Protocol of the Session on October 10, 2007

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6.

Ich habe die Freude, neue Gäste bei uns zu begrüßen. Es sind Gäste der Landesakademie für öffentliche Verwaltung in Neu Fahrland. - Herzlich willkommen im Landtag! Ich wünsche Ihnen einen interessanten Nachmittag.

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Sonderzahlungsgesetzes für die Jahre 2007 bis 2009

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 4/5153

1. Lesung

in Verbindung damit:

Gesetz zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2007

Gesetzentwurf der Landesregierung

1. Lesung

Ich eröffne die Debatte mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Speer, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt Ihnen zwei Gesetzentwürfe vor. Der eine Gesetzentwurf folgt der Bitte, die Sie bei der Verabschiedung der Sonderzahlungen - im Volksmund „Weihnachtsgeld“ genannt - für die Beamtinnen und Beamten sowie Richter des Landes ausgesprochen haben. Diesbezüglich war die Frage offen, wie wir es bei den Kommunen handhaben. Damals waren wir uns nicht einig, wie das vernünftig und rechtssicher geregelt werden kann. Aufgrund dessen wurde das damals nicht entschieden, sondern wir haben es mit den Vertretern der kommunalen Gebietskörperschaften bzw. den Interessenvertretungen erörtert.

Der erste von mir unterbreitete Vorschlag lautete: Gebt das in die Hände der Kommunalvertretung. - Überraschenderweise bzw. - wie es in der Ambivalenz hinsichtlich der Verantwortungsübernahme manchmal so ist - nicht überraschenderweise

kam die Antwort: Wir wollen das nicht tun. Übernehmt Ihr das für uns. In dem Fall wollen wir, dass der Finanzminister dies entscheidet.

Dieses mir entgegengebrachte Vertrauen habe ich sehr gern entgegengenommen. Wir haben den Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf überarbeitet. Sie mögen mir - wenn Sie das Gesetz beschließen - die Kompetenz übertragen, das für die Beamtinnen und Beamten der kommunalen Gebietskörperschaften wie für die Beamten des Landes adäquat zu regeln. Das ist das eine.

Das andere sind die 1,5 %. Auch darüber ist damals mit den Interessenvertretungen der Beschäftigten diskutiert worden. Es ist schrittweise in Gesprächen eine Paketlösung entwickelt worden, bei der wir neben der Weihnachtsgeldzahlung die Angleichung der Gehälter an den Westtarif geregelt haben. Das ist für die Beamten per Bundesgesetz automatisch geregelt. Es stellte sich die Frage, wie die Beamtinnen und Beamten sowie die Richter des Landes an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilnehmen. Das ist mit den entsprechenden Grundgesetzänderungen der Föderalismusreform I auch in Ihre Hand gelegt worden. Das muss hier geregelt werden. Wir schlagen vor, ab dem 01.01. des nächsten Jahres den Sold linear um 1,5 % zu erhöhen. Das ist die Hälfte dessen, was für die Angestellten effektiv tarifrechtlich geregelt ist, und insofern erklärungsbedürftig.

Wir haben lange gerungen, auch in dem Gesamtzusammenhang, was wir leisten können und müssen, um die Mitarbeiter nicht arm zu machen, um ihnen ausreichend Geld an die Hand zu geben, damit der Lebensunterhalt gesichert ist. Wir haben uns nach langen Erörterungen darauf verständigt, ab dem nächsten Jahr dauerhaft mit 1,5 % voranzugehen. Das ist, auch wenn das inzwischen so akzeptiert ist, angesichts der Lohnabschlüsse, die wir derzeit in der Republik erleben, ein Entgegenkommen. Unser Angebot liegt weit dahinter, ist jedoch vor dem Hintergrund der finanziellen Möglichkeiten, die das Land Brandenburg hat, angemessen. Es ist also, wie ich finde, ein vernünftiger Kompromiss. Es wird uns im Jahr ungefähr 20 Millionen Euro kosten. Ich bedanke mich ausdrücklich bei den Beschäftigtenvertretungen, dass sie dies so akzeptiert haben.

Über beide Gesetzentwürfe werden jetzt Beratungen stattfinden. Ich wünsche mir konstruktive Gespräche und letztendlich Ihre Unterstützung für die Vorschläge der Landesregierung. Vielen Dank.

(Beifall bei SPD und CDU)

Der Abgeordnete Dr. Bernig spricht für die Fraktion DIE LINKE.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit den vorliegenden zwei Gesetzentwürfen nimmt die Regierung ihre Kompetenz, die ihr mit der sogenannten Föderalismusreform I übertragen wurde, wahr. Bei der Änderung des Sonderzahlungsgesetzes geht es um die Übernahme der Sonderzahlungsregelungen für die Landesbeamten, denen wir bereits zugestimmt haben, in den Bereich der Kommunen.

Es stellt sich hier allerdings die Frage, wie die Kommunen dieses Ansinnen tatsächlich finanzieren können. Die Kommunen

des Landes partizipieren an steigenden Steuereinnahmen des Landes und verzeichnen auch eigene Mehreinnahmen, aber der Streit um eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Kommunen hat in diesem Haus Tradition. Erst im letzten Jahr haben wir über Spitzabrechnungen, Kassenkredite und Haushaltssicherungskonzepte lang und breit debattiert. Fakt ist, dass viele Kommunen gezwungen sind, ihre Kassenkredite zu erhöhen, und das trotz eigener steigender Einnahmen. Insofern bleibt es die Aufgabe des Landtags, darauf zu reagieren. Die bevorstehende Haushaltsdebatte bietet uns dazu die entsprechende Gelegenheit.

Beim Gesetzentwurf zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften könnte man auf den ersten Blick annehmen, dass sich diese neue Gesetzgebungskompetenz positiv für die Beamtinnen und Beamten auswirkt. Betrachtet man den Gesetzentwurf jedoch etwas genauer und bezieht die Entwicklung in den letzten Jahren ein, dann ergibt sich ein etwas differenzierteres und nicht so rosiges Bild. Das kann man auch den beigefügten Stellungnahmen der Berufsorganisationen entnehmen. Insofern würde ich Ihnen nicht ganz zustimmen, Herr Speer, dass die Berufsorganisationen das Angebot akzeptiert hätten. Sie hatten gar keine andere Wahl. Sie kennen die Unterschiede zwischen Beamtenbereich und Tarifbereich.

Fakt ist, dass der vorgelegte Gesetzentwurf nicht die zeit- und inhaltsgleiche Übernahme des Tarifergebnisses für den Beamtenbereich ist, wie es die Gewerkschaften gefordert hatten. Ich darf noch einmal daran erinnern, dass das Tarifergebnis dreimalige Einmalzahlungen zwischen 50 und 450 Euro und die lineare Anhebung der Entgelte um 2,9 % zum 1. Mai 2008 vorsah. Die nunmehr vorgesehene Anhebung um 1,5 % entspricht nicht einmal der Inflationsrate und ordnet sich in die negative Reallohnentwicklung zwischen 1994 und 2004 ein. In diesen Jahren hatten wir einen Rückgang von mindestens 0,9 %.

Warum die Landesregierung von einer angemessenen Teilnahme an der Einkommensentwicklung spricht, ist für mich nicht nachvollziehbar, auch, weil wir in den letzten zwei Jahren eine Trendwende hatten; darauf haben Sie hingewiesen, Herr Finanzminister. Die im Jahr 2007 im Bereich der Wirtschaft geschlossenen Tarifverträge bringen den Beschäftigten eine Einkommenserhöhung von durchschnittlich 3,7 %. Betrachtet man die Tarifverträge mit längerer Laufzeit, so sind das immerhin noch 2,3 %.

Die Anpassung der Besoldung bis A 9 an das Westniveau ist für die Betroffenen eine erfreuliche Angelegenheit, aber eben nur für die Betroffenen. Und auch sie mussten elf Jahre länger warten, als ursprünglich vorgesehen. Bekanntlich sollten die Übergangsregelungen für Ostdeutschland am 31.12.1996 auslaufen. Demotivierend ist die Anpassungsregelung für jene, die noch nicht davon profitieren. So ist es schwer zu vermitteln, dass der zwei Dienstgrade höhere Oberkommissar für zwei Jahre weniger Grundgehalt erhält als der Polizeihauptmeister. Mit dem Gesetzentwurf bestätigen sich auch die Befürchtungen bezüglich der ungleichmäßigen Besoldungsentwicklung in den Ländern und beim Bund. So schwankt die lineare Erhöhung zwischen 3 % in Bayern, 2,9 % in Sachsen, 2,4 % in Hessen, 1,5 % in Brandenburg bis zu gar keiner linearen Erhöhung, dafür aber Einmalzahlungen, zum Beispiel in Thüringen.

Auf heftige Kritik trifft die geplante Änderung bei der vorübergehenden Erhöhung des Ruhegehaltsatzes. Das Bundesverwal

tungsgericht hat in einem Fall entschieden, dass 35 % des amtsbezogenen Mindestruhegehalts als erdientes Ruhegehalt zählen und auf dieser Basis eine Aufstockung erfolgen muss. Das will der Finanzminister allerdings nicht akzeptieren, weil er die Rechtsvorschrift anders, und zwar zum Nachteil der Betroffenen, auslegt: Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gelte nicht in Brandenburg. Hier müsse selbst geklagt werden.

Dabei verkennt der Finanzminister, dass das Oberverwaltungsgericht in Sachsen-Anhalt und auch das Verwaltungsgericht in Potsdam bereits entsprechende Entscheidungen zugunsten der Betroffenen gefällt haben. Inzwischen sind drei Musterklagen auf dem Weg, aber die Landesregierung will diese nicht abwarten und das Gesetz in ihrem Sinne ändern. Dabei argumentiert sie mit einer vermeintlichen Überversorgung, die die Systematik und Regelungsmaterie des § 14 a gar nicht hergibt.

Meine Damen und Herren, die vorgesehenen Änderungen des § 14 a sind eine weitere Benachteiligung für ostdeutsche und speziell für Brandenburger Beamte und offenbaren ein eigenartiges Rechtsstaatsverständnis der Landesregierung. DIE LINKE ist der Auffassung, dass das Bundesverwaltungsgericht für ausreichende Rechtssicherheit gesorgt hat. Wenn die Landesregierung und der Finanzminister insbesondere das nicht akzeptieren, dann gehört es sich wenigstens, auch im Interesse des Haushalts und der Bediensteten, die Entscheidung der Brandenburger Gerichte abzuwarten. Für dieses Anliegen wollen wir Sie in der Debatte im Haushalts- und Finanzausschuss gewinnen. - Danke schön.

(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE)

Der Abgeordnete Bischoff spricht für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Bernig, es ist aus Ihrer Sicht verständlich, dass Sie hier noch einmal die Rechtslage darlegen. Ich will aber auf klare Fakten eingehen. Erstens: Der DGB hat die Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf, der heute diskutiert wird, sehr positiv formuliert. Das ist für uns ein ganz wichtiges Kriterium. Zweitens: Wenn in der Mitarbeiterschaft zu Recht darauf hingewiesen wird, dass die Steuereinnahmen im Land Brandenburg wieder besser sind, dann muss auch der deutliche und klare Hinweis erlaubt sein, dass die Steuereinnahmen des Landes Brandenburg im Jahr 2007 wieder auf dem Niveau des Jahres 2000 kurz vor den Anschlägen des 11. September - angekommen sind. Großartige Steigerungen in Sachen Einnahmeentwicklung sind hier also nicht zu verzeichnen, sondern wir haben das Niveau von vor sieben Jahren erreicht.

Ich will zum Thema Länderkompetenz eines hinzufügen: Das Land Brandenburg hat im Bereich Sonderzahlungsgesetz einen Gestaltungsspielraum, den es zu nutzen gilt - das ist der Teil I, der heute zur 1. Lesung auf dem Tisch liegt. Wir unterstützen die Regelung, zwischen den Landes- und Kommunalbeamten bezüglich der Sonderzahlungen keinen Unterschied zu machen.

Wenn die Kollegen bei der Potsdamer Feuerwehr im Beamten

verhältnis sind, werden sie im entsprechenden Sonderzahlungsgesetz gleichbehandelt und profitieren auch im Bereich der Beamtenbesoldung: plus 1,5 % im Jahr 2008. Ich möchte ausdrücklich darauf hinweisen, dass es die letzte Besoldungserhöhung im Jahr 2004 gab. 1,5 %, das ist weiß Gott nur ein kleiner Schritt. Ich kann Ihnen nicht widersprechen, wenn Sie davon ausgehen, dass dies noch nicht einmal der Inflationsausgleich ist.

Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich sagen, dass die Beamtinnen und Beamten im Land Brandenburg einen erheblichen Beitrag zur Gesundung des brandenburgischen Haushalts leisten. Dies sollte vom Parlament - ich meine, das sollte an dieser Stelle möglich sein - anerkannt werden. Den Kolleginnen und Kollegen, die ihren täglichen Dienst auf den Polizeiwachen, in den Lehrerzimmern bzw. in den Schulklassen oder in der Justizvollzugsanstalt leisten, sollte einmal Dank gesagt werden für das, was sie tun, und mit Augenmaß die Erhöhung vorgenommen werden, die unser Haushalt zulässt.

Zum Schluss sei noch einmal unterstrichen: Mit den Gewerkschaften wurde eine Verständigung erreicht. Ausdruck dessen ist das Gesetz, das dem Parlament heute in 1. Lesung vorgelegt wird. Es ist also keine einseitige Reaktion, wie Sie, Herr Bernig, darzustellen versucht haben, sondern es ist die Reaktion auf die Verständigung über das mit den Gewerkschaften ausgehandelte Paket. Dass auf beiden Seiten Kompromisse eingegangen wurden, liegt in der Natur der Sache.

Eine letzte Bemerkung: Auf einen Einbehalt von 0,2 % der Einkommenssteigerung für einen Pensionsrücklagefonds ist verzichtet worden. Diese 0,2 % bleiben den Beamtinnen und Beamten selbst zur Verfügung, um zum Beispiel private Rentenvorsorge zu betreiben. Jedoch sei noch einmal daran erinnert, dass wir im Land Brandenburg, nachdem die Kreditaufnahme beendet sein wird, in spätestens ein bis zwei Jahren, dringend damit beginnen müssen, in Pensionsvorsorge zu investieren. Hier ist ein Gesamtanspruch von rund 8 Milliarden Euro entstanden; eine Lücke, die es zu schließen gilt.

Es gibt also genügend Aufgaben: Im Jahr 2008 Erhöhung der Besoldung um 1,5 % und Gleichbehandlung von kommunalen Beamten und Landesbeamten. Ich wünsche dem Parlament bei der Beratung viel Erfolg.

Der Zustimmung der SPD-Fraktion zu den beiden Gesetzentwürfen steht nichts im Wege. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Die Abgeordnete Hesselbarth spricht für die DVU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ So heißt es in Artikel 3 unseres Grundgesetzes und gleichlautend in Artikel 12 Satz 1 unserer Landesverfassung. Deshalb haben wir im März nicht verstanden, Herr Finanzminister, warum ausgerechnet die Kommunalbeamten von der neuen Regelung ausgeschlossen werden sollten. Das bisherige Brandenburgische Sonderzahlungsgesetz für 2007 bis 2009 vertröstete diese und auch uns Parlamentarier in

den Regelungen seines § 7 Abs. 4 damit, dass für Kommunalbeamte eine besondere gesetzliche Regelung geschaffen werden solle.

Jetzt teilt uns das Ministerium im Vorspann des vorliegenden Gesetzentwurfs mit:

„Die Prüfung hat ergeben, dass dies”

- eine solche gesetzliche Sonderregelung -