Egal, ob er auf Gedankenlosigkeit in der Staatskanzlei oder auf politisches Gerangel in Ihrer Koalition zurückgeht, er wirft einen weiteren Schatten auf die Regierung.
Herr Ministerpräsident, nun zu dem, was Sie soeben vorgetragen haben. Ich bedaure, feststellen zu müssen: Ihre Regierungserklärung verdient nur ein Prädikat - enttäuschend. Sie haben wenig Neues, wenig Erhellendes und wenig an Reflexion geboten. Sie haben vor allen Dingen nicht das Handeln der Regierung erklärt. Sie beschreiben, was verschiedene brandenburgische Landesregierungen zu tun hatten, aber wie sie es getan haben, unterziehen Sie kaum einer halbwegs nachdenklichen Würdigung. Sie haben von Bedauern gesprochen, aber auf eine ausdrückliche Entschuldigung bei den Bürgerinnen und Bürgern, vor allen Dingen bei den Betroffenen Ihres Handelns, haben Sie verzichtet. Wir hatten Sie dazu aufgefordert. Selbst Ihr Stellvertreter Junghanns tat dies. Warum tun Sie es nicht, Herr Ministerpräsident? Bei vergleichsweise kleineren Anlässen hatten Sie den Mumm dazu. Das ist nicht nur eine Unterlassung, sondern vor diesem Hintergrund ein politisches Zeichen. Es wirkt als Zeichen für Wagenburgmentalität, für Verdrängung. Kein gutes Zeichen also. Und das nach dem tapferen Schweigen von drei Wochen! Da hatte unsere Fraktion etwas anderes bzw. mehr erwartet.
Herr Ministerpräsident, Ihre heutige Regierungserklärung ruht auf vier Pfeilern, die meines Erachtens allesamt nicht als tragfähige Fundamente für die Bewältigung der Enteignungsaffäre taugen.
Erstens: Sie dämonisieren die Dimension der Aufgabe. Keine Frage, die Bodenreform war Teil und Ausdruck tiefgreifender gesellschaftlicher Umbrüche in Ostdeutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. Sie war die Basis einer alternativen ökonomischen und sozialen Entwicklung auf dem Lande während der DDR-Jahre. Ja, dabei gab es auch Unrecht.
Die Überführung dieser Entwicklung in das vereinigte Deutschland erfolgte in einem komplizierten Spannungsfeld von ökonomischen wie juristischen Transformationsprozessen und auch Restaurationsbestrebungen.
Damit waren aber alle ostdeutschen Länder und der Bund befasst. Brandenburg hatte die Besonderheit, das größte ostdeutsche Flächenland zu sein. Das war auch Anfang/Mitte der 90er Jahre schon bekannt. Da hätte man einfach eher mit der Arbeit anfangen müssen und nicht später als andere, kleinere ostdeut
sche Länder! 1996 war für Brandenburg einfach zu spät. Vier Jahre sind vertrödelt worden. Hätte man rechtzeitig mit der Arbeit begonnen, hätte man Zeit gehabt, vorhandene Spielräume ähnlich klug auszuschöpfen, wie es schließlich in Mecklenburg-Vorpommern unter der rot-roten Landesregierung geschah. Dort stand am Ende keine Affäre, sondern ein relativer Rechtsfrieden.
Wo immer es ging - das ist der entscheidende Unterschied zu Brandenburg -, war dort zugunsten der Bodenreformerben entschieden worden. Ganze 34 Fälle mussten in MecklenburgVorpommern vor Gericht entschieden werden.
Zweitens: So sehr, wie Sie die Dimension der Aufgabe dämonisieren, so sehr spielen Sie die politische Dimension der Affäre und letztlich des Urteils des Bundesgerichtshofs - des Urteils der höchsten deutschen Gerichtsinstanz! - herunter. Herr Ministerpräsident, weder in der relevanten Rechtsprechung noch in der Öffentlichkeit steht Verwaltungshandeln in Rede. Nein, es geht um Regierungshandeln! Es geht um Politik, um Ihre Politik und auch um die Ihres Vorgängers.
Da können Sie sich nicht drum herum mogeln. Der Bundesgerichtshof hat nicht irgendwelche Vorwürfe erhoben, sondern er hat Recht gesprochen, ein Urteil klar und deutlich letztinstanzlich begründet. Festgestellt wird der Tatbestand, dass sich das Land Brandenburg rechtswidrig Bodenreformland angeeignet hat. Das ist auf Deutsch gesagt Diebstahl und nicht irgendeine üble Nachrede. Es ist weder Ihre Einsicht noch eine große Tat, wenn das Land jetzt seine Ansprüche rückgängig macht, es ist die zwingende Konsequenz aus eben diesem Urteil!
Drittens: Sie verharmlosen die zahlreichen Warnsignale, die es in den letzten Jahren aus allen Ecken und Endes des Landes, aus der juristischen Fachwelt und eben auch von Gerichten gab. Niemand will bestreiten, dass es in juristischen Details Feinheiten und Unterschiede in der Rechtsprechung - etwa des Brandenburgischen Oberlandesgerichts und des Bundesgerichtshofes - gibt; aber das ändert doch nichts an der Tatsache, dass Sie vor beiden Instanzen verloren haben. Schon ein erster Blick in die zur Verfügung stehenden Dokumente zeigt: Es hat Hinweise über Hinweise gegeben, dass die Vorgehensweise bei der Übernahme der Grundstücke juristisch und politisch-moralisch höchst bedenklich ist und dass Menschen, die in diesem Land außerhalb der Landesregierung Verantwortung tragen, dafür eben nicht den Kopf hinhalten wollten. Allein die bekannt gewordenen Schriftsätze zur Haftungsfreistellung von Kommunen sprechen von einer Vielzahl von Bedenken. Der Landkreis Teltow-Fläming machte Ihr Verfahren erst gar nicht mit. Dann kamen der Oberlandesgerichtsbeschluss von 2004 und das Urteil von 2007. Spätestens da hätten Sie doch stutzig werden müssen!
Viertens: Herr Ministerpräsident, wo es unangenehm wird, vermeiden Sie klare Worte. Gemeint ist die als sittenwidrig verurteilte Praxis, in der sich das Land erst als Vertreter unbekannter Eigentümer bestellen lässt und sich danach die Flächen selbst überträgt, ohne ausreichend nach Eigentümern gesucht zu haben. Hier erwähnen Sie nicht einmal den Vorwurf der Sittenwidrigkeit. Glauben Sie, Sie müssten sich dann auch nicht dazu
verhalten? Ich bitte Sie! Nur bei ganz kleinen Kindern verschwindet das Gespenst, wenn sie die Augen schließen.
Herr Ministerpräsident, natürlich ist es gut, dass jetzt mit einigem Eifer daran gearbeitet wird, die unrechtmäßigen Einträge in den Grundbüchern rückgängig zu machen. Ich unterstreiche noch einmal: Das ist wahrlich kein Beweis für die Tatkraft und die Großmut der Regierung, sondern die zwingende und minimale Konsequenz aus dem BGH-Urteil; denn die Ansprüche, die nicht weiter verfolgt werden sollen, hat das Land nach diesem Urteil ja nicht mehr.
Ich denke, wir liegen nicht falsch mit der Vermutung, dass die Affäre der öffentlichen Aufmerksamkeit entzogen werden soll, die es geben würde, wenn noch jahrelang Urteile gefällt werden müssten.
Was für Sie, Herr Ministerpräsident, offensichtlich nicht an erster Stelle steht - das ist bedenklich -, sind die Interessen der Erben. Was müsste man denn tun? Man müsste sie eben suchen, meine Damen und Herren. Man müsste in die Dörfer gehen und nach ihnen fragen. Wieder nur teure Anzeigen in dicken, von nicht allen gelesenen Tageszeitungen zu schalten, bringt gar nichts.
Herr Ministerpräsident, ist es denn wirklich an Ihnen vorbeigegangen, dass gerade der politische Stil, den das Land Brandenburg im Umgang mit Bodenreformland an den Tag gelegt hat, in der Öffentlichkeit des Landes große Betroffenheit und Empörung ausgelöst hat? Der politische Stil! Mit Öffentlichkeit meine ich hier nicht nur die veröffentlichte Meinung, nicht die Stimmen aus Presse, Hörfunk und Fernsehen - übrigens war das nicht nur für die regionale Presse ein Thema, sondern bundesweit -; nein, ich meine vor allem die Bürgerinnen und Bürger Brandenburgs. Können Sie sich nicht vorstellen, dass die Brandenburgerinnen und Brandenburger nicht nur den Kopf schütteln, sondern ernsthaft an Ihnen zweifeln? Denn sie haben eine Landesregierung erlebt, die sich großspurig und leichtfertig über die Interessen Einzelner hinwegsetzt und ihnen Schaden zufügt zugunsten des Landes. Die Bürgerinnen und Bürger haben eine Landesregierung erlebt, die Recht beugt und auf Rechtsbeugung bis zum Äußersten, bis zur letzten Instanz und noch ein paar Tage darüber hinaus, beharrt.
(Schulze [SPD]: Sie wissen ja gar nicht, was Rechtsbeu- gung ist! Erzählen Sie doch nicht so etwas!)
Sie haben eine Landesregierung erlebt, die taub ist gegenüber Warnungen, Kritik, gegenüber Signalen der Gesellschaft, und sie haben erlebt, dass das Empfinden für Recht und Gerechtigkeit in ihrem Land ganz leicht außer Kraft gesetzt werden kann.
Meine Damen und Herren, dann kommt noch etwas anderes: Das Vorgehen verschiedener brandenburgischer Landesregierungen hat die schwer erkämpften und mitunter komplizierten, in ihrer Entwicklung auch widersprüchlichen rechtlichen Regelungen zur Bodenreform ernsthaft diskreditiert. Ja, es hat nicht zuletzt auch die Gegner der Bodenreform selbst wieder
auf den Plan gerufen, die nun allerdings merken, welchen Verbündeten sie sich eingefangen haben, nämlich die DVU. Das eigentliche Problem ist, dass solche Vermengungen von Ungerechtigkeiten produziert wurden, dass sie nicht mehr zu entwirren sind.
Rechtsfriede, von dem Sie, Herr Ministerpräsident, geredet haben, ist aus unserer Sicht so nicht mehr herstellbar. Ihr scheinbar radikaler Fünf-Punkte-Befreiungsschlag der letzten Wochen, Herr Finanzminister Speer, schafft das auch nicht. Nein, er trägt eher noch dazu bei, dass Ungerechtigkeiten auf Ungerechtigkeiten gehäuft werden. Warum? Weil jetzt viele Menschen in den Genuss von ererbtem Bodenreformland kommen, denen es nach geltendem Recht gar nicht mehr zusteht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Sie das nicht wissen. Die Tatsache, dass das Land Brandenburg in den 90er Jahren nicht hinreichend nach möglichen Erben gesucht hat, entzieht nun heute jedweder Übernahme von Bodenreformgrund durch das Land die juristische Legitimität. Damit wird die Absicht des Bundesgesetzgebers von Anfang der 90er Jahre - egal, wie man zu ihr steht - schlichtweg ausgehebelt. So gibt es denn hier und außerhalb Brandenburgs Menschen, die nach dem Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetz des Bundes ihr Bodenreformerbe zu Recht verloren haben, und es gibt Menschen, denen es eben nach diesem Gesetz nicht zustünde, die es aber behalten dürfen, weil das Land Brandenburg so viel falsch gemacht hat.
Nun wird uns gelegentlich schon fast augenzwinkernd entgegengehalten, wir sollten fein still sein, weil auf diesem Weg ja irgendwie ein Zustand eintrete, der dem Bodenreformgesetz der DDR-Regierung unter Hans Modrow entspricht. Das, meine Damen und Herren, halte ich für wirklich infam; denn natürlich war es niemals Anliegen der Landesregierung, ModrowRecht auf Umwegen durchzusetzen.
Selbst wenn, auch Sie wissen sehr genau: Kein Gesetz, auch nicht das Zweite Vermögensrechtsänderungsgesetz, bekämpft man dadurch, dass man es ignoriert oder missbraucht. Und überhaupt, es tritt ja eben nicht generell der Zustand nach dem Modrow-Gesetz ein. Man muss ja nur auf diejenigen schauen, deren Bodenreformerbe in den 90er Jahren nach dem Zweiten Vermögensrechtsänderungsgesetz wieder eingezogen und enteignet wurde. Aus heutiger Sicht ist man versucht zuzuspitzen: Wer sich damals gemeldet hat, also der Ehrliche, ist heute der Dumme. Meine Damen und Herren, wenn das Land Brandenburg Ende der 90er Jahre bei der Suche nach den Erben nur halb so viel Eifer hätte walten lassen wie zuvor bei der Wiederenteignung der vom Modrow-Gesetz Begünstigten, die ganze heutige Affäre wäre uns vielleicht erspart geblieben.
Doch verlassen wir die 90er! Herr Ministerpräsident, meine Damen und Herren, es waren verschiedene Landesregierungen und auch verschiedene Personen, die ihren Anteil an dieser Affäre haben, einer Affäre, die nicht zu Unrecht als Enteignungsaffäre bezeichnet wird. Es war nicht nur die Regierung Stolpe,
obgleich sie den Grundstein gelegt und die Basisfehler gemacht hat, auf deren Grundlage Ihre Kabinette erst fragwürdig handeln konnten. Aber es waren eben auch zwei Regierungen Platzeck, an die sich Fragen richten. Insofern waren es ohne Zweifel auch christdemokratische Justiz- und Innenminister, die an der Sache beteiligt waren. Das führt uns zu einer wesentlichen Schlussfolgerung: Gerade weil verschiedene Landesregierungen ihren Teil zur Affäre beigetragen und zu verantworten haben, gerade weil verschiedene Minister zuständig waren, gerade deswegen also deutet vieles auf strukturelle Probleme hin, auf mehr als eine Aneinanderreihung von individuellem Missmanagement, Fehlverhalten oder Orientierungslosigkeit. Genau diese Frage nach den strukturellen Ursachen muss geklärt werden, wenn Ähnliches zukünftig ausgeschlossen werden soll. Eben deswegen brauchen wir den Untersuchungsausschuss, und deswegen muss dort ernsthaft und kompetent gearbeitet werden.
Es ist nicht einfach damit getan, dass man nur sagt, die Landesregierung war böse, will es aber nicht wieder tun, und deswegen sind wir jetzt alle lieb zu ihr. Nein, ein bisschen mehr Hilfe haben Sie schon verdient und wohl auch nötig.
Man muss dem Untersuchungsergebnis überhaupt nicht vorgreifen, um auf eines der strukturellen Probleme hinzuweisen. Bei Aufkommen der Affäre hat man seitens der Landesregierung zunächst versucht, den Landtag für die Vorgänge mit in Haftung zu nehmen. Das konnte nicht gelingen; denn der Landtag - genauer: die linke demokratische Opposition -
hatte seit Mitte der 90er Jahre durchaus - das ist nachlesbar den Umgang mit Bodenreformland im Parlament zur Sprache gebracht; aber der Umgang selbst blieb stets im Kernbereich der Exekutive, der Regierung, und als solches im Detail dem Blick der Legislative, des Parlaments, verschlossen. Das ist im Sinne der Gewaltenteilung zwar nicht ganz verkehrt, aber auch nicht ganz richtig, denn Kontrolle setzt eben auch Transparenz voraus, und mehr Transparenz - das dürfte eine der wesentlichen Schlussfolgerungen aus den Abläufen der Enteignungsaffäre sein - bräuchten wir. Ich bin sicher - Sie werden das bestätigen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPDund der CDU-Fraktion -: Hätte es mehr Transparenz der tatsächlichen Vorgänge und damit auch tatsächlichen Einfluss des Parlaments gegeben, das Empfinden für Recht und Gerechtigkeit wäre nicht so einfach zu übergehen, zu ignorieren, ja, sogar außer Kraft zu setzen gewesen.
Deshalb ist es unrichtig und auch unredlich, Herr Ministerpräsident, heute „Haltet den Dieb!“ zu rufen, um den Landtag politisch in Mithaftung nehmen zu wollen. Text und Debatte zum Antrag 2/2369, Zustimmung zur Übertragung von ehemaligem Bodenreformland auf das Sondervermögen Grundstücksfonds Brandenburg, belegen, dass der Landtag im März 1996 etwas ganz anderes beschlossen hat, nämlich ein rechtskonformes Verfahren. Ich zitiere den Punkt 3 dieses Beschlusses:
„Die Möglichkeit der Sicherung der Ansprüche des Landesfiskus im sogenannten Widerspruchsverfahren läuft Ende 1996 aus. Danach kann das Land seine Ansprüche
nur noch dann sichern, wenn es sie selbst feststellt. Dies ist allein im Wege flächendeckender Grundbuchrecherchen möglich.“
Dann hat man den Stichtag verlängert, aber genau diese flächendeckenden Grundbuchrecherchen offensichtlich nicht zu Ende gebracht.
Beim Thema Gewaltenteilung stoßen wir nun noch auf ein anderes Problem. In der Presse lasen wir zu Anfang der Affäre, das Justizministerium habe seinerzeit gegen das gewählte Verfahren bei der Grundstücksaneignung juristische Einwände weder geltend gemacht noch für möglich gehalten; lediglich politische Bedenken habe man einkalkuliert. So blieben bei der Grundstücksübertragung die Vormundschaftsgerichte weitgehend außen vor. Stattdessen gab es die staatliche Weisung an die Kommunen; diese wurden durch Haftungsfreistellungen ruhiggestellt. Heute nun wissen wir, dass dies keine Vermutung der Presse, sondern tatsächlich die Rechtsauffassung im seit 1999 christdemokratisch geführten Justizressort bis hin zur nun erfolgten Interpretation des BGH-Urteils vom Dezember 2007 war.
Nun weiß man, dass da juristisch irgendetwas nicht in Ordnung war. Wie kann man aber gerade als Verfassungsressort so lange an einer Rechtsauffassung festhalten, die in einer wichtigen und sensiblen Frage die Gewaltenteilung aushebelt? Die Gewaltenteilung ist doch gerade zur Kontrolle der Regierung, der Macht, für ihre Einbindung in dieses System aus Checks und Balances ersonnen worden. Es ist und bleibt der leichtfertige Umgang mit Recht und Gesetz sowie die selbstherrliche Haltung zu Recht und Gesetz, die einen immer wieder empören, wenn man sich die Details und die Substanz dieser Affäre ansieht, und das setzt sich fort, zum Beispiel dann, wenn eine juristische Gesamtschau des Ganzen immer noch verweigert wird.
Nein, meine Damen und Herren, Sie sind noch lange nicht durch mit der Aufarbeitung der Bodenreformaffäre, denn sonst könnten auch Sie, Herr Ministerpräsident, nicht auch heute wieder den Eindruck erwecken wollen, die Rechtsauffassung der Landesregierung sei bis zum Urteil des Bundesgerichtshofs eine von vielen möglichen gewesen und erst durch den Bundesgerichtshof überraschend ausgeschlossen worden. Nein, Herr Ministerpräsident, diese Rechtsauffassung und -praxis waren von Anfang an juristisch fragwürdig und politisch verantwortungslos. Dies zu sagen ist ebenfalls kein Vorgriff auf das Untersuchungsergebnis des Ausschusses. Nein, es ist die logische Konsequenz aus dem BGH-Urteil.