Sofern Reste verbleiben. können diese zur Erwirtschaftung der im Haushalt ausgebrachten globalen Minderausgabe herangezogen werden. Auf mein Resson entfällt ein beträchtlicher Betrag in Höhe von 10.9 Millionen DM.
Zur Erhöhung der Zuschüsse für entwicklungspolitische Projektförderungen können die eingesparten Mietmitte] im Rahmen des Haushaltsvollzuges mangels Deckungsfähigkeit der Titel nicht genutzt werden.
Frage 464 Fraktion der DVt Abgeordneter Michael Claus - Abwanderung von Lehrkräften des Landes Brandenburg nach Berlin
Laut Pressemeldungen wandern aufgrund lukrativerer Angebote zunehmend Lehrkräfte aus Brandenburg nach Berlin ab. So seien nach Angaben des Brandenbur ger Bildungsministeriums seit Ferienende im Sommer 2000 bereits 80 Lehrer ab gewanden. Vieles deutet darauf hin. dass sie nach Berlin gegangen seien, bestätigte Martin Gorholt. Pressesprecher im Potsdamer Bildungsministerium. Zu Mangelfächern hätten sich vor allem die Fremdsprachen entwickelt. aber genau dafür fehlen die Lehrer auch in Berlin.
Ich frage die Landesregierun g: Welche Maßnahmen will sie ergreifen. um die weitere Abwanderung von Lehrkräften aus Brandenburg nach Berlin bzw. in andere Bundesländer zu verhindern?
lichkeiten alles, um Lehrkräfte im Land Brandenburg zu halten. Das Land Berlin ist jedoch für die Lehrkräfte als Dienstherr bzw. Arbeitgeber in der Lage. attraktive An gebote zu machen. So werden in Berlin Lehrkräfte in vielen Fällen grundsätzlich sofort unbefristet mit vollem Beschäftigungsumfang eingestellt. Sie erhalten im gesamten Stadtgebiet Vergütun gen aufder Basis des BAT und nicht nur die geringere Vergütung auf der Basis
Brandenburg kann wegen der in den nächsten Jahren weiter durchwachsenden geburtenschwachen Jahrgänge auch nur in sehr wenigen Fällen Lehrkräfte unbefristet mit voller Stelle einstellen. Bei den übrigen Neueinstellungen sind volle Arbeitsverträge nur befristet mö glich. da der Schülerrückgang in den nachfolgenden Jahren zu einer kontinuierlichen Verringerung des Lehrerbedarfs führt. Darüber hinaus kann Berlin aufgrund einer besonderen Re gelung des Bundesbesoldungsgesetzes anders als Brandenburg und andere Länder - Lehrkräfte mit 2 Wahlfächern, die nicht als Studienräte an Gymnasien ausgebildet sind. in die Besoldun gsgruppe A I 3 bzw. die Vergütungsgruppe II a BAT einstufen bzw. eingruppieren. Damit ist ein erheblicher Teil der Lehrkräfte im Land Berlin höher vergütet bzw. besoldet als im Land Brandenburg.
Mit dem Land Berlin sind Gespräche mit dem Ziel geführt worden. entsprechend den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz bei einem Wechsel von Lehrkräften in das jeweils andere Bundesland zumindest auf die Organisationszeiträume des Schuljahres Rücksicht zu nehmen. Die Vereinbarungen. die die Kultusministerkonferenz 1971. 1976 und 1988 beschlossen hat. sehen vor, dass sich die Dienststellen in der Regel vier Monate vor der geplanten Übernahme einer Lehrkraft informieren. Die Übernahme von in einem anderen Land Beschäftigten soll zu Beginn eines Schuljahres oder des Schulhalbjahres erfolgen.
Brandenburg wird sich in der Kultusministerkonferenz und in der Finanzministerkonferenz dafür einsetzen, dass die bundesrechtlich festgelegten Einstufungen von Lehrern im Beamtenverhältnis. die entsprechend auch für Angestellte gelten. einheitlicher gestaltet werden.
Stellenausschreibun gen werden durch die Staatlichen Schulämter vorbereitet und beim MBJS so aufbereitet, dass auf sie bundesweit über das Internet zugegriffen werden kann.
Unbefristet beschäftigte Lehrkräfte und unbefristet neu Eingestellte werden weiterhin ins Beamtenverhältnis übernommen. Für diese Lehrkräfte besteht im Vergleich zum Ostteil Berlins kein Unterschied hinsichtlich der Besoldungshöhe.
Die Kultusministerkonferenz wird bundesweit aufgrund des mittel- und langfristig in den alten Ländern steigenden Lehrerbedarfs für den Lehrerberuf werben.
Die Landesregierung ist über die hohe Fluktuation zu Beginn des Schuljahres außerordentlich beunruhigt. Durch die bevorstehenden Pensionierungswellen in Berlin und anderen alten Bundesländern mit ihrem hohen Anteil älterer Lehrkräfte ist auch für die nächsten Jahre eine erhebliche Fluktuation auf dem Lehrerarbeitsmarkt zu erwarten. Die Landesregierung drängt deshalb auf wirksame Absprachen. uni eine Benachteiligung Brandenburgs auszuschließen.
Ich frage die Landesregierung: Welche Summe wurde durch die Schließung des Finanzamtes in Perleberg eingespart?
An Miet- und Bewirtschaftungskosten wurden ca. 130 000 DM jährlich eingespart. Synergiceffelete wurden genutzt. Ich möchte in diesem Zusammenhang aber ausdrücklich darauf hinweisen. dass hei der Verle gung des Finanzamtes Perleberg der Nachvollzug der Kreisgcbietsrefomi im Vordergrund stand.
Mit der Kreisgebietsrcfonn wurden in Brandenburg 14 Landkreise und vier kreisfreie Städte gebildet. Im Interesse eines klaren und einheitlichen Verwaltungsaufbaus ist die Einräumi gkeit der Verwaltung grundsätzlich auch für die Finanzämter nachvollzogen worden. So wurde jedem neu zu bildenden Kreis ein Finanzamt zugeordnet. Die Standortauswahl für die Finanzämter erfolgte grundsätzlich zugunsten der Kreisstädte. die den Kreissitz verloren hatten. Damit verlor die Kreisstadt Perleberg ihren Finanzamtsstandort. Im Jahr 1993 waren also vorrangig organisatorische Argumente für die Neuordnung entscheidend (tatsächliche Umsetzung der Ent- scheidung 1996).
In die Überlegungen zur Straffung der zu diesem Zeitpunkt bestehenden Behördenlandschaft waren natürlich auch Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen eingeflossen, aber nicht unter dem Aspekt, fiktive Summen ermitteln zu müssen. Miet- bzw. Investitionskosten in erheblichem Umfang haben sich in Perleberg erübrigt. weil das Finanzamt Pritzwalk über eine Anmietung verfügte. in der alle Beschäftigten des Finanzamtes Perleberg mit untergebracht werden konnten.
Ich möchte Ihre Frage aber auch zum Anlass nehmen. an diesem Beispiel auf einige Grundsätze der Organisation hinzuweisen:
Das Finanzamt Perleherg umfasste 98 Beschäftigte und das Finanzamt Pritzwalk 112 Beschäftigte. Eine so gerin ge Beschäftigtenzahl ermöglicht keinen wirtschaftlichen Betrieb eines Finanzamtes. In kleinen Verwaltungseinheiten ist die Anzahl der Beschäftigten mit Querschnittsaufgaben. wie z. B. Organisation. Personal. Haushalt wahrzunehmen. im Verhältnis zu den Beschäftigten, die für die Fachaufgaben zuständig sind. überproportional. Zudem wird in größeren Finanzämtern auch bei den Fachaufgaben die Aufgabenerledigung effizienter. da die notwendigen Spezialkenntnisse aufden verschiedenen Gebieten des Steuerrechts auf mehr Beschäftigte verteilt werden können. Fachliche Vertretungen z. B. im Krankheits- und Urlaubsfall können in größeren Finanzämtern ebenfalls weit besser gewährleistet werden.
Frage 466 Fraktion der PDS Abgeordneter Thomas Domres - Beabsichtigte Schließung des Finanzamtes Pritzwalk
Medienberichten zufolge steht das Finanzamt in Pritzwalk vor der Schließung. Mit der Schließung würde der Landkreis Prignitz wieder eine Landeseinrichnin g verlieren.
Im Gegensatz zu den Vermutungen in den Medien ist eine Entscheidung der Landesregierung zur Schließung des Finanzamtes Pritzwalk bisher nicht getroffen worden. Gründe für eine Entscheidung der Landesregierung, die nicht getroffen wurde. kann ich Ihnen daher nicht nennen. ich bin aber gcnie bereit, einige grundsätzliche Aussagen zum Verfahrensstand zu machen.
Aufgrund der Beschlüsse der Landesregierung vom 07.12.1999 zur strukturellen Entlastung des Landeshaushalts wurde die Oberfinanzdirektion (OFD) gebeten, eine Verringerung der Zahl der Finanzämter zu prüfen. In fünf Fällen wird eine Zusammenlegung aus wirtschaftlichen und organisatorischen Gründen für prüfungswürdig erachtet. Einer der Vorschläge beinhaltet die Prüfung einer Zusammenführung der Finanzämter Pritzwalk und Kyritz am Standort Kyritz. Dabei verweist die OFD in ihrem Bericht insbesondere auf die unzureichende Wirtschaftlichkeit der beiden kleinen Finanzämter und zeigt Einsparungspotenziale bei einer gemeinsamen Unterbringung in Kyritz auf.
Der OFD-Bericht. der in meinem Haus noch nicht umfassend ausgewertet wurde. stellt aber erst die Grundlage für eine umfangreiche Untersuchun g dar. die alle Finanzämter des Landes umfassen wird. Ich versichere Ihnen. dass alle Kriterien, die für und gegen eine Zusammenführung sprechen. gewissenhaft gegeneinander abgewogen werden. Dazu gehört auch eine Prüfung im Zusammenhang mit sämtlichen anstehenden Standortentscheidungen der Landesregierung aus Sicht der Landesplanung. Dabei werden und müssen entwicklungspolitisehe Kriterien und auch regionale Besonderheiten eine wichtige Rolle spielen.
Herr Domres. Ihre Sorge um den Erhalt des Finanzamtsstandortes ist gerade für mich als Prignitzcrin nachvollziehbar. auch weil ich weiß, was es für die betroffene Re gion und für die Beschäftigten bedeuten würde. den Finanzamtsstandort zu verlieren.
Die nun beginnende Prüfung der Vorschläge der OFD erfolgt unter Einbeziehung der Arbeitsgruppe Verwaltungsoptimierung des MdF. zu der auch Finanzamtsvorsteher und Vertreter der Personalräte gehören. und wird allen Beteiligten viel abverlangen. Bis zum Abschluss des Verfahrens werde ich den Haushalts- und Finanzausschuss regelmäßig über den Verfahrensstand informieren.
Bundesgesundheitsministerin Fischer und Bundesfamilienministerin Bergmann haben vor wenigen Tagen ein Heimbewohnerschutzeesetz und ein Qualitätssicherungsgesetz angekündigt.
Ich frage die Landesregienme: Hält sie die Gesetzentwürfe für ausreichend. um die in Pflegeeinrichtungen immer wieder auftretenden Probleme nachhaltig zu beseitigen?
Gesetze allein reichen nie. uni auftretende Probleme zu beheben. Aber sie nehmen die Verantwortlichen in die Pflicht. im konkreten Fall etwas zu ändern. Das brandenburgische Sozialministerium hat intensi% an den beiden Regierungsentwürfen zur Heimgesetznovelle und zum Pflegequalitätssicherungsgesetz mitgewirkt. Ich halte diese Gesetzesvorhaben des Bundes für wichtige Beiträge zur Verbesserun g der Lebensqualität pflegebedürfti ger Menschen in unserem Land.
Das Heim gesetz regelt die ordnungsrechtlichen Standards von Wohnen und Betreuung. das Rechts%erhältnis zwischen Heimbewohnern und Heunträgem sowie die Befugnisse der %Maid.sieht. Mit seiner Novellierung wird beabsichti gt. die Heimerträge transparenter zu machen sowie die Kosten und Leistungen klarer zuordnen zu können.
Des Weiteren erhält der Heimbeirat größere Mitspracherechte so können erstmals auch Angehöri ge der Bewohner hineingewählt werden. Lind schließlich stärkt die Novelle die Kontrollbefugnisse der Heimaufsicht: grundsätzlich soll einmal jährlich