Protocol of the Session on May 17, 2006

- Ja, was diese Perspektive angeht, so sei der liebe Gott davor. So schnell wird sie sich nicht bewahrheiten. - So ist die Welt nun einmal. Jeder schaut aus seiner Sicht. Damit müssen wir umzugehen wissen.

Bei Ihren Ausführungen zu Prof. Meyer haben Sie in einem Nebensatz einen wichtigen Punkt erwähnt. Er hat all die Dinge noch einmal abgewogen und trotz seiner kritischen Haltung gesagt, dass es im Kern eine gesunde Vorlage ist. Das muss man hinnehmen. Wir haben die Abwägung als Land zu treffen. Ich wüsste sieben, acht Punkte, die ich mir als Landesvertreter ganz konkret „tougher“ vorstellen könnte, aber ich muss doch auch ein Interesse daran haben, dass es in dem Gesamtkonstrukt Bundesrepublik besser vorwärts geht als bisher, denn davon hat das Land auch etwas. Diese Abwägung muss ich vornehmen. Ich kann nicht nur zusehen, dass es für mich besser wird, ich muss auch sehen, dass das Gesamtkonstrukt Deutschland endlich besser vorankommt.

Wenn der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages nach langem Zögern bestätigt, dass die Zahl der zustimmungspflichtigen Gesetze durch dieses Reformpaket von knapp 60 % auf 25 % zurückgehen wird, und wenn Sie noch die Worte von Herrn Baaske im Ohr haben, was manchmal nachts um zwei im Vermittlungsausschuss gegeneinander gehandelt wird, dann zeigt das, dass die Reform Deutschland gut tun wird. Wenn es Deutschland gut tut, wird es auch Brandenburg gut tun. Auch das muss ich im Blick haben, wenn ich diesen und jenen Kompromiss eingehe.

(Beifall bei SPD und CDU)

Lassen Sie mich noch einen Punkt ansprechen; ich meine das ganz unpolemisch, aber doch ein wenig spitz. Mich wundern die einen oder anderen Äußerungen, und zwar nicht nur aus dem brandenburgischen Landesparlament. Man hört: Oh Gott, jetzt bekommen wir mehr Zuständigkeiten. Wie werden wir denn damit umgehen? Kommen wir denn damit überhaupt klar? Sind wir denn vernünftig genug, zum Umweltschutz, zum Strafvollzug vernünftige Regelungen zu finden? - Na, wo leben wir denn? Wir sind doch ein Parlament der klugen und kompetenten Leute und brauchen keine Angst vor mehr Verantwortung zu haben. Wir werden doch damit umgehen können!

(Beifall bei SPD, CDU und der Linkspartei.PDS)

Wir müssen uns doch nicht nach einer Vaterfigur in Berlin sehnen, nach dem Motto: Hoffentlich beschließen die etwas; dann brauchen wir unserer Unvernunft nicht freien Lauf zu lassen. Da würde ich bei allem, was wir diesbezüglich zu besprechen haben, meinen, dass wir mit unserer Verantwortung klarkommen.

Meine Damen und Herren, zum Ernst des Geschehens. Es ist nun klar: Die Föderalismusreform ist in ihre entscheidende Phase getreten. Die Bedeutung der Neuordnung des bundesstaatlichen Zusammenseins sieht man ja allein an dieser Anhörung. Es ist wohl die größte, die in dieser Form jemals stattgefunden hat. Die angestrebten Veränderungen sind beträchtlich. Das Gesetz zur Änderung des Grundgesetztes nennt 27 Grundgesetzartikel, die in vielen Fällen eine grundlegende Überarbeitung erfahren. Nicht nur der Umfang der Änderungen und Neuregelungen, sondern auch der zeitliche Vorlauf und die Zahl der an der Reform beteiligten Gremien weisen deutlich

auf die Schwierigkeit dieses Unterfangens hin. Ich möchte die Gemeinsame Kommission erwähnen, die von 2003 bis 2004 getagt hat. Eine Vielzahl an Gremien und Verbänden hat die Arbeit der Kommission begleitet und zumeist auch unterstützt. Das alles verdeutlicht: Die so genannte Föderalismusreform ist ein zentrales Anliegen des gesamten politischen Deutschland zur Wiedergewinnung von Handlungsfähigkeiten und zur Abwendung von grassierendem Staatsverdruss.

Darüber hinaus zwingt uns die neuere Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sehr deutlich zu einer Aufteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten. Unter anderem die Juniorprofessur, der Ladenschluss und die Altenpflege haben uns aufgezeigt, dass wir an Grenzen gestoßen sind. Diesbezüglich muss etwas geschehen, weil es ansonsten - derzeit lässt das Grundgesetz den Ländern keine Gelegenheit, ihre erweiterten Gesetzgebungskompetenzen ohne vorherige Ermächtigung durch den Bundesgesetzgeber wahrzunehmen - zu einer Versteinerung des Bundesrechts kommt. Liegt einem am Schicksal Deutschlands, darf man nicht weiter zuschauen, sondern muss die zwingend notwendige Reform unterstützen.

Eine solche Reform findet natürlich auch Kritiker; denn die Abkehr vom Status quo und der Abschied von vertrauten Zuständigkeiten führen immer auch zu Befürchtungen.

Gleichzeitig erschallt allerorten der Ruf nach dem großen Wurf, wobei die Neuordnung aus einem Guss sein soll. In einem politischen System mit 80 Millionen Menschen wird es aufgrund der verschiedenen Interessen nie etwas aus einem Guss geben und wird der ganz große Wurf nie gelingen; denn jeder versteht unter dem ganz großen Wurf etwas anderes.

Diejenigen, die danach rufen, neigen zu einem Kleinreden der Reform. Nicht selten finden sich beide ablehnenden Sichtweisen in ein- und derselben Kritik am Ende wieder. Die hier zur Abstimmung stehenden Anträge der Linkspartei.PDS-Fraktion sind dafür ein Beispiel. Es wird die Abkehr von einem solidarisch geprägten Föderalismus beklagt und das Schreckensbild des so genannten Wettbewerbsföderalismus heraufbeschworen.

In einem Wettbewerb müssen die Startbedingungen so gegeben sein, dass ein Wettbewerb stattfinden kann. Herr Vietze, wir dürfen trotzdem nicht immer einen Schritt zurückgehen, sondern wir müssen uns auch einmal etwas zutrauen. Ähnlich ist das bei der Debatte um die Ziel-1-Förderung durch die Europäischen Union. Ich strebe sie nicht als Dauerziel an; ich möchte, dass wir dort herauskommen, weil wir es dann geschafft haben, ein funktionierendes Land zu sein. Darum muss es uns letztlich gehen.

(Beifall bei SPD und CDU)

Derzeit zieht sich die Befürchtung eines sprichwörtlichen Rückfalls in die Kleinstaaterei und die Angst vor einem gleichsam umgekehrten Wettbewerb der Länder um die niedrigsten Standards wie ein roter Faden durch die acht Anträge.

Gleichzeitig fordern Sie zu einer umfassenden Reform der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern auf. Dabei muss man sehr behutsam sein; denn Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste.

Anfang dieses Jahrzehnts haben wir mühsam um den erreichten Finanzausgleich gerungen. Einen besseren würden wir derzeit nicht bekommen. Das ist zunächst eine bloße Behauptung; jedoch weiß ich, wovon ich rede.

Schließlich werden auch Grundgesetzänderungen jenseits der bundesstaatlichen Ordnung - wie die Verankerung des Staatsziels der Kultur, die Aufnahme der Rechte der ethnischen und sprachlichen Minderheiten, die Neugestaltung der Gemeindeverkehrsfinanzierung und die Einführung von plebiszitären Elementen - in Ihren Anträgen angesprochen. Wer einen solch bunten Strauß an Forderungen und Wünschen erhebt, muss die Föderalismusreform als relativ gering erachten.

Herr Vietze, ich kann Ihnen die Feststellung einer gewissen Widersprüchlichkeit - Sie haben sich intensiv ergangen, zu schildern, was Herr Matschie, Herr Ringstorff und andere sagen - in Ihren Argumentationen nicht ersparen, wenn ich - Herr Lunacek und Herr Baaske wiesen bereits darauf hin - die bis vor kurzem von Ihrer Partei vertretenen Positionen zum Föderalismus einbeziehe und berücksichtige.

Im vorliegenden Antrag wie auch in den vorhergehenden Anträgen berufen Sie sich stets auf die Forderung des Lübecker Konvents der deutschen Landtage zur Neuordnung. Infolge des Lübecker Konvents hat dessen Verhandlungskommission - der Bundesvorsitzende der Linkspartei.PDS, Lothar Bisky, gehörte ihr an - am 17. März 2004 einen Beschluss gefasst, der auf 22 Seiten eine Vielzahl von Forderungen der Landtage zur Reform mit Stärkung der Landesparlamente auflistet. Diese Vorschläge gehen in der Forderung nach mehr Gesetzgebungskompetenzen weit über das hinaus, was Gegenstand der nun auf den Weg gebrachten Föderalismusreform ist.

Die damals von der PDS-Fraktion propagierten Änderungen im Grundgesetz stehen ihrem Inhalt nach den hier debattierten Anträgen diametral entgegen. Diesbezüglich kann man nun sagen: Was geht mich mein Geschwätz von gestern an? Schließlich geschieht das in allen Parteien. - Dennoch möchte es deutlich erwähnt haben.

Meine Damen und Herren, die Landesregierung teilt dem Grunde nach durchaus einige der in den Anträgen zum Ausdruck kommenden Befürchtungen. Unter anderem haben wir im Bereich der Bildung und Forschung von den Gesetzentwürfen abweichende Vorstellungen von einer sinnvollen Verteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern.

Gleichermaßen standen auch die beabsichtigte Neubegründung von Gesetzgebungszuständigkeiten der Länder zum Strafvollzug, zum Heimrecht, zur Beamtenbesoldung und zu Teilen auch des Umweltrechts nicht auf dem Wunschzettel der brandenburgischen Landesregierung. Jedoch sollte Schwarzmalerei nicht die Sicht auf die beabsichtigten Änderungen verdunkeln.

Da sich beim näheren Hinsehen viele Ängste durchaus relativieren oder vertreiben lassen, gehe ich auf die in Ihren Anträgen geäußerten Befürchtungen ein.

Im Bereich des Umweltrechts wird es im Zuge der geplanten Abschaffung der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes zu einer nahezu umfassenden Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes kommen. Erst durch die Reform kann der Bund ein Umweltgesetzbuch mit ganzheitlichen, umweltmedienüber

greifenden Ansätzen erlassen. Um ihm das zu ermöglichen, sollen die Länder erst ab dem Jahr 2010 von ihrem partiellen Abweichungsrecht Gebrauch machen dürfen.

Weiterhin ermöglicht die Reform dem Bund, umweltrechtliche Richtlinien der Europäischen Union zunächst in vollem Umfang umzusetzen, da die aufgrund der Rahmengesetzgebungskompetenz oftmals erforderliche zweigestufte Umsetzung entfällt.

Zudem soll im umweltbezogenen Verfahrensrecht der Bund abschließende und abweichungsfeste Bestimmungen erlassen können.

Die Kritik an der vorgesehenen Kompetenzverteilung setzt bei dem vorgesehenen Zugriffsrecht der Landesparlamente für bestimmte Materien - unter anderem Wasserhaushalt, Jagdrecht und Naturschutz - an. Jedoch wird es auch für diese Rechtsgebiete abweichungsfeste Kerne geben, die ein Mindestmaß an Einheitlichkeit in den Grundsatzfragen wahren.

Die derzeit diskutierte Kompetenzverteilung ist in ihrer Komplexität nicht in allen Fragen - das ist ein Problem überzeugend. Diesbezüglich könnte das Gesetzgebungsverfahren durch Änderungen im Detail zur Verklarung beitragen.

Des Weiteren hat die Verhandlungskommission des Konvents - auf die verweist die Linkspartei.PDS-Fraktion stets - mitnichten die Einführung eines allgemeinen Kompetenztitels Umwelt gefordert, wie es die Linkspartei.PDS-Fraktion in ihrem vorliegenden Antrag verlangt. Vielmehr wird darin die ausschließliche Kompetenz der Länder für das Abfallrecht, das Jagdwesen und den Naturschutz verlangt. Die Raumordnung und der Wasserhaushalt sollten darüber hinaus umfassend dem legislativen Zugriff der Länder unterliegen.

Im Bereich der Beamtenbesoldung und der Laufbahnrechte der Landes- und Kommunalbeamten sollen die Landesparlamente künftig ausschließlich zuständig sein, worüber man lange diskutieren kann.

Die Befürchtungen der Kritiker der vorgesehenen Lösung gehen dahin, dass ein Wettbewerb um die klügsten Köpfe anbrechen und die Mobilität der Beamten für einen Wechsel zwischen den Ländern beeinträchtigt werde. Verwiesen wird dabei - auch von Ihrer Seite - auf den Umstand, dass Anfang der 70er Jahre die zuvor bestehende Kompetenz der Länder von diesen selbst wegen des beginnenden Wettlaufs der Lehrer aufgegeben wurde. Jedoch hinkt der Vergleich, weil die derzeitige finanzielle Ausstattung der Länder mit der damaligen nicht mehr vergleichbar ist. Die Zeiten haben sich geändert, und es wird bei der angespannten Finanzlage aller Länder kaum zu spürbaren Wanderungsbewegungen kommen.

Der Kollege Stoiber aus Bayern hat auf solche Vorhaltungen hin - weil sein Land als das Land angesehen wurde, in das alle wandern - aufgelistet, wie lang in Bayern die Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst im Vergleich zu anderen Ländern sind und dass beim Weihnachts- und Urlaubsgeld seit langem gestrichen wurde.

(Frau Funck [CDU]: So ist es!)

Aufgrund dessen komme niemand nach Bayern.

(Schulze [SPD]: In Bayern bestehen die auch gar nicht den Sprachtest!)

Dies muss man realistisch betrachten. Man kann sich heutzutage nicht mehr so einfach überbieten. Darauf werden die Finanzminister achten.

Die Gewährleistung der Mobilität soll über die Koordinierung - es gibt weiterhin die KMK und andere Organisationen weiterhin gegeben sein.

Die Verhandlungskommission des Lübecker Konvents hat seinerzeit für ein Zugriffsrecht der Länder auf die Gesetzgebung zur Beamtenbesoldung - vorbehaltlich eines bundesweit einheitlichen Grundgehalts - plädiert. Gleichermaßen sollten die Landesparlamente das Beamtenrecht mit Ausnahme einzelner Bereiche regeln dürfen.

Des Weiteren soll der Strafvollzug künftig der Gesetzgebung der Landesparlamente unterliegen. Hierbei haben sich viele gewichtige Stimmen für die Beibehaltung der Bundeskompetenz ausgesprochen. Der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt im Bereich der Ausgestaltung des Strafvollzugs eine entscheidende Rolle zu. Das wird auch künftig so sein; denn es ändert sich nichts daran, dass Strafgefangene im denkbar größten Maße der staatlichen Gewalt unterworfen sind. Allein aus diesem Grund wird es keine unmäßige legislative Absenkung der bestehenden Standards durch die Landesgesetzgeber geben können. Jedes Land kann die Gesetzgebung wie bisher beibehalten; denn es ist niemand gezwungen, sie zu ändern.

Ich verwahre mich auch bis zu einem gewissen Grade gegen die dieser Kritik innewohnende Unterstellung, die Länder würden gleichsam reflexartig den Ausverkauf der Rechte von unter der Obhut des Staates lebenden Menschen betreiben. Das wird nicht der Fall sein. Es ist Aufgabe der Landesparlamente und der Landesregierungen, solchen Tendenzen mit ihrer Gesetzgebung entgegenzuwirken. Einen Wettbewerb dahin gehend - ich sage das jetzt einmal etwas flapsig -, dass man schaut, wo man am besten straffällig wird, weil man es dort im Gefängnis am besten hat oder dort die besten Chancen hat, aus dem Gefängnis zu entkommen, wird es in Deutschland nicht geben. Da bin ich mir hundertprozentig sicher.

Das Heimrecht soll in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder überführt werden. Auch in diesem Bereich hat man Angst vor einem Unterbietungswettbewerb, der im Übrigen nicht völlig auszuschließen ist. Aber auch hier sollten wir den Landesgesetzgebern nicht unterstellen, sie würden mit der hinzugewonnenen Kompetenz Schindluder treiben zulasten der Betroffenen, bei denen es sich auch noch um ganz besonders hilfsbedürftige Menschen handelt. Ich kann nur sagen: Mit uns in Brandenburg wird es so etwas auf keinen Fall geben, und ich glaube, dass man das für die anderen Bundesländer mit derselben Berechtigung sagen kann.

Übrigens haben das die Landtage und auch die Fraktion der Linkspartei.PDS vor einigen Jahren noch nicht anders gesehen; denn in den Forderungen der Verhandlungskommission des Lübecker Konvents, Herr Vietze, findet sich ein weit umfangreicherer Katalog an neuen Gesetzgebungskompetenzen der

Länder auf dem Gebiet der sozialen Fürsorge, die eine Beschränkung auf das Heimrecht, das im Übrigen damals ebenfalls schon beansprucht wurde, maßvoll und bescheiden erscheinen lässt. Sie wollten wesentlich mehr.

Damit komme ich zu dem Bereich der schulischen Bildung, der Forschung und des Hochschulwesens. Dazu habe ich schon erwähnt, dass ich mir an mancher Stelle eine andere Regelung gewünscht hätte. Wir werden auch weiterhin schauen, ob es nicht zum Beispiel bei den Möglichkeiten des Bundes zu einer anderen Regelung kommt. Mir scheint nämlich ein gewisses Maß an Koordinierung und einheitlichen Standards durch den Bund sinnvoll zu sein.

Davon ausgehend, dass das Bildungswesen bislang zu einer der wenigen legislativen Kernkompetenzen der Länder zählt, strebt eine klare Ländermehrheit - auch das muss man sagen - auf diesem Gebiet aber nach einer Alleinkompetenz. Es ist noch nicht lange her - damit verrate ich kein Geheimnis -, dass eine Quasi-Abstimmung unter allen 16 Bundesländern mit 13 : 3 ausgegangen ist, als es um dieses Thema ging. Die drei Länder waren damals Schleswig-Holstein mit Heide Simonis, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg, als es darum ging, mehr Bundeskompetenz zu haben.

Ein Abrücken von der hier erzielten Lösung brächte die gesamte Reform zum Scheitern, wenn wir es nicht schafften, die anderen 13 Länder auf diesen Kurs zu bringen. Ich sage aber auch, dass ich nicht ohne Optimismus bin. Viele Gespräche, die wir in den letzten Wochen und auch am Rande der Anhörung am letzten Montag geführt haben, haben gezeigt, dass hier ein Nachdenken eingesetzt hat.

Wir können nur das ganze Paket betrachten, können uns nicht etwa drei Punkte herausnehmen, die wir besser bzw. schlechter finden. Wir müssen also einfach sehen, dass hier ein Gesamtpaket vorliegt. Dabei müssen wir auch für uns selbst entscheiden, ob uns dieses Paket werthaltig genug ist für das Fortkommen in Deutschland und in Brandenburg, um es dann am Ende auch mit den Kröten zu schlucken. Die Frage der Bundeskompetenz in der Bildung würde ich als eine solche bezeichnen.

Ich möchte jetzt nicht noch ellenlang Ausführungen zum Thema Hochschulbau machen - hier leuchtet schon alles -, möchte aber, Herr Vietze, kurz noch etwas sagen, was wir hier ganz nüchtern sehen müssen: Wir haben durch die vorgesehene Regelung mittelfristig keinen Nachteil. Da gibt es jetzt ja ein ganz anderes Gefälle, weil es vonseiten Niedersachsens und anderer Bundesländer jetzt plötzlich heißt, sie seien die eigentlich Benachteiligten. Wir haben viel investiert. Das wird erst einmal eine Weile fortgeschrieben. Bei einer langfristigen Betrachtung kann man jedenfalls zu dem Schluss kommen, dass es da nachteiliger werden könnte. Ich nenne dazu das Stichwort Wettbewerbsföderalismus. Aber da unterstellen wir doch, dass die Bundesregierung in der Lage ist, in diesem Umfang in den nächsten 20 Jahren weiterhin zu fördern. Wenn Sie Herrn Steinbrück in die Augen schauen, dann erkennen Sie - er hat es ja auch schon gesagt -, dass ihm diese Unterstellung viel zu positiv ist, weil es dazu nicht kommen wird. Wir schreiben bei unseren Debatten immer das fort, was der Bund heute macht. Das wird er aber künftig - dazu braucht man sich nur die Haushaltsaussichten anzuschauen - nicht mehr machen können. Deshalb sollten wir auch hier sachlich diskutieren. Man kann auf den Gegenstand zwei Sichten haben; das will ich überhaupt