Protocol of the Session on December 15, 2010

Wir kommen zu den Änderungsanträgen auf Drucksache 5/2520, 5/2523, 5/2518, 5/2519, 5/2522, 5/2517, eingebracht durch die FDP-Fraktion, Kapitel 06 050, Titel 231 51, 231 52, 331 51, 681 51, 681 52, 863 51. Es geht um die Erhöhung der Ansätze sowie die Ausbringung eines Ansatzes bei Kapitel 06 020, Titel 972 10 mit Haushaltsvermerk. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei wenigen Enthaltungen ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zum dritten Änderungsantrag, Drucksache 5/2521, eingebracht durch die FDP-Fraktion, Kapitel 06 100, Titel 359 60, Minderung des Ansatzes. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer Anzahl von Enthaltungen und einer deutlichen Mehrzahl der Gegenstimmen ist der Antrag abgelehnt.

Wir kommen zum vierten Änderungsantrag, Drucksache 5/5/2516, eingebracht durch die Fraktionen der CDU und der FDP, Kapitel 06 810, Titel 893 14 (neu). Es geht um die

Einstellung eines neuen Titels mit Ansatz. Wer dem Antrag folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Damit kommen wir zur letzten Abstimmung am heutigen Tage, zur Beschlussempfehlung bzw. zum Einzelplan 06, Drucksache 5/2406, eingebracht durch den Ausschuss für Haushalt und Finanzen. Wer dieser Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist angenommen worden.

Meine Damen und Herren, damit schließe ich die Aussprache zum Einzelplan 06. Bevor ich die Sitzung unterbreche, möchte ich mitteilen, wie viel Redezeit verbraucht worden ist: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 1 Stunde, 2 Minuten, 34 Sekunden; Fraktion DIE LINKE: 1 Stunde, 11 Minuten, 52 Sekunden; die Fraktion der SPD: 58 Minuten, 50 Sekunden; die Fraktion der CDU: 49 Minuten, 45 Sekunden; die Fraktion der FDP: 1 Stunde, 14 Sekunden und die Landesregierung: 52 Minuten, 36 Sekunden.

Damit wünsche ich allen einen schönen Parlamentarischen Abend auf Einladung der „Lausitzer Rundschau“ im Krongut Bornstedt.

(Unterbrechung der Sitzung: 18.33 Uhr)

Anlagen

Gefasster Beschluss

Zum TOP 2:

Wahl eines Richters des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg

Der Landtag Brandenburg hat in seiner 26. Sitzung am 15. Dezember 2010 mit den Stimmen einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages Herrn Dr. Dirk Lammer als Richter des Verfassungsgerichtes des Landes Brandenburg gewählt.

Schriftliche Antworten der Landesregierung auf mündliche Anfragen in der Fragestunde im Landtag am 15. Dezember 2010

Frage 404 Fraktion DIE LINKE Abgeordneter Marco Büchel - Investitionsprogramm Oderbruch

Zur Verbesserung der Vorflutverhältnisse im Oderbruch hat die Landesregierung 2008 ein Investitionsprogramm in Höhe von 12,5 Mio Euro bis 2015 aufgelegt. Infolge des Binnenhochwassers soll dieses Programm nach Möglichkeit beschleunigt werden.

Ich frage die Landesregierung: Welche Baumaßnahmen beinhaltet das Programm?

Antwort der Landesregierung

Ministerin für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Tack

Im Sommer 2007 und im Frühjahr 2008 gab es im Oderbruch Starkregenereignisse, die zu erheblichen Vernässungen im Oderbruch führten. Ausgehend von den Ergebnissen der Vermessungen und der Untersuchung der hydraulischen Leistungsfähigkeit der Gewässer wurden Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen an den Gewässern I. Ordnung festgelegt. Es handelt sich um insgesamt 24 Einzelmaßnahmen, die als Gewässerausbau qualifiziert sind.

Diese Baumaßnahmen zielen insbesondere darauf ab, die Böschungen vor weiterem Abrutschen zu sichern, das in die Gewässer eingetragene Material zu entfernen, an einigen Stellen das Profil aufzuweiten bzw. grundsätzlich das hydraulisch erforderliche Profil herzustellen.

Das Programm ist bereits jetzt darauf ausgerichtet, die wesentlichen Arbeiten bis 2013, das heißt bis zum Ende der laufenden Förderperiode, abzuschließen. Bis Ende 2010 konnten die insgesamt fünf Maßnahmen am Schmalen Strom, am Schleusengraben (1. BA), am Quappendorfer Kanal (1. BA), am Friedländer Strom (1. BA) und an der Wriezener Alten Oder (1. BA Bralitzer Brücke) abgeschlossen werden. Die anderen Maßnahmen befinden sich größtenteils in Arbeit. Noch nicht in der Bilanz enthalten sind weitere Abschnitte an den Gewässern Friedländer Strom (3. BA), Volzine (Brückenbereich) und Neubarni

mer Stadtgraben, deren Abarbeitung derzeit bis 2015 vorgesehen war. Ebenso ist die Fertigstellung eines Abschnitts im Letschiner Hauptgraben (2. BA) erst 2015 vorgesehen.

Es ist unser Bestreben, das Sonderprogramm zu beschleunigen und die letztgenannten vier Maßnahmen um zwei Jahre vorzuziehen. Das setzt beschleunigte Planungs- und Umsetzungsabläufe voraus. Der Landkreis MOL hat sich dankenswerterweise bereit erklärt, das LUGV in geeigneter Weise bei Planung und Umsetzung des Sonderprogramms zu unterstützen. Hierzu finden derzeit bilaterale Absprachen statt. Für die fachliche Koordination und Begleitung der beschleunigten Verfahren werden wir befristet zusätzliches Personal einsetzen müssen.

Die AG „Wassermanagement Oderbruch“, die unter Leitung meines Hauses am 10. Dezember in Seelow tagte, hat die Beschleunigung des Programms zustimmend zur Kenntnis genommen. Die weitere Umsetzung wird von der AG begleitet und unterstützt.

Das gilt auch für weitere Maßnahmen zur Optimierung des Wassermanagements im Oderbruch, insbesondere die Errichtung eines Wassermanagementsystems zur Optimierung der hydrologischen Verhältnisse an den Gewässern I. und II. Ordnung im Oderbruch durch den Gewässer- und Deichverband Oderbruch (GEDO) mit öffentlichen Fördermitteln bis 2012, die verstärkte Koordinierung von Unterhaltungsmaßnahmen an den 1500 km Gewässern I. und II. Ordnung, die Schulung der Landwirte zur Freihaltung der Uferstreifen und die Herstellung eines leistungsfähigen Messnetzes im Oderbruch.

Dieses Maßnahmenpaket ist eine gute Grundlage, um zukünftige Witterungsunbilden besser als bisher zu bewältigen. Unabhängig davon ist es aber auch erforderlich, dass kommunale Hilfsmaßnahmen schneller und besser als bisher greifen. Insoweit begrüße ich sehr, dass die Kommunen sich dieser Aufgabe in Zukunft stärker widmen wollen.

Frage 405 SPD-Fraktion Abgeordnete Jutta Lieske - Neueinstellungen von Kita-Erzieherinnen und Kita-Erziehern

Zum 1. Oktober 2010 ist das neue Kita-Gesetz in Kraft getreten, das die Verbesserung des Betreuungsschlüssels in den Kindertagesstätten regelt.

Ich frage die Landesregierung: Liegen ihr Informationen vor, wie viele Kita-Erzieherinnen und Kita-Erzieher seitdem in Brandenburg neu eingestellt wurden?

Antwort der Landesregierung

Minister für Bildung, Jugend und Sport Rupprecht

Mir liegen keine verlässlichen Zahlen über die Neueinstellungen als Folge der Verbesserung der Personalschlüssel vor. Die Meldungen der belegten Plätze ermöglichen nur die rechnerische Ermittlung der notwendigen Stellen; Angaben über die Stellenbesetzung erhält das Land nicht.

Sehr erfreulich ist aber, dass die Jugendamtsleiterinnen und -leiter auf ihrer letzten Sitzung im Landesjugendamt am 10. No

vember 2010 berichtet haben, dass die Umsetzung der Personalschlüsselverbesserungen für Kinder im Krippen- und Kindergartenalter weitgehend problemlos verlaufen ist.

Gleiches signalisieren auch die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Ich gehe davon aus, dass die Kinder und Fachkräfte in den Einrichtungen sehr zügig von der Änderung des Kita-Gesetzes profitieren konnten - immerhin haben wir noch in diesem Jahr zusätzlich mehr als 9 Millionen Euro im Landeshaushalt bereitgestellt. Ab dem kommenden Jahr werden es dann über 36 Millionen Euro jährlich sein, die das Land trotz der angespannten Haushaltslage zusätzlich in den Bereich der frühen Bildung investiert!

Wie wir erwartet haben, wird die Verbesserung der Personalschlüssel durch Neueinstellungen, aber zu guten Teilen auch durch die Aufstockung des Beschäftigungsumfangs von bereits vorhandenem Personal umgesetzt.

Zu Neueinstellungen kam es insbesondere in Städten und dort, wo bereits hohe Beschäftigungsumfänge zu verzeichnen waren wie in den dicht besiedelten Räumen um Berlin herum. Freie Träger haben die Einschätzung übermittelt, dass mehr als in jeder dritten Einrichtung der Stellenaufwuchs mit Neueinstellungen verbunden war.

Zusammenfassend lässt sich feststellen: Die Ziele, die wir gemeinsam mit der Änderung des Kita-Gesetzes erreichen wollten, haben wir auch erreicht. Es steht mehr Personal zur Verfügung, und es findet eine Verjüngung des Personalstamms statt.

Frage 406 Fraktion DIE LINKE Abgeordnete Kornelia Wehlan - Anschlussstelle Velten an der A 10

Gegen die Schließung der Anschlussstelle 32 Velten an der A 10 gab es eine große Protestbewegung mit mehr als 8 000 Unterschriften an die Landesregierung. Inzwischen haben sich sowohl die Gemeinden Oberkrämer, Birkenwerder und Hohen Neuendorf im Planfeststellungsverfahren zum sechsspurigen Ausbau der A 10 für den Wiederanschluss Veltens an die A 10 ausgesprochen. Im ausgelegten B-Plan-Entwurf gibt es keine Verweise darauf.

Ich frage die Landesregierung: Welche Gründe sieht sie für die Nichtbeachtung dieses Vorschlages der beteiligten Kommunen durch die Planungsbehörde?

Antwort der Landesregierung

Minister für Infrastruktur und Landwirtschaft Vogelsänger

Die Schließung und der Rückbau der Anschlussstelle (AS) Velten erfolgte auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses vom 15.09.1999 aus folgenden Gründen:

Bundesautobahnen haben entsprechend ihrer Straßenkategorie als Fernstraßen vorrangig eine großräumige, überregionale Verbindungsfunktion. Die Verknüpfungen erfolgen über AS mit dem Netz überregionaler bzw. regionaler Straßen (vorwiegend Bundes- und Landesstraßen) sowie bei Autobahnen untereinander mit Autobahnkreuzen und -dreiecken. Bei der Festlegung

der Knotenpunkte ist darauf zu achten, dass die Leistungsfähigkeit und die Verkehrssicherheit wegen der erforderlichen Verflechtungsvorgänge der einzelnen Verkehrsströme gewährleistet bleiben. Die Gründe für die Schließung der AS Velten, wie zu geringe Abstände zum AD Kreuz Oranienburg, liegen weiterhin vor.

Die Stadt Velten ist über die vorhandene an der A 111 bei km 4.1 gelegene Anschlussstelle (AS) Hennigsdorf und über das unmittelbar darauf folgende Autobahndreieck (AD) Kreuz Oranienburg mit der A 10 verbunden.

Die AS Hennigsdorf wurde als Ersatzneubau für die beseitigte AS Velten geplant und realisiert.

Von den benannten Gemeinden wurde im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum sechsstreifigen Ausbau der A 10 keine Forderung auf Wiederanschluss der Stadt Velten gestellt.

Lediglich die Bürgerinitiative „Velten bleibt offen“ und einzelne Bürger der Stadt Velten haben im Rahmen des Anhörungsverfahrens diese Forderung eingebracht. Eine Stellungnahme des Vorhabensträgers (Landesbetrieb Straßenwesen Branden- burg) wird im Rahmen des Anhörungsverfahrens erarbeitet und den Einwendern im Rahmen des Verfahrens durch die Anhörungsbehörde übersandt werden.