Antrag der Volksinitiative „Schule in Freiheit“ auf Herabsetzung der Altersgrenze auf sechzehn Jahre gemäß § 7 des Volksabstimmungsgesetzes
Es steht also die Beschlussempfehlung in Drucksache 5/3197 zur Abstimmung. Wer ihr Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Beides ist nicht der Fall und die Beschlussempfehlung angenommen.
Beauftragung des Rechtsausschusses mit der Wahl der Vertrauensleute sowie deren Vertreter für den beim Finanzgericht Berlin-Brandenburg eingerichteten Ausschuss für die Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Finanzgericht BerlinBrandenburg
Da wir vereinbart haben, keine Debatte zu führen, stelle ich den Antrag zur Abstimmung. Wer ihm Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Enthaltungen? - Beides ist nicht der Fall und der Antrag damit angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer dem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Bei wenigen Enthaltungen ist der Antrag mit deutlicher Mehrheit angenommen.
Zustimmung zur Mitgliedschaft in den Aufsichtsräten der Haus der Brandenburgisch-Preußischen Geschichte GmbH (HBPG) und der Brandenburgischen Schlösser GmbH Gemeinnützige Betriebsgesellschaft (BSG)
Wer dem Antrag folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Beides ist
Ich schließe Tagesordnungspunkt 18 und damit die heutige Plenarsitzung und weise Sie darauf hin, dass der Parlamentarische Abend auf 18 Uhr vorverlegt wurde. Einen schönen Abend!
Der Landtag Brandenburg hat in seiner 36. Sitzung am 18. Mai 2011 zum TOP 4 folgende Entschließung angenommen:
Mit der gesetzlichen Festlegung einer namentlichen Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbedienstete beschreitet das Land Brandenburg Neuland.
Der Innenminister wird deshalb gebeten, an der Erarbeitung der Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung der Kennzeichnungspflicht neben dem Hauptpersonalrat der Polizei in geeigneter Weise auch die Gewerkschaft der Polizei, die Deutsche Polizeigewerkschaft und den Bund Deutscher Kriminalbeamter zu beteiligen und zwei Jahre nach der Einführung der gesetzlichen Kennzeichnungspflicht einen Bericht über die Erfahrungen und Erkenntnisse im Umgang mit dieser neuen Regelung vorzulegen.“
Bericht des Landesrechnungshofes gemäß § 88 Absatz 2 LHO über die Prüfung von Verfahren in Insolvenzsachen
Der Landtag Brandenburg hat in seiner 36. Sitzung am 18. Mai 2011 zum TOP 10 folgenden Beschluss gefasst:
„1. Der Landtag befürwortet eine umfassende Reform des Insolvenzrechts, der eine Debatte auf Bundesund Länderebene vorausgehen muss. Die Verfahrensvermeidung und die Verfahrensvereinfachung sollten bei einer Gleichwertigkeit der Interessen von Gläubigern und Schuldnern von grundsätzlicher Bedeutung sein.
2. Der Landtag begrüßt es, dass die Landesregierung sich im Rahmen der Justizministerkonferenz für eine Reform des Insolvenzverfahrens eingesetzt hat. Der Landtag begrüßt es zudem, dass die Landesregierung aus der Prüfung des Landesrechnungshofes bereits Maßnahmen ergriffen hat.
redliche Schuldner nach Durchführung eines Insolvenzverfahrens und Absolvierung einer Wohlverhaltensperiode weiterhin die Möglichkeit erhalten, grundsätzlich von allen Verbindlichkeiten befreit zu werden,
den mit Insolvenzsachen befassten Richtern und Rechtspflegern weitere Recherchemöglichkeiten in bundeseinheitlich geführten Registern eröffnet werden und
die Entwicklung des (wirtschaftlichen) Lebens von Menschen, die eine Restschuldbefreiung bereits erlangt haben, Gegenstand einer repräsentativen Untersuchung wird.
4. Die Landesregierung wird gebeten, dem Rechtsausschuss des Landtages über den Stand der Reform des Insolvenzverfahrens am Jahresende 2011 zu berichten.“