Detlef Gürth

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Verehrte Mitglieder des Hohen Hauses und Gäste, die Sie uns heute Ihre Aufmerksamkeit schenken und die Ehre geben, ich darf Sie herzlich willkommen heißen. Es ist Tradition, dass der Alterspräsident die konstituierende Sitzung des Landtags eröffnet, den Vorsitz führt, bis die neue Präsidentin oder der neue Präsident des Landtags gewählt ist.
Der Zufall, der Wähler und eine umfassende Parlamentsreform in der sechsten Wahlperiode fügten es so, dass ich heute hier diese Ehre innehaben darf. Ich bin Detlef Gürth, wurde am 11. März 1962 in der ältesten und schönsten Stadt dieses Landes, Aschersleben, geboren und gehöre dem Hohen Haus seit dem 28. Oktober 1990 an.
Ich frage vorsorglich: Ist jemand im Hause, der genauso lange dem Landtag von Sachsen-Anhalt angehört und gar älter ist als ich? - Dies scheint nicht der Fall zu sein. Dann darf ich von der Ehre und diesem Amt, das nur kurz währt, Gebrauch machen.
Ich eröffne somit offiziell die 1. Sitzung des neu gewählten Landtags von Sachsen-Anhalt der siebenten Wahlperiode. Ich begrüße ganz besonders die neu gewählten Abgeordneten der siebenten Wahlperiode und natürlich die große Zahl an Gästen und Ehrengästen, die heute hier bei uns sind oder auch an den Geräten, wenn Sie die Konstituierung per Livestream verfolgen wollen.
Ich darf einige besondere Gäste namentlich begrüßen. Ich freue mich, dass für das Verfassungsorgan Justiz der Präsident des Landesverfassungsgerichts, Herr Gerichtspräsident Schubert, heute unter uns ist. Herzlich willkommen im Hohen Haus!
Ich freue mich, dass der Vertreter der ersten Gewalt, der Präsident des Landtags der sechsten Wahlperiode, Herr Präsident Steinecke, heute bei uns ist.
Sehr geehrter Herr Steinecke, lieber Dieter, es ist dem Anschein nach eine Art Tradition gewesen,
dass wir uns gegenseitig abwechseln. Aber ich kann allen hier im Hause versichern: Das wird gleich ein Ende haben.
Das soll nicht fortgeführt werden.
Des Weiteren darf ich ganz herzlich begrüßen und dies ebenfalls mit einem ernst gemeinten und aus tiefstem Herzen kommenden Dank verbinden: den Vizepräsidenten des Landtags der sechsten Wahlperiode Herrn Miesterfeldt.
Mein Dank auch für die ausgesprochen angenehme Zusammenarbeit hier im Präsidium.
Ebenso begrüße ich alle Mitglieder des Landtags von Sachsen-Anhalt der sechsten und der vorherigen Wahlperioden, die Vertreter der hohen Geistlichkeit und auch des Militärs - Herr Oberst Lautenschläger ist heute bei uns - und viele andere mehr. Seien Sie herzlich willkommen!
Als Alterspräsident darf ich nun einige persönliche Worte sagen. Die besondere Gnade des Moments ist es ja, dass man jetzt eigentlich sagen kann, was man schon immer einmal sagen wollte. Das Aussprechen dieses Satzes bereitet das Vergnügen, dass dies natürlich automatisch Spannungen erzeugt. Wie das nun aufgelöst wird, in Entsetzen oder Freude, werden wir bald wissen.
Ich darf zunächst noch einmal die Landtagsabgeordneten, die heute hier sind und gewählt wurden, beglückwünschen. Sie alle wurden gewählt vom Souverän, vom Volk. Alle Mitglieder des Hohen Hauses jeder Fraktion sind mit gleichen Rechten und gleichen Pflichten ausgestattet, auch wenn uns unterschiedliche Rollen zugeordnet wurden.
Ich möchte darauf hinweisen, dass wir nur noch zwei Abgeordnete unter uns haben, die bereits am 28. Oktober 1990 in der Philipp-Becker-Kaserne zu Dessau Mitglied des Landtags waren und die den Landtag der ersten Wahlperiode mitkonstituierten. Das sind die von mir sehr geehrte Kollegin Katrin Budde und meine Wenigkeit.
Zudem sind 45 Abgeordnete dabei, die wiedergewählt wurden, die von der zweiten bis zur sechsten Wahlperiode unterschiedlich lange diesem Hohen Hause angehören. Sie alle bringen etwas Erfahrung mit, auf die wir bauen können. Außerdem haben wir 40 neu gewählte Abgeordnete in allen Fraktionen, darunter auch eine Fraktion, die hier ganz neu ist.
Es wird nun an uns liegen, die Erfahrung und das Neue zu einem Guten zusammenzufügen für unser Land. Ich hoffe, dass uns dies gelingen wird. Aber wir sollten uns dessen bewusst sein, dass unser Mandat ein Mandat auf Zeit ist und dass der Wechsel das Normale in der Demokratie ist.
Wir sollten uns auch dessen bewusst sein, dass Landtagsabgeordneter kein Beruf, sondern eher eine Berufung auf Zeit ist, auch wenn wir als Berufspolitiker bezeichnet werden. Es ist eine Berufung mit einer hohen Verantwortung. Es ist eine Berufung, die mit hohen Erwartungen verbunden ist, die stetig zu steigen scheinen und denen wir scheinbar nur selten so gerecht werden können, wie wir es denn selbst wollen.
Schon wegen der Befristung unseres Mandates auf die Dauer von fünf Jahren sollten wir nie einen zu einseitigen Blick aus dem Parlament auf Gesellschaft und Berufsleben anderer bekommen, sondern wir sollten immer versuchen, im Kontakt mit dem Berufsleben unserer Bevölkerung, mit dem Alltag der Menschen in unserem Land möglichst nah in Verbindung zu bleiben und diese Perspektive in das Parlament hineinzutragen. Es wird vielleicht nicht allen gelingen, nicht allen gelingen können, aber ich hoffe, möglichst vielen.
An dieser Stelle möchte ich noch zweimal Dank loswerden. Ein Dank gilt all denjenigen, die für die demokratischen Parteien und Kandidaten in den zurückliegenden Monaten im Ehrenamt ungezählte Stunden Wahlkampf betrieben haben, Veranstaltungen vorbereitet haben, die sich Füße und Hände kalt gefroren haben, Wahlzettel verteilt haben, Plakate aufgehängt haben, die diskutiert haben, die dazu motiviert haben, zur Wahl zu gehen. Sie alle haben der Demokratie einen wichtigen Dienst geleistet. Ohne sie würden wir nicht hier sitzen und ohne sie würde Demokratie nicht funktionieren. Vielen Dank ihnen allen!
Ich möchte einen zweiten Dank aussprechen. Ich möchte an dieser Stelle all den Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern, den Angehörigen danken, welche uns die Wahrnehmung dieses protokollarisch ehrenvollen, jedoch im Alltag oft sehr anstrengenden und mühsamen Amtes ermöglichen und erleichtern.
Ich möchte auch nicht versäumen zu erwähnen, dass sie dafür einen Preis zahlen, einen hohen Preis, den der ständigen Abwesenheit von uns und der ständigen öffentlichen Betrachtung. Als Landtagsabgeordnete haben wir schon eine ungewöhnliche, anspruchsvolle, manchmal ausufernde, auch auf unsere Familien manchmal chaotisch wirkende, aber gewiss sehr fordernde Art der
Arbeit übernommen, bei der die Familien sehr oft hintanstehen.
Vernachlässigen wir nicht zu oft der Politik wegen unsere Familien, unsere Freunde, unsere Arbeitskollegen, unsere Nachbarn? - Erstens gibt es auch ein lohnenswertes Leben außerhalb des Landtags und der Politik und zweitens ist Verwurzelung in den Familien nicht nur gut für die Zeiten der Tiefen, die wir alle einmal erleben werden, sondern auch für eine gute Politik. Man nimmt so vieles mit in das, was wir täglich an Problemlösung in der Arbeit versuchen. Das Alltagsleben ist wichtig, der Kontakt dazu auch.
Der Alterspräsident des Deutschen Bundestages hat einmal zu den neuen Mitgliedern zu Beginn der letzten Wahlperiode gesagt: Nicht immer steht man so fröhlich auf, wie man zu Bett gegangen ist.
All diejenigen, die mit Herzblut Politik machen, die vielleicht in höheren Ämtern waren - Fraktionsspitzen, Regierungsmitglieder und viele andere mehr -, werden dies schon oft erlebt haben: Manchmal genügt ein Blick in die Tageszeitung, in die Nachrichten, und man wird zu der Erkenntnis kommen, dass es auch ein Morgen gibt und dass es wichtig ist, den Blick fürs Ganze nicht zu verlieren. Gerade deswegen ist es wichtig, dass wir fair miteinander umgehen und uns stets um Fairness bemühen.
Fairness gegenüber dem politischen Wettbewerber muss nicht die harte Debatte, muss nicht den Streit in der Sache ausschließen, ja noch nicht einmal Polemik. Wir sollten aber immer den demokratischen Grundkonsens wahren. Wir sollten in dem politischen Wettbewerber auch immer den Menschen sehen, mit seinen Höhen und mit seinen Tiefen, mit seinen Stärken und mit seinen Schwächen.
Im Übrigen werden wir eine nachhaltige Legitimation, einen Legitimationsgewinn als Parlament nur durch einen ehrlichen, sachorientierten Debattenstil - dieser kann auch leidenschaftlich sein, ohne langweiliges Verlesen von Phrasen - sowie mit Respekt für den anderen, für den politischen Gegner, erreichen können. Dies gilt für alle Abgeordneten des Hohen Hauses, aber auch für alle Mitglieder der Regierung.
In fünf Jahren - das wird schon sehr schnell wieder heran sein - wird wieder neu entschieden. Dann wird entschieden, ob wir, die Abgeordneten der siebenten Wahlperiode, die wir mit den Erwartungen der Bevölkerung und mit der Verantwortung ausgestattet sind, eben diesem gerecht geworden sind.
Das Ende der Wahlperiode wird wie immer für Regierende zu früh und für die Opposition gefühlt zu spät kommen. Bis dahin haben wir viele Ent
scheidungen zu treffen, viele wichtige Entscheidungen für dieses Land: Personalentscheidungen, Anträge, Gesetze, Staatsverträge. Jeder von Ihnen, jeder von uns hat Verantwortung für ein Budget in Höhe von 10 Milliarden €, das andere erwirtschaften, bei dem wir über Einnahmen und Ausgaben zu entscheiden haben.
All dies passiert hier in diesem Hause, in diesem Saal. Der Raum, der heute so gut gefüllt ist, ist ein besonderer Raum. Es gibt ihn nur einmal auf der Welt, nur einmal in Sachsen-Anhalt: der Plenarsaal. Der Plenarsaal hat im Wesentlichen zwei herausragende Funktionen. Die erste ist Legitimation. Nur in diesem Saal können Gesetze beschlossen werden, Regeln, die für jedermann gelten, für uns, für den Ministerpräsidenten, für Beamte, Angestellte, Rentner, Handwerker, für jedermann in diesem Land. Nur hier!
Die zweite Funktion. Der Plenarsaal dient der Transparenz und der Öffentlichkeit; denn wir sind durch Verfassung und Geschäftsordnung gezwungen - und das ist auch gut so -, alles öffentlich zu verhandeln, bevor es beschlossen werden kann, bevor es Rechtskraft bekommt. Durch das öffentliche Verhandeln hier im Plenarsaal vor dem Beschluss ist sichergestellt, dass jeder und jede noch rechtzeitig eingreifen kann in Entscheidungen, die vorbereitet werden.
Beachten wir dieses Wissen um die Besonderheit dieses Plenarsaals dieses Hohen Hauses, und sorgen wir dafür, dass wir die Würde des Hohen Hauses auch immer wahren! Das ist wichtig. Ich denke, es ist eine der wichtigsten Aufgaben der nächsten Monate, diese Würde des Hohen Hauses durch eine faire Streitkultur zu wahren.
Ich habe noch zwei Dinge, die mir eine Herzensangelegenheit sind und denen zum Schluss sicherlich viele auch zustimmen werden können. Ich oder wir gemeinsam konnten in den zurückliegenden Monaten und im Wahlkampf, der naturgemäß auch immer Härten hat, viel lesen, viel hören von der Verteidigung des christlichen Abendlandes, sodass es zumindest mir nur eine Frage der Zeit zu sein schien, dass die Grundwerte des Religionsstifters Jesus Christus, Barmherzigkeit, Nächstenliebe und Mitgefühl, wieder stärker den Alltag bestimmen.
Ich dachte auch, dass niemand an den Grenzen unseres Landes Schilder aufstellen muss mit der Aufschrift: „Hier beginnt das christlich-jüdische Abendland“. Denn wir haben für alle, die nicht dem Christentum anhängen, noch immer Artikel 1 unseres Grundgesetzes:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Wir alle sind nun Teil dieser staatlichen Gewalt, der ersten Gewalt, der Legislative. Dies ist die Kernbotschaft aus unserer Geschichte und unveräußerliche Grundregel. Es gilt religiöse und politische Toleranz, Gewaltfreiheit, Gleichberechtigung der Geschlechter und über allem die Achtung der Menschenwürde. Das ist praktisch das Kleingedruckte unter den großen Lettern unserer Geschichte, die wir nicht werden abstreifen können. Wir alle werden darauf bestehen müssen, dass dies für jeden und an jedem Ort unseres Landes gilt, egal wie lange er schon hier wohnt und welcher Religion oder Weltanschauung er auch angehört.
Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, dass Sachsen-Anhalt ein tolerantes, ein weltoffenes, ein attraktives Land, ein kulturvolles Land in Europa wird, wo Wissenschaft und Kultur, wo Wirtschaft und Wohlstand wachsen können. Nur dann wird dieses Land ein schöner Ort sein, wo man Unternehmen genauso wie Familien gründet und Kinder gern großzieht. Ich wünsche uns, dass uns dies gelingt.
Möge es uns in den unterschiedlichen uns zugewiesenen Rollen gelingen, mit Leidenschaft und in gemeinsamer Verantwortung der guten Sache zu dienen, für dieses schöne bedeutende deutsche Land Sachsen-Anhalt die Weichen so zu stellen, dass alle eine gute Zukunft haben. Mögen wir kritisch, aber auch fair begleitet werden von möglichst vielen engagierten Bürgern in Redaktionsstuben wie auch Wohnstuben oder gar an den Stammtischen. Ich wünsche mir dies aus tiefstem Herzen und erbitte für uns dafür Gottes Segen.
Da wir hier nun alle voller Tatendrang sind, fahren wir fort mit der Konstituierung des Landtages. Ich beginne, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, mit einigen Regularien und Verfahrensfragen, die notwendig sind, um die konstituierende Sitzung sachgerecht verlaufen zu lassen.
Die Geschäftsordnung des vorherigen Landtages ist nicht mehr in Kraft. Bis zur Entscheidung über die Geschäftsordnung für den Landtag der siebenten Wahlperiode ist unser Verfahren daher noch weitgehend ungeregelt, soweit die Verfassung unseres Landes oder das Gewohnheitsrecht
oder langjährige Übung nicht entsprechende Vorschriften bereithalten.
Wenn sich kein Widerspruch erhebt, werden wir für diese wenigen Fragen die entsprechenden Vorschriften der Geschäftsordnung des Landtages der sechsten Wahlperiode anwenden, bevor wir dann über die Übernahme der Geschäftsordnung entscheiden. Das wären § 2 - Bildung der Fraktionen -; § 59 - Erste Sitzung des Landtages - und § 70 - Beschlussfähigkeit. Ich meine, diese wenigen Regelungen brauchen wir zunächst. Ich denke, darüber herrscht Konsens. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann können wir so verfahren.
Ich rufe auf den
Tagesordnungspunkt 2
Berufung eines vorläufigen Sitzungsvorstandes
Werte Kolleginnen und Kollegen, zur Komplettierung des heutigen Interimspräsidiums ist es notwendig, aus der Mitte des Hauses zwei Abgeordnete zu benennen, die mit mir gemeinsam den Sitzungsvorstand bilden. Dazu gibt es einen Vorschlag aus der 1. Sitzung des Vor-Ältestenrates. In der Übereinkunft wurde vorgeschlagen, dass Frau Abg. Sarah Sauermann von der Fraktion der AfD sowie Herr Abg. Daniel Szarata von der Fraktion der CDU dieses Amt übernehmen könnten. Ich frage beide, ob sie bereit sind, dieses vorläufige Amt zu übernehmen. - Ja, beide nicken zustimmend. Das ist noch kein Altersschütteln, das ist in diesem Alter noch nicht möglich.
Ich danke Ihnen beiden dafür, dass Sie dieses Amt annehmen, und bitte Sie, zu meiner Rechten und zu meiner Linken hier vorn Platz zu nehmen. Der Sitzungsvorstand ist damit komplett.
Ich komme zu dem
Tagesordnungspunkt 3
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Die Landeswahlleiterin hat mit Datum vom 7. April 2016 amtlich mitgeteilt, dass die Wahl der 87 Abgeordneten ordnungsgemäß erfolgte. Ich weise der Vollständigkeit halber darauf hin, dass für die Prüfung der Gültigkeit der Wahl nach Artikel 44 der Landesverfassung nicht die Landeswahlleiterin zuständig ist. Dies ist vielmehr Sache des Hohen Hauses selbst. Die von der Landeswahlleiterin als gewählt festgestellten Abgeordneten
sind zu dieser Sitzung ordnungsgemäß geladen worden.
Ich bitte nun den Abg. Herrn Szarata, die Namen der Abgeordneten des Landtages der siebenten Wahlperiode in alphabetischer Reihenfolge aufzurufen. Sie, verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, bitte ich, nach dem Aufruf Ihres Namens aufzustehen und mit „Hier“ zu antworten. Das ist eine gute Gelegenheit, sich einmal kennenzulernen.
Herr Szarata, bitte beginnen Sie mit dem Namensaufruf.
Folgende Abgeordnete sind anwesend:
Eva von Angern Gottfried Backhaus Jürgen Barth Bernhard Bönisch Carsten Borchert Siegfried Borgwardt Gabriele Brakebusch Christina Buchheim Katrin Budde Birke Bull Matthias Büttner Prof. Dr. Claudia Dalbert Bernhard Daldrup Jens Diederichs Kerstin Eisenreich Rüdiger Erben Robert Farle Jörg Felgner Eva Feußner Dorothea Frederking Lydia Funke Wulf Gallert Stefan Gebhardt Andreas Gehlmann Ralf Geisthardt Angela Gorr Petra Grimm-Benne Detlef Gürth Hardy Peter Güssau Uwe Harms Dr. Reiner Haseloff Kristin Heiß Guido Heuer Doreen Hildebrandt Monika Hohmann Matthias Höhn Andreas Höppner Thomas Höse Holger Hövelmann Thomas Keindorf Oliver Kirchner Swen Knöchel Edwina Koch-Kupfer
Hagen Kohl Prof. Dr. Angela Kolb-Janssen Dietmar Krause Tobias Krull Markus Kurze Hendrik Lange Mario Lehmann Matthias Lieschke Thomas Lippmann Hannes Loth Cornelia Lüddemann Olaf Meister Willi Mittelstädt Andreas Mrosek Volker Olenicak Dr. Katja Pähle Florian Philipp André Poggenburg Henriette Quade Detlef Radke Alexander Raue Daniel Rausch Tobias Rausch Daniel Roi Sarah Sauermann Dr. Gunnar Schellenberger Frank Scheurell Silke Schindler Dr. Andreas Schmidt Jan Schmidt André Schröder Chris Schulenburg Andreas Schumann Ulrich Siegmund Marcus Spiegelberg Holger Stahlknecht Andreas Steppuhn Sebastian Striegel Daniel Sturm Daniel Szarata Ulrich Thomas Dr. Hans-Thomas Tillschneider Marco Tullner Dagmar Zoschke
Vielen Dank, Kollege Szarata. - Normalerweise fragt man nach dem Namensaufruf, ob noch jemand im Saal ist, der noch nicht aufgerufen wurde. Das würde jetzt allerdings alles durcheinanderbringen. Es sind genau 87 Abgeordnete anwesend. Damit sind wir vollständig. Die 87 Abgeordneten der siebenten Wahlperiode, die geladen wurden, sind zur konstituierenden Sitzung anwesend. Somit stelle ich ausdrücklich die Beschlussfähigkeit des Landtages fest.
Nachdem wir uns nun kennengelernt haben - ein klein wenig, ein erstes Mal vielleicht -, möchte ich
diese Gelegenheit nutzen, um Ihnen etwas mitzuteilen. Ein Mitglied des Hohen Hauses hat heute Geburtstag. Nicht jedem von uns ist eine solche bedeutende Sitzung an seinem Geburtstag vergönnt. Herr Kollege Matthias Büttner hat heute Geburtstag. Ich gratuliere Ihnen zu Ihrem Geburtstag und wünsche Ihnen alles Gute.
Ich komme zu einem weiteren Tagesordnungspunkt, dem
Tagesordnungspunkt 4
Mitteilung über die Bildung der Fraktionen
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Landtag der siebenten Wahlperiode haben sich nach Mitteilung der Fraktionen die 87 Mitglieder des Hohen Hauses gemäß Artikel 47 Abs. 1 der Landesverfassung in Verbindung mit § 2 der Geschäftsordnung des Landtages zu fünf Fraktionen zusammengeschlossen. Es haben sich konstituiert: die Fraktion der CDU mit 30 Mitgliedern, die Fraktion der AfD mit 25 Mitgliedern, die Fraktion DIE LINKE mit 16 Mitgliedern, die Fraktion der SPD mit elf Mitgliedern und die Fraktion GRÜNE mit fünf Mitgliedern.
Ich rufe auf den
Tagesordnungspunkt 5
Genehmigung der Tagesordnung
Ihnen liegt eine Tagesordnung für diese konstituierende Sitzung vor. Sie beruht auf einer Verständigung, die die Fraktionen im Vor-Ältestenrat herbeigeführt haben. Diese Tagesordnung enthält bewusst nur all jene Essentials, die für die Konstituierung des Landtages erforderlich sind.
Änderungsanträge zur Tagesordnung liegen mir nicht vor. Ich möchte dennoch die Frage stellen: Gibt es Änderungswünsche? - Dies scheint nicht der Fall zu sein. Ich sehe nicht, dass das so ist. Dann stelle ich fest, dass die Tagesordnung so genehmigt ist und wir entsprechend dieser Tagesordnung verfahren können. Herzlichen Dank dafür.
Tagesordnungspunkt 6
a) Geschäftsordnung des Landtages von Sach
sen-Anhalt der siebenten Wahlperiode
Antrag - Drs. 7/1
b) Grundsätze des Ausschusses für Petitio
nen über die Behandlung von Bitten und Beschwerden
Antrag - Drs. 7/2
Ihnen liegt die Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt der siebenten Wahlperiode in der Drs. 7/1 vor. Des Weiteren liegen Ihnen in der Drs. 7/2 die Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses vor. Mir ist signalisiert worden, dass zu den zwei Vorlagen das Einvernehmen aller fünf Fraktionen vorliegt. Ich frage dennoch, ob hierzu das Wort gewünscht wird? - Dies ist nicht der Fall. Dann können wir zur ersten Abstimmung des Landtages der neuen Wahlperiode kommen.
Ich frage, ob ich über diese beiden Vorlagen en bloc abstimmen lassen darf. - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann können wir so verfahren.
Wer den Drucksachen, der Drs. 7/1 und der Drs. 7/2, zustimmen möchte, den bitte ich um das Zeichen mittels Stimmkarte. Gibt es Gegenstimmen? - Ich sehe keine. Stimmenthaltungen? - Stimmenthaltungen sehe ich auch nicht. Damit sind die Vorlagen einstimmig beschlossen worden.
Ich rufe auf den
Tagesordnungspunkt 7
Wahl des Präsidenten des Landtages
Wahlvorschlag Fraktion CDU - Drs. 7/3
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach Artikel 49 Abs. 1 der Landesverfassung wählt der Landtag seine Präsidentin oder seinen Präsidenten. Die Landesverfassung enthält keine Regelung zum Vorschlagsrecht. Wir alle wissen, dass es hier wie in anderen Parlamenten Deutschlands auch der Tradition und regelmäßigen Übung entspricht, dass die stärkste Fraktion ein Mitglied des Landtages für dieses hohe Amt vorschlägt. So regelt es auch § 4 Abs. 2 Satz 1 der soeben in Kraft gesetzten Geschäftsordnung.
Die stärkste Fraktion ist die der CDU. Sie hat in der Ihnen vorliegenden Drs. 7/3 den Abg. Herrn Hardy Peter Güssau vorgeschlagen.
Die Wahl wird gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 der Geschäftsordnung des Landtages mit Stimmzetteln durchgeführt. Gemäß Artikel 49 Abs. 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt in Verbindung mit § 4 der Geschäftsordnung wird der Präsident vom Landtag auf Vorschlag der stärksten Fraktion mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gewählt.
Unserer Praxis folgend handelt es sich um die Mehrheit, wenn eine Jastimme mehr als Neinstimmen abgegeben wurde. Ich interpretiere dieses Quorum auch vor dem Hintergrund unserer langjährigen parlamentarischen Praxis so, dass die Kandidatin oder der Kandidat im Falle einer konkurrenzlosen Wahl mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt ist, wenn sie oder er eine Jastimme mehr als Neinstimmen auf sich vereinigen konnte.
Ich frage Sie, ob jemand anderer Ansicht ist. - Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann können wir so verfahren.
Eine Aussprache zum Wahlvorschlag entspricht nicht den Gepflogenheiten dieses Hauses. Entsprechend ist durch die Fraktionen kein Redebedarf angemeldet worden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ablauf ist nun wie folgt vorgesehen: Wer dem Wahlvorschlag in der Drs. 7/3 seine Zustimmung geben möchte, der kreuzt bitte auf dem Stimmzettel bei „Ja“ an. Wer gegen ihn stimmt, der kreuzt bei „Nein“ an. Wer sich der Stimme enthalten möchte, der kreuzt bei „Enthaltung“ an.
Sie werden durch einen Schriftführer einzeln aufgerufen, erhalten hier vorn den Stimmzettel und gehen dann in die vorbereitete Wahlkabine, die sich von mir aus gesehen rechts befindet. Dort kreuzen Sie mit dem bereitliegenden Stift so eindeutig an, dass kein Zweifel über die Gültigkeit der abgegebenen Stimme entstehen kann. Anschließend geben Sie bitte den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Sie befindet sich dort, wo die beiden ehrenwerten Herren stehen, unter der Uhr.
Der Vollständigkeit halber muss ich hinzufügen: Wer den Stimmzettel beschädigt, verändert oder mit Zusätzen, Kennzeichen und dergleichen versieht oder auf sonstige Weise verändert, der macht seine Stimme ungültig.
Folgende Abgeordnete wurden von den Fraktionen zur Unterstützung der Wahldurchführung benannt: für den Namensaufruf Abg. Herr Szarata, für das Führen der Wählerliste Abg. Frau Sauermann, für die Ausgabe der Stimmzettel Abg. Herr Dr. Schmidt, für die Aufsicht an der Wahlkabine Abg. Frau Heiß und für die Aufsicht an der Wahlurne Abg. Herr Meister. - Ich bitte die genannten Abgeordneten, ihr Amt zu übernehmen.
Abg. Herr Meister überzeugt sich bitte davon, dass die Wahlurne leer ist, und bestätigt mir das bitte.
Die Wahlurne ist leer. Können Sie sie einmal zeigen?
Sie ist, über jeden Zweifel erhaben, leer. - Danke schön.
Ich bitte nunmehr Abg. Herrn Szarata, den Namensaufruf vorzunehmen.
Danke schön. - Ich bitte nunmehr die am Wahlverfahren beteiligten Abgeordneten um ihre Stimmabgabe, Abg. Frau Heiß, Abg. Herrn Meister, Abg. Frau Sauermann, Abg. Herrn Szarata, Abg. Herrn Dr. Schmidt und meine Person.
Ich frage vorsorglich: Ist nunmehr ein Mitglied des Landtages im Plenarsaal, das seine Stimme noch nicht abgeben konnte? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung ab. Bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unterbreche ich die Sitzung, darf Sie aber bitten, im Raum zu verweilen.
Unterbrechung: 11:57 Uhr.
Wiederbeginn: 12:05 Uhr.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich bitte, die Plätze wieder einzunehmen. Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.
Nach der mir vorliegenden Wahlniederschrift wurde die Wahl des Präsidenten des Landtages von Sachsen-Anhalt mit folgendem Ergebnis durchgeführt: abgegebene Stimmzettel 87, ungültige Stimmzettel null, gültige Stimmzettel 87. Es gab fünf Stimmenthaltungen. Gegen den Wahlvorschlag stimmten 35 Abgeordnete; für den Wahlvorschlag stimmten 47 Abgeordnete. Damit hat der Wahlvorschlag die erforderliche Mehrheit erreicht.
Herr Abg. Güssau, nehmen Sie die Wahl an?
Danke schön. - Im Namen des Hohen Hauses darf ich Ihnen zur Wahl des Präsidenten des Landtags von Sachsen-Anhalt herzlich gratulieren, Ihnen alles Gute in Ihrer Amtsführung und persönlich wünschen, eine glückliche Hand und Gottes reichen Segen.