Protocol of the Session on December 14, 2011

(Beifall SPD und DIE LINKE)

„Für diese Menschen wird ein verlässlicher sozialer Arbeitsmarkt eingerichtet. Auf ungeeignete und nicht überprüfbare Kriterien wie die Zusätzlichkeit muss verzichtet werden.“

- sagen die Grünen

(Görke [DIE LINKE]: Auf die Grünen ist Verlass!)

„Die Identifizierung von Tätigkeiten soll im Konsens mit den lokalen Akteuren vorgenommen werden.... Damit wird Teilhabe gesichert …“

- Das hatten wir gerade schon. Dann heißt es am Ende noch:

„Hierfür sind geeignete, integrationsfördernde Instrumente vorzuhalten und ausreichende Mittel für den zusätzlichen Betreuungs- und Begleitungsbedarf dieser Arbeitslosen zur Verfügung zu stellen. Auch die Trägerpauschalen sind anders als geplant bedarfsgerecht auszugestalten.“

Ich habe dem, liebe Frau Nonnemacher, nichts hinzuzufügen. Vielen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, wir sind damit am Ende der Rednerliste angelangt. Bevor Aufbruchsunruhe ausbricht, schiebe ich einen Serviceblock ein und teile den Fraktionen mit, wie viel Minuten sie für die verbleibenden vier Haushaltsblöcke morgen noch haben. Bei den Linken sind das genau 26 Minuten. Bei der CDU sind es 57 Minuten.

(Oh! bei der SPD)

Bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind es 47 Minuten und bei der FDP 56 Minuten. Bei der SPD - das hatte ich schon gesagt sind es 55 Minuten. Wir liegen also - bis auf einen Ausreißer ganz gut in der Norm. Die Landesregierung kann, wie bekannt, immer so viel reden, wie sie will, und tut das dann auch noch.

Meine Damen und Herren, wir kommen jetzt zu den Abstimmungen. Als Erstes steht der Änderungsantrag in Drucksache 5/4459 der FDP-Fraktion, Minderung des Ansatzes, zur Abstimmung. Wer dem Folge leisten möchte, denn bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Der Änderungsantrag ist ohne Enthaltungen mit sehr deutlicher Mehrheit abgelehnt.

Als Zweites steht der Änderungsantrag in Drucksache 5/4460 der FDP, Minderung des Ansatzes, zur Abstimmung. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Ohne Enthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Drittens rufe ich den Änderungsantrag in Drucksache 5/4461 der FDP, Minderung des Ansatzes, zur Abstimmung auf. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Ohne Enthaltungen ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Viertens steht der Änderungsantrag in Drucksache 5/4475 vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Erhöhung eines Ansatzes, zur Abstimmung. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Bei einer deutlichen Anzahl von Enthaltungen mit großer Mehrheit abgelehnt.

Es folgt - fünftens - der Änderungsantrag in Drucksache 5/4439 der CDU-Fraktion, und zwar Erhöhung des Ansatzes und Ergänzung der Erläuterung. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Beschlussempfehlung zum Einzelplan 07 des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, Drucksache 5/4307. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Ohne Enthaltungen ist die Beschlussempfehlung mehrheitlich angenommen.

Meine Damen und Herren, damit unterbreche ich die 46. Plenarsitzung des Landtags Brandenburg bis morgen früh um 10 Uhr. Um 19 Uhr sehen wir uns auf dem Krongut zum Parlamentarischen Abend.

(Unterbrechung der Sitzung: 18.58 Uhr)

Anlagen

Gefasster Beschluss

Die Würde des Menschen ist unantastbar

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 46. Sitzung am 14. Dezember 2011 zum TOP 1 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Landtag erklärt:

I.

Wir trauern um Enver S¸ims¸ek und Abdurrahim Özüdog˘ru aus Nürnberg, Süleyman Tas¸köprü aus Hamburg, Habil Kılıç aus München, Yunus Turgut aus Rostock, Ismail Yas¸ar aus Nürnberg, Theodoros Boulgarides aus München, Mehmet Kubas¸ık aus Dortmund, Halit Yozgat aus Kassel und Michèle Kiesewetter aus Heilbronn.

Wir fühlen mit den Angehörigen der Opfer, die geliebte Menschen verloren haben. Die Unbegreiflichkeit des Geschehenen, die jahrelange Ungewissheit über Täter und ihre Motive, waren und sind eine schwere Belastung für die Betroffenen.

Wir sind zutiefst beschämt, dass nach den ungeheuren Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes rechtsextremistische Ideologie in unserem Land eine blutige Spur unvorstellbarer Mordtaten hervorbringt.

Wir erwarten, dass die Morde mit aller Konsequenz zügig aufgeklärt werden. Das sind wir den Opfern, ihren Familien und Freunden schuldig.

Wir erwarten zugleich, dass Zusammenhänge dieser Mordtaten und ihr rechtsextremistisches Umfeld umfassend ermittelt und mögliche weitere ungeklärte Straftaten einbezogen werden.

II.

Die bisher bekannt gewordenen Zusammenhänge dieser unmenschlichen Verbrechen belegen auf traurige Weise, dass die Strukturen der Sicherheitsbehörden auf Bundesund Länderebene dringend überprüft werden müssen.

Dem Extremismus muss entschieden entgegengetreten werden. Wir alle sind gefordert zu handeln - überall dort, wo Rechtsextremisten versuchen, gesellschaftlichen Boden zu gewinnen.

Wir stehen ein für ein Deutschland, in dem alle ohne Angst verschieden sein können und sich sicher fühlen - ein Land, in dem Freiheit und Respekt, Vielfalt und Weltoffenheit lebendig sind.

III.

Wir sind entschlossen, sowohl die politisch-gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Rechtsextremisten und ihren Verbündeten vertieft fortzusetzen als auch die unabdingbaren Konsequenzen für die Arbeit der Sicherheitsbehörden rasch zu ziehen. Dazu ist eine umfassende Fehleranalyse

unverzichtbar. Aus Fehlern müssen die richtigen Schlüsse gezogen und umgesetzt werden.

Rechtsextreme, Rassisten und verfassungsfeindliche Parteien haben in unserem demokratischen Deutschland keinen Platz. Deshalb fordert der Brandenburger Landtag die Bundes- und Landesregierung auf, zu prüfen, ob sich aus den Ermittlungsergebnissen Konsequenzen für ein NPDVerbot ergeben. Die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte an Parteiverbote sind zu berücksichtigen.

Wir müssen gerade jetzt alle demokratischen Gruppen stärken, die sich gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus engagieren. Wir werden prüfen, wo dem Hindernisse entgegenstehen. Wir brauchen eine gesellschaftliche Atmosphäre, die ermutigt, gegen politischen Extremismus und Gewalt das Wort zu erheben. Rechtsextremistischen Gruppen und ihrem Umfeld muss der gesellschaftliche und finanzielle Boden entzogen werden.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

Schriftliche Antworten der Landesregierung auf mündliche Anfragen in der Fragestunde im Landtag am 14. Dezember 2011

Frage 795 Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordneter Axel Vogel - Verjährung von Ansprüchen nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz

In der Zuschrift des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) vom 21. Oktober 2011 (5/123) wird ausgeführt, dass durch die Modernisierung des Schuldrechts die Verjährungsfrist für Ansprüche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz nicht mehr 30 Jahre, sondern nur noch zehn Jahre betrage. Damit würden diese Ansprüche mit Ablauf des 31.12.2011 verjähren. Dies schätzt auch die Bundesnotarkammer so ein. Die Verjährung könne zum Beispiel durch eine Klageerhebung gehemmt werden. Der VDGN geht davon aus, dass eine nicht unerhebliche Zahl von Bürgerinnen und Bürgern aus Unkenntnis der geänderten Verjährungsfrist mit einer 30-jährigen Verjährungsfrist rechne und deshalb ihre derzeit bestehenden Ansprüche später nicht mehr durchsetzen könne.

Daher frage ich die Landesregierung: Ist eine Bundesratsinitiative geplant, um die Verjährungsfrist zu verlängern?

Antwort der Landesregierung

Minister der Justiz Dr. Schöneburg

Auf dem Gebiet der neuen Bundesländer sind bis zur Wiedervereinigung häufig Eigenheime auf fremdem Grund und Boden errichtet worden. Nicht selten sind den Nutzern hierfür durch staatliche Stellen der DDR dingliche Nutzungsrechte verliehen worden. Oft wurde auch selbständiges Gebäudeeigentum in ein Grundbuch eingetragen. Das dadurch bewirkte Auseinanderfallen von Grundstücks- und Gebäudeeigentum ist

dem Bürgerlichen Gesetzbuch, das seit der Wiedervereinigung auch in den neuen Bundesländern gilt - von wenigen Ausnahmen abgesehen - fremd.

Der Bundesgesetzgeber verfolgt daher mit dem am 1. Oktober 1994 in Kraft getretenen Sachenrechtsbereinigungsgesetz die Absicht, diese Eigentumsverhältnisse wieder zusammenzuführen. Hierfür eröffnet das Gesetz den Grundstücksnutzern die Möglichkeit, zu ihrem Gebäudeeigentum das Grundstück preisermäßigt hinzuzuerwerben oder eine Erbbaupacht zu begründen.

Diese Ansprüche unterliegen jedoch der Verjährung. Das Sachenrechtsbereinigungsgesetz selbst enthält zwar keine Verjährungsvorschriften. Es gelten aber nach überwiegender Auffassung die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Diese Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs haben sich nach Inkrafttreten des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes geändert. Bis zum 31. Dezember 2001 hat für Ansprüche nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz die allgemeine Verjährungsfrist des § 195 BGB von 30 Jahren gegolten. Ansprüche aus dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz wären dann frühestens mit Ablauf des 30. September 2024 verjährt, das heißt 30 Jahre seit dem Inkrafttreten des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes am 1. Oktober 1994.