Protocol of the Session on April 2, 2009

Ich glaube, wenn ich zum Kollegen Rupprecht und zum Kollegen Schönbohm schaue - der Kollege Schönbohm ist jedoch im Augenblick nicht anwesend -, gibt es auch vonseiten dieser beiden Kollegen Zustimmung. Ich sage Ihnen zu, dass wir das dort und sicherlich auch im Verkehrssicherheitsforum mit behandeln werden. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, eine Stunde ist wieder herum. Ich möchte Sie in die Mittagspause entlassen und freue mich auf ein Wiedersehen um 13 Uhr.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.04 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.02 Uhr)

Meine Damen und Herren, wir setzen die Sitzung fort.

Ich begrüße unsere Gäste vom Einstein-Gymnasium in Angermünde. Herzlich willkommen und einen interessanten Nachmittag!

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Bericht der Arbeitsgruppe Konjunkturstabilisierung zur Umsetzung des Gesetzes zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder (Zukunftsinvestitionsgesetz) im Land Brandenburg

Bericht der Landesregierung

Drucksache 4/7270

Dazu liegt ein Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen in der Drucksache 4/7421 vor.

Ich eröffne die Debatte mit dem Beitrag der Landesregierung. Es spricht zu uns Herr Staatssekretär Appel.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn man die Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes in Brandenburg mit einem Fußballmatch vergleichen wollte, würde ich sagen: Brandenburg ist gut aufgestellt und hat sich die ersten Minuten warmgespielt. Allerdings hatten wir bekanntlich vor dem Anpfiff einige Diskussionen um die Rollenverteilung in dem Spiel. Am liebsten wollten alle Stürmer sein.

(Vereinzelt Heiterkeit - Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Es gab sogar Kollisionen!)

Jetzt stehen die Kommunen am dichtesten vor dem Tor und damit vor der wichtigen Aufgabe, den Ball dann auch treffsicher ins Netz zu schießen. Zu langes Warten und Tändeln können wir uns nicht erlauben.

Um Klartext zu sprechen: Wenn man die letzten Monate Revue passieren lässt, wird deutlich, dass wir mit sehr hohem Tempo die nötigen Abstimmungen und Entscheidungen eingeleitet haben. Mit der Gründung der interministeriellen Arbeitsgruppe, der die Staatssekretäre aller Ministerien und seit Ende Februar auch die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände angehören, sowie mit dem Kabinettsbeschluss zum Zukunftsinvestitionsgesetz am 17. Februar gehörte Brandenburg sogar zu den ersten Bundesländern, die schon vor der Bundesratsentscheidung zum Konjunkturpaket II konkrete Schritte beschlossen

hatten. Die Verwaltungsvereinbarung haben wir - nur drei Tage nach der Übersendung durch das Bundesfinanzministerium am 19. März unterzeichnet. Außerdem hat der Finanzminister zugestimmt, dass schnelle Kommunen ihre Maßnahmen auch schon vor der formellen Budgetzuweisung starten können. Das heißt, der Weg zum Tor ist frei.

Sie wissen, das Konjunkturpaket II stellt vor allem auf den kritischen Zeitraum 2009/2010 ab, also auf die unmittelbare Zukunft. Das Mandat des Konjunkturprogramms heißt ganz klar: Jetzt müssen wir die Maßnahmen auf den Weg bringen, um konjunkturelle Impulse zu setzen, den Arbeitsmarkt vor Einbrüchen zu schützen und mittelfristig auf unseren Wachstumskurs zurückzukehren.

Glücklicherweise ist der Arbeitsmarkt in Brandenburg bisher relativ stabil geblieben, was sicherlich auch auf die Branchenstruktur - das ist auch beim gestrigen Parlamentarischen Abend Gegenstand der Gespräche gewesen - und auch auf die Erleichterungen im Zusammenhang mit der Kurzarbeiterregelung zurückzuführen ist. Allerdings besteht keinesfalls Grund zur Entwarnung. Alle Prognosen - da gibt es kein Drumherumreden lassen ein eher schwieriges zweites Halbjahr 2009 erwarten. Niemand, wirklich niemand kann den Verlauf der Rezession seriös prognostizieren. Wir müssen davon ausgehen, dass die Talsohle noch längst nicht erreicht ist. Deshalb ist es aus der Sicht der Landesregierung umso wichtiger, dass wir mit öffentlichen Investitionen zeitnah Nachfrageschübe in den regionalen Märkten auslösen, aber - sage ich auch - nicht durch irgendwelche Investitionen. Wenn wir schon so große Summen Geld in die Hand nehmen, dann sollten die Effekte dieser zusätzlichen Ausgaben am Markt nicht schnell verpuffen, sondern nachhaltig wirken.

Wir können jetzt selbst entscheiden, ob ein investierter Euro nur einmal wirkt oder uns auch über die Krise hinaus Nutzen bringt. Dieser Gedanke war der Landesregierung bei den Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden im Übrigen besonders wichtig.

Unser zentrales Anliegen gegenüber den Kommunalvertretern war, dass die Gelder strategisch sinnvoll und nicht nach Motto eingesetzt werden: Na ja, das haben wir in den regulären Haushalten 2009 und 2010 nicht mehr unterbringen können, dann machen wir das jetzt eben mit dem Zukunftsinvestitionsgesetz. - So soll es erklärtermaßen nicht sein, denn damit würden wir dem Anspruch des Konjunkturprogramms II nicht gerecht.

Meine Damen und Herren, insgesamt werden wir vom Bund rund 343 Millionen Euro erhalten. Wir, da spreche ich vom Land und den Kommunen, müssen die Summe mit rund 114 Millionen Euro kofinanzieren. Das Land wiederum übernimmt dabei knapp zwei Drittel, nämlich 68 Millionen Euro. Uns stehen in diesem Konjunkturpaket also insgesamt 457 Millionen Euro zur Verfügung.

Mit dem Kabinettsbeschluss zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes haben wir die Prioritäten für die Verwendung dieser Mittel klar definiert. Rund 241 Millionen Euro geben die Kommunen im Rahmen der gesetzlichen Zweckbindung, allerdings in eigener Verantwortung mit allen Konsequenzen, aus. Es teilt sich folgendermaßen auf: etwa 153 Millionen Euro für die Bildungsinfrastruktur, für Schulen und Kindertagesstätten, und ein Budget für sonstige Infrastruktur in Höhe von 88 Millionen Euro.

Auch und gerade finanzschwache Kommunen sollen davon profitieren. Deshalb hat die Landesregierung entschieden, den Eigenanteil solcher Kommunen auf 10 % abzusenken und, wo nötig, vorzufinanzieren, damit sie auf jeden Fall dabei sein können.

Außerdem stehen dem Land rund 155 Millionen Euro zur Verfügung, die wir zeitnah und ohne großen bürokratischen Aufwand über vorhandene Programme investieren wollen, zum Beispiel für die Breitbandversorgung vor allem im ländlichen Raum - das war heute Morgen schon Thema -, für die Infrastruktur von Hochschulen und Forschungseinrichtungen, für die Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung und für die Netzwerke „Gesunde Kinder“.

Sie merken sicherlich: Auch hier geht es immer um nachhaltige Wirkungen, vor allem mit Blick auf unsere Wettbewerbsfähigkeit und die Lebensqualität in diesem wunderschönen Land. Insgesamt werden also zwei Drittel der zur Verfügung stehenden 457 Millionen Euro für die Verbesserung der Bildungsinfrastruktur verwendet. Diese Schwerpunktsetzung des Bundes, die aus Berlin kommt, passt genau zu den landespolitischen Prioritäten, nämlich Bildung, die wir gemäß Koalitionsvertrag in Brandenburg verfolgen.

Über die genannten Summen hinaus stehen weitere gut 60 Millionen Euro zur Verfügung, die wir in enger Zusammenarbeit von Land und Kommunen für überregional bedeutsame Vorhaben einsetzen werden. Ich will nur ein Beispiel nennen. Das ist die Sanierung der Ruppiner Kliniken, unser Schwerpunktkrankenhaus für eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung in den Landkreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin und Oberhavel. Der Sanierungsbedarf der Ruppiner Kliniken ist seit Jahren unbestritten. Jetzt haben wir die Chance, diesen Eckpfeiler der Brandenburger Gesundheitspolitik zukunftsfest zu machen.

Sie wissen, bestimmte aussichtsreiche Infrastrukturprojekte konnten wir in den letzten Jahren nicht umsetzen, weil einfach die erforderlichen Summen von Investitionsmitteln nicht zur Verfügung standen. Für solche Vorhaben, die auf dem Papier oft schon weit gediehen sind, haben wir jetzt die Möglichkeiten zur Anschubfinanzierung. Ich denke unter anderen an die Häfen. Diese günstige Konstellation, dass uns die Mittel für Investitionen zur Verfügung stehen, sollten wir nutzen und daraus einen langfristigen Wettbewerbsvorteil für Brandenburg machen.

Ich glaube, dass wir alle vor einer großen Aufgabe stehen. Ich habe es gesagt: Der Schwerpunkt dieses Programms soll eindeutig darauf liegen, dass die Mittel in den Jahren 2009 und 2010 zum Einsatz kommen und spätestens 2011 abgerechnet werden. Es gibt viel zu tun. Packen wir es gemeinsam an! - Ich danke Ihnen.

(Beifall bei SPD und CDU)

Vielen Dank. - Wir kommen zum Beitrag der Linksfraktion. Der Abgeordnete Domres erhält das Wort.

(Zuruf des Abgeordneten Görke [DIE LINKE])

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland beschlossen. Ziel des Gesetzes soll es sein, einen Beitrag zur Sicherung von Stabilität und Beschäftigung in Deutschland zu leisten, Wachstumskräfte zu stärken und die Auswirkungen der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise abzufedern und darüber hinaus die Perspektiven der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland zu verbessern. Dass dieses Gesetz und die vorgenommene Schwerpunktsetzung je nach politischer Verortung auch anders gesehen wird, werden Sie sicherlich verstehen. Die Linke geht davon aus, dass die Einzelmaßnahmen des Konjunkturpaketes II unterschiedliche Wirkungen entfalten werden und die Konjunktur nur eingeschränkt stabilisieren wird.

Aber auch Teile der Wissenschaft sehen die Wirksamkeit des Konjunkturpaketes II sehr differenziert. Bestandteil dieses Gesetzes ist Artikel 7, das Gesetz zur Umsetzung von Zukunftsinvestitionen der Kommunen und Länder, kurz das Zukunftsinvestitionsgesetz. Unabhängig von der politischen Wertung der Einzelmaßnahmen gilt es, im Land Brandenburg die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die investiven Maßnahmen zeitnah umgesetzt werden können. Nun diskutieren wir hier und heute den Bericht der Landesregierung bzw. darüber, wie dieses Gesetz in Brandenburg umgesetzt werden und seine Wirkung entfalten soll. Der Bericht wurde dem Landtag bereits am 19. Februar zugeleitet und kann deshalb die aktuelle Situation natürlich nicht wiedergeben. Dazu später.

Zunächst möchte ich an dieser Stelle an die Auseinandersetzung erinnern, die es im Land Brandenburg gegeben hat. Da war zunächst der Streit mit den kommunalen Spitzenverbänden. Es war schon ein bemerkenswerter Vorgang, dass, nachdem die kommunalen Spitzenverbände ein gemeinsames einvernehmliches Verhandlungsangebot vorgelegt hatten, die Verhandlungen vonseiten der Landesregierung für gescheitert erklärt wurden. Begründung des Städte- und Gemeindebundes war:

„... weil die Verhandlungsführer des Landes am Ende der Verhandlungen nicht einmal mehr ansatzweise erkennen ließen, dass sie eine kommunale Entscheidungsmitwirkung akzeptieren. Stattdessen sollte das gesamte Fördervolumen und damit auch der kommunale Anteil ausschließlich vom Land mittels Förderrichtlinien nach Zielvorgaben des Landes vergeben werden.“

Dies war für die Kommunen untragbar.

Die Landesregierung war zum damaligen Zeitpunkt nicht in der Lage, zu einem tragfähigen Ergebnis mit den Kommunen zu kommen, und hat mit ihrer damaligen Verhandlungsführung die berechtigten Erwartungen der Kommunen enttäuscht. Die Linke hat von Anfang an gefordert, dass die Mittel direkt und unbürokratisch dort ankommen müssen, wo sie in den Kommunen dringend gebraucht werden. Wir haben erwartet, dass alle, Kommunen, Landesregierung und Parlament, an einem Strang ziehen. Dem war leider nicht so, und so ist es auch jetzt noch nicht.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich denke, der Geschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes hatte Recht, wenn er von einem schwarzen Tag für die kommunale Selbstverwaltung in Brandenburg sprach. Glücklicherweise wurde dann der Ministerpräsident wieder gesund, sprach ein Machtwort und machte von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch. Der ausgehandelte Kompromiss zwischen Landesregierung und Kommunen war überfällig und ist aus unserer Sicht ein Minimalkonsens. Die Linke bleibt dennoch bei ihrer Kritik an der vorgenommenen Mittelverteilung. Dass es auch anders geht, zeigen die Bundesländer Bayern und Sachsen. Sie reichen sogar 80 % an die Kommunen weiter.

Die Linksfraktion bleibt ebenso bei ihrer Kritik an dem von der Landesregierung gewählten intransparenten Verfahren. Für die Linke war und ist das damalig gewählte Verfahren untragbar. Wir hätten erwartet, dass der Ministerpräsident, ähnlich wie die Bundeskanzlerin, auch die Fraktionsvorsitzenden aller demokratischen Parteien in das Verfahren einbezieht. Dies war leider nicht so. Informationen kamen nur aus den Medien. Hier hat die Landesregierung mit Sicherheit noch viel Spielraum, ihre Arbeitsweise zu verbessern - zumindest für die nächsten sechs Monate.

Die Argumentation der Koalition und der Landesregierung auf die Forderungen meiner Fraktion nach einem Nachtragshaushalt, um sowohl das Parlament zu beteiligen als auch das Verfahren zur Verteilung der Investitionsmittel öffentlich und transparent zu gestalten, haben wir zur Kenntnis genommen. Wir teilen die Argumentation nach wie vor nicht und halten sie für politisch falsch.

Wann die Investitionsmittel im Land Brandenburg tatsächlich wirksam werden können, steht weiter in den Sternen, denn bisher konnte noch nicht ein Euro zusätzlich verbaut werden. Ein Nachtragshaushalt hätte Transparenz sowie das Mitspracherecht und die Kontrolle des Parlamentes gesichert, und dies nicht nur aus Gründen der Haushaltsklarheit und der Haushaltswahrheit.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, am 20. Februar erklärte der Ministerpräsident anlässlich der Entscheidung zum Konjunkturpaket II im Bundesrat:

„Jetzt kommt es darauf an, dass mit den Geldern zügig nachhaltig wirkende Vorhaben angeschoben werden. Brandenburg gehört zu den ersten Bundesländern, die konkrete Schritte zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes schon vor der Bundesratsentscheidung beschlossen haben. Die Landesregierung und die brandenburgischen Kommunen werden alles tun, um der Krise schnell, energisch und wirkungsvoll entgegenzutreten.“

Mit etwas Abstand betrachtet, können wir heute sagen: Lasset den Worten doch endlich Taten folgen! Ich möchte erklären, warum. Nun, einige Wochen nach dieser Erklärung, kann man den Eindruck gewinnen, dass die Umsetzung etwas ins Stocken geraten ist. Ich sage ganz deutlich, dass für die Linke die Verantwortung dafür nicht nur, aber auch im Land Brandenburg zu suchen ist. So gibt es noch keine rechtsverbindliche Durchführungsbestimmung für die Kommunen. Kann es auch nicht, weil die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern immer noch nicht von allen Ländern unterschrieben und somit noch nicht verbindlich ist, war bisher immer vonseiten der Landesregierung zu hören.

Ich frage mich nur, wie die Sachsen das machen. In Sachsen gibt es bereits seit dem 17. März eine gemeinsame Verwaltungsvorschrift verschiedener Ministerien zur Gewährung von Zuwendungen für Infrastrukturmaßnahmen der Kommunen im Freistaat Sachsen. Die Kommunen in Sachsen wissen also, woran sie sind. Das ist in Brandenburg leider wieder einmal nicht so. Fakt ist, dass heute immer noch eine große Unsicherheit im Umgang mit den Mitteln aus dem Konjunkturprogramm festzustellen ist. Zwei prominente Beispiele sind die Diskussionen in Potsdam und Schwedt.

Bemerkenswert dazu ist in diesem Zusammenhang die Debatte um die nötige Änderung des Artikels 104b Grundgesetz. In einem beschleunigten Verfahren soll nun der Artikel 104b Grundgesetz voraussichtlich bis Juli erweitert werden. Nach der Kompetenzerweiterung soll der Bund in außergewöhnlichen Notsituationen auch ohne eigene Gesetzgebungskompetenz Finanzhilfen gewähren dürfen. Dies, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, fordert meine Partei seit Jahren. Diese Änderung ist nur ein Teil einer notwendigen Grundgesetzänderung, um die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Kommunen generell neu zu regeln. Dies würde den politischen Willen voraussetzen, der im Moment leider nicht zu erkennen ist. Stattdessen wird weiter Flickschusterei betrieben.

Durch die Änderung des Artikels 104b Grundgesetz soll der Kreis der förderfähigen Investitionsmaßnahmen in den beschriebenen Förderbereichen erweitert werden. Die maßnahmebezogenen Zielvorstellungen des Investitionsgesetzes wie die energetische Sanierung zur nachhaltigen Entlastung der kommunalen Haushalte durch Senkung von Heizungs- und Betriebskosten sowie die Lärmschutzmaßnahmen für Straßen sollen weiter bestehen bleiben. Abwasser- und ÖPNV-Vorhaben sollen weiter unzulässig bleiben. Das Bundesministerium der Finanzen führt zu den Abgrenzungsschwierigkeiten des Investitionsbegriffes aus, dass der Begriff „insbesondere für energetische Sanierung“ als Anknüpfung an bestehende Bundesgesetzgebungskompetenzen zugleich als Verdeutlichung der ökologischen Zielsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes dient. Der Begriff „insbesondere für energetische Sanierung“ schließt jedoch andere Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen nicht aus, so das BdF. Deshalb sei der Begriff derzeit so zu interpretieren, dass die energetische Nutzung prägend sein muss.

Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist alles andere als eine klare Regelung. Was bedeutet „derzeit“? Wie lange dauert „derzeit“? Auch unter diesem Gesichtspunkt finde ich die Verkündung des pauschalen Maßnahmebeginns durch den Finanzminister sehr mutig. Mutig deshalb, weil es für diejenigen Maßnahmen, die nicht förderfähig sind, und für die sonstige Infrastruktur, für die die Länder die alleinige Gesetzgebungskompetenz haben, die benannten Abgrenzungsprobleme gibt.

So geht der Städte- und Gemeindebund davon aus, dass der überwiegende Anteil der Investitionsvorhaben auf den Zeitraum nach der Grundgesetzänderung fallen wird. Damit geht wieder Zeit verloren. Das Zeitfenster für die Umsetzung wird kleiner, und die Baupreise werden steigen.