Ich glaube, das wissen auch die Erzieherinnen. Sie können das jedes Mal erleben, wenn Sie dort Ihre Besuche abstatten. Es hat sich in den letzten Jahren eine ganze Menge im Bereich der Sprachkompetenz getan. Es wäre traurig, wenn wir nicht die Erkenntnisse, die uns aus Evaluationen auf den Tisch gelegt werden, tatsächlich umsetzen würden. Das machen unsere Erzieher - dafür möchte ich ihnen an dieser Stelle meinen ganz großen Dank aussprechen - jeden Tag, mit voller Inbrunst und Liebe zu ihrem Beruf und im Interesse der Entwicklung der Kinder.
Liebe Frau Blechinger, ich spiele gern den Ball zurück und verweise auf das unsägliche Betreuungsgeld, das auf Bundesebene immer noch so stark vor sich hergetragen wird. Die FDP hat zwar mit aller Kraft versucht - ich danke auch dem Abgeordneten im Bildungsausschuss Herrn Büttner, der sich sehr deutlich dagegen ausgesprochen hat -, noch ein bisschen was zu retten. Aber so richtig toll ist es am Ende doch nicht geworden. Ich glaube, es ist genau die falsche Zielrichtung, die hier verfolgt wird. Denn die Kinder aus der frühkindlichen Förderung fernzuhalten und gerade den Familien, die eine Verbesserung der Chancen erfahren sollten, die Möglichkeiten der frühkindlichen Bildung zu entziehen, das ist schon schwierig. Ich würde dieses Geld lieber für 250 000 neue Kitaplätze in Anspruch nehmen. Es ist eine falsche Klientel, die damit erreicht wird, und das wissen wir auch.
Sonst ist Frau Blechinger immer so auf wissenschaftliche Erkenntnisse fixiert und darauf bedacht, sie umzusetzen, aber an dieser Stelle ist sie einfach blind. Das finde ich schade. Ich glaube, es kommt auf den Anfang an, so wie es unsere Ministerin deutlich gesagt hat. Da stehen wir in Brandenburg nicht schlecht da. Wir werden zum Ende der Legislaturperiode 200 Millionen Euro mehr in die frühkindliche Bildung stecken als am Anfang. Das ist eine Zahl, die man durchaus nach außen transportieren kann.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Lieske. - Wir sind am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung über die Änderungsanträge zum Einzelplan 05.
Wir kommen erstens zum Änderungsantrag in der Drucksache 5/6522, eingebracht durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kapitel 05 020, Titelgruppe 90, Titel 525 90, Schaffung von schulinternen Fortbildungsetats, Erhöhung des Ansatzes 2013 und 2014 sowie Änderung der Erläuterungen. Wer
diesem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Bei einer großen Anzahl von Enthaltungen ist dieser Antrag mit deutlicher Mehrheit abgelehnt worden.
Wir kommen zum zweiten Änderungsantrag, Drucksache 5/6523, ebenfalls eingebracht durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kapitel 05 050, Titel 633 10, Erhöhung der Mittel für Leitungsfreistellungen, Erhöhung des Ansatzes 2013 und 2014 sowie Änderung der Erläuterungen. Wer diesem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Auch hier ist bei einigen Enthaltungen der Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir kommen drittens zum Änderungsantrag, Drucksache 5/6491, eingebracht durch die Fraktion der CDU, Kapitel 05 300, Titel 422 11, Einstellung von Lehrkräften vorziehen, Erhöhung der Ansätze für 2013 und 2014. Wer diesem Änderungsantrag Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen zum vierten Änderungsantrag, Drucksache 5/6492, ebenfalls eingebracht durch die Fraktion der CDU, Kapitel 05 300, Titel 422 11, Verdoppelung der Vertretungsreserve zur Verminderung des Unterrichtsausfalls, Erhöhung der Ansätze für 2013 und 2014. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen fünftens zum Änderungsantrag, Drucksache 5/6524, eingebracht durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Kapitel 05 300, Titel 428 10, neu: Mehr Lehrkräfte für Brandenburg, Einstellung eines neuen Titels mit Einstellung eines Ansatzes 2013 und 2014 sowie Ausbringung von Erläuterungen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? Bei einer großen Anzahl von Enthaltungen ist der Antrag dennoch abgelehnt.
Der sechste Änderungsantrag, Drucksache 5/6499, wurde von der FDP-Fraktion eingebracht, Kapitel 05 300, Titel 428 10,
neu: Erhöhung der Vertretungsreserve, Einstellung eines neuen Titels mit Einstellung eines Ansatzes 2013 und 2014. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Bei einer deutlichen Anzahl von Enthaltungen ist dieser Antrag dennoch mehrheitlich abgelehnt.
Der siebente Änderungsantrag, Drucksache 5/6493, wurde von der CDU-Fraktion eingebracht, Kapitel 05 321, Titel 422 10, Verbesserung der Lernbedingungen für Grundschüler, Erhöhung des Ansatzes 2013 und 2014. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist auch dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen nunmehr achtens zur Beschlussempfehlung zum Einzelplan 05, Drucksache 5/6405, eingebracht durch den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dieser Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Enthaltungen gibt es nicht. Dem Antrag ist Folge geleistet worden.
Gehen Sie noch nicht weg; ich möchte Ihnen noch die Redezeiten ansagen. Es war für uns heute eine logistische Herausforderung. Die Fraktionen bzw. die Landesregierung haben folgende Redezeiten verbraucht: DIE LINKE 71 Minuten und 24 Sekunden, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 68 Minuten und 44 Sekunden, SPD 43 Minuten und 19 Sekunden, FDP 57 Minuten und 56 Sekunden, CDU 71 Minuten und 45 Sekunden und die Landesregierung 55 Minuten und 14 Sekunden. Ich erwähne dies, damit Sie sich darauf einstellen, dass zur morgigen Debatte, die wir abhängig von der Anwesenheit des Ministers für Soziales, Herrn Baaske, mit 7. oder 6. beginnen, die entsprechenden Rednerinnen und Redner anwesend sind.
Schriftliche Antworten der Landesregierung auf mündliche Anfragen in der Fragestunde im Landtag am 15. November 2012
Frage 1123 fraktionslos Abgeordneter Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann - Windeignungsgebiete und geplante Errichtung von Windkraftanlagen in Neu-Seeland
In den letzten Wochen ist eine erstaunliche Zunahme von Anträgen zur Errichtung von Windkraftanlagen zu beobachten. Dieser an sich positive Umstand führt allerdings bei genauerer Betrachtung dazu, dass sich auch Befürworter der Energiewende und der Windkraftenergie als Bestandteil dieser Wende zunehmend kritisch bis ablehnend verhalten, auch deshalb, weil sie eine Monopolisierung durch wenige Windkraftunternehmen im Revier befürchten. So ist zum Beispiel in Neu-Seeland, Oberspreewald-Lausitz, die Errichtung von fünf weiteren Windkraftanlagen auf einer Fläche vorgesehen, die in den bisher bekannten Plänen über Windkrafteignungsgebiete und auch im Entwurf des sachlichen Teilregionalplanes „Windenergienutzung“ der Region Lausitz-Spreewald nicht ausgewiesen ist. Hier gibt es eine Diskrepanz zwischen dem Bestreben nach einer Raumordnungsplanung auf hohem fachlichem Niveau und Akzeptanzgewinn bei betroffenen Kommunen auf der einen Seite und andererseits einer Praxis, die bisherige planerische Überlegungen ad absurdum führt. Damit wird die Unterstützung erneuerbarer Energiegewinnung im ehemaligen Bergbaurevier unnötig erschwert. Verstärkt wird diese Unsicherheit durch eine unklare Rechtslage mit Bezug auf regionalplanerische Dokumente.
In Brandenburg erfolgt eine Steuerung der Windenergienutzung durch die Ausweisung von Eignungsgebieten in den Regionalplänen. Damit sollen die Anlagen auf die Standorte konzentriert werden, an denen die sozialen, ökologischen und ökonomischen Belange am besten mit der Windenergienutzung vereinbar sind.
In der Region Lausitz-Spreewald hat eine Auslegung des Entwurfs des Regionalplanes „Windenergienutzung“ vom 3. September bis zum 5. November 2012 stattgefunden. Damit liegen in Aufstellung befindliche Ziele der Raumordnung vor.
Solche Ziele der Raumordnung können der Genehmigung eines Vorhabens gemäß § 35 Abs.1 BauGB als öffentlicher Belang im Einzelfall entgegenstehen, sodass der Planentwurf bereits jetzt eine Steuerungswirkung entfalten kann, wenn Windkraftanlagen außerhalb der geplanten Eignungsgebiete beantragt werden.
Ziele eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen beabsichtigt, kann auf Basis von § 14 Abs. 2 Raumordnungsgesetz in Verbindung mit Artikel 14 Landesplanungsvertrag eine befristete Untersagung dieser Genehmigung durch die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg geprüft werden. Eine solche Untersagung erfordert das Einvernehmen aller fachlich zuständigen Ressorts.
Untersagungsverfahren können damit ein Instrument sein, um in Aufstellung befindliche Ziele der Regionalplanung zu sichern. So kann das Planungsverfahren zu Ende geführt werden, ohne dass in der Zwischenzeit Fakten geschaffen werden, die diesen Zielen zuwider laufen.
Unter anderem wird am Fischerstützpunkt Neurüdnitz-Spitz, bei Bienenwerder und bei Güstebieser Loose der Deichfuß am Parallelgraben neu aufgebaut. Trotz abschnittsweiser Sanierung sind immer wieder Schäden in anderen Bereichen abzusehen. Auch bereitet der Biber immer noch genügend Probleme. Daher ist der Zustand des gesamten Mitteldeiches im Auge zu behalten.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist der derzeitige Stand der Sanierungsmaßnahmen des Oderdeiches?
Zunächst möchte ich Ihnen Auskunft zu dem Stand der Sanierungsmaßnahmen des Oderdeiches geben. Die wichtigsten Maßnahmen des Sofortprogramms nach dem Frühjahrshochwasser 2010 im Landkreis Märkisch-Oderland sind weitgehend abgeschlossen. Hierzu gehören die Sicherungen der Deichfußböschungen am Parallelgraben Neurüdnitz-Spitz und am Durchleiter Reitwein. Kurz vor Abschluss stehen die Maßnahmen zur Sicherung der Böschung bei Reitwein und die Auflastkissen am Oderdurchleiter Güstebieser Loose.
Beim Frühjahrshochwasser 2010 traten am Mitteldeich in dem nachgefragten Deichabschnitt im Landkreis Märkisch-Oderland Schäden auf einer Länge von ca. 450 m auf. Umfangreiche Abstimmungen mit der Wasserstraßenverwaltung und eine erforderliche zweite Ausschreibung aufgrund der Insolvenz des ersten Bauunternehmens führten dazu, dass mit dieser Maßnahme erst im September dieses Jahres begonnen werden konnte. Der vorgesehene Fertigstellungstermin ist Ende April 2013.
Zu den bislang ergriffenen Maßnahmen zur Vermeidung von Biberbauten am Deich: Hierbei ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen den Biberbauten bei Normalwasserständen und denen bei Hochwasserständen.
Die Vorkehrungen zur Vermeidung von Biberbauten bei Normalwasserständen sind weitestgehend abgeschlossen. Die kriti
Um die Hochwasserrisiken im Hochwasserfall zu reduzieren, wurden als wichtigste Maßnahme bis heute bereits ca. 2 500 Meter Gittermatten im Deich verbaut. Nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen im Landkreis Märkisch-Oderland Ende 2013 werden dort Biberschutzmatten mit einer Gesamtlänge von mehr als 3 200 Meter verlegt worden sein.
Im Hochwasserfall ist mit weiteren Bibern aus dem gesamten oberhalb liegenden Flussbereich zu rechnen. Dies erfordert weitergehende Vorkehrungen. So werden im Hochwasserfall Biber am Deich künftig gefangen. Zusätzlich wird der Bau von Wildrettungshügeln im Vorland vorbereitet.
Es ist gesetzliche Verpflichtung, die Hochwasserschutzanlagen so zu erhalten, dass die vollständige Funktionsfähigkeit jederzeit gegeben ist. Hierzu gehört auch die Beseitigung von Biberschäden.