Es ist gesetzliche Verpflichtung, die Hochwasserschutzanlagen so zu erhalten, dass die vollständige Funktionsfähigkeit jederzeit gegeben ist. Hierzu gehört auch die Beseitigung von Biberschäden.
Weiterhin wird beim zuständigen Gewässerunterhaltungsverband vom Land eine Bibermanagerin finanziert, die unter anderem die Aufgabe hat, Biberaktivitäten an den Hochwasserschutzanlagen des Landes zu beobachten und Maßnahmen zur Unterbindung der Biberbautätigkeit einzuleiten. Zusätzlich erfolgen wissenschaftliche Untersuchungen zur Populationsentwicklung der Biber und Schadensprävention an der gesamten Oder.
Der Landtag Brandenburg hat in seiner 66. Sitzung am 12. Dezember 2012 zum TOP 1 folgende Entschließung angenommen:
Gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes ist eine Partei verfassungswidrig, die ‚nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen‘. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist eine Partei nicht schon dann verfassungswidrig, wenn sie einzelne Bestimmungen, ja ganze Institutionen des Grundgesetzes ablehnt. Sie muss vielmehr die obersten Werte der Verfassungsordnung verwerfen, die elementaren Verfassungsgrundsätze, die die Verfassungsordnung zu einer freiheitlichen demokratischen machen, Grundsätze, über die sich mindestens alle Parteien einig sein müssen, wenn dieser Typus der Demokratie überhaupt sinnvoll funktionieren soll (BVerfGE 5, 85, Rz. 249).
Die NPD dokumentiert immer wieder, dass sie die obersten Werte der Verfassungsordnung verwirft und darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Sie strebt mit aggressiv-kämpferischen Mitteln die Abschaffung unseres demokratischen Rechtsstaats an. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE 5, 85) stellte klar, dass eine aktiv
kämpferische, aggressive Haltung nicht identisch ist mit dem Tatbestand konkreter Gewalttaten. Relevant sei vielmehr die dauerhafte Absicht der Partei, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu bekämpfen: ‚Sie muss außerdem so weit in Handlungen (das sind u. U. auch pro- grammatische Reden verantwortlicher Persönlichkeiten) zum Ausdruck kommen, dass sie als planvoll verfolgtes politisches Vorgehen der Partei erkennbar wird.‘ Nach Überzeugung der Antragsteller hat die NPD diese aggressiv-kämpferische Haltung in den vergangenen Jahren mehrfach in aller Deutlichkeit zum Ausdruck gebracht.
Nicht nur in Reden auf Versammlungen vor eigenen Anhängern, sondern auch zum Beispiel kommunalen Vertretungen im Land Brandenburg, in den Landtagen von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen und damit in aller Öffentlichkeit stellten und stellen Vertreter der NPD das Grundgesetz und die Existenz unseres demokratisch verfassten Staatswesens infrage. Das ist auch an parlamentarischen Reden ablesbar:
1. Zur Bekämpfung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung Die NPD will unser demokratisches System abschaffen und durch einen ‚völkischen‘ Staat ersetzen. Die NPD stellt damit eine Gefahr für unser demokratisches Gemeinwesen dar.
2. Volksverhetzende Äußerungen Die NPD propagiert in den Landtagen von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen ihre rassistische, nationalsozialistische und antisemitische Weltsicht. Damit bereitet sie den Nährboden für fremdenfeindliche Übergriffe.
3. Reden, die die europäische Idee diffamieren Die europäische Idee und die Institutionen der EU werden als ‚volksfeindliche EU-Diktatur‘ und ‚Verknechtung‘ des deutschen Volkes diffamiert. Brandenburg hat seine wirtschaftliche Entwicklung ganz wesentlich auch der Unterstützung aus Brüssel zu verdanken. Die NPD schadet der europäischen Idee und damit der Einbindung unseres Bundeslandes in Europa. Zudem tritt die NPD für eine sogenannte ‚echte Wiedervereinigung‘ ein und gefährdet damit das friedliche Zusammenleben der Völker in Europa.
Die rassistischen und fremdenfeindlichen Äußerungen der NPD in Brandenburg führen auch dazu, dass das Bild des Auslandes von unserem Bundesland und seinen Bürgern Schaden nimmt. Solange die NPD auch in Brandenburg als Partei aktiv sein kann, fühlen sich Investoren, ausländische Fachkräfte und potenzielle Gäste immer wieder abgeschreckt. Unsere Tourismuswirtschaft - Hotels, Pensionen, Gastronomie und alle damit verbundenen Unternehmen - leiden darunter, wenn Ausländerinnen und Ausländer und Migrantinnen und Migranten befürchten müssen, hier nicht erwünscht zu sein.
Der Landtag Brandenburg wird Extremismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit weiterhin mit einem Bündel konkreter Maßnahmen entschlossen bekämpfen. Zwar werden rechtsextreme Denkmuster und Gesinnungen mit einem Parteiverbot nicht einfach verschwinden. Ein Par
teiverbot hätte aber das Ende der staatlichen finanziellen Unterstützung, den Wegfall von Propagandaplattformen, den Verlust des Parteivermögens, der Parteilokale, der Parteizeitungen und sämtlicher Organisationsstrukturen zur Folge. Zudem könnte die NPD weder bei Wahlen antreten noch die Vorteile des Partei-Status bei der Anmeldung von Demonstrationen nutzen.
Der Landtag Brandenburg unterstützt daher ausdrücklich das Bemühen für eine baldmögliche Einleitung eines Verfahrens zum Verbot der rechtsextremen NPD und die Schaffung der dafür notwendigen Voraussetzungen, unter anderem den Verzicht auf den Einsatz von V-Leuten in der Führungsebene der NPD.“
Schriftliche Antworten der Landesregierung auf mündliche Anfragen in der Fragestunde im Landtag am 12. Dezember 2012
Frage 1151 fraktionslos Abgeordneter Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann - Verwendung diakritischer Zeichen in elektronisch geführten Registern
Im Land Brandenburg werden die Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister bereits als elektronische Register geführt. Zudem findet eine länderübergreifende Vernetzung über das Registerportal statt. So ist eine komfortable, unaufwändige und bundesweit mögliche Einsichtnahme in die Register gegeben. Unter dem Aspekt des Gleichheitsgrundsatzes und zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten ist es bedeutsam, dass bei der Eintragung in die Register der Eigenname zum Beispiel auch auf Niedersorbisch Verwendung finden kann. Im Zuge der europäischen Freizügigkeit betrifft dies auch Polnisch oder andere osteuropäische Sprachen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen hat das Land bereits ergriffen bzw. wird es ergreifen, um sorbischen/wendischen oder auch polnischen Vereinen und Unternehmen mit Sitz in Brandenburg die Eintragung in korrekter Schreibweise der Eigenbezeichnung, also auch unter Verwendung diakritischer Zeichen, in die elektronisch geführten Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister zu ermöglichen?
Die Bundesländer sind seit dem 1. Januar 2007 durch das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister verpflichtet, die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister elektronisch zu führen. Von der Möglichkeit, das Vereinsregister ebenfalls elektronisch zu führen, hat das Land Brandenburg bereits frühzeitig Gebrauch gemacht.
Das Land Brandenburg setzt für die elektronische Führung der Register die Fachanwendung AUREG (AUtomatisiertes RE- Gister) ein. Diese Fachanwendung wird gemeinsam mit den Ländern Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein entwickelt und gepflegt. Die übrigen Länder führen ihre Register mit der Fachanwendung RegisSTAR.
Weder in AUREG noch in RegisSTAR können derzeit Namen oder Bezeichnungen mit diakritischen Zeichen abgebildet werden. Dazu wäre eine grundlegende Umprogrammierung der Fachanwendungen mit dem Ziel der Unterstützung des sogenannten Unicode-Standards „UTF-8“ erforderlich. Die Entwicklerfirma des Fachverfahrens AUREG hat schon früh ein Konzept für eine solche Umstellung erarbeitet. Die Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Gesetzes über die Einführung der elektronischen Register, vordringlichere fachliche Anforderungen und schließlich Bestrebungen hin zu einer Vereinheitlichung der beiden Registerverfahren haben die Umsetzung des Konzeptes aber bislang verzögert.
Die Implementierung des Unicode-Standards erfordert einen tiefen Eingriff in die Programmlogik des Verfahrens. Sie ist deshalb nicht nur kostenintensiv, sondern bindet auch erhebliche personelle Ressourcen. Nach Angaben der Entwicklerfirma wären bei einer Umsetzung für ca. ein halbes Jahr keine weiteren fachlichen Änderungen am Verfahren möglich.
Beide Verfahrensverbünde standen zum 1. Januar 2007 vor der Herausforderung, die Vorgaben des Gesetzes über die Einführung elektronischer Register kurzfristig umzusetzen. Diese Umsetzung erforderte einen erheblichen personellen und finanziellen Einsatz. Der zeitliche Druck ließ keinen Raum für die aufwändige Implementierung des Unicode-Standards. Auch noch nach dem 1. Januar 2007 waren für die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Betriebes der elektronischen Register notwendige Änderungen im Fachverfahren zwingend umzusetzen, sodass eine Implementierung weiter verschoben werden musste.
Schließlich bestehen seit 2009 Bestrebungen, die beiden Fachverfahrensverbünde zusammenzuführen und bundesweit ein einheitliches Registerverfahren einzusetzen. Im Jahr 2011 haben sich die Länder grundsätzlich darauf verständigt, die geplante Neuentwicklung von RegisSTAR zu nutzen, um ein einheitliches Fachverfahren zu etablieren. Die Länder des AUREG-Verbundes werden dazu gemeinsam dem RegisSTARVerbund beitreten. Das Land Brandenburg hat eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung bereits unterzeichnet.
Vor dem Hintergrund der Bemühungen um eine Vereinheitlichung der Verfahren sowie des mit einer Umstellung auf den Unicode-Standard verbundenen Aufwandes war es bislang fachlich nicht vertretbar, die Umstellung anzugehen.
Das neu zu entwickelnde gemeinsame Registerverfahren wird den Unicode-Standard unterstützen und so in der Lage sein, Eintragungen mit diakritischen Zeichen abzubilden. Die Einführung des neuen Verfahrens könnte nach dem gegenwärtigen Stand der Planung 2014 erfolgen.
Die Stadt Templin bemüht sich um die Anerkennung des Prädikats „Thermalsoleheilbad“. Ein wichtiger Baustein dafür ist der Ausbau der Mühlenstraße in Templin bis spätestens 2013/ 2014. Die Planung ist vom Landesbetrieb für Straßenwesen bereits veranlasst worden, jedoch gibt es bisher keine Finanzierungszusicherung.
Ich frage die Landesregierung: Inwiefern ist die Finanzierung der Mühlenstraße (L 23) in Templin für die Jahre 2013/2014 gesichert?
Die Finanzierung des Landesanteils zum Ausbau der Ortsdurchfahrt ist derzeit für die Jahre 2013/2014 nicht gesichert.
Anders sieht es bei der Städtebauförderung aus. Hier stehen zur Finanzierung des Umbaus der Seitenbereiche entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung.
Da das Vorhaben nicht ausfinanzierbar ist, kann keine Aussage zur Umsetzung getroffen werden. Der Straßenzustand erfordert keine Einordnung in die oberste Priorität.
Frage 1153 fraktionslos Abgeordneter Dr. Gerd-Rüdiger Hoffmann - Lausitzer Seenland und Verwaltungsabkommen Bergbausanierung
Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker äußern angesichts der Zunahme von bergbaufolgebedingten Sperrungen entlang der entstehenden Seen im Lausitzer Seenland die Sorge, dass sich diese Maßnahmen negativ auf die touristische Entwicklung auswirken können. Da auch bereits überregional bekannte und gut eingeführte Fahrrad- und Skaterstrecken betroffen sind und zum Beispiel die im Verwaltungsabkommen ab 2013 für Maßnahmen nach § 4 vorgesehene Summe ungefähr jene ist, die jetzt für einen einzigen Überleiter notwendig wurde, wächst die Skepsis. Wahrscheinlich waren die Erwartungen in einigen Kommunen auch zu hoch, sodass jetzt selbst ein aus Sicherheitsgründen langsamerer Anstieg des Wasserspiegels einiger Seen mit Sorge beobachtet wird.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Mit welcher Strategie reagiert sie im Bunde mit dem Bergbausanierer LMBV auf die neue Situation im Lausitzer Seenland?
Die länderübergreifende bergbauliche Sanierung ist in ihrer Komplexität und räumlichen Ausdehnung ein einzigartiges ökologisches Großprojekt. Viel konnte bislang erreicht werden; die Erfolge sind sichtbar und werden von den Menschen in der Region anerkannt. Dies gilt in besonderer Weise für das im Entstehen befindliche brandenburgisch-sächsische Lausitzer Seenland.
Aber - und auch das sollte nicht verschwiegen werden - es gibt auch Rückschläge und damit verbundene Notwendigkeiten, einmal formulierte Planungen den aktuellen Erkenntnissen und Gegebenheit anzupassen und dabei auch zeitliche Zielorientierungen zu verändern.
Dies gilt in erster Linie für die gesperrten Sanierungsflächen und für die Wiederherstellung eines sich weitgehend selbsttragenden Gesamtwasserhaushaltes (Tagebauseen; Fließgewässer;
Der Bund, die Länder, die Region und nicht zuletzt die Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) im Rahmen ihrer bergrechtlichen Verpflichtung arbeiten zielgerichtet und mit wissenschaftlicher Unterstützung an einem nachhaltigen Erfolg dieses Projektes.
Das gerade erst abgeschlossene Fünfte Verwaltungsabkommen Braunkohlensanierung (VA V 2013-2017), das alleine der brandenburgischen Lausitz einen Bund-Land-Mitteleinsatz von rund 580 Millionen Euro sichert, ist dafür eine verlässliche und solide Grundlage.
Das Lausitzer Seenland bleibt eines der zentralen Entwicklungsprojekte der brandenburgischen Landesregierung.