Protocol of the Session on February 28, 2013

Wir kommen demzufolge zur Abstimmung über den Änderungsantrag in Drucksache 5/6915, eingebracht durch die FDPFraktion - Änderung Punkt eins: Wirtschaft und Infrastruktur; Änderung Punkt fünf: Profilierung der Wissenschaftslandschaft; Einfügung eines neuen Anstrichs in Punkt sechs: Es geht um die Zusammenarbeit der beiden Bundesländer mit der Republik Polen sowie der Tschechischen Republik; Neufassung Punkt sieben: Zivilgesellschaft und Kampf gegen Extremismus; Anfügung neuer Anstriche in Punkt acht: Bewahrung und Weiterentwicklung der sorbischen und wendischen Kultur und Sprache; Anfügung eines neuen Punktes neun: Kultur. - Wer dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einigen

Enthaltungen ist der Antrag mit einer deutlichen Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen nun zum Antrag in Drucksache 5/6874 der SPDFraktion, der Fraktion DIE LINKE und der CDU-Fraktion „Perspektiven für die Lausitz“. - Wer dem Antrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist der Antrag mit deutlicher Mehrheit angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 10 und rufe Tagesordnungspunkt 11 auf:

Familienerholung mit Familienbildungsangeboten ergänzen

Antrag der Fraktion der CDU

Drucksache 5/6869

Die Aussprache wird durch den Beitrag der CDU-Fraktion von der Abgeordneten Schulz-Höpfner eröffnet.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unser Antrag beinhaltet zwei Aspekte: einmal die Durchführung der Familienerholung, zum Zweiten die Verknüpfung der Familienerholung mit Angeboten der Familienbildung, und zwar für alle Familien. Es geht hier also nicht um Stigmatisierung, sondern darum, zum Beispiel in den Bereichen Gesundheit, Umgang mit Aggressionen, gesunde Ernährung - und was man da alles hineinpacken könnte - ganz niedrigschwellige Angebote zu machen.

Zu unserem ersten Punkt: Sie wissen, Erholungsmaßnahmen für Familien mit geringem Einkommen werden mit 300 000 Euro aus dem Landeshaushalt unterstützt. Für die Durchführung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens waren bis 2011 Familien- und Sozialverbände des Landes zuständig und erhielten dafür eine pauschalierte Zuwendung von 30 000 Euro. Die Kontakte zu den Familien waren sehr vertrauensvoll. Das Angebot wurde sehr gut angenommen, und es waren sehr geringe Beträge, die dann jährlich tatsächlich übrig blieben oder besser gesagt - nicht abgerufen wurden.

Im Jahr 2012 wurde diese bewährte Praxis plötzlich durch das MASF beendet und die Aufgabe dem Landesamt für Soziales und Versorgung - LASV - übertragen. Hauptbegründung war, man wolle die 30 000 Euro für die Durchführung der Familienerholung einsparen

(Senfleben [CDU]: Aha!)

und den Familien für zusätzliche Familienurlaube zur Verfügung stellen, und es sollten damit ca. 130 Familien mehr gefördert werden.

Das hört sich erst einmal richtig gut an, Fakt ist aber: Auch Mitarbeiter des LASV, die diese Aufgabe durchführen, tun dies nicht in ihrer Freizeit. Somit müsste es auch möglich sein, festzustellen, welcher Aufwand personell und sächlich im LASV entsteht. Das MASF sagt: Nein, das wird von uns nicht erfasst.

Das heißt also, im LASV gibt es offensichtlich freie Kapazitäten, was für kommende Haushalte sicherlich interessant werden dürfte.

(Beifall CDU)

Wir haben diesen Vorgang von Anfang an sehr kritisch begleitet, und leider müssen wir heute feststellen, dass unsere kritische Begleitung, glaube ich, sehr berechtigt war. Im Vergleich von 2011 zu 2012 wurden 200 Anträge weniger eingereicht und ca. 90 Anträge weniger positiv beschieden. Von den bereitgestellten 300 000 Euro im Jahr wurden ca. 55 000 Euro gar nicht abgerufen. Das heißt zusammengefasst: Weniger Familien haben Zuschüsse beantragt, und weniger Familien wurden mit noch weniger Mitteln gefördert. Die Gründe dafür sind der Landesregierung nicht bekannt.

(Senftleben [CDU]: Sozial!)

Die den Familien zusätzlich versprochenen Mittel in Höhe von 30 000 Euro sind gar nicht erst zum Einsatz gekommen.

Wo sind diese zusätzlichen Mittel? In der Antwort auf meine Frage nach dem jährlich bereitgestellten Budget tauchen für das Jahr 2012 keine zusätzlichen 30 000 Euro auf. Bei einer ehrlichen Betrachtung muss man zu der Erkenntnis gelangen, dass diese Aufgabenübertragung am wenigsten den Familien geholfen hat.

(Beifall CDU)

Deshalb muss sie, wie von uns gefordert, überdacht werden.

Der zweite Punkt unseres Antrags bezieht sich auf Familienbildung, das heißt Familienferien als niedrigschwelliges Angebot mit Aspekten der Familienbildung zu verknüpfen, um Eltern und Kinder in ihren Kompetenzen zu stärken. Dabei beziehe ich mich erstens auf § 16 SGB VIII. Darin heißt es unter anderem:

„Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie sind insbesondere Angebote der Familienbildung … Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung...“

Diese Definition steht also schon im SGB VIII.

Zweitens beziehe ich mich auf Aussagen der Landesarbeitsgemeinschaft für Familienbildung, die schon im Jahr 2009 ausführte:

„Die Ziele der Familienbildung beziehen sich insbesondere auf die Stärkung und Entwicklung der elterlichen Erziehungskompetenz, der Beziehungskompetenz, der Alterskompetenz, der Mitgestaltungs- und Partizipationskompetenz zur Mitarbeit in Formen der Selbst- und Nachbarschaftshilfe, der Medienkompetenz, Gesundheitskompetenz sowie der Kompetenz einer adäquaten Freizeit- und Erholungsgestaltung.“

(Senftleben [CDU]: So viele Kompetenzen!)

Drittens beziehe ich mich auf das Familienpolitische Programm, denn 2005 - meine Damen und Herren, Sie werden sich erinnern - stand das sogar noch dort, unter Punkt 32. Unter dem

Punkt „Indikatoren“, den man im neuen Programm leider nicht mehr findet, steht:

„Über Maßnahmen der Förderung von Ferienaufenthalten für Familien konnten zugleich Erziehungskompetenzen gestärkt werden.“

Also, warum soll das nicht wieder möglich sein?

Ich beziehe mich viertens auf ein durchgeführtes Projekt der Stiftung „Familie in Not“: Im vergangenen Jahr wurden durch eine Sonderfinanzierung für 12 bedürftige Familien Familienferien ermöglicht. Im Rahmen dieser Erholungstage wurden auch Angebote der Familienbildung und der Freizeitgestaltung unterbreitet, die - so wurde uns beim Familienpolitischen Gespräch berichtet - von den Familien und insbesondere von den Kindern sehr aufgeschlossen angenommen wurden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich denke und hoffe, ich habe Ihnen so viele gute Argumente für eine bewährte und ausbaufähige Praxis vorgetragen, dass Sie unserem Antrag zustimmen können, zumal wir hier auf bestehende Strukturen aufbauen können und sich dieses Anliegen auch in das Familienpolitische Programm sehr gut einordnen lässt, denn dort wird ja Familienbildung ganz groß geschrieben. Es wird ja dann doch endlich - nach zwei Jahren - ein Familienpolitisches Programm geben, und wir freuen uns darauf. Es gibt zu dieser Geschichte einen sehr dicken Bericht, der schon im Februar 2012 fertiggestellt worden ist. In diesem Bericht steht ebenfalls - unter anderem -, dass man Wert auf die Verknüpfung von Familienerholung und Familienbildung legen sollte. Ich denke, dieser Aspekt wird auch Eingang in das vorzulegende Gesamtkonzept für die Familienbildung finden. Von daher gibt es wenig Gründe, unserem Antrag nicht zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall CDU, FDP und B90/GRÜNE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schulz-Höpfner. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktionen SPD und DIE LINKE fort. Frau Prof. Dr. Heppener hat das Wort.

Verehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, es ist ein Antrag vorgelegt worden. Mit diesem wird die Landesregierung aufgefordert, Ferienzuschüsse für Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen organisatorisch und konzeptionell neu zu ordnen. Ich begreife nicht, warum diese beiden Fragen - Frau Schulz-Höpfner hat alles über den Inhalt und die Notwendigkeit der Familienbildung, niederschwellig und auch auf anderen Gebieten, gesagt - nun zusammengebracht werden mit der Veränderung der Vergabepraxis.

Die Ferienzuschüsse ermöglichen und erleichtern Familien mit Kindern den Aufenthalt in Familienferienstätten. Hinsichtlich der Forderung des Antrags, Familienerholung mit Familienbildung zu verbinden, ist mir wichtig zu betonen: Familienferien nicht irgendwo, sondern dort, wo die Angebote auf die Bedürfnisse von Familien zugeschnitten sind. Familienferien sind Teil des Familienpolitischen Maßnahmenpaketes, also unserer

familienpolitischen Zielstellung, und werden jährlich mit 300 000 Euro aus Landesmitteln finanziert.

Frau Schulz-Höpfner hat auch auf die wunderbare Sache hingewiesen, dass die Stiftung „Familien in Not“ aus Anlass ihres 20. Jahrestages 20 Familien zu einem Ferienaufenthalt eingeladen hat. Das waren wunderbare Tage, Frau Schulz-Höpfner hat sie beschrieben, auch ich bin begeistert von diesen Tagen. Aber die Stiftung weiß auch, dass dies nur unter großen Anstrengungen durchgeführt werden konnte. Und wenn wir das weiter so tun wollen, muss man überlegen: Haben wir die Kräfte, um das durchzusetzen?

Im Jahr 2010 wurden Ferienzuschüsse für 1 221 Familien gewährt. Tatsächlich verringerte sich die Zahl der Familien, die so einen Zuschuss bekommen haben, von 2011 zu 2012 um 90 bewilligte Anträge. Es ist tatsächlich zu fragen: Wie kommt es, dass von 2011 bis 2012 die abgerufenen Mittel von 300 000 Euro um mehr als 45 000 Euro unterschritten wurden? Diese Zahlen haben alle schon Eingang in die Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Frau Schulz-Höpfner gefunden.

Ich möchte aber hier noch einmal sagen: Hinter diesen Zahlen stehen umsorgte, entspannte Ferientage. Das Wichtigste an diesen Ferien ist doch, dass Eltern - es können natürlich auch Großeltern sein - und Kinder Spaß und Freude miteinander teilen, dass die Eltern in den Ferien mehr Zeit für ihre Kinder zum Miteinanderreden, Miteinanderspielen und zum Toben haben. Ist nicht eine entspannte, ungezwungene Atmosphäre in der Familienerholung zugleich Familienbildung? Müssen wir diese Tage mit einem auf die Bedürfnisse von Familien zugeschnittenen Angebot erst durch niederschwellige Angebote der Familienbildung - wie Frau Schulz-Höpfner sagte: Erziehungshilfen, Medienkompetenz, Gesundheitsförderung - aufwerten? Es handelt sich bei denen, die eine Förderung für diese Familienferien bekommen, immer um einkommensschwache Familien. Brauchen diese à priori Familienbildung? Wenn man diesen Antrag aufmerksam liest - er hat ja diese zwei Teile -, dann stellt man fest, dass er natürlich vor dem Hintergrund der seit mindestens einem Jahr geführten Diskussion steht. Um diesen Anlass geht es eigentlich, nämlich um das veränderte Vergabeverfahren für die Ferienzuschüsse.

Tendenziell haben sich die Zuschüsse verringert, und wir müssen fragen: Wie kommt das? Ich halte es aber für zu früh, hier über Vor- und Nachteile dieser Umstellung endgültige Schlüsse zu ziehen.

Das Vergabeverfahren lag bisher voll in den Händen der Familienverbände. Sie informieren vor Ort, und mit ihrer persönlichen Beratung haben sie den unmittelbaren Kontakt zu den Familien. Seit 2012 werden nun die rein bürokratischen, formalen Seiten dieses Vergabeverfahrens - also die Beantragung, die Bewilligung, der Nachweis - vom LASV erledigt. Sicher aber ist, dass die niedrigschwellige, regionale, aufsuchende, bedarfsorientierte, präventive und nicht diskriminierende Begleitung, Beratung und Unterstützung von Familien und damit eine qualifizierte Tätigkeit der Familienverbände unerlässlich und unersetzbar ist. Diese Aufgabe müssen und werden die Familienverbände nach wie vor erfüllen.

Auf der letzten gemeinsamen Sitzung der familienpolitischen Sprecherinnen der Fraktionen mit den Familienverbänden ha

ben die Familienverbände diese ihre Aufgaben noch einmal formuliert.

Der Antrag lenkt dankenswerterweise die Aufmerksamkeit auf die Familienbildung, das ist der zweite Teil des Antrages. Familien haben nach § 16 Jugendhilfegesetz Anspruch auf Bildungsangebote, und sie brauchen sie auch. Das Leben mit Kindern ist vom ersten Tag an eine Kette von Herausforderungen. Wir brauchen Bildungsangebote - ganz besonders an den Schnittpunkten des Lebens mit Kindern - zur Erweiterung der Erziehungskompetenz und zur Bewältigung von Konfliktsituationen für alle Familien, aber auch für Familien in schwierigen Situationen.

Im Auftrag des MASF und in Trägerschaft des Hauses der Familie e. V. Guben wurden von der Uni Gießen - ich zitiere den etwas sperrigen Titel - „Wissenschaftliche Grundlagen und Materialien für die Entwicklung eines konsistenten Modells der Familienbildung im Land Brandenburg“ - vorgelegt. Ein sehr sperriger Titel, aber wenn man in diesem dicken Bericht das ist der gleiche, von dem du sprachst, Monika - liest, dann stellt man fest, dass er hochspannend ist, weil eine sehr detaillierte Evaluierung der Formen und Angebote von Familienbildung im Landkreis Potsdam-Mittelmark und in Frankfurt (Oder) unternommen wird. Es ist sehr beeindruckend, die Vielfalt dessen zu erfahren, was in Brandenburg auf dem Gebiet der Familienbildung bisher schon getan wird.

Es ist nach meiner Meinung - und nach der Meinung der Koalition - an der Zeit, gemeinsam mit den Akteurinnen und Akteuren vor Ort, der Landesarbeitsgemeinschaft Familienbildung und der Familienwissenschaft danach zu fragen, was wirklich bei den Familien ankommt, wie und wo wir unsere Kräfte bündeln, welche Angebote wir verstetigen müssen und können, aber auch, auf welche wir verzichten können. Das sollten wir gründlich tun und uns die dazu nötige Zeit nehmen.

Im Januar erhielt der Sozialausschuss eine Information des MASF über die Weiterentwicklung der Familienbildung im Land Brandenburg. Im IV. Quartal wird der Ausschuss auf der Grundlage einer umfassenden Berichterstattung darüber diskutieren. Ich bin sehr dankbar, dass der Antrag von Frau SchulzHöpfner auf die Bedeutung der Familienbildung hinweist. Aber Anlass und Anspruch des heute vorliegenden Antrages greifen meiner Meinung nach zu kurz. Ich denke, dass uns die Verquickung grundsätzlicher Fragen der Familienbildung mit dem Vergabeverfahren von einer umfassenden Diskussion unseres Weges auf dem Gebiet der Familienbildung ablenken wird. Deshalb werden die Koalitionsparteien diesen Antrag ablehnen.

Ich bin aber sicher: Über die Fragen, wie Familienbildung angesichts gesellschaftlicher Veränderungen, vielfältiger Formen des familiären Zusammenlebens und der differenzierten Lebenslagen aussehen muss und was wir uns angesichts unserer finanziellen und personellen Ressourcen auch leisten können, werden wir noch trefflich streiten. Alle Fraktionen wollen das Beste für die Familien. Was das Beste für sie ist, darüber streiten wir immer noch und immer gewaltiger. Aber dieser Streit wird sich sehr lohnen, und ich freue mich auf unsere Diskussion im Ausschuss. - Vielen Dank.