Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Scharfenberg, ich kann die Aufgeregtheit der Fraktion DIE LINKE hier überhaupt nicht verstehen. Auf der einen Seite verlangen Sie genau wie wir Bürokratieabbau: Wenn es dann konkret wird, erfinden Sie aber alle möglichen Gründe, um dagegen zu sein und nach dem Motto zu handeln „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“.
Ich denke, hier kann von Aushöhlung des Datenschutzes in keinster Weise die Rede sein, wenn man den Gesetzentwurf einmal genau liest und ihn auch einmal mit dem bisherigen Gesetz vergleicht.
Wir wollen ja gerade erreichen, dass Gesetze anwenderfreundlich sind, dass sie auch von dem Benutzer einfach zu lesen sind. Ich denke, diesem Anspruch kommen wir mit diesem Gesetz schon ein Stück näher.
Warum sollten wir über EU- und Bundesrecht hinausgehen? Dafür müssten Sie uns wirklich einmal plausible Gründe nennen. Sicherlich kann man kritisieren, dass die entsprechende Richtlinie der EU inzwischen zwölf Jahre alt ist. Aber ich denke, dass man neuere Anforderungen formulieren würde, wenn man merkte, dass es solcher Anforderungen bedürfte. Insofern kann ich auch diesem Argument nicht beipflichten.
Über die Frage der Zusammenführung mit dem nichtöffentlichen Datenschutz haben wir uns hier schon zur Genüge ausgetauscht. Es ist ein Prüfauftrag ergangen. Dem sollten wir nicht vorgreifen, sondern einfach abwarten, bis uns da ein Ergebnis vorliegt, um dies dann erneut zu behandeln.
Dass es in diesem Gesetz sicherlich den einen oder anderen positiven Aspekt gibt, Herr Kollege Scharfenberg, verschweigen Sie wohlweislich, nämlich zum Beispiel - ich will hier nicht weiter ins Detail gehen, aber diese eine Stelle erwähnen - die Stärkung des behördlichen Datenschutzbeauftragten, dem bei der Ausführung seiner Aufgaben Berufs- oder Amtsgeheimnisse nicht entgegengehalten werden können. Das bedeutet, so denke ich, schon eine Stärkung des behördlichen Datenschutzbeauftragten.
Herr Kollege Scharfenberg, wenn Sie hier verfassungsrechtliche Bedenken geltend machen wollen, dann sage ich Ihnen: Sie haben die Möglichkeit - diese Praxis haben Sie in Ihrer Fraktion ja schon oft geübt -, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit vom Verfassungsgericht prüfen zu lassen. Die Richter dort werden sich sicherlich freuen, von Ihnen mal wieder etwas zu hören. Insofern kann ich Sie dazu nur ermutigen, wenn Sie dafür berechtigte Gründe sehen; ich sehe solche nicht.
Abschließend sei mir der folgende Hinweis gestattet: Lassen Sie uns das Gesetz doch erst einmal in die Praxis umsetzen. Wir bekommen ja in jedem Jahr den sehr umfangreichen und sehr gründlichen Bericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht. Dann werden wir anhand der praktischen Erfahrungen sehen, ob Bedarf besteht, an dem Gesetz in absehbarer Zeit etwas zu verändern, etwas zu verbessern, oder ob das nicht der Fall ist. Lassen Sie uns das von den praktischen Erfahrungen im Umgang mit diesem Gesetz abhängig machen. - Vielen Dank.
Das Präsidium empfiehlt Ihnen, den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 4/4762 zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zu überweisen. Wer dieser Überweisungsempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Damit ist der Überweisungsempfehlung einstimmig gefolgt worden.
Bericht der Parlamentarischen Kontrollkommission über ihre Tätigkeit gemäß § 26 Abs. 3 Gesetz über den Verfassungsschutz im Land Brandenburg (Branden- burgisches Verfassungsschutzgesetz - BbgVerfSchG) vom 5. April 1993 (GVBl. I 1993, S. 78), zuletzt geändert am 24.05.2004 (GVBl. I S. 214)
Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen. - Damit ist dieser Bericht zur Kenntnis genommen worden.
Ressourceneinsatz für Unterricht und Beschäftigung an Schulen (Schulressourcenkonzept - Evaluation SRK 2002 und Fortschreibung - SRK 2007) (gemäß Beschluss des Landtages Brandenburg vom 22.06.2006 - Drs. 4/2953-B)
Wir beginnen die Debatte mit dem Beitrag der Landesregierung. Es spricht Bildungsminister Rupprecht.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Auftrag, den Sie der Landesregierung im Juli letzten Jahres gegeben haben, war nicht ganz leicht zu erfüllen. Deswegen haben wir auch die verlängerte Frist, die uns gesetzt war, leicht überzogen, wofür ich hier um Nachsicht bitte.
Mit dem Ihnen nun vorliegenden Bericht zur Evaluation des Schulressourcenkonzepts - SRK - von 2002 und seiner Fortschreibung in Gestalt des SRK 2007 haben wir jetzt aber eine solide Grundlage für die Personalausstattung der Schulen des Landes in den nächsten Jahren.
Im Jahre 2002 war vor dem Hintergrund deutlich sinkender Schülerzahlen eine Strategie festzulegen, wie vom Haushaltsjahr 2003 an das Spannungsverhältnis zwischen der Sicherung der Unterrichtsqualität und den Ansprüchen der Beschäftigten auf der einen Seite sowie der Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung auf der anderen Seite gelöst werden kann. Mein Ministerium und das Finanzministerium haben das SRK 2002 mit folgenden Kernpunkten ausgehandelt:
Der Planstellenrahmen für den Schulbereich war von 2002 bis 2007 um 5 000 VZE zu reduzieren. Das Personalbudget des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport wurde für die Jahre bis 2010 um insgesamt 284 Millionen Euro vermindert. Davon werden 121,7 Millionen Euro für einen Personalkostenausgleichsfonds - PAF - eingesetzt, mit dessen Hilfe der sozialverträgliche Personalabbau umgesetzt werden soll.
Das SRK 2002 war erfolgreich. Das zeigt die Evaluation deutlich. Die Schüler-Lehrer-Relation blieb mit durchschnittlich 15,9 in den vergangenen Schuljahren deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von 17,2. Die Unterrichtsversorgung konnte damit gesichert werden. Wichtige bildungspolitische Entscheidungen der Landesregierung wie die flächendeckende Einführung von LER oder der Ausbau der Ganztagsschule konnten personell untersetzt werden. Gleichzeitig hat mein Haus mit dem umgesetzten Abbau von über 5 000 Stellen sowie dem entsprechend reduzierten Personalbudget einen erheblichen Beitrag zur Entlastung des Landeshaushalts geleistet.
Der notwendige Personalabbau im Schulbereich konnte mit dem Personalkostenausgleichsfonds sozialverträglich umgesetzt werden. Mit dem Personalkostenausgleichsfonds wird auch ein Teillohnausgleich für Angestellte in den Jahren 2008/09 bis 2010/11 finanziert. In dieser Zeit wird deren Arbeitszeit tariflich auf 75 % abgesenkt, gleichzeitig aber ein Teillohnausgleich in Höhe von immerhin 8 % gewährt. Ab 1. August 2011 haben dann - ich sage in Klammern dazu: endlich! - alle Lehrkräfte einen Anspruch auf Vollbeschäftigung.
Auf der Grundlage dieser Evaluationsergebnisse haben wir das SRK fortgeschrieben. Dabei wurden aktuelle Erkenntnisse über die Entwicklung der Schülerzahlen und über die sich verändernde Beschäftigungsnachfrage von Lehrkräften berücksichtigt. Die Kernpunkte des neuen SRK 2007 sind folgende:
Die Anzahl der Schüler in öffentlichen Schulen wird nochmals um 18 % sinken, und zwar von 294 000 Schülern im Schuljahr 2006/07, also in dem gerade zu Ende gehenden Schuljahr, auf 241 500 im Schuljahr 2012/13.
Die Personalstellen für Lehrkräfte, die im gleichen Zeitraum im Haushalt für den Schulbereich zur Verfügung gestellt werden, gehen von 19 154 auf 16 026 zurück. Das sind dann 16 %. Es werden also etwas weniger Stellen abgebaut, als es dem Rückgang der Schülerzahl entsprochen hätte.
Damit - das ist ein sehr erfreuliches Ergebnis - bleibt die SchülerLehrer-Relation im Planungszeitraum relativ konstant bei einem Wert von ca. 15,4. Die wohnortnahe Grundschule bleibt gesichert. Die Schulen der Sekundarstufen sind für die Schülerinnen und Schüler auch zukünftig in zumutbarer Zeit zu erreichen.
Durch den zusätzlichen Abbau von bis zu 620 Vollzeitstellen gegenüber der bisherigen Planung wird der Landeshaushalt in den Jahren 2008 bis 2012 um immerhin 67 Millionen Euro entlastet.
Trotz der für die nächsten Jahre verabredeten VZE-Ausstattung die übrigens deutlich besser ist als die in den alten Bundesländern - ist auch in diesem Zeitraum noch ein Personalüberhang zu erwarten. Dieser Personalüberhang wird weiterhin regional sehr ungleichgewichtig über das Land verteilt sein. Mit fast 50 % besonders betroffen - das ist in diesem Fall meine Sorgenregion bleibt die Region Cottbus. Wir kommen deshalb nicht umhin, den sozialverträglichen Personalabbau weiter fortzusetzen.
Hierfür wird das Land - wie bereits im SRK 2002 - in den nächsten Jahren etwa 100 Millionen Euro zweckgebundene
Beim Personalabbau setze ich auf zwei Instrumente; zum einen die Altersteilzeit mit einem leicht modifizierten Modell und zum anderen das Angebot „Teilzeit schützt vor Versetzung“. Beide Maßnahmen führen zu einer geringeren Beschäftigungsnachfrage. Trotz des erheblichen Personalüberhangs hat sich die Landesregierung auch für die nächsten Jahre auf einen Einstellungskorridor verständigt. Dies ist bildungspolitisch unabdingbar; denn insbesondere mit gut ausgebildeten jungen Lehrkräften, die dem zunehmenden Durchschnittsalter unserer Lehrerkollegien entgegenwirken, können die qualitativen Anforderungen des Unterrichts erfüllt werden.
Ab dem Schuljahr 2007/08 - also dem kommenden - werden wir jährlich mindestens 200 junge Lehrkräfte einstellen. Bis zum Schuljahr 2012/13 soll diese Anzahl auf bis zu 300 Lehrkräfte ansteigen. Hinzu kommen jährlich 100 befristete Einstellungen. Ich gebe zu, das sind nicht meine Wunschzahlen, jedoch ist bei den bestehenden Rahmenbedingungen nicht mehr möglich.
Wenn wir in sechs bis sieben Jahren die stark besetzten älteren Lehrerjahrgänge in den Ruhestand schicken, wird es für einen langen Zeitraum einen Ersatzbedarf von jährlich bis zu 800 bzw. 900 jungen Lehrkräften geben. Wenn wir nicht rechtzeitig etwas dagegen tun, werden wir in Brandenburg - wie viele andere Bundesländer auch - einen akuten Lehrermangel zu verzeichnen haben. Gemeinsam mit dem MWFK und der Universität Potsdam beabsichtige ich deswegen, in Kürze eine umfassende Kampagne auf den Weg zu bringen, die neben anderen Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Lehrerberufs im Land Brandenburg auch die Zahl der Lehramtsabsolventen erhöhen soll, damit möglichst viele der dann einzustellenden Lehrkräfte von unseren eigenen Hochschulen übernommen werden können.
Damit bin ich am Schluss meiner Ausführungen. Zusammenfassend stelle ich noch einmal fest: Es gibt für die Bewältigung der Auswirkungen des drastischen Schülerrückgangs in unserem Land leider kein Patentrezept, schon gar kein kostenneutrales. Deshalb kommen wir nicht umhin, das fortzusetzen, was wir seit dem Jahr 2002 erfolgreich versucht haben. Wir müssen den Balanceakt zwischen einer guten, zeitgemäßen Bildung und Ausbildung unserer Kinder und Jugendlichen einerseits und der Berücksichtigung unabweisbarer Haushaltszwänge andererseits bewältigen. Das vorliegende SRK 2007 bietet dafür eine gute Grundlage. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich habe das Gefühl, Herr Minister, wir beide haben zwei unterschiedliche Schulressourcenkonzepte gelesen. Zudem habe ich das Gefühl, dass die Damen und Herren Abgeordneten in die
sem Haus sich nicht darüber bewusst sind, welcher bildungspolitische Sprengstoff sich hinter diesem Schulressourcenkonzept verbirgt. Die Kluft zwischen den von Ihnen, Herr Ministerpräsident, auf dem Cottbuser Parteitag verkündeten Wohltaten und Ihrem Regierungshandeln war nie so groß wie heute.
Wo ist in diesem Schulressourcenkonzept eine Prioritätensetzung für Bildung erkennbar? - Ihre Priorität heißt: 1. Haushaltskonsolidierung, 2. Haushaltskonsolidierung, 3. Haushaltskonsolidierung.
Angesichts der Reduzierung des Personalbudgets um die genannten 284 Millionen Euro seit dem Jahr 2002 sind die auf Ihrem Parteitag gefassten Beschlüsse zum Schüler-BAföG und zu den Schulstandorten geradezu lächerlich.
Die im System Schule Agierenden durchschauen das auch, Herr Ministerpräsident. So, meine Damen und Herren der Koalition, werden Sie keine zukunftsfähige Bildung im Land Brandenburg erreichen. Dieses Konzept ist eine Bankrotterklärung.
Wenn ich das in dieser für mich eher ungewöhnlichen Schärfe feststelle, hat das nichts mit einem Einschwenken auf den Krawallkurs Ihres ehemals sehr geliebten Vorsitzenden Lafontaine zu tun, meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion. Übrigens sollten Sie es sich mit ihm wirklich nicht so leicht machen. Vielmehr hängt es damit zusammen, dass Sie seit Jahren ein System „ausgeblutet“ haben und gedenken, dies auch weiter zu tun.