Protocol of the Session on July 2, 2009

(Frau Mächtig [DIE LINKE]: Das können Sie nicht mit Sicherheit sagen!)

In Artikel 56 steht auch, wozu sich ein Politiker zu verpflichten hat.

(Frau Mächtig [DIE LINKE]: Menschenrechte sind un- teilbar! - Weitere Zurufe)

Artikel 56, das müsste eigentlich jedem Abgeordneten etwas sagen. Da müssten bei Ihnen langsam die Glocken klingeln.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Der Präsident klin- gelt bald ab!)

Denn Artikel 56 verpflichtet die Politiker, sich für die Interessen, für das Wohl des deutschen Volkes einzusetzen - vorrangig, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der DVU)

Deshalb setzen wir uns vorrangig für die deutschen Kinder ein.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Die Würde des Menschen ist unantastbar! - Weitere Zurufe)

Damit komme ich zu Frau Weber. Frau Weber hat gesagt, es sei der letzte Antrag einer DVU-Fraktion in diesem Landtag.

(Beifall bei SPD und CDU sowie bei der Fraktion DIE LINKE)

Ich kann durchaus verstehen, dass viele diesen Wunsch hegen; denn dann können Sie wieder schalten und walten, und keiner kontrolliert es.

(Widerspruch bei CDU und SPD sowie bei der Fraktion DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, schon vor fünf Jahren wurde dieser Wunsch hier geäußert. Und siehe da, wir waren im Landtag.

Und wir werden wieder im Landtag sein. Ich sage Ihnen auch, warum.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Lieber nicht!)

Während die CDU die ganze Zeit mit ihren Personalquerelen beschäftigt war, während die SPD damit beschäftigt war, ihrem selbstgeschaffenen, imaginären Schreckgespenst Rechtsextremismus hinterherzurennen,

(Schulze [SPD]: Gehen Sie auf den Antrag ein! - Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Sie sind ein Schreckge- spenst!)

während die Linken viel Kraft und Energie verwenden, für und gegen alles zu sein und jedem alles zu versprechen, hat sich die DVU-Fraktion mit den wirklichen Problemen, mit den existenziellen Problemen der Brandenburger beschäftigt und hat versucht, konstruktive Vorschläge zu unterbreiten.

(Beifall bei der DVU)

Ich bin davon überzeugt, dass die Brandenburger das am 27. September honorieren werden.

(Widerspruch bei der Fraktion DIE LINKE)

Im Gegensatz zu Ihnen freue ich mich auf ein Wiedersehen im Oktober. Bis dahin wünsche ich allen Kollegen alles Gute.

(Beifall bei der DVU - Zurufe von der SPD und der Frak- tion DIE LINKE: Und tschüss!)

Meine Damen und Herren, zur Abstimmung steht der Antrag in Drucksache 4/7707 der DVU-Fraktion.

(Bischoff [SPD]: Bringen wir es hinter uns!)

Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag ohne Enthaltungen mit übergroßer Mehrheit abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 20 und rufe Tagesordnungspunkt 21 auf:

Klage der Landesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Verankerung der Schuldenregelung in Art. 109 Abs. 3 S. 1, 5 GG

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 4/7706

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Wer dem Antrag in der Drucksache 4/7706 Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 21 und rufe Tagesordnungspunkt 22 auf:

Rechtssicherheit für teilzeitverbeamtete Lehrkräfte herstellen

Antrag der Fraktion DIE LINKE

Drucksache 4/7703

Des Weiteren liegt Ihnen in Drucksache 4/7747 ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen vor.

Die Abgeordnete Große beginnt die Debatte für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es fällt, ehrlich gesagt, nach dem eben Erlebten schwer, zur Tagesordnung überzugehen. Frau Fechner, ich kann nur sagen: Für die Kinder dieses Landes, für alle Kinder dieses Landes, wird es ein Segen sein, dass es Sie in der nächsten Legislaturperiode hier nicht mehr geben wird.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE und der SPD)

Warum dieser Antrag, wo doch eigentlich alles schon einvernehmlich geregelt ist? Warum dieser Antrag, wo der zuständige Minister nicht müde wird, den ca. 7 500 betroffenen Kolleginnen und Kollegen zuzusichern: Sie waren Beamte, sie sind es, und sie werden es bleiben.

Es gibt einen zunächst einfachen Grund. Die Lehrkräfte trauen dem Frieden trotz gemeinsamer Erklärung von Minister, GEW und den im dbb verankerten Verbänden nicht so richtig. Sie haben in 19 Jahren bezüglich der Verlässlichkeit von Versprechen nicht so gute Erfahrungen gemacht. Der Minister hatte Ruhe versprochen, die nie eingetreten ist. Er wird, glaube ich, nie wieder, sollte er wieder Minister werden, Ruhe versprechen.

Einer seiner Vorgänger hatte versprochen, dass die 26. Stunde für die Lehrkräfte der Sekundarstufe I und die 28. Stunde für die Lehrkräfte der Primarstufen ab dem Zeitpunkt entfällt, in dem es weniger Schülerinnen und Schüler gibt. Das Schülertal durchläuft gerade die Sekundarstufe I, und keine Koalition oder Landesregierung erinnert sich daran, geschweige denn beabsichtigt, dieses Versprechen einzulösen.

Es gab also eine erhebliche Unruhe, die sich in den Personalversammlungen im Juni mit teilweise dramatischen Ausbrüchen entlud. Worum geht es? Das Bundesverwaltungsgericht hat in der mündlichen Verhandlung am 20. März 2008 festgestellt, dass die Ernennungsurkunden zur Verbeamtung von Lehrkräften in Teilzeit gemäß § 39a oder § 39b Landesbeamtengesetz wirksam sind. Die Verwaltungsgerichte im Land Brandenburg und das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg haben aber erneut entschieden, dass die betroffenen Lehrkräfte wegen der Formulierung in den Ernennungsurkunden zur Verbeamtung in Teilzeitbeschäftigung in kein wirksames Beamtenverhältnis berufen wurden. Nach dieser Auffassung handelt es sich also um Nichternennungen gemäß § 7 Abs. 3 Beamtengesetz.

Der für Bildung zuständige Minister hat gemeinsam mit der GEW und den im dbb verankerten Verbänden eine individuelle Erklärung erstellt, die den betroffenen Lehrkräften zusichert, dass sie für den Fall, dass die letztinstanzliche Entscheidung des OVG Berlin-Brandenburg so aussieht, dass keine wirksame Ernennung stattfand, besoldungs- und versorgungsrechtlich dennoch so zu stellen sind, als seien sie von Anfang an wirksam in ein Beamtenverhältnis berufen worden.

Diesen Lehrkräften wird auferlegt, dass sie für die Zeit ihrer Teilzeitverbeamtung, also bis zum 01.08.08, keine besoldungsund versorgungsrechtlichen Ansprüche haben. Diese Erklärung soll - oder wurde auch schon, das ist mir nicht bekannt - der Personalakte beigefügt werden. Etwa 900 Lehrkräfte befinden sich aber noch aus unterschiedlichen Gründen in rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Land. Für diese Gruppe beabsichtigt das Land einen Vergleich.

Was sich mir nach wie vor nicht richtig erschließt, ist das Problem: Fast alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen arbeiten seit dem 01.08.2008, also vorgezogen, in Vollzeit, werden auch als Vollzeitbeamte besoldet. Wieso also kann diesen Kolleginnen und Kollegen für die Zeit ab dem 01.08.08 keine neue Urkunde erstellt werden? Dann müsste die letztinstanzliche Entscheidung doch nur noch für die Zeit ab ca. 1998 bis 2008 eine Klärung herbeiführen?

Auf den Urkunden steht im Übrigen: Im Namen des Landes Brandenburg ernenne ich die Lehrerin zur Anstellung, Frau X, unter Verleihung der Eigenschaft einer Beamtin auf Lebenszeit in Teilzeitbeschäftigung bei einem Umfang von zwei Dritteln der rechtmäßigen Arbeitszeit zur Lehrerin. Warum also kann es mit dem Zeitpunkt 01.08.08 keine neue Urkunde geben? Was passiert eigentlich, wenn das Land die letztinstanzliche Entscheidung verliert, was auch wir natürlich nicht hoffen? Wie viel wert ist dann der Brief in den Personalakten? Welche Sicherheit haben die dann über 45-jährigen Lehrkräfte?

Ich möchte dieser gemeinsamen Erklärung gern trauen. Sowieso habe ich eigentlich ein Grundvertrauen in die GEW, deren Mitglied ich bin. Selbstverständlich kann auch ich moralisch nicht unterstützen, dass es möglicherweise Besoldungsforderungen im Nachhinein für nicht geleistete Arbeit gibt. Es geht uns und wohl den meisten Lehrkräften um Rechtssicherheit. Wir reden hier immerhin von etwa einem Drittel aller Lehrkräfte im Land Brandenburg. Die schwierige Situation ist durch die Landesregierung entstanden - nicht vorsätzlich, das will ich hier niemandem unterstellen. Sie muss im Interesse der Lehrerinnen und Lehrer auch durch die Landesregierung geheilt werden.

Wir gehen davon aus, dass die heutige Befassung im Landtag für die betroffenen Lehrkräfte zumindest ein Signal ist, dass der Gesetzgeber auf ihrer Seite steht. - Vielen Dank.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)