Protocol of the Session on May 18, 2011

4. Die Landesregierung wird gebeten, dem Rechtsausschuss des Landtages über den Stand der Reform des Insolvenzverfahrens am Jahresende 2011 zu berichten.“

Rechnung des Präsidenten des Landtages Brandenburg für das Rechnungsjahr 2008

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 36. Sitzung am 18. Mai 2011 zum TOP 11 folgenden Beschluss gefasst:

„Dem Präsidenten des Landtages Brandenburg wird für die Rechnung 2008 gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Artikel 106 der Verfassung des Landes Brandenburg Entlastung erteilt.“

Rechnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2008

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 36. Sitzung am 18. Mai 2011 zum TOP 11 folgenden Beschluss gefasst:

„Dem Präsidenten des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg wird für die Rechnung 2008 gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Artikel 106 der Verfassung des Landes Brandenburg Entlastung erteilt.“

Rechnung des Landesrechnungshofes Brandenburg für das Rechnungsjahr 2008

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 36. Sitzung am 18. Mai 2011 zum TOP 11 folgenden Beschluss gefasst:

„Dem Landesrechnungshof Brandenburg wird für die Rechnung 2008 gemäß § 101 der Landeshaushaltsordnung Entlastung erteilt.“

Haushaltsrechnung und Vermögensnachweis für das Haushaltsjahr 2008 und

Jahresbericht 2010 des Landesrechnungshofes Brandenburg

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 36. Sitzung am 18. Mai 2011 zum TOP 11 folgenden Beschluss gefasst:

„1. Die vom Ausschuss für Haushaltskontrolle festgestellten Sachverhalte, die Beschlüsse über einzuleitende Maßnahmen und die dafür gesetzten Termine werden gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung bestätigt.

2. Der Landesregierung wird gemäß § 114 der Landeshaushaltsordnung in Verbindung mit Artikel 106 der Verfassung des Landes Brandenburg für die Haushaltsrechnung und den Vermögensnachweis in Bezug auf das Haushaltsjahr 2008 (Drucksache 5/66) im Zusammenhang mit dem Jahresbericht 2010 des Landesrechnungshofes Brandenburg (Drucksa- che 5/2350) Entlastung erteilt.“

Antrag der Volksinitiative „Schule in Freiheit“ auf Herabsetzung der Altersgrenze auf sechzehn Jahre gemäß § 7 des Volksabstimmungsgesetzes

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 36. Sitzung am 18. Mai 2011 zum TOP 15 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Landtag nahm den Antrag der Volksinitiative 'Schule in Freiheit' auf Herabsetzung der Altersgrenze für die Beteiligung an dieser Volksinitiative auf sechzehn Jahre gemäß § 7 des Volksabstimmungsgesetzes an.“

Beauftragung des Rechtsausschusses mit der Wahl der Vertrauensleute sowie deren Vertreter für den beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg eingerichteten Ausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 36. Sitzung am 18. Mai 2011 zum TOP 16 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Landtag beauftragt den Rechtsausschuss bis Ende des Jahres 2011 mit der Wahl der gemäß § 23 Absatz 2 Satz 2 der Finanzgerichtsordnung in Verbindung mit Artikel 18 des Staatsvertrages über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg zu wählenden vier Vertrauensleute sowie deren Vertreter für die beim Finanzgericht der Länder Berlin und Brandenburg eingerichteten Ausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg.“

Wahl eines Vertreters des Landtages Brandenburg für die Landessportkonferenz

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 36. Sitzung am 18. Mai 2011 zum TOP 17 folgenden Beschluss gefasst:

„Der Landtag wählte Herrn Abgeordneten Holger Rupprecht als Vertreter des Landtages Brandenburg für die Landessportkonferenz.“

Zustimmung zur Mitgliedschaft in den Aufsichtsräten der Haus der Brandenburg-Preußischen Geschichte GmbH (HBPG) und der Brandenburgischen Schlösser GmbH Gemeinnützige Betriebsgesellschaft (BSG)

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 36. Sitzung am 18. Mai 2011 zum TOP 18 folgenden Beschluss gefasst:

„Gemäß Artikel 95 der Verfassung des Landes Brandenburg stimmt der Landtag Brandenburg der Mitgliedschaft der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur,

Frau Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst, in den Aufsichtsräten der Haus der Brandenburg-Preußischen Geschichte GmbH (HBPG) und der Brandenburgischen Schlösser GmbH Gemeinnützige Betriebsgesellschaft (BSG) zu.“

Schriftliche Antworten der Landesregierung auf mündliche Anfragen in der Fragestunde im Landtag am 18. Mai 2011

Frage 578 Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Abgeordnete Marie Luise von Halem - Unterrichtsmaterial des CCS-Lobbyverbandes IZ Klima in Schulen

In der „taz“ vom 15. April 2011 wird berichtet, dass der Berliner Zeitbild Verlag pünktlich zur Vorlage des CCS-Gesetzes auf Bundesebene die vierte überarbeitete Auflage des Hefts „Klimaschutz und CCS“ an 25 000 Schulen im Bundesgebiet verteilen lässt. Im Impressum wird auf eine Zusammenarbeit mit dem Verband Informationszentrum für CO2-Technologien e. V. (IZ Klima) verwiesen, das insbesondere von den vier großen Energieunternehmen EnBW, E.ON, RWE und Vattenfall finanziert wird. Auf der Webseite des IZ Klima werden Arbeitsblätter zum Heft für den Unterricht angeboten. Im Jahr 2009 wurde eine frühere Version des Hefts auf dem Bildungsserver BerlinBrandenburg eingestellt und nach Protesten aus der Elternschaft schließlich wieder aus dem Netz genommen.

Daher frage ich die Landesregierung, sollte ihr bekannt sein, dass solche Hefte in brandenburgischen Schulen eingegangen sind: Welche Verhaltensweisen rät sie den Schulen im Umgang mit solch einseitigen Unterrichtsmaterialien, angesichts der Tatsache, dass deren Finanzierung auf Grund klarer wirtschaftlicher Interessen für eine Einführung der CCS-Technologie erfolgte?

Antwort der Landesregierung

Ministerin für Bildung, Jugend und Sport Dr. Münch

Schon Mitte April hat die Bürgerinitiative „CO2ntra Endlager MOL/Neutrebbin“ in meinem Ministerium angefragt, ob die von Ihnen zitierte Verteilaktion bekannt ist.

Gleichzeitig wurde mein Ministerium aufgefordert, die staatlichen Schulämter darüber zu informieren, dass die Verwendung des Materials als Schulbuch bzw. Schulmagazin unzulässig sei, da es einseitige Propaganda für Unternehmensinteressen darstelle.

In welchem Umfang eine Verteilaktion der Pro-CCS-Broschüren an unseren Schulen stattfindet und Lehrkräfte das Material abrufen, kann dahinstehen. Die Verwendung des Materials im Unterricht ist durchaus zulässig, wenn man „kritisch“ damit umgeht.

Die entsprechenden Verwaltungsvorschriften für den Schulbetrieb sagen aus, dass Informationsmaterial verteilt werden darf, wenn es nicht vorrangig der Werbung dient.

Nummer 17 Absatz 3 der VV-Schulbetrieb regelt: „Sofern es den Zielen von Erziehung und Bildung dient, sind die Einbeziehung von Werbeschriften in den Unterricht sowie der Hinweis auf Veranstaltungen außerhalb der Schule erlaubt.“

Daraus folgt, dass eine Verwendung des Materials nicht von vornherein unzulässig sein kann - insbesondere dann nicht, wenn es als Diskussionsgrundlage dienen soll, um sich mit einem Thema auseinanderzusetzen, das die Öffentlichkeit sehr bewegt.

Ich halte es sogar für produktiv, wenn sich Schülerinnen und Schüler auch mit Materialien auseinandersetzen, die zu einem Thema entschieden Stellung beziehen, weil sie so lernen können, Darstellungsweisen und Positionen kritisch zu hinterfragen und sich eine eigene Meinung zu bilden. Die Entwicklung kritischer Urteilsfähigkeit gehört zum Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schulen. Wie die einzelne Lehrkraft dieses Bildungsziel im Unterricht verwirklicht, liegt in ihrer oder seiner Verantwortung. Dabei ist auf Ausgewogenheit zu achten, wenn es - wie bei diesem Thema offensichtlich - unterschiedliche Meinungen gibt. Das Schulgesetz fordert von den Lehrkräften, den Respekt vor der Meinung anderer zu lehren. Ich halte die Sorge der eingangs genannten Initiative also für unbegründet und wehre mich auch dagegen, eine Darstellung von vornherein zu unterdrücken, weil sie, wie Sie, Frau von Halem das formulieren, „von klaren wirtschaftlichen Interessen“ getragen sei.

Der § 4 Absatz 5 Nr. 3 des Schulgesetzes regelt: „Bei der Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und Werthaltungen fördert die Schule insbesondere die Fähigkeit und Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler, … sich Informationen zu verschaffen und kritisch zu nutzen sowie die eigene Meinung zu vertreten, die Meinungen anderer zu respektieren und sich mit diesen unvoreingenommen auseinanderzusetzen.“

Frage 579 SPD-Fraktion Abgeordnete Kerstin Kircheis - Frühjahrsaufforstung in der Niederlausitz

Die Niederlausitz ist eines der Gebiete, das schon jetzt, aber insbesondere künftig für die Entwicklung des Tourismusstandortes Brandenburg von entscheidender Bedeutung sein wird. Abgesehen vom Spreewald ist die Region jedoch zurzeit eher für kahle Braunkohletagebaue und deren Restlöcher bekannt. Im Rahmen von Wiederaufforstungsmaßnahmen wird traditionell im März jedes Jahres mit der Frühjahrsaufforstung begonnen, um diese Gebiete für die Naherholung oder die Forstwirtschaft nutzbar zu machen. Dies hat zudem ökologische Vorteile, die von sinkender Bodenerosion bis hin zur CO2-Speicherung durch den jungen Forst reichen. Dafür werden Setzlinge verschiedener Baumarten in den Boden gebracht und dort verfestigt. Neben dem Landesbetrieb Forst Brandenburg (LBF) sind auch private Unternehmen, wie die LAUBAG mit der Frühjahrsaufforstung beschäftigt.

Ich frage die Landesregierung: Wie viele Hektar wurden von den betreffenden Parteien im Rahmen der Frühjahrsaufforstung 2011 bepflanzt?

Antwort der Landesregierung

Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft Vogelsänger

Die Entwicklung der Niederlausitz liegt auch mir am Herzen. Ich bin ebenfalls daran interessiert, dass die Rekultivierung ehemaliger Tagebauflächen möglichst zeitnah erfolgt. Insbesonde

re die Aufforstung der in den Sanierungsplänen dafür vorgesehenen Bergbaufolgeflächen spielt dabei eine wichtige Rolle.

Der Landesbetrieb Forst Brandenburg hat in der Region Niederlausitz, Betriebsteile Lübben, Doberlug-Kirchhain und Peitz, in diesem Frühjahr (bis zum 30. April 2011) bereits 163 ha im Landeswald aufgeforstet und wird die Frühjahrs-Pflanzungen, nach der durch die Trockenheit der letzten beiden Wochen bedingten Pause, Ende Mai abschließen.

Für die Sanierung bzw. Aufforstung ehemaliger Tagebauflächen ist die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft verantwortlich. Der LMBV werden diesbezüglich alle aus dem Bergbau entlassenen Abbauflächen übertragen, um die Rekultivierung zu veranlassen.