Wir haben in unserem Antrag all das noch einmal aufzugreifen versucht, und wir wollten zwei ganz wichtige Signale setzen. Wir wollen erstens keine weiteren rechtlichen Auseinandersetzungen. Das Urteil ist vollumfänglich umzusetzen. Wir wollen, dass endlich Schallschutz im Umfeld des Flughafens realisiert wird. Wir wollen auch, dass die planfestgestellten Schallschutzmittel vollumfänglich finanziert werden, und da brauchen wir auch die anderen Gesellschafter im Boot, damit die Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Wir sind der Auffassung, dass, wenn man über unseren Punkt 4 des Entschließungsantrags abstimmt, auch der Antrag der Grünen hinfällig ist. Es wäre vernünftig gewesen, mit uns gemeinsam den Antrag zu stellen. Es gibt keine Differenzen in der Sache, sondern es geht wieder nur darum: Wer hat wann einen Antrag gestellt, und wer kann sich damit draußen profilieren? Solche Spielchen machen wir nicht mit.
Deshalb bitte ich, unserem Antrag zuzustimmen. Wir werden eine namentliche Abstimmung fordern, um zu signalisieren, dass wir zu unseren Versprechen stehen. Wir fordern: Machen Sie sich mit uns gemeinsam stark - in Berlin und im Bund -, damit wir für unsere Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg mehr Lärmschutz realisieren können! - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Gregor-Ness. - Wir kommen zum Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Abgeordneter Jungclaus hat dazu die Gelegenheit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Es ist schon ein starkes Stück, Frau GregorNess, wenn Sie im Zusammenhang mit diesem Antrag von Spielchen reden, weil: Sie hätten ja jederzeit die Möglichkeit gehabt, den Antrag mit uns gemeinsam zu stellen,
Ich finde es auch ziemlich erstaunlich, hier eine Rede von Ihnen zu hören, in der Worte vorkommen wie „Umsetzung ohne Wenn und Aber“, „gutes Gelingen“, „Einigkeit“, „Rechtssicherheit“. Das sind alles Worte, die ich mit dem Flughafen bisher nicht unbedingt in Verbindung bringe.
Aber weil es in der bisherigen Diskussion etwas untergegangen ist, möchte ich noch einmal klarstellen, dass wir heute über drei verschiedene Bereiche des Schutzes vor Fluglärm beraten: Erstens über die CDU-Initiative für ein Nachtflugverbot von 23 bis 6 Uhr, zweitens über den Antrag unserer Fraktion, dass sich Brandenburg mit einer Bundesratsinitiative für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr einsetzt, und drittens, unseren Antrag mit der Forderung an die Landesregierung, das Urteil des Oberverwaltungsgerichts zum Schallschutzstandard zu akzeptieren.
Unsere Fraktion hatte bereits 2010 den Antrag für ein Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr am BER gestellt. Nachdem wir uns im Landtag in diversen Ausschusssitzungen und Anhörungen mit dem Thema befasst hatten, gab es im Februar dieses Jahres die Annahme des Volksbegehrens durch den Landtag sowie ein Umschwenken des Ministerpräsidenten in dieser Frage; wenn bisher auch nur mit Worten, Taten folgten ja noch nicht.
Für uns ergaben sich in der Anhörung zum CDU-Antrag keine neuen Erkenntnisse. Fluglärm macht krank, besonders nachts, besonders an einem solch dicht besiedelten Standort.
Des Weiteren gibt es keine ausreichenden Belege für eine wirtschaftliche Notwendigkeit von Nachtflügen - auch nicht für die Zeit von 22 bis 23 Uhr. Aus diesem Grund stimmen wir der Beschlussvorlage des Infrastrukturausschusses zu, den CDU-Antrag abzulehnen.
Kommen wir zum zweiten Punkt: Wir hatten unseren Antrag für eine Brandenburger Bundesratsinitiative gestellt, weil es ne
ben den Bemühungen auf Landesebene durchaus sinnvoll ist, dies auch auf Bundesebene anzustreben. Dabei sind wir allerdings davon ausgegangen, dass die Landesregierung hier auch Forderungen formuliert, die eine tatsächliche Verbesserung für die Bevölkerung beim Lärmschutz gewährleisten. Im Gegensatz zu den Initiativen aus Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg will Brandenburg aber weiterhin nur vor „unzumutbarem“ Fluglärm schützen. Wer wie „unzumutbar“ definiert, bleibt völlig unklar.
Darüber hinaus sollen nach dem Willen der Landesregierung relevante Entscheidungen und Kriterien zum Bundesverkehrsministerium abgeschoben werden. Dieser Freibrief für den Bundesverkehrsminister betrifft ebenso die Entscheidung, wer bei der Öffentlichkeitsbeteiligung einbezogen werden soll - absolut unverständlich, wenn man bedenkt, wie wichtig unserer Landesregierung die Bürgerbeteiligung sonst angeblich immer ist.
Die brandenburgische wie auch die hessische Bundesratsinitiative bestätigt lediglich die völlig unzureichenden Lärmschutzregelungen des geltenden § 29b Luftverkehrsgesetz und schränkt den Lärmschutz besonders in den Nachtstunden weiterhin ein. Wir fordern daher, dass Brandenburg entweder seine Initiative stark überarbeitet oder sich zumindest den Ländern RheinlandPfalz und Baden-Württemberg anschließt.
Ich komme nun zum Punkt 3: Als Matthias Platzeck kurz nach der Urteilsbekanntgabe gefragt wurde, ob der Versuch, beim Oberverwaltungsgericht den Schallschutzstandard für die BER-Anrainer zu verringern, ein Fehler war, antwortete er:
„Bevor wir irgendwelche Schlüsse ziehen, warten wir die schriftliche Urteilsbegründung ab. […] Was das Gericht verlangt, ist eine Steigerung des sehr guten Schallschutzes.“
Diese Aussage ist zum einen völlig falsch. Das OVG hat schließlich nur den Schallschutz bestätigt, der vom Flughafen geplant und beantragt sowie von der Planfeststellungsbehörde genehmigt wurde.
Von Steigerung kann hier also überhaupt nicht die Rede sein. Die Antwort zeigt aber vor allem, dass wir uns eben nicht darauf verlassen können, dass wir nach dem Urteil Rechtsfrieden haben.
Eine eindeutige Positionierung zum Anerkennen des Urteils, liebe Kolleginnen und Kollegen, hört sich anders an.
Deshalb bedarf es eines deutlichen Zeichens von uns Abgeordneten, so wie es in unserem Antrag formuliert ist. Man kann diese wichtige Forderung auch nicht mit einem Unterpunkt eines Antrags zu einem völlig anderen Thema abhaken, sozusagen von hinten durch die Brust ins Auge, wie es jetzt Rot-Rot versucht, nach dem Motto: Machst du eine namentliche Abstimmung, mache ich auch eine.
Ich begrüße zwar, dass in der Beschlussempfehlung des Ausschusses zum Thema Nachtflug auch der Aspekt des Schallschutzes auftaucht, aber der Umgang mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist aus unserer Sicht ein Thema, welches eines gesonderten Antrags bedarf.
Mittlerweile liegt auch die Urteilsbegründung vor, die noch einmal ausdrücklich betont, dass die Flughafengesellschaft systematisch gegen den Planfeststellungsbeschluss verstoßen hat. Und was hat die brandenburgische Planfeststellungsbehörde getan? - Tatenlos zugeschaut. Man kann hier also durchaus von Behördenversagen sprechen.
Jedenfalls ist dies kein Thema, welches in einer Beschlussempfehlung des Ausschusses zu einem ganz anderen Sachverhalt noch einmal so schnell unter viertens - also unter „ferner liefen“ - abgehakt werden kann. Es sind zwei unterschiedliche Paar Schuhe, die wir auch in gesonderten Dokumenten abgestimmt haben möchten. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses hat ihren Ursprung schließlich im CDU-Antrag, der sich mit dem Nachtflugverbot und der weiteren kapazitiven Entwicklung des Flughafens beschäftigt. Vom OVG-Urteil in Sachen Schallschutzprogramm ist im CDU-Antrag nichts zu lesen.
Wir begrüßen es zwar grundsätzlich, dass die Fraktionen von SPD und Linken hierzu einen eigenen Text verfasst haben, der auch Teile unserer Forderungen aufgegriffen hat. Der vorliegende Antrag geht allerdings weiter. Wir fordern, dass erstens die Landesregierung das Urteil des OVG uneingeschränkt akzeptieren soll, dass zweitens auf eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes verzichtet werden soll und dass dieser Standpunkt drittens ab sofort klar und eindeutig gegenüber den anderen Gesellschaftern des Flughafens vertreten werden soll.
„Der Landtag unterstützt die Auffassung der Landesregierung, den Streit nicht weiterzuführen und auf die Anwohner zuzugehen. Die Umsetzung des Schallschutzprogramms darf nicht durch weitere rechtliche Schritte verbaut werden.“
Hier gibt es Parallelen zu unserem Antrag. Die uneingeschränkte Akzeptanz eines Urteils - so wie wir es fordern - geht aber in unseren Augen einen Schritt weiter. Gefreut hat es uns trotzdem, dass unser Korrekturwunsch im Ausschuss eingeflossen ist. Deshalb können wir der Beschlussvorlage auch zustimmen.
Ich bin allerdings der Auffassung, dass man das eine tun kann, ohne das andere zu lassen. Da die Fraktionen von SPD und der Linken scheinbar keine inhaltlichen Differenzen zu unserem Antrag sehen, dürfte einer Zustimmung eigentlich nichts im Wege stehen. Ich bitte Sie daher: Lassen Sie uns hier und jetzt ein klares Bekenntnis zum Urteil des Oberverwaltungsgerichtes abgeben, lassen Sie uns für Rechtsfrieden sorgen, stimmen Sie unserem vorliegenden Antrag zu! - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jungclaus. - Die Aussprache wird mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fortgesetzt; Frau Abgeordnete Wehlan hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Jungclaus, ich frage mich ernsthaft, was die Menschen draußen von der heutigen Debatte und diesen Verklausulierungen, von irgendwelchen Anforderungen, Vorsätzen und Möglichkeiten halten sollen. Ich glaube, Sie kommen mit Ihrer Denke nicht durch.
Die CDU will mit ihrem Antrag durch eine unverzügliche Entscheidung am zukünftigen Flughafen Willy Brandt ein Nachtflugverbot von 23 bis 6 Uhr und gleichzeitig weitere Kapazitätsentwicklungen des Flughafens ermöglichen. Zu diesem zweiten Teil haben sich die Grünen gar nicht geäußert. Wo sind Sie inhaltlich geblieben?
Im Übrigen haben Sie während der Debatte im Februar mit Ihrem Entschließungsantrag einen völlig anderen Sachverhalt draufgesetzt und dafür gesorgt, dass dieser unsägliche Antrag in den Ausschuss kommt - bitte erinnern Sie sich einmal daran!
Im ersten Teil geht es um Lärmschutz durch mehr Nachtruhe, im zweiten Teil um Lärmbelastung durch weitere Kapazitätsentwicklungen. Das ist ein Widerspruch in sich - wie Ihre gesamte Flughafenpolitik, verehrte Damen und Herren der CDU. Sie haben sich damit erneut zwischen zwei riesengroße, harte Mühlensteine begeben: den der Oppositionspolitik hier im Land Brandenburg und den Ihrer wirtschaftstreuen Regierungspolitik in Berlin und im Bund.
Das Volksbegehren wurde am 27. Februar 2013 durch den Landtag angenommen. Mit der Annahme des Volksbegehrens ist die Landesregierung aufgefordert, alles zu tun, um für mehr Nachtruhe im Umfeld des BER zu sorgen. Darüber hinaus, Herr Jungclaus, wurde die Landesregierung im Februar in einem Beschluss aufgefordert, weitere Maßnahmen zu prüfen. Herr Dombrowski, Sie hätten es Ihren drei Kollegen gleichtun sollen, die das Volksbegehren unterstützt haben. Stattdessen brachten Sie zeitgleich einen Antrag ein, um halbwegs das Gesicht zu wahren.
Nein, es gibt keinen Grund, den Beschluss des Landtages zur Annahme des Volksbegehrens aufzuweichen. Jedes Aufweichen der Position Brandenburgs führt zu einer Bestärkung derer, die an Initiativen für Nachtruhe und mehr Akzeptanz in der Region nicht interessiert sind. Im Übrigen, lieber Herr Dombrowski, spricht es nicht für Verhandlungsgeschick, wenn Kompromisse öffentlich diskutiert werden. Damit hängt man die Latte noch tiefer und bereitet den Weg dafür, beim Status quo zu landen. Oder ist es das, was Sie wollen?
Die Empfehlung des Fachausschusses sagt deutlich: Der Landtagsbeschluss zur Annahme des Volksbegehrens gilt! - Nun ist auch klar, dass die Landesregierung vor Ende dieses Jahres einen umfassenden Bericht über konkrete Ergebnisse zur Umsetzung des Volksbegehrens und der Maßnahmen für mehr Ruhe in der Nacht vorlegen soll.