Herr Domres hat ausgeführt, dass es sehr schnell - spätestens im II. Quartal - zu einem Bericht kommen werde. Herr Christoffers trug vor:
„Jetzt sind es 8 Euro. Auch das ist nicht unsozial oder ‚nicht links‘. Es wäre unsozial und nichtlinks, wenn man bei den 8 Euro stehen bliebe. Aber nein; wir haben dafür gesorgt, dass diese Lohnuntergrenze dynamisiert werden kann.“
Dann sagte er, „der Einstieg in eine faire Bezahlung mit einer Dynamisierung“ werde „relativ schnell greifen“, weil die Kommission bald tagen werde.
Nun stellen wir fest - ich sagte damals, Fortschritt sei eine Schnecke, die Regierungsfraktionen bewegten sich langsam, aber stetig, immerhin in die richtige Richtung -, dass es mit der Dynamik nicht sehr weit her ist. Herr Büttner hat alles schon ausgeführt und deutlich gemacht, dass letztlich bis heute keine Beschlussfassung vorliegt. Ein zweistufiges Verfahren wurde gewählt, das sich wie Politsatire liest - allein, wenn man sich die Begrifflichkeiten „Brandenburgische Vergabezuständigkeitsverordnung“ als Voraussetzung für eine „Brandenburgische Vergabegesetzkommissionsverordnung“ zu Gemüte führt. Am Ende war das II. Quartal 2012, in dem die Höherstufung längst vorliegen sollte, vorbei. Die Termine kamen nicht zustande, weil eine aberwitzige Regelung festlegt - Herr Baaske, das ist meine Auffassung -, dass alle Mitglieder der Kommission oder deren Vertreter an der Sitzung teilnehmen müssen. Bereits wenn einer fehlt, kann die Kommission nicht tagen. Ich bitte Sie wirklich, das zu überlegen.
„Die Mindestlohnkommission Brandenburg hat mit der konstituierenden Sitzung am 11. Dezember 2012 erfolgreich ihre Arbeit aufgenommen. Ein erster Vorschlag … soll in der für Mitte 2013 vorgesehenen Sitzung der Mindestlohnkommission erarbeitet werden.“
Demnach ist der Fortschritt in der Tat eine Schnecke. Jetzt müsste eigentlich Herr Platzeck - wenn ich Herrn Gabriel ernst nehme - Herrn Baaske wöchentlich die Bedeutung und Dringlichkeit des Mindestlohns erklären. - Recht herzlichen Dank.
Herr Vogel, dann zeigen Sie mir einmal die rot-grüne Regierung, die ein eigenes Mindestlohngesetz auf den Weg gebracht, eine Vergabekommission installiert und schon irgendetwas inhaltlich festgelegt hat - kenne ich nicht. Ich weiß, dass Rheinland-Pfalz eine solche Kommission hat; aber die wurde noch unter einer anderen Regierung ins Leben gerufen. Und ich weiß, dass die Mindestlohnkommission von Rheinland-Pfalz schon eine Empfehlung gegeben hat. Ich bin mir ziemlich sicher: Wir werden die nächsten sein.
Ihnen nehme ich das zum Teil ja noch ab, aber als Herr Büttner gesprochen hat, habe ich fast eine Sehnsucht danach herausgehört, dass die Mindestlohnkommission endlich einen neuen Betrag festlegt. Klasse! Danke schön, das habe ich von Ihnen ja so noch nie vernommen!
Sie hat noch nicht, sie hat noch nicht, sie hat noch nicht! Jetzt macht doch endlich mal! - So haben Sie hier vorn gestanden und argumentiert. Machen wir ja auch.
Das Verfahren bis zur Gesetzgebung war in der Tat etwas schwierig. Herr Vogel, es hat deswegen so lange gedauert, weil wir mit den kommunalen Spitzen - wie häufig in diesen Fällen wegen der Konnexitätsfrage so lange verhandelt haben. Genau das war der Punkt, und wir können froh sein, dass wir heute ein Gesetz haben, das von den kommunalen Spitzen nicht beklagt wird, obwohl sie einen relativ hohen Verwaltungsaufwand haben das muss man auch sagen. Ich glaube, der Kollege Christoffers hat 14 Millionen Euro dafür eingestellt, dass jetzt die Verwaltung in den Kommunen bezahlt wird, mit denen also Rechnungen gestellt werden. Das unterstreicht - noch einmal in diese Richtung gesagt -, dass es wesentlich besser wäre, wenn wir eine bundesgesetzliche Regelung hätten, die das vermeiden würde. Wir könnten viel mehr Geld ins System stecken, andere gute Sachen machen, wenn wir diese komische Sache, die wir als Land sozusagen als Krücke nutzen müssen, nicht am Hacken hätten.
Frau Schier, Herr Büttner, ich will den Versuch unternehmen, noch einmal zu erklären, warum die öffentliche Bank in unse
rer Mindestlohnkommission eine starke Bank sein muss: weil wir in dieser Kommission über die Vergabe von Steuergeldern und zwar ausschließlich von Steuergeldern! - reden. Es geht hier nicht darum, dass der Unternehmer A dem Unternehmer B einen Auftrag erteilt, den er finanziert; darüber können allein die Tarifpartner befinden. Hier geht es vielmehr darum, dass eine Kommune oder das Land oder eine Stiftung einen Auftrag vergibt, und dann muss natürlich die öffentliche Bank stark sein.
Auf der anderen Seite - auch das noch einmal zur Ergänzung und Erklärung - wollen wir bei der bundesgesetzlichen Regelung erreichen - den Antrag haben wir eingebracht; er ist übermorgen im Bundesrat -, dass die Tarifpartner ohne öffentliche Bank, sondern lediglich unter wissenschaftlicher Begleitung den Lohn festlegen, der dann durch einen Beschluss des BMAS festgestellt wird.
- Ich würde ja leiser sprechen, aber ich habe das vorhin schon einmal gesagt, und trotzdem höre ich mir hier wieder so einen Quatsch an. Darum versuche ich es jetzt ein wenig lauter, um das in die Köpfe hineinzubringen. Herrje, ist doch eigentlich gar nicht so schwer!
Ich glaube, dass wir - wenn wir uns einmal vor Augen führen, wie weit andere Länder sind - gar nicht so schlecht sind. Rheinland-Pfalz ist ein Stück weiter als wir; die hatten schon einmal eine Neufestlegung der Kommission. Wir werden hoffentlich die Zweiten sein, höchstens die Dritten; wir sind jedenfalls in diesem Geschäft ganz weit vorn. Ich finde, das kann sich durchaus sehen lassen.
Ich freue mich darauf, dass wir im Sommer von der Kommission eine neue Empfehlung bekommen und dann hier im Landtag noch einmal darüber debattieren können, um diese Lohnuntergrenzen festzulegen. - Danke schön.
Damit beenden wir die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt. Der Bericht der Landesregierung ist zur Kenntnis genommen worden.
Entwurf einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Brandenburg und den Hochschulen des Landes Brandenburg
Dazu liegen Ihnen ein Entschließungsantrag der CDU-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in Drucksache 5/6911 sowie ein Entschließungsantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE und der FDP-Fraktion in Drucksa
Eine autonome und somit „deregulierte Hochschule muss daher ihr Handeln an der eigenen Profilierung unter Beachtung der bildungspolitischen Ziele des Landes ausrichten.“
So formulierte es 2008 der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft in seinen Leitlinien für die deregulierte Hochschule.
Diese Aussage beschreibt das Spannungsfeld, in dem sich Hochschulen bewegen, sehr gut. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass die Hochschulen attraktiv und bestmöglich aufgestellt sind, um die Herausforderungen der kommenden Jahre und Jahrzehnte zu meistern. Dazu sind Kreativität und das Potenzial der Mitglieder der Hochschulen die besten Grundlagen. Ihre Arbeit und ihre Konzeptionen sind für die sich selbst steuernden Hochschulen besonders wertvoll.
Gleichzeitig, meine Damen und Herren, stellt die Finanzierung der Hochschulen einen Schwerpunkt im Landeshaushalt dar. Gemeinsam mit den Schulen sind sie als Bildungseinrichtungen von zentraler Bedeutung. Das Land erwartet von ihnen Beiträge zur Landesentwicklung. Die Hochschulen sind Motor der gesellschaftlichen, aber auch der wirtschaftlichen Entwicklung. Sie spielen bei der Qualifizierung von Fachkräften wie auch als Partner von Unternehmen eine wesentliche Rolle. Durch Spitzenforschung stärken sie den Standort Brandenburg im internationalen Wettbewerb.
Diese wichtigen Ziele finden sich in der angesprochenen Rahmenvereinbarung wieder. Lassen Sie mich einige Beispiele, die darin geregelt sind, nennen:
Bessere Studienerfolgsquoten: Wir wollen, dass mehr Studierende ihr Studium erfolgreich abschließen. Daher sollen Studienstrukturen optimiert werden.
Bessere Studierendengewinnung und Studienvorbereitung: Die Hochschulen verfolgen aktiv ihre Verpflichtung hinsichtlich der Bereitstellung von Studienplätzen und der Gewinnung von Studierenden. Wir setzen dabei besonders auf neue Zielgruppen und eine stärkere Öffnung für beruflich Qualifizierte.
Mehr Forschungsstärke: Die Hochschulen profilieren ihre Forschungsstärken und bauen sie weiter aus. Zur Intensivierung der Kooperation zwischen Hochschulen, außeruniversitärer Forschung und Wirtschaft werden vermehrt Netzwerke gebildet.
Das sind nur Beispiele; sie machen aber deutlich: Hochschulund Landesentwicklung müssen im Zusammenhang gesehen werden. Genau das machen wir, wenn wir in Brandenburg so stark und klar auf Wissenschaft und Forschung setzen.
Meine Damen und Herren, das Land hat den Hochschulen schon in den zurückliegenden Jahren Schritt für Schritt mehr Selbststeuerung ermöglicht. Nennen will ich die Einführung des Globalhaushaltes, den Abschluss von Zielvereinbarungen seit 2004, die Art und Weise der Mittelverteilung und den Übergang des Berufungsrechtes auf die Hochschulen. Diese Maßnahmen haben den Hochschulen mehr Freiheit gegeben. Das war und ist richtig, denn sie brauchen Handlungsfreiheit, damit sie ihr Innovationspotenzial auch zur eigenen Entwicklung nutzen können. Sie brauchen diese Freiheit auch, damit sie in ihrer praktischen Arbeit nicht durch allzu umfängliche Detailsteuerung beschränkt und im Wettbewerb um die besten Köpfe nicht ihre Chancen gesenkt werden.
Mit der jetzt angestrebten Rahmenvereinbarung gehen wir noch einmal einen großen Schritt voran und schaffen mehr Planungssicherheit für die brandenburgischen Hochschulen. Für die Jahre 2014 bis einschließlich 2018 macht das Land klare Zusagen. Einige möchte ich Ihnen nennen:
Das Land stellt den Hochschulen jährlich Landesmittel in Höhe von rund 269 Millionen Euro zur Verfügung, zusätzlich 8 Millionen Euro für Investitionsvorhaben außerhalb der Globalhaushalte. Die Mittel für Besoldungs- und Tarifanpassungen werden den Hochschulen zusätzlich zum Globalbudget als Personalverstärkungsmittel bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden Personalverstärkungsmittel für die sozialverträgliche Begleitung des Umbauprozesses in der Lausitz zusätzlich zum Globalbudget - bedarfsbezogen bereitgestellt. Innovative Forschungsvorhaben werden jährlich mit 2,8 Millionen Euro gefördert. Für die Förderung von Selbstständigkeit und Unternehmertum sowie eine qualifizierte Gründungsberatung stehen den Hochschulen jährlich Mittel in der Größenordnung von zusätzlich etwa 1 Million Euro zur Verfügung.
Auch die gerade von den Hochschulen immer wieder geforderte Rücklagenbildung aus Mitteln des Hochschulbudgets ist zu 100 % zulässig. Das Land verpflichtet sich, die Rücklagen der Hochschulen nicht durch Entnahme zu schmälern.
Als Ergebnis werden die Ausgaben für Hochschulen - gemessen an der Gesamtentwicklung der Ausgaben des Landes - prozentual steigen, nicht sinken. Die aus der Bund-Länder-Vereinbarung zum Hochschulpakt 2020 dem Land zufließenden Mittel werden selbstverständlich vereinbarungsgemäß in voller Höhe zweckgebunden an die Hochschulen ausgereicht. Sie sind, wie mit dem Bund vereinbart, durch die Steigerung des Hochschuletats voll kofinanziert.
Meine Damen und Herren, die Debatte im Landtag unterstreicht unseren politischen Willen, diese Vereinbarung umzusetzen. Damit bekommen die Hochschulen ein eindeutiges Zeichen der Verlässlichkeit und Verbindlichkeit - auch über die laufende Wahlperiode hinweg, soweit das jeweils möglich ist.
Ich habe mich darüber gefreut, dass dieses wichtige Signal im Ausschuss neben der Zustimmung durch die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen von SPD und DIE LINKE überwiegend auch die Würdigung der Oppositionsfraktionen gefunden hat.
SPD und Linke unterlegen die Rahmenvereinbarung in ihrem Entschließungsantrag zusätzlich. Über die darin enthaltenen Fi