Halem.

Es gibt die Möglichkeit, auch darauf zu reagieren. - Frau Ministerin Dr. Münch hat das Wort.

Ich möchte die Debatte nicht unnötig in die Länge ziehen; wir sollten sie im Fachgremium führen. Aber eines ist mir wichtig, Frau von Halem: Gerade weil Sie genauso wie ich den Landesschulbeirat als Gremium hoch schätzen, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass es darum geht, ein analoges Gremium mit einer ähnlichen Kompetenz und einer ähnlichen Bedeutung wie der des Landesschulbeirats zu schaffen. Die Beschlusskompetenz können wir aus rechtssystematischen Gründen nicht aufrechterhalten, weil wir in unserer demokratischen Struktur hier anders aufgestellt sind. Das ist der Unterschied, um den es mir geht.

Jedoch nehme ich die Gelegenheit wahr, noch auf etwas anderes hinzuweisen, was Sie ansprachen: Das Problem bezüglich der Rechtsaufsicht über die Jugendämter, das Sie im Gesetzestext finden, ist ein anderer Punkt. Der hat mit dem ersten nichts zu tun. Das sind zwei verschiedene Dinge. Die Integration des Landesjugendamtes ins Ministerium und die Verlagerung der Rechtsaufsicht vom Innenministerium auf das Jugendministerium geschieht deshalb, weil es fachlich sinnvoll ist, die Dinge zu bündeln. Das sind zwei verschiedene Dinge; Sie hatten das vorhin angesprochen.

Letzter Satz: Der Landesschulbeirat wird hoch geschätzt und ist hoch kompetent. Etwas Ähnliches entsteht hier, weil die bisherige Form rechtssystematisch so nicht mehr möglich ist. Das ist der Unterschied. Ich denke, wir werden dazu noch intensiv miteinander sprechen.

(Frau von Halem [B90/GRÜNE]: Wenn man es nicht ein- gliedert, ist es so!)

Vielen Dank, Frau Ministerin Dr. Münch. - Wir sind jetzt am Ende der Aussprache angelangt. Ich komme zur Abstimmung.

Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung in der Drucksache 5/7723 - „Gesetz zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfestrukturen“ - an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Keine. Damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig überwiesen worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und eröffne Tagesordnungspunkt 9:

Gesetz zur Änderung des Landesgleichstellungsgesetzes und des Brandenburgischen Hochschulgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/7724

1. Lesung

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Baaske, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat obliegt mir jetzt die Einführung eines Gesetzentwurfs, dessen Vorgänger schon fast 20 Jahre alt ist; Regine Hildebrandt hatte das Gesetz im Jahre 1994 eingebracht. Wenn man es sich anguckt, stellt man anhand der Formulierungen fest, dass es schon etwas älter ist. Es sind in der Tat einige Donnerstage ins Land gegangen, sodass wir nicht nur eine Novelle erarbeitet, sondern gesagt haben: Wir bringen ein völlig neues Gesetz auf den Markt.

Zum anderen muss man nicht unbedingt Leser der „Emma“ vom heutigen Tage sein, um mitzubekommen, dass wir mit der Gleichstellung noch etwas im Rückstand sind und in Brandenburg noch einiges zu tun haben.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE und B90/GRÜNE)

Da ziele ich also nicht unbedingt nur auf die privaten Betriebe, sondern durchaus auch auf den öffentlichen Dienst ab, den wir mit diesem Gesetz ganz besonders berücksichtigen wollen und können.

Gleichwohl möchte ich an die Bundesratsinitiativen erinnern, die wir zur Gleichstellung von Frau und Mann, insbesondere zur Quotenregelung, mit dem Land Hamburg eingebracht haben. Aber heute geht es um die Vorbildwirkung des öffentlichen Dienstes. Auch da müssen wir uns ein bisschen an die eigene Nase fassen.

Wir können stolz darauf sein, dass wir inzwischen 40 % Frauen im höheren Dienst haben. Wenn auch über die Hälfte der Beschäftigten in der Landesverwaltung Frauen sind, sind eben nur 40 % im höheren Dienst und noch lange nicht 50 %. Wenn wir uns angucken, wie das mit der Verteilung der Stellen von Referatsleiterinnen und Abteilungsleiterinnen ist - dort sind es 25 % -, dann wissen wir, dass auch da noch einiges zu tun ist und das keinesfalls dem Selbstlauf überlassen werden darf.

Ähnlich verhält es sich in den Gremien: Dorthin haben wir in den letzten Jahren nur mit einem Anteil von 25 % Frauen entsandt. Auch das ist eine Zahl, die nicht befriedigen kann. Immer, wenn ich im Kabinett vorgetragen habe, dass ich nicht darüber erfreut bin, dass ein Herr Sowieso und nicht eine Frau Sowieso benannt wurde, hieß es: Ja, hättest du uns das mal eher gesagt. - Genau das greifen wir auf. Wir wollen, dass in

Zukunft die Gleichstellungspläne in den Ressorts ein wenig besser umgesetzt werden, dass man auf die nächsten Jahre guckt und nicht nur auf die nächsten 14 Tage, was an Personaländerungen ansteht, wann welche Gremien zu besetzen sind und wie man es hinbekommt, dass dort mehr Frauen bestellt werden. Wir werden auch zusammen mit den Gleichstellungsbeauftragten der Ressorts ganz konkret kontrollieren, ob die Gleichstellungspläne ihren Namen tatsächlich verdienen.

Ich glaube auch, dass wir mit der Höherbewertung der Gleichstellungsbeauftragten als solche in den Ressorts einiges bewegen können. Zunächst einmal ist unsere Landesgleichstellungsbeauftragte das erste Mal im Gesetz genannt; bisher gab es das so nicht. Das heißt, sie wird dort ganz konkret verankert.

Wir werden aber auch die Gleichstellungsbeauftragten der Ressorts relativ konkret beschreiben. Das heißt, es wird genau festgelegt, welche Rolle sie eigentlich spielen, was ihre Aufgaben sind, welche Kompetenzen sie haben, wie sie auf die Gleichstellungspläne einwirken und was passiert, wenn sie sich nicht mit dem Chef oder der Chefin bezüglich des Gleichstellungsplans usw. einig werden. All das ist jetzt relativ konkret geregelt, und ich finde das auch in Ordnung so.

Ich bin auch davon überzeugt, dass wir mit der Quotenregelung bei Einstellungen und Beförderungen ein Stück weiterkommen werden. Bisher hieß es: „Frauen können auch bevorzugt werden“, aber jetzt heißt es ganz konkret: Guckt mal nach, ob ihr auf dieser Beförderungsstufe bei diesen Stellen eine paritätische Besetzung von Frauen und Männern habt. Wenn es da Unterschiede gibt, dann ist in Zukunft bei gleicher Eignung eben die Frau zu nehmen. Ich denke, das ist nur konsequent.

Ähnlich verfahren wir in Zukunft bei den Gremien. Das heißt, wenn eine Besetzung in einem Beirat, Aufsichtsrat oder Ähnlichem vorzunehmen ist, dann ist, wenn nicht 50 % Frauenquote erreicht sind, eine Frau zu benennen. Bisher war das immer eine Soll-Vorschrift, in Zukunft wird es eine Muss-Vorschrift sein. Ich erkläre meinen Kindern immer, wenn sie nicht wissen, was der Unterschied zwischen Sollen und Müssen ist: Na, spätestens, wenn du überlegst, ob du aufs Klo gehen musst, dann weißt du, ob du aufs Klo gehen sollst oder musst. - Dann, denke ich, wird auch jedem klar, was der Unterschied ist und dass sich die Ressorts bei der Benennung von Gremienvorschlägen grundsätzlich einen Kopf darüber machen müssen, wen sie benennen wollen.

Dieses Gesetz ist auch eines zur Anpassung des Hochschulrechts, weil wir der Meinung sind, dass wir auch dort mit der Gleichstellung nicht weitergekommen sind. Ich kann mich gut an meine 1. Legislaturperiode im Jahre 2003 erinnern. Da hatten wir einen Professorinnenanteil von 19 %. Jetzt sind es 20 %. Wir sind dort also nicht weitergekommen. Gleichwohl haben wir 39 % Juniorprofessorinnen, 43 % Promotionen von Frauen und 47 % Habilitationen von Frauen. Warum wir nicht in einer ähnlichen Dimension auch Professorinnen haben sollten, erschließt sich mir nicht. Das Gesetz sollte auch auf die Hochschulgesetzgebung angewandt werden, um dort ähnliche Strukturen zu bekommen, wie wir sie uns generell in der Wirtschaft wünschen.

Zugegebenermaßen - das will ich als Letztes sagen - hätte ich mir gewünscht, dass wir dieses Gesetz noch stärker auf die Kommunen hätten anwenden können. Aber Konnexität und

Selbstverwaltung sind ein hohes Gut auf der einen Seite und ein scharfes Schwert auf der anderen Seite. Da werden wir also nicht weiterkommen. Wir hatten vor, die GBAs von 30 000 Einwohner auf 20 000 Einwohner pro Kommune herunterzuführen. Das ist uns nicht gelungen. Ich setze darauf, dass hier aber auch in den Gebietskörperschaften - sprich: in den Stadtverordnetenversammlungen - der eine oder andere Antrag aus den Reihen der Parteien kommt, die auch im Landtag vertreten sind, um so etwas hinzubekommen und dann ähnliche Strukturen auch in den Kommunen zu erhalten, insbesondere in den Kommunen, in denen die Politik - sprich: der Stadtrat - der Auffassung ist, dass für Gleichstellung in der Verwaltungsspitze nicht gesorgt wird. - Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Vereinzelt Beifall SPD)

Schönen Dank, Herr Minister Baaske. - Wir kommen nunmehr zum Beitrag der CDU-Fraktion. Frau Abgeordnete Schulz-Höpfner hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte an den Anfang stellen, dass ich, genauso wie der Minister, Handlungsbedarf sehe. Aber wenn man genauer hinschaut, muss man feststellen, dass wir zum Beispiel in unseren Landesgesellschaften ganze zwei Geschäftsführerinnen haben. Wer hat Sie eigentlich daran gehindert, Ihrem Ansinnen auch schon in den vergangenen 20 Jahren Rechnung zu tragen?

(Beifall CDU und FDP)

In der Tat: Heute hätten wir hier vielleicht auch einmal eine Ministerpräsidentin begrüßen können.

(Beifall der Abgeordneten Schier [CDU])

Vor dem Hintergrund des Gesetzes wäre das sicherlich ein sehr starkes Signal gewesen, gleichwohl ist das nicht gegen den Ministerpräsidenten gerichtet, der heute ernannt worden ist.

(Ministerpräsident Dr. Woidke: Da wäre ich jetzt aber auch erschüttert!)

Ich wünsche dir alles Gute für deine Tätigkeit.

(Ministerpräsident Dr. Woidke: Danke!)

Das Gleichstellungsgesetz ist in der Tat schon 20 Jahre alt. Im Eingangstext zur Novelle zum Landesgleichstellungsgesetz und zum Brandenburgischen Hochschulgesetz heißt es unter „A. Problem“:

„Der Anteil von Frauen in Führungspositionen und Gremien ist in der Landesverwaltung Brandenburg verbesserungsbedürftig. Kontrollinstrument für die Anwendung des Landesgleichstellungsgesetzes sind die Gleichstellungsberichte.“

Der 5. Landesgleichstellungsbericht datiert vom Oktober 2009 und umfasst den Berichtszeitraum 2004 bis 2008. Das heißt, wir novellieren das Gesetz, ohne dass wir auf die aktuelle Situ

ation, auf die aktuellen Zahlen Bezug nehmen können. Denn wir beziehen uns - wie Sie selbst sagen - auf den 5. Landesgleichstellungsbericht mit dem eben genannten Zeitraum von 2004 bis 2008. Der sollte ja der Gradmesser für die Novelle sein.

Ihre Ankündigung des 6. Berichts - im letzten Ausschuss - für das I. Quartal 2014 halte ich somit, mit Verlaub, auch nicht für zielführend. Das heißt, es wäre logisch, auch anhand Ihrer eigenen Darstellung, einen Landesgleichstellungsbericht für den Zeitraum ab 2009 vorzulegen, um die Entwicklungen nachzuvollziehen und dann das Landesgleichstellungsgesetz und das Hochschulgesetz zu novellieren. Es sei denn, Sie hätten Erkenntnisse, die diese Verfahrensweise notwendig oder den Gleichstellungsbericht überflüssig machen würden.

Inhaltlich möchte ich von daher nur zu einigen Punkten Stellung nehmen.

Erstens: Dass die Landesgleichstellungsbeauftragte mit ihren Aufgaben und Rechten im Gesetz verankert wird, ist zu begrüßen. Positiv ist auch, dass sie unabhängig agieren kann und keinen Weisungen unterworfen ist.

Zweitens: Neu ist, dass auch Unternehmen, an denen das Land beteiligt ist, in den Geltungsbereich des Landesgleichstellungsgesetzes einbezogen werden sollen. Da stellt sich natürlich die Frage: Wurde denn schon einmal geschaut, was die Ergebnisse der bisherigen Verfahrensweise sind? Welche Erfahrungen haben die Unternehmen zum Beispiel bei den Auftragsvergaben gemacht? Hat sich die Frauenquote tatsächlich verbessert oder wurden kurzfristig Frauen eingestellt, um an Aufträge zu kommen? Auch von dieser Verfahrensweise wurde mir schon berichtet.

Drittens: Es gibt eine in der Tat sehr harte Kritik vonseiten der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten. Weder hat es eine intensive Einbeziehung der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in die kommunale Gesetzeserarbeitung gegeben, noch wurden die Stellung und die Arbeit der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten in das Gesetz eingebracht.

(Beifall der Abgeordneten Frau Schier und Frau Heinrich [CDU])