Franziska Latta

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Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Landtag hat den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der 39. Sitzung am 21. Februar 2013 in erster Lesung behandelt. Er wurde zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales sowie zur Mitberatung in die Ausschüsse für Finanzen, für Inneres und Sport sowie für Wissenschaft und Wirtschaft überwiesen.
Ziel des Gesetzentwurfs ist es, für Beschäftigte des Landes, der Kommunen und sonstiger juristischer Personen des öffentlichen Rechts, für Beschäftigte öffentlicher Unternehmen und Einrichtungen einen Mindeststundenlohn festzulegen und durchzusetzen.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales verständigte sich in der 28. Sitzung am 22. Mai 2013 zunächst darauf, im Oktober 2013 eine Anhörung durchzuführen. In der 29. Sitzung am 3. Juli 2013 wurde der Termin dafür konkretisiert. Man einigte sich darauf, für die Anhörung eine Sondersitzung am 9. Oktober 2013 durchzuführen.
Zu dieser Sondersitzung wurden Gewerkschaften, Kammern, die kommunalen Spitzenverbände, die Liga der Freien Wohlfahrtspflege, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder, die Bundesagentur für Arbeit, Herr Professor Dr. Kothe von der MartinLuther-Universität Halle-Wittenberg sowie weitere Verbände und Einrichtungen geladen. Eingeladen wurden auch alle mitberatenden Ausschüsse.
Die Stellungnahmen zum Gesetzentwurf reichten von Zustimmung über eher kritische Haltungen bis hin zu Ablehnung.
Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat in der 38. Sitzung am 19. März 2014 eine vorläufige Beschlussempfehlung erarbeitet. Dazu lag ihm ein Beschlussvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor, in dem beantragt wurde, den Gesetzentwurf für erledigt zu erklären, da zwischenzeitlich durch den Bundesgesetzgeber die Einführung eines flächendeckenden Mindestlohnes angekündigt wurde.
Der Beschlussvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN wurde vom Ausschuss in der vorgelegten Fassung mit 8 : 0 : 3 Stimmen angenommen und als vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse weitergeleitet.
Die Fraktion DIE LINKE enthielt sich bei der Abstimmung der Stimme, da der in Rede stehende Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde ihrer Meinung nach nicht mehr zeitgemäß sei und bei mindestens 10 € pro Stunde liegen müsste.
Der mitberatende Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft hat sich in der 33. Sitzung am 10. April 2014 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Er stimmte einstimmig der Empfehlung, den Gesetzentwurf für erledigt zu erklären, zu.
Auch der mitberatende Ausschuss für Inneres und Sport stimmte der Empfehlung, den Gesetzentwurf für erledigt zu erklären, zu. In der 47. Sitzung am 10. April 2014 nahm er die vorläufige Beschlussempfehlung mit 8 : 0 : 4 Stimmen an. Auch hierbei enthielt sich die Fraktion DIE LINKE der Stimme, da sie bezüglich der auf der Bundesebene an
gedachten Regelung noch Nachjustierungsbedarf sah.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen hat sich in der 63. Sitzung am 28. Mai 2014 mit dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung befasst. Mit 7 : 0 : 4 Stimmen befürwortete auch er die Empfehlung, den Gesetzentwurf für erledigt zu erklären.
Die abschließende Beratung über den Gesetzentwurf führte der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales in der 43. Sitzung am 9. Juli 2014 durch. Änderungsanträge zum Wortlaut der vorläufigen Beschlussempfehlung lagen ihm nicht vor. Damit wurde nach kurzer Beratung einstimmig die Beschlussempfehlung an den Landtag verabschiedet, den Gesetzentwurf für erledigt zu erklären.
Ich bitte Sie im Namen des Ausschusses für Arbeit und Soziales um Zustimmung zu der Empfehlung, den Gesetzentwurf in der Drs. 6/2815 für erledigt zu erklären. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.