Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie zur letzten Runde in der 3. Wahlperiode und wünsche Ihnen und mir drei erfolgreiche Sitzungstage, wohl wissend, dass wir außerplanmäßig am 26. August noch die Berichterstattung der beiden Untersuchungsausschüsse 3/2 und 3/3 erwarten und darüber beraten werden.
Mit der Einladung ist Ihnen der Entwurf der Tagesordnung zugegangen. Gibt es Ihrerseits Bemerkungen dazu? - Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann darf ich Ihnen mitteilen, dass sich die Fraktionen darauf verständigt haben, dass zum Tagesordnungspunkt 15 auf eine Debatte verzichtet werden soll.
Wenn es keine weiteren Bemerkungen gibt, dann bitte ich um Ihr zustimmendes Handzeichen, dass wir so mit der geänderten Tagesordnung an die Arbeit gehen.
Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Dann bedanke ich mich; die Tagesordnung ist so beschlossen.
Es gibt die Abwesenheitserklärung des Ministers Schönbohm bis 12 Uhr. Er wird von Ministerin Richstein vertreten. Der Abgeordnete Schulze hatte mir signalisiert, dass er bis 13 Uhr nicht da ist. Schön, dass Sie trotzdem gekommen sind. Herzlichen Dank.
Aber Sie wissen, solche Meldungen sind wahrscheinlich in erster Linie zur Erheiterung des Publikums.
Ich darf noch eine persönliche Bemerkung anschließen. Ich möchte allen ganz herzlich danken, die mir Glück und mehr gewünscht haben. Aber vor allen Dingen danke ich denen, die mit Solidaritätsbekundungen für die Menschen mit Handicaps im Norbert-Haus in Michendorf dafür gesorgt haben, dass diese Menschen zusätzliche Unterstützung zu dem erhalten, was die Gesellschaft bzw. ihre Angehörigen sonst an Aufwand betreiben. Es ist für mich eine ganz berührende Aktion, die zu mehr als 4 000 Euro für diese Einrichtung geführt hat. Dafür noch einmal ganz herzlichen Dank!
Das Wort geht an die Abgeordnete Dr. Schröder zur Formulierung Ihrer Frage 2117 (Kunststoffkompetenzzentrum Schwarz- heide [KKS]).
Wie die Antwort des Ministers für Wirtschaft auf meine mündliche Anfrage „Entwicklung und Perspektiven des Kunststoffkompetenzzentrums Schwarzheide (KKS)“ zur vergangenen Landtagssitzung im Mai verdeutlichte, war die weitere Finanzierung des KKS - zumindest bis Mai 2004 - noch nicht geklärt. Die 80%ige Anschubfinanzierung war zuvor nach drei Jahren ausgelaufen. Inzwischen hat BASF Schwarzheide erklärt, dass das Unternehmen das KKS weiter unterstützen will, wenn auch das Land dahinter steht.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, die weitere Finanzierung des Kunststoffkompetenzzentrums Schwarzheide ist gesichert.
Nach zahlreichen Gesprächen und vor allem nach den Verhandlungen mit den örtlich Verantwortlichen ist es gelungen, den Weg für eine weitere Förderung des KKS sicherzustellen. Die Finanzierung soll in der bisherigen zweifachen Struktur auch fortgeführt werden. Einerseits ist das eine Förderung aus dem GA-Programm Regionalmanagement, auf der anderen Seite ist es eine projektbezogene Förderung aus dem Technologieprogramm.
Erst Ende Mai 2004 hat der Bund die Möglichkeit dafür geschaffen, indem die ursprünglich auf drei Jahre abschließend befristete Projektförderung für das Regionalmanagement bis Ende 2006 verlängert worden ist und damit die Grundlage für die von mir dargestellte Finanzierung geschaffen wurde. Dabei geht es auch um den Eigenbeitrag der Kommunen des Landkreises in Höhe von 20 %, zu dem sich die Beteiligten erklärt haben. Nicht Schwarzheide hat sich erklärt und dazu bekannt, sondern wir haben uns mit 80 % dazu bekannt. Ich habe mit dem Geschäftsführer der BASF gesprochen und unser Verhältnis im Umgang mit solch einem Thema ist so, dass klar ist, wer mit welchem Gewicht hineingeht. Hier geht das Land mit 80 % hinein und die Kommunen, der Landkreis mit 20 %.
In dieser Gemeinsamkeit, die wir weiter pflegen werden, die straffer wirtschaftlich konditioniert werden wird, wird es auch eine Zukunft des KKS geben.
Ich bedanke mich. - Wir sind damit bei der Frage 2118 (Stra- ßenbahnkauf „Combino“ in der Landeshauptstadt). Sie wird gestellt vom Abgeordneten Dr. Niekisch.
Der Kauf der technisch nicht ausgereiften Combino-Straßenbahnzüge der Firma Siemens durch die Landeshauptstadt Potsdam, der durch die Landesregierung stark gefördert wurde, hat zu dem bekannten Desaster geführt, das der Stadt mindestens den monatelangen Ausfall der Combino-Züge und auch erhebliche finanzielle Einbußen gebracht hat oder bringen wird.
Ich frage daher die Landesregierung - und schicke voraus, dass es in die Zeit Ihres Vorgängers gehört, Herr Minister -: Sind die Fördermittel für den Kauf der Combino-Straßenbahnzüge gegen die Auffassung der Kommunalaufsicht ausgereicht worden?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Niekisch, die Antwort ist Nein. Eine gegenteilige Äußerung der Kommunalaufsicht ist mir nicht bekannt.
Die Kommunalaufsicht wird dann tätig, wenn eine Kommune als Bewilligungsempfänger unter anderem zur Sicherstellung der Eigenmittel Kredite, Leasingverträge oder ähnliche Verpflichtungen eingehen will bzw. von der Investitionsbank zu einer Bestätigung der vorhandenen Eigenleistung gebeten wird. Dies ist im Fall der Combino-Straßenbahnen der Verkehrsbetriebe Potsdam GmbH nicht der Fall gewesen. Deshalb kann zum Zeitpunkt der Fördermittelbewilligung die Auffassung der Kommunalaufsicht auch nicht Grundlage der Bewilligung gewesen sein.
Die Bewilligung erfolgte im Oktober 1996. Die Vergabestelle beim Ministerium des Innern hat im März 1997 Nachfragen zur kommunalen Vergabepraxis gestellt. Wir haben das geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, hieraus keine zuwendungsrechtlichen Konsequenzen zu ziehen.
Im Übrigen sind die technischen Probleme erst im laufenden Betrieb nach Ausreichung der Fördermittel aufgetreten und somit ist zum Zeitpunkt der Bewilligung ein technischer Mangel nicht vorhersehbar gewesen.
Herr Minister, wie erklären Sie sich dann den Brief der Kommunalaufsicht von Hasso Lieber vom 4. März 1997, worin steht, dass die Vergabe an die Firma Siemens nicht mit dem Vergaberecht im Einklang gestanden hat? Das ist ganz eindeu
tig. Mit vielen Punkten ist aufgeführt, dass dieses Produkt technisch nicht ausgereift und außerdem auch die finanzielle Seite ungünstiger ist, als dies bei Brandenburger Produkten der Fall gewesen wäre. Das ist die erste Frage.
Die zweite Frage: Warum hat Ihr Haus am 19.12.1996 im Aufsichtsrat nicht wie das Wirtschaftsministerium, das morgens um 10 Uhr eindeutig für brandenburgische Produkte geworben hat, die Möglichkeit genutzt, auch dorthin zu gehen, obwohl Ihr Haus dringend erwartet worden ist?
Herr Niekisch, die Frage 1 ist in der letzten Landtagssitzung beantwortet worden. Sie wissen, dass das eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe ist und auch eine Entscheidungskompetenz der Kommune. Deswegen erfolgt dort auch keine Einflussnahme in dem Sinne von unserem Haus.
Zur zweiten Frage: Sie wissen, dass es eine Vergabebeschwerde gegeben hat; aufgrund dessen auch die Nachfragen des Innenministeriums. Ich habe bereits gesagt: Wir haben das geprüft und haben zuwendungsrechtliche Konsequenzen daraus nicht ableiten können.
Danke sehr. - Wir sind bei der Frage 2119 (Schulentwicklungs- planung im Landkreis Oberhavel), gestellt von der Abgeordneten Große. Bitte schön.
Die Genehmigung der Schulentwicklungsplanung für den Landkreis Oberhavel wurde in der letzten Woche mit Auflagen erteilt. Zu diesen Auflagen gehört, dass der Landkreis verpflichtet wird, bis Dezember 2004 den Teil der Schulentwicklungsplanung zu überarbeiten, der die Gymnasien im Planungsraum 1 betrifft. Erwartet wird vom Landkreis die standortscharfe Verteilung der gymnasialen Züge bei einem Übergang von 31 bis 32 % der Schüler ans Gymnasium.
Ich frage die Landesregierung: Beabsichtigt sie, damit dem Landkreis die Möglichkeit zu geben, das Runge-Gymnasium, das bundesweit als bestes Gymnasium des Jahres 2004 ausgezeichnet wurde, auf diesem Wege erneut zur Disposition zu stellen?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Große, die zweite Fortschreibung des Schulentwicklungsplans des Landkreises Oberhavel enthält in der vorliegenden Fassung lediglich eine summarische Darstellung der künftig notwendigen Gymnasialzüge für den Planungsraum 1, also den Altkreis Oranienburg. Dabei wird dort zunächst planerisch unterstellt, dass die bisherige Gymnasialquote - ich sage bewusst Gymnasialquote, nicht Abiturquote - von 31 bis 32 % auch in Zukunft beibehalten wird. In Anbetracht der Tatsache, dass der Planungsraum 1 über fünf Gymnasien verfügt, ist es unverzichtbar, die prognostizierten Züge standortscharf zu ver
teilen. § 102 des Brandenburgischen Schulgesetzes verpflichtet die Planungsträger auf diese schulbezogene Prognose. Dazu brauchen wir verantwortungsbewusste Kreistage und Abgeordnete, die die notwendigen Entscheidungen auch wirklich treffen.
Um die Jahreswende setzte im Landkreis Oberhavel eine äußerst kontroverse Debatte zu dieser Thematik ein, in deren Folge zu erwarten war, dass der Schulträger der Gymnasien, also der Landkreis Oberhavel, noch vor Beginn des Anmeldeverfahrens für die weiterführenden Schulen eine Entscheidung treffen würde. Diese Entscheidung ist erfolgt. Sie wissen das. Allerdings weicht der gefasste Beschluss des Kreistages von den im Schulentwicklungsplan mittelfristig vorgesehenen Zügigkeiten für die vom Kreis getragenen Gymnasien im Planungsraum 1 ab.
Im Schulentwicklungsplan des Kreises werden mit Beschluss vom Mai 2003 für die hier betrachteten fünf Gymnasien in der Summe ab Schuljahr 2004/05 12 Züge bei einer 28er Klassenfrequenz festgesetzt. Wir wissen, und Sie als ehemalige Leiterin eines Gymnasiums zuvorderst, dass größere Gymnasien mehr Profile, mehr Qualität organisieren können. Viele Gymnasialschulleiter und auch -schulträger wollen, dass wir per Gesetz die Zwei-, Drei- oder Vierzügigkeit der Gymnasien festlegen. Ich will ausdrücklich sagen, dass wir dies nicht für notwendig und sinnvoll halten. In den Folgejahren sollten in Abhängigkeit von der Schülerzahlentwicklung 11, 12, 13 und im Jahr 2009 14 Gymnasialzüge eingerichtet werden. Die Prognose für alle weiterführenden Schulen der Planungsregion erfolgte unter Berücksichtigung genau dieser zukünftigen Gymnasialkapazitäten. Der aktuelle Beschluss vom 25. Februar 2004 zur Festlegung der Rahmenbedingungen für die Gymnasien des Landkreises Oberhavel weist für die Gymnasien im Planungsraum 1 bereits ab Schuljahr 2004/05 14 Züge aus. Die aus dieser Entscheidung resultierenden weit reichenden Auswirkungen auf das restliche Schulnetz blieben dabei völlig außer Betracht. Man hat einfach das Populäre beschlossen und sich um die negativen Auswirkungen nicht geschert.
Ich widerspreche der hier ausgesprochenen Vermutung, dass die Landesregierung eine neue Debatte um die Fortführung des Runge-Gymnasiums entfachen will, ausdrücklich. Das ist, und Sie wissen das, per Gesetz ausschließlich Sache des Kreistages. Die Auflagen des besagten Entscheides orientieren sich ausschließlich an den rechtlichen Vorgaben des § 102 Brandenburgisches Schulgesetz, wonach ein Schulentwicklungsplan ein in sich schlüssiges Planungskonzept sein muss, will er eine Genehmigung erfahren. Nur darum geht es an dieser Stelle.