- nein, das diskutieren wir im Moment ganz real - für die großen bildungspolitischen Themen wie Inklusion, wie Ganztag, wie Sprachförderung tatsächlich auch gesamtstaatlich gesehen wird.
Ihre Bundesministerin ist da mit ihrem Erkenntnisstand vielleicht schon ein Stück weiter. Vielleicht treten Sie einmal mit ihr in einen Austausch. Es wäre sehr hilfreich, wenn wir parteiübergreifend am Bildungssystem weiterarbeiten könnten.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie sind damit der Überschrift ein Stückchen nähergekommen, in der es heißt: In Brandenburg gibt es Bildungserfolge statt Bildungsmisere. Ich kann, da kein weiterer Redebedarf angemeldet ist, diesen Tagesordnungspunkt schließen. - Vielen Dank.
Ich begrüße Schülerinnen und Schüler des Einstein-Gymnasiums aus Angermünde. Das ist sicherlich auch für euch ein spannendes Thema. Herzlich willkommen im Landtag Brandenburg!
Ich begrüße unter unseren Gästen auch die gegenwärtigen und künftigen Vertreter des Landesverfassungsgerichts. Herr Präsident Möller, Herr Dresen nebst Angehörigen, herzlich willkommen! Sie bieten mir eine wunderbare Überleitung zum Tagesordnungspunkt 2.
Gemäß Artikel 112 Abs. 4 der Landesverfassung in Verbindung mit § 4 des Verfassungsgerichtsgesetzes Brandenburg erfolgt die Wahl eines Richters des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg geheim. Die Ausgabe der Wahlunterlagen erfolgt nach dem jeweiligen Namensaufruf durch die Schriftführer am Stenografentisch und die Stimmabgabe rechts und links von mir auf den Regierungsbänken.
Sie erhalten einen Stimmzettel mit dem Namen des Kandidaten zur Wahl des Richters des Verfassungsgerichts, auf dem Sie Ihre Wahl kenntlich machen können. Dabei bitte ich Sie, nur die im Wahlpult ausliegenden Kopierstifte zu benutzen.
Ungültig sind Stimmzettel, die Zusätze enthalten, deren Kennzeichnung den Willen des Abstimmenden nicht zweifelsfrei erkennen lassen, die die Identität des Abstimmenden erkennen lassen und jene, bei denen die Stimmabgabe nicht erfolgt ist, und wenn die Anzahl der abgegebenen Stimmen die Anzahl der zu vergebenden Stimmen überschreitet.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass gemäß § 4 Verfassungsgerichtsgesetz Brandenburg für die Wahl eines Richters des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg die Stimmen einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages als Ja-Stimmen erforderlich sind.
Wird zum Wahlverfahren das Wort gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Wir kommen also zur Wahl. Ich bitte die Schriftführer, mit dem Namensaufruf zu beginnen.
Damit schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen, und Sie um etwas Geduld.
Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen das Ergebnis der Wahl bekannt geben. Ich bitte Sie, eventuell beabsichtigte Gratulationen und Begeisterungsstürme auf den Zeitpunkt zu verschieben, nach dem die Frage, ob der Kandidat die Wahl annimmt, beantwortet worden ist. Dazu bin ich beim letzten Mal nämlich fast nicht mehr gekommen.
An der Wahl eines Richters des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg haben sich 80 Abgeordnete beteiligt. Ungültige Stimmzettel: 0. - Gültige Stimmzettel: 80. - Für den Wahlvorschlag stimmten 70 Abgeordnete, mit Nein 7 Abgeordnete, enthalten haben sich 3 Abgeordnete. Damit ist Herr Dresen mit den Stimmen einer Mehrheit von mehr als zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages gewählt worden.
Der Präsident des Landtages Brandenburg ernennt Herrn Andreas Dresen für die Dauer von zehn Jahren zum Richter des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg.
Wir setzen fort - Sie haben sich bereits von Ihren Plätzen erhoben -: Gemäß § 5 Abs. 2 des Verfassungsgerichtsgesetzes Brandenburg leisten die Richterinnen und Richter des Verfassungsgerichts, bevor sie ihr Amt antreten, vor dem Landtag folgenden Eid.
Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung des Landes Brandenburg und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen.