Ich stelle die Änderungsanträge zur Abstimmung und beginne mit dem Antrag der DVU-Fraktion, Drucksache 4/3852. Er bezieht sich auf Kapitel 06 020 Titel 685 17. Es geht um eine Ansatzerhöhung. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Der Änderungsantrag ist ohne Stimmenthaltungen mit übergroßer Mehrheit abgelehnt worden.
Der zweite Änderungsantrag der DVU-Fraktion, Drucksache 4/3853, bezieht sich auf Kapitel 06 020 Titel 685 31 (neu). Begehrt wird die Einstellung eines neuen Titels. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag ist ohne Stimmenthaltungen mit übergroßer Mehrheit abgelehnt worden.
Der dritte Änderungsantrag der DVU-Fraktion, Drucksache 4/3854, bezieht sich auf Kapitel 06 020 Titel 685 32 (neu). Hier wird ebenfalls die Einfügung eines neuen Titels begehrt. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Der Änderungsantrag ist ohne Stimmenthaltungen mit übergroßer Mehrheit abgelehnt worden.
Der nächste Änderungsantrag, Drucksache 4/3920, ist von der Fraktion der Linkspartei.PDS eingebracht worden und bezieht
sich auf Kapitel 06 100 Titel 685 60. Es geht um einen Erhöhungsantrag. Wer ihm Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag ist ohne Stimmenthaltungen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt worden.
Der vierte Änderungsantrag der DVU-Fraktion, Drucksache 4/3855, bezieht sich auf Kapitel 06 810 Titel 684 40. Es handelt sich um einen Erhöhungsantrag. Wer möchte ihm Folge leisten? - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag ist ohne Stimmenthaltungen mit übergroßer Mehrheit abgelehnt worden.
Der nächste Änderungsantrag, Drucksache 4/3921, ist von der Fraktion der Linkspartei.PDS eingebracht worden und bezieht sich auf Kapitel 06 810 Titel 685 70. Es handelt sich um einen Erhöhungsantrag. Wer ihm Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Änderungsantrag ist ohne Stimmenthaltungen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt worden.
Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Einzelplan 06, Drucksache 4/3806. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei wenigen Stimmenthaltungen ist die Beschlussempfehlung mit Mehrheit angenommen worden.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir über Gesundheit und Soziales reden, ist das Interesse der Menschen sehr groß; denn jede Familie ist in irgendeiner Weise davon betroffen. So beschäftigt uns seit längerer Zeit insbesondere die ambulante medizinische Versorgung in den Randregionen. Gerade dort, wo vor allem ältere Menschen zu betreuen sind, kann sie vor dem Hintergrund der Altersstruktur der Hausärzte zum Problem werden. Ein gebrechlicher Mensch braucht den Arzt in der Nähe; er kann die weiten Wege in eine entlegene Praxis nicht mehr zurücklegen.
Wir haben uns sowohl direkt vor Ort als auch in zentralen Veranstaltungen diesem Thema gestellt. Natürlich ist es schwer, Ansätze zu finden, die ein Umsteuern ermöglichen. Aber man muss versuchen, Antworten zu geben. In diesem Zusammenhang plädieren wir nicht nur dafür, Praxen oder Grundstücke zu günstigen Konditionen bereitzustellen, sondern wir haben auch die Idee mit der alten/neuen Gemeindeschwester wiederbelebt. Natürlich gab es Widerstände und Bedenken, insbesondere von den ambulanten Pflegediensten. Inzwischen wird in
Lübbenau ein Modellversuch durchgeführt. Wir konnten uns am vergangenen Dienstag davon überzeugen, dass der Einsatz der Gemeindeschwester ein Erfolg zu werden scheint. Natürlich stellt sich die Frage, wie es weitergeht, wenn das Projekt beendet ist. Dreh- und Angelpunkt wird die Finanzierung sein. Wo die Gemeindeschwester angegliedert wird, beim Arzt oder zum Beispiel beim ambulanten Pflegedienst, ist im Moment noch offen.
Gefreut habe ich mich über einen anderen Lösungsansatz. In einem Krankenhaus wurde von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, eine Studentin über die Gewährung eines Stipendiums an die Einrichtung zu binden. Diesen Vorschlag habe ich auch in Gesprächen mit Kommunalvertretern mehrfach geäußert. Ich freue mich, dass diese Möglichkeit auch von anderen gesehen wird; vielleicht macht sie Schule.
Über die Frage, ob eine Impfpflicht festgeschrieben werden sollte, haben wir ebenso diskutiert wie über die Themen Organspende, Sterbehilfe und Nichtraucherschutz. Ich persönlich hätte mir gewünscht, den Haushaltsansatz für Schwangerschaftsabbrüche nicht zu erhöhen, sondern stattdessen auf Bundesebene die Legalisierung der anonymen Geburt voranzutreiben. Insoweit sind wir aber auf einem guten Weg. Man muss allerdings immer wieder erkennen, dass die Bretter, die es zu bohren gilt, mitunter sehr dick sind.
Welcher Weg auch immer zum Erfolg führt ist letztlich nicht so entscheidend. Wichtig ist in jedem Fall, den Menschen in den Mittelpunkt der Betrachtung zu rücken.
Im Zusammenhang mit der Gesundheitsreform stehen wir vor neuen Herausforderungen, die wir annehmen müssen, auch wenn wir an der einen oder anderen Stelle Bedenken haben. Wir brauchen ein zukunftsfähiges System; es ist schwierig, dies zu konzipieren, zu vermitteln und umzusetzen.
Ebenso wie die Gesundheitspolitik ist bei vielen Bürgern die Frage nach der Altersversorgung von großem Interesse. Nullrunden in der Rentenentwicklung, die keinen Rentner glücklich machen, oder Fragen der Rentenbesteuerung spielen ebenso eine Rolle wie Entscheidungen, die auf Landesebene getroffen werden können. Ich denke dabei an spezielle Wohnformen für ältere Menschen, an Möglichkeiten ehrenamtlicher Betätigung, an Bildungs- und Freizeitangebote.
Wir haben in unsere Überlegungen die rüstigen und agilen Senioren genauso einbezogen wie die hochbetagten, pflegebedürftigen und dementen Menschen. Wir haben moderne Seniorenheime, in denen ältere Menschen ihren Lebensabend sorgenfrei verbringen können. Wir wollen aber auch zunehmend dafür Sorge tragen, dass Senioren mithilfe der Unterstützung durch Familien und ambulante Pflegedienste länger als üblich in ihrem persönlichen Umfeld bleiben können. Auch Senioren-WGs oder Mehrgenerationenhäuser werden zunehmend eine Rolle spielen.
Wir sind froh darüber, dass es trotz der Knappheit der Haushaltsmittel viele Projekte im sozialen Bereich gibt und dass wir nach wie vor ein Landespflegegeld zahlen, denn wir alle wissen, dass man den Haushalt von 1993 - übrigens der Haushalt
mit dem höchsten Etat für das MASGF - nicht mit dem Haushalt von 2007 vergleichen kann. Das erschwert natürlich vieles, denn man kann nicht alles gewähren, was wünschenswert wäre.
Über einen langen Zeitraum hat uns die Diskussion über das Ausführungsgesetz zum SGB XII beschäftigt. Der Spagat, zwischen den unterschiedlichen Interessenlagen auszugleichen, schien von Anfang an unmöglich. An erster Stelle standen und stehen aber die Interessen der betroffenen Menschen. Ich hoffe sehr, dass sich ihre Situation deutlich verbessert.
Unser Ansatz in der Sozialpolitik hat sich nicht verändert. Die Sozialpolitik muss dort ansetzen, wo Menschen tatsächlich der Hilfe bedürfen. Je knapper die Haushaltsmittel werden, je schwieriger es sein wird, die Einnahmenseite der sozialen Sicherungssysteme zu verbessern, desto genauer muss geschaut werden, was wirklich nötig ist. Die vielen Projekte müssen einer Kontrolle unterzogen werden. Wir werden uns immer mehr am Machbaren orientieren müssen. Das sollte übrigens das Interesse aller Verantwortungsträger sein. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Arbeit und Ausbildung sind Themen von herausgehobener Bedeutung, nicht nur für den Einzelplan 07, aber eben auch da. Wie bereits in den letzten Haushaltsjahren müssen auch in diesem Jahr wieder erhebliche öffentliche Mittel aufgewandt werden, um zusätzliche Ausbildungsplätze zur beruflichen Erstausbildung zu finanzieren.
Nun hätte man ja erwarten können, dass es in Anbetracht des Rückgangs der Bewerberzahlen auf dem Ausbildungsmarkt zu einer Entspannung auf diesem Markt hätte kommen müssen. Stattdessen verzeichnen wir die höchste Anzahl unversorgter Jugendlicher in der Geschichte Brandenburgs. Diese Lehrstellenplatzlücke - besser gesagt: dieses Lehrstellenloch - wird angesichts geringer werdender ESF-Mittel zu einer weiteren Zuspitzung im Haushalt führen. Für 2007 sieht es auf den ersten Blick noch einigermaßen gut aus; allerdings werden die Zahlen durch Überhänge aus der alten Förderperiode ein bisschen aufgepeppt. Aber 40 Millionen Euro, die allein im Jahr 2007 für Ausbildungsplatzprogramme aufgewendet werden, werden in den „normalen“ Jahren, die dann folgen werden, mehr als die Hälfte der zur Verfügung stehenden Mittel ausmachen.
Eines sage ich ganz klar: Die Schaffung überbetrieblicher Ausbildungsplätze hat in diesen Zeiten auch bei uns eine sehr hohe Priorität. Aber das muss nicht heißen, dass der Staat in immer größerem Maße anstelle der Unternehmen Berufsausbildung finanziert. Das kann und muss man anders organisieren, indem man die Unternehmen, die nicht ausbilden, obwohl sie es können, in die Pflicht nimmt,
nämlich so, wie es im Berufsausbildungssicherungsgesetz von der SPD festgelegt wurde; leider liegt es im Bundestag und im Bundesrat noch immer auf Eis.
Apropos Pflicht: Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch die Ausbildung in der Landesverwaltung, dem größten Arbeitgeber in diesem Land, ist ein Trauerspiel. Ich meine nicht die Qualität der Ausbildung, sondern die Ausbildungsbereitschaft in der Landesverwaltung. Es ist schon ein großes Stück Unbekümmertheit - ich will es vorsichtig formulieren -, wenn die Landesregierung wie noch vor fünf Wochen einen Brandenburger Ausbildungspreis für vorbildliche Ausbildungsbetriebe verleiht, zugleich aber selbst die schlechteste Ausbildungsquote aller Zeiten aufweist. Meine Damen und Herren, sehr geehrter Herr Baaske - schade, dass er nicht da ist -, das ist hoffentlich nicht Ihr Beitrag zur Fachkräfteausbildung und -sicherung in diesem Land. Ich glaube, dafür muss man viel mehr tun.
Die jüngsten Arbeitsmarktzahlen hatten zwei verschiedene Botschaften. Erstens: Es gibt positive Arbeitsmarktindikatoren, zwar auf niedrigem Niveau, aber immerhin. Zweitens: Die konjunkturellen Aufhellungen sind an den Langzeitarbeitslosen vorbeigegangen, bei ihnen nicht angekommen. So ist die Anzahl der über 55-jährigen zumeist Langzeitarbeitslosen gegenüber dem jeweiligen Vorjahreszeitraum seit Monaten angestiegen, im Oktober um 7 % und im November noch um 6,1 %. Diese Zahlen haben nach Auffassung meiner Fraktion Folgendes bestätigt: Solange die Aufnahmefähigkeit des ersten Arbeitsmarktes gerade für Menschen mit Vermittlungshemmnissen wie Alter und Qualifikation unterentwickelt ist, besitzt zumindest mittelfristig auch ein öffentlich geförderter Beschäftigungssektor eine wichtige sozial- und beschäftigungspolitische Entlastungsfunktion.
Nur ist das Verständnis von öffentlich geförderter Beschäftigung nicht immer das gleiche. Sie, Frau Ministerin, haben gestern ich konnte es nachlesen - gesagt: Die derzeit vorhandenen arbeitsmarktpolitischen Instrumente reichen aus, um die Beschäftigungsförderung von Langzeitarbeitslosen zu realisieren.
Schauen wir uns doch noch einmal den Instrumentenkatalog in Brandenburg näher an und kommen zunächst zu den Instrumenten, bei denen es zumindest noch eine sozialversicherungspflichtige Entlohnung gibt.
Erstens: Es gibt 3 982 ABM, 1 000 weniger als im Vorjahr. Zweitens: SAM ist rückläufig auf 1 800. Drittens: 380 Personen sind in beschäftigungschaffenden Infrastrukturmaßnahmen, BSI, tätig. Viertens: MAE in der Entgeltvariante: 925 in den Arbeitsgemeinschaften und 2 000 bei den kommunalen Trägern. Auf der anderen Seite stehen 16 500 dieser kurzzeitigen, eigentlich als Ultima Ratio und damit im SGB II als nachrangig bezeichneten 1-Euro-Jobs. So klafft im Instrumentenkasten der Beschäftigungspolitik eine deutliche Lücke hinsichtlich der Förderung von sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Die Erodierung dieser Beschäftigung, wie Sie sie in Ihrem Operationellen Programm richtig beschrieben haben, ist die entscheidende Herausforderung, vor der wir stehen; es sind nicht nur die Vermittlungsprobleme oder die Defizite bei den Arbeitslosen.
Leider wird der Einzelplan 07 auch diesen Anforderungen nicht gerecht. So mussten wir - wie auch schon beim letzten
Doppelhaushalt - feststellen, dass sich die Landesregierung seit dem Inkrafttreten von Hartz IV aus einer eigenständigen aktiven Beschäftigungspolitik zurückgezogen hat. Mehr noch: Sie versucht auch gar nicht, auf der Nachfrageseite des Arbeitsmarktes Wirkung zu erzielen, zum Beispiel bei gemeinwohlorientierten sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen.
Viele Experten von Gewerkschaften, Kirchen und selbst von der Bundesagentur selbst sind mittlerweile anderer Auffassung: Ohne öffentlich geförderte Beschäftigung wird es keinen spürbaren Abbau der Arbeitslosigkeit geben. Dabei geht es um öffentlich geförderte Beschäftigung nicht in Form von 1-EuroJobs, sondern in Gestalt sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse. Deshalb wollen wir übereinstimmend mit dem DGB, der AWO, dem Paritätischen Wohlfahrtsverband und der Diakonie auch in Brandenburg schnellstens den modellhaften Einstieg in einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor.
In Berlin ist ein Modellprojekt auf den Weg gebracht, während Sie, Frau Ministerin, unseren gestern unterbreiteten vergleichbaren Vorschlag kritisieren, weil dies EU-rechtliche finanzpolitische Probleme hervorrufen könnte, wenn es mit der Kommission keine Absprachen gibt. Dabei sollten Sie zweierlei bedenken: Zum einen gilt jenseits der Glienicker Brücke kein anderes Recht als diesseits, zum anderen trägt Ihre Partei dieses Modellprojekt in Berlin auch politisch mit, das gerade zu dieser Zeit mit der EU-Kommission noch einmal überarbeitet wird. Aber gerade das scheint das Problem zu sein: Ihnen fehlt wahrscheinlich der politische Wille.
Zur Ausgestaltung der Finanzierung des ÖBS schlagen wir die Bündelung und Umwidmung der aktiven und passiven Finanzmittel des Arbeitslosengeldes II vor. Diese Mittel sollen dann wie in unserem konkreten Fall - durch einen Lohn- und Sachpostenzuschuss aus dem ESF und dem Landeshaushalt in Höhe von 300 Euro bezuschusst werden. Insgesamt können in Brandenburg auf diesem Weg zwischen 4 300 und 5 000 solcher gemeinwohlorientierter im Nonprofitbereich angesiedelter sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse entstehen. Meine Fraktionsvorsitzende hat diese heute Morgen auch konkret benannt.
Die Kosten - das ist noch einmal festzuhalten - für sozialversicherungspflichtige öffentlich geförderte Beschäftigung sind für die öffentliche Hand unter Berücksichtigung von Steuer- und Sozialversicherungsabgaben mitunter nicht höher, teilweise sogar günstiger, als für die 1-Euro-Jobs, was auch durch den Prüfbericht des Bundesrechnungshofes vom 19. Mai bestätigt wurde. Ich möchte Ihnen kurz diesen Auszug verlesen und damit zu Protokoll geben:
„Unter Berücksichtigung der Maßnahmekostenpauschale und einer Mehraufwandsentschädigung für den Hilfebedürftigen von durchschnittlich 180 Euro neben den übrigen Kosten der Grundsicherung waren Arbeitsangelegenheiten nicht zwingend kostengünstiger als Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, durch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden.“
Wir sind keinesfalls der Auffassung - das wollen Sie uns ja ab und zu unterstellen -, man könne allein mit den Instrumenten der Arbeitsmarktpolitik die Probleme der Arbeitslosigkeit in Brandenburg lösen. Hier sind unterschiedliche Politikfelder an
gesprochen, unter anderem Finanz-, Struktur-, Wirtschafts- und selbstverständlich auch Bildungspolitik. Wir gehen davon aus, dass ein Bündel von Maßnahmen eingeleitet werden sollte, um wirksam für mehr Beschäftigung zu sorgen.
Wir haben das in einem Programm zusammengefasst, das wir nun in die Diskussion gebracht haben. Darin befinden sich unter anderem Vorschläge zur Förderung der Unternehmensnachfolge, zu Arbeitszeitmodellen, zur gezielten Förderung von Jugendlichen an der ersten und zweiten Schwelle, zur Arbeitsmarktintegration von Nichtleistungsbeziehern. Insgesamt enthält unser Programm zwölf Bausteine, von denen das Modellprojekt des ÖBS nur eines ist.
Ich möchte abschließen mit einem Zitat aus dem Abschlussbericht des Ombudsrates der Bundesregierung zur Grundsicherung für Arbeitssuchende, Hartz IV. Dort heißt es am 23. Juni unmissverständlich: