Protocol of the Session on August 30, 2012

Zu TOP 1

Seen in öffentlicher Hand - Gemeinwohlbelange gesichert!

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 61. Sitzung am 30. August 2012 zum TOP 1 folgende Entschließung angenommen:

„Der Landtag stellt fest:

Nachdem der Landtag am 17. Dezember 2009 beschlossen hatte, die generelle Voraussetzung für eine kostenlose Übertragung von Gewässern an die ostdeutschen Bundesländer und Kommunen zu schaffen, ist es der Landesregierung des Landes Brandenburg nunmehr gelungen, die zur Privatisierung anstehenden 65 Seen zu einem deutlich unter den jeweiligen Verkehrswerten liegenden Preis zu erwerben. Dies kann und sollte als ein Erfolg aller Beteiligten im Kontext des ursprünglichen Beschlusses angesehen werden. Um diesen Erfolg auch perspektivisch abzusichern, muss nun die Frage nach dem weiteren Umgang mit diesen Seen sowie den 17 Seen aus dem Preußenvermögen, welche an das Land übertragen wurden, in den Fokus aller Bemühungen gestellt werden. Die Entscheidung darüber, wie die übernommenen Seen in Zukunft eigentumsrechtlich zugeordnet werden sollen und auf welche Weise eventuelle Übertragungen und die Nutzung der Seen geregelt werden kann, bedarf einer genauen und einzelfallbezogenen Betrachtung. Hierbei sind die unterschiedlichen Interessenslagen aller Beteiligten zu berücksichtigen. Die Frage der Eigentumsübertragung und/oder der zukünftigen eigentumsrechtlichen Verwaltung darf nicht Gegenstand ideologisch geprägter Betrachtungen werden, in der Nutzergruppen von vornherein grundsätzlich ausgeschlossen oder alleinig bevorzugt werden. Die Frage der Eigentumszuordnung hat sich vielmehr daran zu orientieren, wie eine unter dem Primat der öffentlichen Gemeinwohlbelange optimale Umsetzung der Interessen des Landes Brandenburg erreicht werden kann.

Aus diesem Grund muss eine jeweils einzelfallbezogene Vermögenszuordnung und/oder Übertragung der einzelnen Seen unabhängig vom konkreten Übertragungswert auf Basis des Votums der betroffenen Ausschüsse des Landtages erfolgen.

Der Landtag beschließt:

Die Landesregierung wird aufgefordert,

die von ihr eingesetzte Interministerielle Arbeitsgruppe (IMAG) ‚Seen‘ zu beauftragen, auf Basis der erarbeiteten Seensteckbriefe eine Vorlage mit Vorschlägen zu erarbeiten, in welcher nach einer Vorauswahl Interessenten für die Übernahme und/oder die Verwaltung der einzelnen Seen dargestellt werden, die die Gewähr dafür tragen können, dass die Seen unter dem Primat der öffentlichen Gemeinwohlbelange optimal verwaltet werden;

die Vorschläge der IMAG den Ausschüssen für Infra

struktur und Landwirtschaft sowie für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zur fachlichen Befassung zuzuleiten;

die schlussendliche Übertragung unabhängig vom konkreten Übertragungswert in Abhängigkeit eines Mehrheitsvotums des Ausschusses für Haushalt und Finanzen vorzunehmen.“

Zu TOP 9

Zusätzliche Finanzmittel für den Flughafen BER nur bei Umsetzung des planfestgestellten Lärmschutzes bereitstellen

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 61. Sitzung am 30. August 2012 zum TOP 9 folgende Entschließung angenommen:

„Schallschutzmaßnahmen am BER werden deutlich verbessert

Der Landtag unterstützt das Handeln der Landesregierung, für einen umfassenden Schallschutz der betroffenen Anwohner zu sorgen. Der Landtag begrüßt es, dass die Landesregierung mit dem Haushaltsentwurf 2013/2014 die notwendige Vorsorge getroffen hat und die Mittel für die Umsetzung des planfestgestellten Lärmschutzes in Höhe des Gesellschafteranteils von 37 Prozent in den Doppelhaushalt eingestellt hat. Die Mittelverwendung unterliegt der parlamentarischen Entscheidungsbefugnis, da die Freigabe der Mittel der Zustimmung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen bedarf.

Der Landtag begrüßt, dass im Ergebnis des intensiven Bemühens der Vertreter Brandenburgs im Aufsichtsrat der Flughafengesellschaft der Antrag der Flughafengesellschaft (FBB) auf Klarstellung des Planfeststellungsbeschlusses zurückgenommen wurde. Damit ist gesichert, dass ohne Wenn und Aber die Schallschutzmaßnahmen entsprechend dem Planfeststellungsbeschluss sachgerecht und zügig umgesetzt werden können. Die Schallschutzmaßnahmen am BER werden gegenüber anderen Flughäfen in Deutschland eine Spitzenposition einnehmen.

Der Landtag Brandenburg erwartet,

dass mit der Aufsichtsratssitzung im September alle notwendigen Fragen zur Finanzierung, zur baulichen Inbetriebnahme und zur Eröffnung des Flughafens beantwortet werden;

dass eine unbürokratische und bürgernahe Zusammenarbeit mit den Anwohnern durch die Flughafengesellschaft erfolgt, um das Schallschutzprogramm zügig umzusetzen;

dass die Landesregierung beziehungsweise deren Vertreter als Gesellschafter der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH (FBB GmbH) in der Gesellschafterversammlung keine Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2011 erteilt. Die Entscheidung über die Entlastung der Geschäftsführung erfolgt erst dann, wenn konkrete und verlässliche Angaben zur Mängelbeseitigung, zur Obergrenze des Kostenrahmens, zu et

waigen Schadensersatzansprüchen und zur Fertigstellung des Flughafens BER erbracht worden sind;

auch zukünftig von der Landesregierung zeitnah über grundlegende Entwicklungen am BER informiert zu werden.“

Zu TOP 10

Eichenprozessionsspinner wirksam bekämpfen

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 61. Sitzung am 30. August 2012 zum TOP 10 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Landtag stellt fest:

Eichenprozessionsspinner haben sich in den letzten Jahren in Brandenburg stark ausgebreitet. Mittlerweile ist der gesamte Nordwesten Brandenburgs besiedelt, und die Ausbreitung setzt sich weiter fort. Problematisch ist neben Fraßschäden im Wald insbesondere auch der Befall von Eichen an Straßen und im Siedlungsgebiet. Die Brennhaare der Raupen können allergische Reaktionen auslösen, deren Häufigkeit stark zugenommen hat. Damit sind erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen von Anwohnern und Besuchern verbunden.

Maßnahmen der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners stoßen auf praktische und rechtliche Hürden. Wegen der schnellen Ausbreitung ist ein regionenübergreifender, koordinierter Umgang mit dem Eichenprozessionsspinner erforderlich.

Der Landtag begrüßt deshalb die Einrichtung einer interministeriellen Arbeitsgruppe zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Brandenburg.

Die Landesregierung wird aufgefordert,

1. im I. Quartal 2013 ein Konzept mit einem Maßnahmenplan zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners in Brandenburg vorzulegen, das sowohl den Forstbereich als auch Straßen und Siedlungsbereiche abdeckt. Die Befallsituation 2012 sowie die bisher eingeleiteten Maßnahmen sind zu analysieren und zu bewerten. Die rechtssichere Anwendung von Bioziden zur Raupenbekämpfung soll geprüft werden. Die Landkreise und Kommunen sollen in die Erarbeitung einbezogen und eine Abstimmung mit benachbarten Bundesländern gewährleistet werden. Es ist zu prüfen, wie die bisherigen Beratungs- und Informationsangebote für die Bevölkerung weiter verbessert werden können.

2. darauf hinzuwirken, dass die zuständigen Bundesbehörden ein Zulassungsverfahren für das Biozid Dipel ES von Amts wegen in die Wege leiten.“

Zu TOP 11

Weiterentwicklung der Außenwirtschaftspolitik forcieren - Brandenburgs Unternehmen fit für den internationalen Wettbewerb machen!

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 61. Sitzung am 30. August 2012 zum TOP 11 folgende Entschließung angenommen:

„Evaluierung des Außenwirtschaftskonzeptes

1. Das für Wirtschaft zuständige Mitglied der Landesregierung wird gebeten, dem Ausschuss für Wirtschaft bis zum Ende des II. Quartals 2013 einen Bericht zum Stand der Evaluierung des Außenwirtschaftskonzeptes vorzulegen.

2. Das für Wirtschaft zuständige Mitglied der Landesregierung wird gebeten, im Rahmen dieser Berichterstattung weiterhin darzustellen,

a) inwieweit die Außenwirtschaftsförderung als ein wesentlicher Bestandteil der brandenburgischen Mittelstandspolitik in der neuen EU-Strukturfondsförderperiode 2014 - 2020 Berücksichtigung finden kann und

b) welche Schwerpunkte sie in der Förderung von Internationalisierung und Markterschließung vor dem Hintergrund langfristig reduzierter EU-Fonds zu setzen beabsichtigt.“

Zu TOP 12

Zinssätze für Dispositions- und Überziehungskredite begrenzen

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 61. Sitzung am 30. August 2012 zum TOP 12 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Landtag stellt fest:

Seit Jahren passen Kreditinstitute ihre Kreditzinssätze nur teilweise und stark verzögert oder gar nicht an sinkende Leitzinssätze an. Das gilt besonders für die ohnehin vergleichsweise teuren Dispositions- und Überziehungskredite. Selbst in der aktuellen Niedrigzinsphase sind bei einigen Banken bei Dispositions- und Überziehungskrediten sogar Zinssätze von über 15 Prozent im Jahr fällig. Diese hohen Dispositions- und Überziehungszinsen sind besonders problematisch, weil viele Menschen mit geringen Einkommen für größere Anschaffungen auf derartige Kreditleistungen existenziell angewiesen sind. Auch viele Handwerker und Kleinunternehmer benötigen existenziell diese Dispositionskredite, um bei unverschuldeten Zahlungsausständen selbst ihre Verbindlichkeiten bedienen zu können. Insofern sind diese Kredite auch für die Wirtschaft systemrelevant.

Mit Inkrafttreten der Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie seit dem 11. Juni 2010 müssen Kreditinstitute einen Vergleichszins angeben, damit Zinssatzänderungen nachvollziehbar sind. Gesetzliche Regelungen für eine klare Obergrenze fehlen jedoch weiterhin. Somit besteht die Gefahr, dass Kreditinstitute die Verbraucherkreditrichtlinie dazu nutzen, den aktuellen Rekordabstand zum Vergleichszins dauerhaft festzuschreiben. Gerade die Verbraucherinnen und Verbraucher mit niedrigem Einkommen werden bisher nicht ausreichend vor überhöhten Zinsforderungen der Kreditinstitute geschützt.

Der Landtag beschließt:

Die Landesregierung wird aufgefordert, sich auf Bundesebene zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher

für gesetzliche Regelungen zur Begrenzung der Zinssätze für eingeräumte Dispositionskredite und geduldete Überziehungskredite einzusetzen.“