Gottfried Backhaus
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Sie haben davon gesprochen, dass diese Staatskirchenleistungen nichts damit zu tun haben, dass die Kirchen zu DDR-Zeiten benachteiligt wurden etc. Ich möchte aber darauf hinweisen, dass auch in den 40 Jahren DDR-Zeit sogenannte Staatskirchenleistungen gezahlt wurden - in der Summe mehr als 600 Millionen DDR-Mark.
Sie sprachen von der Ablösung. Eine Frage dazu kam auch schon von dem Kollegen Schmidt. Meine Frage an Sie: Auf welche rechtliche Grundlage bezieht sich Ihre Berechnung, sodass Sie von dem Zwanzigfachen sprechen? In der Presse wurden Sie mit 700 Millionen € zitiert. Welche rechtliche Grundlage ziehen Sie für das Zwanzigfache als Ablösesumme heran?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich möchte vorwegschicken, dass ich Mitglied der SELK bin. Die Selbstständige Evangelisch-Lutherische Kirche ist eine Freikirche und erhält keine finanziellen Staatsleistungen. Sie arbeitet trotzdem.
Zu den finanziellen Staatsleistungen, die die beiden großen Kirchen erhalten, möchte ich sagen, dass ich diese Zahlungen für anachronistisch halte. Die Evangelische und die Katholische Kirche erhalten im Jahr 2019 35 270 000 €. Zum Vergleich: Im Jahr 1991 waren es noch umgerechnet 11,6 Millionen €; eine rasante Steigerung. Übrigens - das wurde auch schon gesagt - wird in Sachsen-Anhalt die höchste Pro-Kopf-Zahlung Deutschlands geleistet, 15,87 € pro Einwohner und Jahr.
Seit dem Jahr 1803 gelten die Vereinbarungen zwischen den Landesherren und den Kirchen, nach denen Staatsleistungen zu erbringen sind, um - es folgt die Begründung - das unzureichende Einkommen der Geistlichen aufzustocken. In der damaligen Zeit waren nahezu alle Menschen Kirchenmitglieder. Die Kirchen übernahmen vor 200 Jahren eine enorme kulturelle Aufgabe innerhalb der Gesellschaft, zum Beispiel das Führen der Personenstandsregister. Heute übernehmen das die Standesämter. Darüber hinaus leisteten die Kirchen Seelsorge und beantworteten Sinnfragen, führten Schulen, Armenhäuser und vieles mehr.
Heute sind in Sachsen-Anhalt lediglich etwa 15 % der Menschen Mitglied einer der großen Kirchen - 15 %!
In Thüringen ist die LINKE seit dem Jahr 2014 an der Macht. Ich stelle die Frage: Hat sie in dieser Zeit die Staatskirchenleistungen abgeschafft? - Nein.
Sie hat in Thüringen keinerlei Initiativen ergriffen, um diese Staatsleistungen abzuschaffen oder zu verändern. Sie tönen nur, handeln sollen andere. Auch in Sachsen-Anhalt fordern sie nur. Die AfD habe ich als kirchenfeindlich kennengelernt.
Ich spreche mich dafür aus, dass die Regierung - ich meine damit unsere Regierung - in Zusammenarbeit mit den beiden großen Kirchen schnellstmöglich eine Einstellung - ich spreche von einer Einstellung und nicht von einer Ablösung - der Staatskirchenleistungen vereinbart; denn diese sind anachronistisch.
Eine weitere Anmerkung: Die Kirchen warten förmlich darauf, dass es Verhandlungen gibt. Ich möchte zum Abschluss ein Zitat des Konsistorialpräsidenten der berlin-brandenburgischen Kirche Dr. Jörg Antoine bringen: Er sagt:
„Wir müssten als Gegenwert das bekommen, womit wir die aktuell laufenden Zahlungen ersetzen können. Das hängt davon ab, was man uns gibt. Gibt man uns Grundstücke? Gibt man uns Aktien? Gibt man uns Geld? - Dann kann man ja gucken, was daraus finanziert werden kann.“
Das klingt ganz deutlich nach einer Verhandlungsbereitschaft.
Ich lehne den Antrag der Fraktion DIE LINKE ab. - Danke schön.
Ja.
In Ihrem Antrag sprechen Sie von Kindern und Familien in Armutslagen. Sie haben aber keinesfalls Familien darin, die bewusst auf die Kindertagesstätte verzichten. Welche Förderung haben Sie für diese in Ihrem Konzept - für Familien,
die den Kindergarten oder die Kleinkinderbetreuung
bewusst nicht wahrnehmen?
Kurze Nachfrage.
Was sind eigentlich aus Ihrer Sicht diese Armutslagen? Haben Sie eine Statistik?